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Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin (Weiterbildung)

Lebensmittelkontrolleur/in (Weiterbildung)

Weiterbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 53333

Was ist Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin (Weiterbildung)?

Aufgaben und TätigkeitenLebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen prüfen regelmäßig Betriebe, die mit Lebensmitteln, Tabak, Kosmetika arbeiten, z.B. Herstellerfirmen, Großhandelsunternehmen, Supermärkte oder Kantinen. Sie führen die Kontrollen während der Öffnungszeiten und ohne vorherige Ankündigung durch. Vor Ort prüfen sie, ob die Betriebe die Hygienevorschriften einhalten und ob Produkte richtig zusammengesetzt und gekennzeichnet sind. Sie testen Produkte durch Riechen oder Probieren und dokumentieren ihre Ergebnisse. Außerdem nehmen sie Proben und lassen diese in unabhängigen Laboren untersuchen. Wenn sie Mängel feststellen, beraten sie die Verantwortlichen und leiten bei Bedarf Maßnahmen, Verwarnungen oder Bußgelder ein.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe: Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen sind in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt, z.B. bei Ämtern für Lebensmittelüberwachung der kreisfreien Städte und der Landkreise. Arbeitsorte: Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen arbeiten meistim Außendienst, z.B. in Verkaufsräumen von Einzelhandelsgeschäften, Küchen von Gastronomiebetrieben, Produktionsstätten von Lebensmittelherstellenden, Lagerhäusern des Großhandels oder bei Veranstaltungenin BüroräumenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R. eine Weiterbildung in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Artikeln oder Bedarfsgegenständen vermittelt (z.B. ein Abschluss als Meister/in im Lebensmittelhandwerk oder Techniker/in in einem Lebensmittelberuf)Inhalte der WeiterbildungRecht bzw. Rechtskunde, z.B.:Allgemeine Rechtskunde, Verwaltungstechnik einschließlich der automatisierten Datenverarbeitung und KommunikationstechnikStraf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und OrdnungRecht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich WeinrechtGewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und EichrechtWarenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, SensorikLebensmittel- und BetriebshygieneUmwelthygiene einschließlich AbfallbeseitigungErnährungslehre einschließlich ihrer biologischen GrundlagenMikrobiologie und Parasitologie; Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfungbetriebliche EigenkontrollsystemeEinführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildung (bundesrechtlich geregelt) Weiterbildungsdauer: Mindestens 2 Jahre (Vollzeit)

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin (Weiterbildung) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Akademien für öffentliches Gesundheitswesen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-LerneinheitenPraktikumsstätten, z.B. chemische Untersuchungsämter, Veterinär- und Medizinaluntersuchungsämter

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildung (bundesrechtlich geregelt)WeiterbildungsdauerMindestens 2 Jahre (Vollzeit)Aufgaben und TätigkeitenLebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen prüfen regelmäßig Betriebe, die mit Lebensmitteln, Tabak, Kosmetika arbeiten, z.B. Herstellerfirmen, Großhandelsunternehmen, Supermärkte oder Kantinen. Sie führen die Kontrollen während der Öffnungszeiten und ohne vorherige Ankündigung durch. Vor Ort prüfen sie, ob die Betriebe die Hygienevorschriften einhalten und ob Produkte richtig zusammengesetzt und gekennzeichnet sind. Sie testen Produkte durch Riechen oder Probieren und dokumentieren ihre Ergebnisse. Außerdem nehmen sie Proben und lassen diese in unabhängigen Laboren untersuchen. Wenn sie Mängel feststellen, beraten sie die Verantwortlichen und leiten bei Bedarf Maßnahmen, Verwarnungen oder Bußgelder ein.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe: Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen sind in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt, z.B. bei Ämtern für Lebensmittelüberwachung der kreisfreien Städte und der Landkreise. Arbeitsorte: Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen arbeiten meistim Außendienst, z.B. in Verkaufsräumen von Einzelhandelsgeschäften, Küchen von Gastronomiebetrieben, Produktionsstätten von Lebensmittelherstellenden, Lagerhäusern des Großhandels oder bei Veranstaltungenin BüroräumenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R. eine Weiterbildung...

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: mindestens 2 Jahre

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):allgemeine Rechtsgebiete (z.B. Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Rechtsanwendungstechniken, Verwaltungstechniken): 130 Unterrichtsstundenspezielle Rechtsgebiete (z.B. Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen): 170 Unterrichtsstunden Warenkunde (z.B. Lebensmittel tierischer und nicht tierischer Herkunft, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse, Sensorik): 210 Unterrichtsstunden Umwelthygiene und Ernährungslehre (z.B. Rückstände in Lebensmitteln, Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle, Schadstoffe und Mykotoxine, Lebensmittelmonitoring, Trinkwasserhygiene): 30 UnterrichtsstundenMikrobiologie und Parasitologie: 70 Unterrichtsstunden Lebensmittel- und Betriebshygiene, Betriebliche Eigenkontrollsysteme: 90 UnterrichtsstundenPsychologische Grundlagen der Kontrolltätigkeit, insbesondere Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken: 20 UnterrichtsstundenGesamtstundenzahl: 720 Unterrichtsstunden

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Weiterbildungsinhalte

Recht bzw. Rechtskunde, z.B.:Allgemeine Rechtskunde, Verwaltungstechnik einschließlich der automatisierten Datenverarbeitung und KommunikationstechnikStraf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und OrdnungRecht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich WeinrechtGewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und EichrechtWarenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, SensorikLebensmittel- und BetriebshygieneUmwelthygiene einschließlich AbfallbeseitigungErnährungslehre einschließlich ihrer biologischen GrundlagenMikrobiologie und Parasitologie; Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfungbetriebliche EigenkontrollsystemeEinführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Biologie/Chemie: z.B. um Stoffe mit pharmakologischer Wirkung zu kontrollierenRecht: z.B. um bei Übertretung von Vorschriften mit Verwarnungen oder Bußgeldern zu reagieren

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Weiterbildung im Ausland

Für eine Weiterbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeit:SchweizWeiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz(z.B. mit dem Suchbegriff "Lebensmittel")Dokumentation beruflicher AuslandserfahrungenDer Europass bietet die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Lernaufenthalte zu dokumentieren.Weitere Informationen zum Europass

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Lebensmittelkontrolleur/in an:Bereich Management und UnternehmensführungGeprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach der HandwerksordnungGemeinsamkeit:Rechtliche Vorgaben im Handels- und Lebensmittelrecht umsetzenBereich Schutz und SicherheitFachkraft für ArbeitssicherheitGemeinsamkeit:Vorschriften zur Betriebs- und Personalhygiene überwachen

Entwicklung der Weiterbildung

2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Verkürzungen/Verlängerungen

VerkürzungFür eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung, z.B. als Polizeivollzugsbeamter bzw. Polizeivollzugsbeamtin, können bis zu sechs Monate auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden.Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann die Weiterbildungsdauer auf Antrag um bis zu sechs Monate verkürzt werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungLebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin

Die Weiterbildung im Überblick

Lebensmittelkontrolleur bzw. Lebensmittelkontrolleurin ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist bundesrechtlich geregelt und findet an Bildungseinrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens statt.Die Weiterbildung dauert mindestens 2 Jahre. Die zuständigen obersten Landesbehörden können nähere Vorschriften über den Lehrgang und die Prüfung sowie die Fortbildung erlassen.Daneben gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, einen Vorbereitungsdienst zum Lebensmittelkontrolleur bzw. zur Lebensmittelkontrolleurin zu absolvieren.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen in der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Ämtern für Lebensmittelüberwachung.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernFür Lebensmittelkontrolleure und Kontrolleurinnen sind regelmäßige Fortbildungen im Umfang von drei Tagen alle zwei Jahre vorgeschrieben. Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Lebensmittel- und Küchenhygiene bis hin zu Dokumentationswesen.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Lebensmittelchemie erwerben.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Zur PrüfungVerordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung - LKonV) vom 17.08.2001 (BGBl. I S. 2236), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 27.04.2016 (BGBl. I S. 980)

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R. eine Weiterbildung in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Artikeln oder Bedarfsgegenständen vermittelt (z.B. ein Abschluss als Meister/in im Lebensmittelhandwerk oder Techniker/in in einem Lebensmittelberuf)Alternativ ist der Zugang - nach Maßgabe der zuständigen obersten Landesbehörden - möglich für:Bedienstete im Polizeivollzugsdienst oderPersonen im mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die mindestens 3 Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren, oderPersonen, die ein Hochschulstudium z.B. im Bereich Lebensmitteltechnologie, Hygiene, Veterinärhygiene oder Ökotrophologie abgeschlossen haben, oderPersonen mit einer Ausbildung in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten über den Verkehr mit Lebensmitteln vermittelt, und mindestens 3-jähriger Berufspraxis auf diesem GebietZusätzlich ist erforderlich:ein Führungszeugnis undggf. ein Führerschein der Klasse B

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin (Weiterbildung)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin (Weiterbildung) in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenLebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen prüfen regelmäßig Betriebe, die mit Lebensmitteln, Tabak, Kosmetika arbeiten, z.B. Herstellerfirmen, Großhandelsunternehmen, Supermärkte oder Kantinen. Sie führen die Kontrollen während der Öffnungszeiten und ohne vorherige Ankündigung durch. Vor Ort prüfen sie, ob die Betriebe die Hygienevorschriften einhalten und ob Produkte richtig zusammengesetzt und gekennzeichnet sind. Sie testen Produkte durch Riechen oder Probieren und dokumentieren ihre Ergebnisse. Außerdem nehmen sie Proben und lassen diese in unabhängigen Laboren untersuchen. Wenn sie Mängel feststellen, beraten sie die Verantwortlichen und leiten bei Bedarf Maßnahmen, Verwarnungen oder Bußgelder ein.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe: Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen sind in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt, z.B. bei Ämtern für Lebensmittelüberwachung der kreisfreien Städte und der Landkreise. Arbeitsorte: Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen arbeiten meistim Außendienst, z.B. in Verkaufsräumen von Einzelhandelsgeschäften, Küchen von Gastronomiebetrieben, Produktionsstätten von Lebensmittelherstellenden, Lagerhäusern des Großhandels oder bei Veranstaltungenin BüroräumenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R. eine Weiterbildung in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Artikeln oder Bedarfsgegenständen vermittelt (z.B. ein Abschluss als Meister/in im Lebensmittelhandwerk oder Techniker/in in einem Lebensmittelberuf)Inhalte der WeiterbildungRecht bzw. Rechtskunde, z.B.:Allgemeine Rechtskunde, Verwaltungstechnik einschließlich der automatisierten Datenverarbeitung und KommunikationstechnikStraf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und OrdnungRecht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich WeinrechtGewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und EichrechtWarenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, SensorikLebensmittel- und BetriebshygieneUmwelthygiene einschließlich AbfallbeseitigungErnährungslehre einschließlich ihrer biologischen GrundlagenMikrobiologie und Parasitologie; Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfungbetriebliche EigenkontrollsystemeEinführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken

Ist Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin (Weiterbildung) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin (Weiterbildung)" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin (Weiterbildung) qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R. eine Weiterbildung in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Artikeln oder Bedarfsgegenständen vermittelt (z.B. ein Abschluss als Meister/in im Lebensmittelhandwerk oder Techniker/in in einem Lebensmittelberuf)Alternativ ist der Zugang - nach Maßgabe der zuständigen obersten Landesbehörden - möglich für:Bedienstete im Polizeivollzugsdienst oderPersonen im mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die mindestens 3 Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren, oderPersonen, die ein Hochschulstudium z.B. im Bereich Lebensmitteltechnologie, Hygiene, Veterinärhygiene oder Ökotrophologie abgeschlossen haben, oderPersonen mit einer Ausbildung in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten über den Verkehr mit Lebensmitteln vermittelt, und mindestens 3-jähriger Berufspraxis auf diesem GebietZusätzlich ist erforderlich:ein Führungszeugnis undggf. ein Führerschein der Klasse B

Wo arbeiten Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin (Weiterbildung) in Deutschland typischerweise?

Die Weiterbildung findet an Akademien für öffentliches Gesundheitswesen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-LerneinheitenPraktikumsstätten, z.B. chemische Untersuchungsämter, Veterinär- und Medizinaluntersuchungsämter

Wie hoch ist das typische Gehalt für Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin (Weiterbildung) in Deutschland?

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

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