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Leiter/Leiterin einer Altenpflegeeinrichtung

Leiter/in - Altenpflegeeinrichtung

Grundberuf Medizin, Gesundheitswissenschaften KldB B 82194

Was ist Leiter/Leiterin einer Altenpflegeeinrichtung?

Führungskräfte in Seniorenpflegeeinrichtungen in Deutschland, die allgemeine Funktionsweise von Einrichtungen, die Altenpflegeheime, Seniorenresidenzen, betreute Wohnformen oder mobile (ambulante) Pflegedienste anbieten, und den Umfang der Bewohner.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →

Der Beruf Leiter/Leiterin einer Altenpflegeeinrichtung in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Informationsangebote der Bundesagentur für ArbeitBerichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt, Mai 2025: Arbeitsmarktsituation im PflegebereichWeitere InformationsangeboteAltenheimAltenpflegeBedingungen digitalen Lernens in der Altenpflege am Beispiel der TechnikbereitschaftBKK Gesundheitsreport 2025CHARTA zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in DeutschlandDigitalisierung in der Pflege. Wie intelligente Technologien die Arbeit professionell Pflegender verändernHandreichung für die Pflegeausbildung am Lernort PraxisHeilberufeScienceOnline-Ratgeber PflegePflege 4.0. Leitlinien für die Entwicklung und den Erwerb digitaler KompetenzenPflege 4.0 - Einsatz moderner Technologien aus der Sicht professionell Pflegenderpflegeausbildung.netPflege-Report 2024 - Ankunft der Babyboomer: Herausforderungen für die PflegePflegezeitschriftQualifizierungskonzept "TransCareKult". Ein Materialband für Trainer/innen in GesundheitsberufenUnterricht Pflege

Trends

Digitalisierung in der PflegeDie stationäre und ambulante Pflege wird immer digitaler und verwendet zunehmend intelligente Technik, wie z.B. E-Health, technische Assistenzsysteme und Telematik. In Pilotstudien testen Pflegeeinrichtungen Pflegeroboter, die Pflegekräfte unterstützen sowie Serviceroboter, die betreuungsbedürftige Menschen z.B. durchs Gebäude begleiten. Der vermehrte Technikeinsatz verändert auch die Arbeits-, Kommunikations- und Entscheidungsprozesse. Pflegekräfte müssen sich daher kontinuierlich weiterbilden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Arbeitsorte

Leiter und Leiterinnen von Altenpflegeeinrichtungen arbeiten meistin Büroräumenin Besprechungs- und KonferenzräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Altenarbeit, SeniorenarbeitAltenpflegeAufsicht, LeitungBerichtswesen, InformationBetriebsleitung, BetriebsführungBetriebswirtschaftslehreControllingEinkauf, BeschaffungEinrichtungsleitungFinanzierungFinanzplanungGremienarbeitKalkulationKosten- und LeistungsrechnungPersonalwesenPflegemanagementPflegeorganisationQualitätsmanagementSozialmanagementWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:AbrechnungBuchführung, BuchhaltungDigitale PflegeanwendungenFacility-ManagementFreizeitgestaltungGemeinschaftsverpflegungGerontopsychologieHaushalts-, ErnährungstechnikLebensmittelhygieneÖffentlichkeitsarbeit, Public RelationsPflegebegutachtung (Pflegegrade 1-5)PflegeberatungPflegedokumentationPflegewissenschaftenQualifikation zur Pflege im Sinne von § 71 SGB XISozialrechtVorratshaltungWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Personengruppen"

Arbeitssituation

Leiter/innen von Altenpflegeeinrichtungen führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Sie arbeiten zielorientiert mit ihrem Personal zusammen, stellen neue Mitarbeiter/innen ein, qualifizieren und schulen sie und leiten Teamsitzungen. Für Verhandlungen mit Behörden und Versicherungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit sind gute kommunikative Fähigkeiten wichtig. Im Umgang mit den Anliegen der Heimbewohner/innen und deren Angehörigen ist zudem Einfühlungsvermögen notwendig. Persönliche Daten und Unterlagen der Heimbewohner/innen behandeln sie mit Diskretion. Verantwortungsbewusstsein und organisatorische Fähigkeiten benötigen sie, um stets den Überblick über eine Vielzahl von Vorgängen zu behalten, im Zweifel koordinierend einzugreifen und auch in Stresssituationen überlegt zu handeln.Leiter/innen von Altenpflegeeinrichtungen erledigen kaufmännische und verwaltende Aufgaben im Büro am Computer. In den Pflegeabteilungen, in der Küche oder den Aufenthaltsräumen klären sie personelle oder pflegerische Belange. Sie sind auch im Außendienst tätig, z.B. wenn sie Behörden oder Krankenkassen aufsuchen.

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 5.293 € bis 6.938 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Branchen im Einzelnen

SozialwesenSeniorenwohnheimePflegeheime, hier: AltenpflegeheimeGesundheitswesenAmbulante Pflegedienste

Zugang zur Tätigkeit

Arbeitgebende erwarten häufig eine pflegerische Weiterbildung bzw. ein entsprechendes Studium.Betreuende Tätigkeiten sowie Tätigkeiten in der Pflege sind ggf. reglementiert. Dafür ist die Erlaubnis nach dem Altenpflegegesetz oder dem jeweiligen Weiterbildungsgesetz für Gesundheitsfachberufe nötig. Antragstellende fordern die Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde an.

Zugangsstudienfächer

Gerontologie (grundständig)Gerontologie (weiterführend)Gesundheitsmanagement, -ökonomie (grundständig)Gesundheitsmanagement, -ökonomie (weiterführend)Pflegemanagement, -wissenschaft (grundständig)Pflegemanagement, -wissenschaft (weiterführend)Pflegepraxis (grundständig)

Arbeitsbereiche/Branchen

Leiter und Leiterinnen von Altenpflegeeinrichtungen finden Beschäftigungin Altenheimenin Altenpflegeheimenbei ambulanten Pflegediensten

Tätigkeitsbezeichnungen

Leiter/in - AltenpflegeeinrichtungAuch übliche Berufsbezeichnungen/SynonymeEinrichtungsleiter/inResidenzleiter/in

Die Tätigkeit im Überblick

Leiter und Leiterinnen von Altenpflegeeinrichtungen organisieren den Betrieb von ambulanten Pflegediensten bzw. von Altenheimen, Altenpflegeheimen und Altenwohnheimen sowie die Versorgung der Bewohner und Bewohnerinnen.

Stellen- und Bewerberbörsen

BibliomedPflegeCareLoungeDeutsche PflegejobsDiakonie Deutschland KarriereportalEKD-StellenbörseGesundheit.Jobsmedicaltopjobs.deMedizin1Medizinischer-Stellenmarkt.dePflegejob.desozialeberufe.devalmedi.de

Verbände und Organisationen

Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP)AVG e.V. - AnbieterVerband qualitätsorientierter GesundheitspflegeeinrichtungenBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA)Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V.Deutscher Pflegerat e.V. - DPRDeutscher Pflegeverband e.V. (DPV)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftZentrum für Qualität in der Pflege (ZQP)

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Steuer- und Sozialrecht)Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)Verantwortung für Sachwerte (z.B. auf die Einhaltung von Qualitäts- sowie Zeit- und Kostenvorgaben achten, um einen fachlich korrekten und wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb zu sichern)Umgang mit alten MenschenBildschirmarbeit (z.B. kaufmännische Aufgaben, Abrechnungen oder Konzepte zum Qualitätsmanagement der Pflege und Versorgung mithilfe gängiger Software erledigen bzw. erstellen)Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen (als ständige Ansprechpartner/in im Altenheim, Altenpflegeheim oder im Altenwohnheim zur Verfügung stehen)Arbeit in Büroräumenunregelmäßige Arbeitszeiten (bei erhöhtem Arbeitsaufkommen oder unvorhergesehenen Problemen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: Pflege- und Qualitätsmanagementkonzepte, Dienstpläne, Jahresabrechnungen, Statistiken, Akten, Anträge, Kostenrechnungen, Bilanzen, Gutachten, Patienten-, Betreuungsverfügungen, RechtsvorschriftenBüroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Videokonferenztools

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Leiter und Leiterinnen von Altenpflegeeinrichtungen steuern den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Betrieb einer Einrichtung der Altenpflege. Sie entwickeln Konzepte zum Qualitätsmanagement und setzen diese um. Gleichzeitig überwachen sie die Organisation und koordinieren den Personaleinsatz. Durch Controlling, Kostenrechnung und kaufmännische Kalkulation sichern sie den laufenden Betrieb. Zudem verhandeln sie mit Behörden und Krankenkassen, leiten Pflegekräfte an und stehen Bewohnern und Bewohnerinnen sowie Angehörigen als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Management im Gesundheitswesen/Bachelor Professional in WirtschaftBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für SozialwesenFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für klinische Geriatrie und RehabilitationFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für OnkologieFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Palliativ- und HospizpflegeFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für PsychiatrieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische GeriatrieGeprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und SozialwesenStaatlich geprüfter Fachwirt/Staatlich geprüfte Fachwirtin für Organisation und Führung Schwerpunkt SozialpädagogikPflegedienstleiter/PflegedienstleiterinStaatlich anerkannter Stationsleiter/Staatlich anerkannte Stationsleiterin in der Krankenpflege/Altenpflege oder Kinderkrankenpflege

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in Bereichen wie Leitung in der Pflege, Pflegeplanung, Gesundheitsmanagement oder Mitarbeiterführung).Darüber hinaus kann sich der Trend zur Digitalisierung der Pflege zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Leiter/innen von Altenpflegeeinrichtungen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch ein grundständiges oder weiterführendesStudium (z.B. im Studienfach Gerontologie oder Gesundheitsmanagement, -ökonomie).Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

organisatorische, fachliche und personelle Leitungsaufgaben erledigendas Pflegekonzept zusammen mit der Trägerschaft erarbeiten und umsetzenPersonal für die verschiedenen Bereiche der Einrichtung (z.B. Pflegepersonal, Verwaltung, Hauswirtschaft, Haustechnik) auswählen, einstellen, anleiten und qualifizierenDienst- und Belegungspläne erstellen Besprechungen mit Mitarbeitenden organisierenggf. sicherstellen, dass das pflegerische Personal sowie behandelnde Ärzte und Ärztinnen über das Vorliegen von Patienten- bzw. Betreuungsverfügungen informiert sindAufnahmen neuer Heimbewohner/innen unter Berücksichtigung der Kapazitätsauslastung planen und durchführenmit den Angehörigen bzw. Betreuenden von Pflegebedürftigen, Ärzten und Ärztinnen, Behörden und anderen Fachstellen Kontakt halten und die Zusammenarbeit koordinierendie Einrichtung mit regionalen Kooperationspartnern/-partnerinnen vernetzen bzw. sie vertretenadministrative Aufgaben im Bereich der Finanzplanung und des Rechnungswesens wahrnehmenKalkulationen durchführen und statistische Daten über das Finanz- und Personalwesen sowie die Einnahmen und Ausgaben und die Auslastung der Einrichtung erheben und analysierenInvestitionen planen und organisieren; die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und anderen Verbrauchsgütern regelndie Einhaltung des Budgets kontrollieren; eine effiziente Betriebsführung gewährleisten; Arbeitsabläufe und Informationsflüsse optimierenden Schriftverkehr mit Behörden führen, ggf. Zuschüsse bzw. Fördermitt...

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung - HeimPersV) vom 19.07.1993 (BGBl. I S. 1205), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.06.1998 (BGBl. I S. 1506)Gleichwertigkeit ausländischer BerufsqualifikationenRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255, S. 22), zuletzt geändert durch Delegierten Beschluss (EU) 2025/2187 vom 30.07.2025 (ABl. EU L 2187, S. 1)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Leiter/in von Altenpflegeeinrichtungen an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Management im Gesundheitswesen/Bachelor Professional in WirtschaftBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für SozialwesenFachwirt/Fachwirtin in der Alten- und KrankenpflegeGeprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und SozialwesenGerontologe/GerontologinGesundheitsmanager/GesundheitsmanagerinHeimleiter/HeimleiterinPflegewissenschaftler/PflegewissenschaftlerinEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Leiter/Leiterin einer Altenpflegeeinrichtung

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Leiter/Leiterin einer Altenpflegeeinrichtung in Deutschland?

Führungskräfte in Seniorenpflegeeinrichtungen in Deutschland, die allgemeine Funktionsweise von Einrichtungen, die Altenpflegeheime, Seniorenresidenzen, betreute Wohnformen oder mobile (ambulante) Pflegedienste anbieten, und den Umfang der Bewohner.

Ist Leiter/Leiterin einer Altenpflegeeinrichtung eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Leiter/Leiterin einer Altenpflegeeinrichtung" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Leiter/Leiterin einer Altenpflegeeinrichtung qualifiziert werden?

Arbeitgebende erwarten häufig eine pflegerische Weiterbildung bzw. ein entsprechendes Studium.Betreuende Tätigkeiten sowie Tätigkeiten in der Pflege sind ggf. reglementiert. Dafür ist die Erlaubnis nach dem Altenpflegegesetz oder dem jeweiligen Weiterbildungsgesetz für Gesundheitsfachberufe nötig. Antragstellende fordern die Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde an.

Wo arbeiten Leiter/Leiterin einer Altenpflegeeinrichtung in Deutschland typischerweise?

Leiter und Leiterinnen von Altenpflegeeinrichtungen arbeiten meistin Büroräumenin Besprechungs- und KonferenzräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil

Wie hoch ist das typische Gehalt für Leiter/Leiterin einer Altenpflegeeinrichtung in Deutschland?

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 5.293 € bis 6.938 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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