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Leiter/Leiterin eines Gastronomiebetriebs

Leiter/in - Gastronomiebetrieb

Grundberuf Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 63394

Was ist Leiter/Leiterin eines Gastronomiebetriebs?

Als Manager eines Gastronomiebetriebs in Deutschland leitest und vertrittst du diesen sowohl fachlich als auch kaufmännisch verantwortungsvoll und repräsentierst ihn nach außen. Diese Manager, der Betrieb

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Leiter/Leiterin eines Gastronomiebetriebs in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

AHGZ (Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung) Onlinechefs! - Portal und Magazin für Profiküche und F&B ManagementFIZZZ - Gastro. Culture. Now!GASTGEWERBE-MagazinGastronomie reportGastrotelHOGAPAGE MagazinOnlinehilfe für LebensmittelhygieneWirtschaftskraft & Jobmotor Gastronomie Hotellerie 2019

Trends

Digitalisierung in der SystemgastronomieDigitale Technologien sollen in der Systemgastronomie das Kundenerlebnis individualisieren und Mitarbeitende unterstützen. Self-Service-Kassensysteme können z.B. mithilfe Künstlicher Intelligenz die voraussichtliche Nachfrage prognostizieren. Dies vermeidet Engpässe und Warteschlangen. Intelligente Algorithmen und eine Prognose-Software reduzieren außerdem Lebensmittelabfälle und Unsicherheiten beim Einkauf oder in der Produktion. Fach- und Führungskräfte werden sich mit dem Einsatz der neuen Technologien vertraut machen.

Arbeitsorte

Leiter und Leiterinnen eines Gastronomiebetriebs arbeiten meistin Büroräumenin LagerräumenSie arbeiten ggf. auchin Küchen und Servicebereichen von Gastronomiebetriebenin Speisesälenim Homeoffice bzw. mobil

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Betriebsleitung, BetriebsführungBuchführung, BuchhaltungEinkauf, BeschaffungFood and Beverage/WirtschaftsbereichInvestitionsplanungKalkulationLagerwirtschaftMarketingPersonalplanungPersonalwesenSpeisekarten, -pläne zusammenstellenSystemgastronomieWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)CateringControllingGästebetreuungGaststättenrechtGetränke zubereiten und anrichtenKosten- und LeistungsrechnungLebensmittelhygieneLebensmittelrechtLebensmittelsicherheitssystem HACCPQualitätsmanagementRestaurantserviceSpeisen zubereiten und anrichtenVorratshaltungWarenannahme, WareneingangskontrolleWerbung

Arbeitssituation

Leiter/innen eines Gastronomiebetriebs sind eigenverantwortlich tätig. Sie benötigen Führungsqualitäten, um das Service- und Küchenpersonal zu leiten und zu motivieren. Effiziente Arbeitsabläufe stellen sie mit Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen sicher. Geschickt verhandeln sie, um günstige Konditionen von Lieferanten zu bekommen. Im Kontakt mit Gästen achten sie auf ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie kunden- und serviceorientiertes Auftreten. Dank ihrer sehr guten Fachkenntnisse in Wein- und Speisenkunde sind sie in der Lage, Empfehlungen auszusprechen. Wenn sie mit internationalen Gästen kommunizieren, setzen sie ihre Fremdsprachenkenntnisse ein. Leiter/innen eines Gastronomiebetriebs überwachen sämtliche Arbeiten im Küchen- und Servicebereich von Gastronomiebetrieben. Im Büro erstellen sie am Computer z.B. Abrechnungen, bearbeiten Steuer- und Versicherungsangelegenheiten oder planen den Mitarbeitereinsatz. In Gastronomiebetrieben ist Arbeit in den Abendstunden und am Wochenende üblich. Zudem kann das Arbeitsaufkommen saisonalen Schwankungen unterliegen, z.B. wenn sich der Betrieb in einem Feriengebiet befindet.

Existenzgründung

Leiter und Leiterinnen eines Gastronomiebetriebs können sich z.B. mit einem Restaurant oder einer Gaststätte selbstständig machen. Auch eine Selbstständigkeit als Franchisenehmer bzw. -nehmerin ist möglich.

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 4.189 € bis 4.593 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Branchen im Einzelnen

Gastronomie, CateringRestaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen, z.B. KantinenHotellerie, BeherbergungHotels, Gasthöfe und Pensionen, z.B. Hotels mit angeschlossenen RestaurantsGesundheitswesenVorsorge- und Rehabilitationskliniken, z.B. Kurkliniken mit RestaurantbetriebSchifffahrtPersonenbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt, z.B. KreuzfahrtschiffePersonenbeförderung in der Binnenschifffahrt, z.B. Flusskreuzfahrtschiffe, Tagesausflugsschiffe

Zugang zur Tätigkeit

Arbeitgebende erwarten häufig eine Aus- oder Weiterbildung im Gastgewerbe.

Arbeitsbereiche/Branchen

Leiter und Leiterinnen eines Gastronomiebetriebs finden Beschäftigungin Gastronomiebetrieben, z.B. Restaurants, Cafésin Kantinenin Hotelsin Catering-Unternehmenin Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Restaurantbetrieb

Tätigkeitsbezeichnungen

Leiter/in - GastronomiebetriebAuch übliche Berufsbezeichnung/SynonymRestaurant-Manager/inBerufsbezeichnung in englischer SpracheRestaurant manager (m/f)Berufsbezeichnung in französischer SpracheDirecteur/Directrice de la restauration

Sonstige Zugangsbedingungen

Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Zum Betrieb einer Gaststätte oder eines Gastronomiebetriebs ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Die Tätigkeit im Überblick

Leiter und Leiterinnen eines Gastronomiebetriebs führen fachlich und kaufmännisch verantwortlich den Betrieb und repräsentieren ihn nach außen.

Stellen- und Bewerberbörsen

GastroExpressGastrojobshogapage.dehogastjob.comhotelcareerhoteljob.chHoteljob DeutschlandHoteljob-SchweizJob-HoteljobsterneRolling Pin International

Verbände und Organisationen

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)Verantwortung für Sachwerte (z.B. auf die Einhaltung von Qualitäts- sowie Zeit- und Kostenvorgaben achten, um einen fachlich korrekten und wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb zu sichern)Kundenkontakt (z.B. Gästebetreuung im Restaurant übernehmen)Bildschirmarbeit (z.B. Angebote ausarbeiten; Steuer- und Versicherungsangelegenheiten bearbeiten)Arbeit in Büroräumen (z.B. Erstellung von Werbemitteln veranlassen; Wareneinsatz planen und kontrollieren)Arbeit in der Küche (z.B. Küchenabläufe organisieren)Arbeit unter den Augen von Kunden/Kundinnen und Gästen (z.B. Gäste beraten)unregelmäßige Arbeitszeiten (in den Abendstunden, an den Wochenenden oder an Feiertagen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: Kalkulationen, Bestell- und Lieferunterlagen, Betriebsabrechnungen, Gastronomiekonzepte, Personaleinsatzpläne, Speisepläne, Abrechnungen, Bestands- und Beschaffungslisten, Qualitäts- und HygienevorschriftenBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, TelefonNahrungsmittel und Getränke, z.B.: Speisen, heiße und kalte GetränkeGeräte und Zubehör, z.B.: automatisierte Kassensysteme, Tischdecken, Bestecke, Gläser

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Leiter und Leiterinnen eines Gastronomiebetriebs sorgen für effiziente Arbeitsabläufe und überwachen die Arbeiten in allen Bereichen, z.B. Empfang, Service und Küche. Sie planen den Personaleinsatz, wählen Mitarbeitende aus und leiten sie an. Zudem steuern und überwachen sie den Wareneinsatz und -einkauf, die Lagerhaltung sowie die Vor- und Zubereitung von Speisen und Getränken. Sie planen Investitionen, bearbeiten Versicherungs- und Steuerangelegenheiten und gestalten das Qualitätsmanagement. Die Leiter und Leiterinnen kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Gastronomiebetriebs und führen Preiskalkulation sowie Betriebsabrechnung durch. Schließlich entwickeln sie auch Geschäftsstrategien und setzen z.B. Werbemaßnahmen um.

Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

Staatlich geprüfter Betriebsleiter/Staatlich geprüfte Betriebsleiterin Fachrichtung Hotel und Gaststätten/Bachelor Professional in HauswirtschaftBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Catering/Verpflegungsmanagement/Bachelor Professional in WirtschaftBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Hotel-, Gaststättengewerbe/Bachelor Professional in WirtschaftFachmann/Fachfrau für Restaurants und VeranstaltungsgastronomieFachwirt im Gastgewerbe/Fachwirtin im GastgewerbeStaatlich geprüfter Gastronom/Staatlich geprüfte Gastronomin/Bachelor Professional in WirtschaftHotelfachmann/HotelfachfrauGeprüfter Hotelmeister/Geprüfte HotelmeisterinGeprüfter Küchenmeister/Geprüfte KüchenmeisterinGeprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterin

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Management im Hotel- und Gaststättengewerbe, Restaurant- und Bankettservice oder Mitarbeiterführung).Darüber hinaus kann sich der Trend, innovative digitale Technologien in der Systemgastronomie einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Leiter/innen eines Gastronomiebetriebs entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch eine Aufstiegsweiterbildung (z.B. als Restaurantmeister/in) oder ein grundständigesStudium (z.B. im Studienfach Hotelmanagement).Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Betriebsabläufe im Gastronomiebetrieb koordinieren und überwachen Prozesse innerhalb der einzelnen Bereiche überwachen (z.B. Empfang, Service, Küche), Zusammenarbeit der Bereiche steuernQualitätsmanagement aufbauen und kontrollierenAufgaben im Personalwesen übernehmenPersonal auswählen, führen und motivieren Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden organisierenkaufmännische und verwaltende Leitungsaufgaben wahrnehmenWareneinsatz, Wareneinkauf und Lagerhaltung planen und organisierenUmsatz und Kosten kalkulierengastronomisches Angebot entwickeln, Vorgaben umsetzen Preise festlegen und Controlling durchführenGeschäftsbücher führen, Kassenabrechnungen, Einnahmen und Ausgaben kontrollierenInvestitionen planen, koordinieren oder überwachenVersicherungs- und Steuerangelegenheiten bearbeiten Geschäftsstrategien und -konzepte entwickeln, z.B. verkaufsfördernde Maßnahmen planen und umsetzen; Erfolg kontrollierenin kleineren Gastronomiebetrieben ggf. selbst Gäste betreuen, Personal im Service oder in der Küche unterstützen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gaststättengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.11.1998 (BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.03.2017 (BGBl. I S. 420)Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 04.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 60)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Leiter/in eines Gastronomiebetriebs an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. ohne Einarbeitung):Staatlich geprüfter Betriebsleiter/Staatlich geprüfte Betriebsleiterin Fachrichtung Hotel und Gaststätten/Bachelor Professional in Hauswirtschaftfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Hotel-, Gaststättengewerbe/Bachelor Professional in WirtschaftFachwirt im Gastgewerbe/Fachwirtin im GastgewerbeStaatlich geprüfter Gastronom/Staatlich geprüfte Gastronomin/Bachelor Professional in WirtschaftGastwirt/GastwirtinGeneral Manager/General Managerin (Gastronomie)Geprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterinin angrenzenden Berufen:Bankettleiter/BankettleiterinFood-and-Beverage-Manager/Food-and-Beverage-ManagerinKantinenleiter/KantinenleiterinEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verw...

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Leiter/Leiterin eines Gastronomiebetriebs

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Leiter/Leiterin eines Gastronomiebetriebs in Deutschland?

Als Manager eines Gastronomiebetriebs in Deutschland leitest und vertrittst du diesen sowohl fachlich als auch kaufmännisch verantwortungsvoll und repräsentierst ihn nach außen. Diese Manager, der Betrieb

Ist Leiter/Leiterin eines Gastronomiebetriebs eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Leiter/Leiterin eines Gastronomiebetriebs" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Leiter/Leiterin eines Gastronomiebetriebs qualifiziert werden?

Arbeitgebende erwarten häufig eine Aus- oder Weiterbildung im Gastgewerbe.

Wo arbeiten Leiter/Leiterin eines Gastronomiebetriebs in Deutschland typischerweise?

Leiter und Leiterinnen eines Gastronomiebetriebs arbeiten meistin Büroräumenin LagerräumenSie arbeiten ggf. auchin Küchen und Servicebereichen von Gastronomiebetriebenin Speisesälenim Homeoffice bzw. mobil

Wie hoch ist das typische Gehalt für Leiter/Leiterin eines Gastronomiebetriebs in Deutschland?

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 4.189 € bis 4.593 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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