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Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin

Kunsttherapeut/in

Grundberuf Medizin, Gesundheitswissenschaften KldB B 81743

Was ist Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin?

Kunsttherapeuten in Deutschland sind Gesundheitsfachkräfte, die künstlerische Aktivitäten wie Malen, Modellieren, Musik oder Theater als therapeutisches Mittel nutzen, mit dem Ziel, die körperliche und geistige Gesundheit von Patienten zu verbessern, zu erhalten oder zu entwickeln.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →

Der Beruf Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:

Detaillierte Informationen

▶ Medien

Informationsangebote der Bundesagentur für ArbeitFilm Kunsttherapie (grundständig)Weitere InformationsangeboteArt TherapyGehirn & GeistInternational Journal of Art Therapykunsttherapie.deMusik-, Tanz- und Kunsttherapie

▶ Interessen

Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um in diesem Studienberuf erfolgreich zu sein. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit angegeben. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.Interesse an sozial-beratenden Tätigkeitenz.B. überzeugendes Anregen von Patienten zu künstlerisch-kreativen Tätigkeitenz.B. sensibles und therapieangepasstes Führen von Vorgesprächen mit den Betroffenen im Verlauf kunsttherapeutischer Einzelmaßnahmenz.B. einfühlsames Umgehen mit PatientenInteresse an kreativ-gestaltenden Tätigkeitenz.B. Auswählen von geeigneten Kunstwerken bzw. Materialien und Methoden, um das Behandlungsziel zu erreichenz.B. ideenreiches Entwickeln von Konzepten, um Lebensfreude und Selbstwertgefühl von Patienten mithilfe von künstlerischen Mitteln zu fördern

▶ Arbeitsorte

Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen arbeiten in erster Liniein Behandlungsräumen in Werkstätten und Ateliers auf Bühnen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Besprechungs-, Unterrichts- und Seminarräumen

▶ Kompetenzen

Kernkompetenzen, die man während des Studiums erwirbt bzw. vertieft:KunsttherapiePatientenbetreuungRehabilitationWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:AbrechnungAltenarbeit, SeniorenarbeitBildhauerei, plastisches GestaltenDokumentation (Therapieverlauf)EntwicklungspsychologieGerontologieGesundheitsvorsorge (Prävention)Heilpädagogik, BehindertenpädagogikKunstgeschichteKunstmalereiPsychologiePsychotherapieSupervisionTextiles GestaltenTheatertherapieWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe " Personengruppen"

▶ Digitalisierung

Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt kann Aufgabenfelder und Anforderungsprofile verändern. Es eröffnet sich für Kunsttherapeuten und -therapeutinnen ggf. die Chance, sich mit folgenden Technologien, Verfahren oder Systemen zu befassen:Dokumentenmanagementsysteme - DMS (z.B. Behandlungspläne erstellen und Therapieverläufe dokumentieren)Elektronische Patientenakte - ePA (z.B. ärztliche Diagnosen, Laborwerte und andere Gesundheitsdaten elektronisch erfassen und auswerten, um die kunsttherapeutische Behandlung optimal vorzubereiten)

▶ Arbeitssituation

Kunsttherapeuten und -therapeutinnen zeigen im Umgang mit Patienten ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Bei Untersuchungen, Behandlungen und Dokumentationsaufgaben ist eine sorgfältige und konzentrierte Arbeitsweise erforderlich. Mit Kreativität und Einfallsreichtum wählen Kunsttherapeuten und -therapeutinnen Medien und Methoden für die Therapie aus. Im Gespräch mit Patienten und Angehörigen benötigen sie Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit zuzuhören. Langwierige Therapien führen sie mit Geduld und Ausdauer durch. Mit Misserfolgen und psychischen Belastungen, z.B. bei schweren Erkrankungen oder Behinderungen, müssen sie umgehen können. Die Patientendaten behandeln sie vertraulich. Kunsttherapeuten und -therapeutinnen arbeiten eng mit Ärzten und Ärztinnen sowie mit medizinischem und pflegerischem Personal zusammen. Dabei ist ein klares Ausdrucks- bzw. Kommunikationsvermögen unentbehrlich.Kunsttherapeuten und -therapeutinnen setzen Zeichen- und Malutensilien, Musikanlagen und -instrumente, Bildhauerwerkzeuge, Töpferscheiben oder Webgeräte ein. Meist sind sie in Behandlungsräumen sowie in Werkstätten und Ateliers tätig. Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben erledigen sie im Büro am Computer.

▶ Existenzgründung

Kunsttherapeuten bzw. Kunsttherapeutinnen können z.B. in einer eigenen Praxis oder als Theatertherapeut bzw. -therapeutin freiberuflich arbeiten.Für die selbstständige Tätigkeit ist mindestens eine der folgenden Qualifikationen erforderlich:direkte Zusammenarbeit mit einem Arzt bzw. einer Ärztin eingeschränkte Heilerlaubnis im Bereich der PsychotherapieErlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gemäß Heilpraktikergesetzärztliche ApprobationStudienabschluss in Psychologie Zulassung als Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin

▶ Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 4.039 € bis 5.181 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

▶ Branchen im Einzelnen

GesundheitswesenKrankenhäuser, z.B. Kliniken für Psychosomatik, Psychiatrie, Kinder- und RehabilitationsklinikenSonstiges Gesundheitswesen a. n. g., z.B. Praxen für KunsttherapieErbringung von Dienstleistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten, klinischen und Gesundheitspsychologinnen und -psychologen, ohne ärztliche TherapienSozialwesenStationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, SuchtbekämpfungSonstiges Sozialwesen a. n. g. (ohne Jugendarbeit und soziale Beratungsdienste), z.B. psychosoziale Zentren für die Betreuung traumatisierter GeflüchteterSeniorenwohnheime und Wohnheime für Menschen mit BehinderungHeime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur ErziehungAllgemeinbildende SchulenGrundschulen, z.B. FörderschulenAllgemeinbildende weiterführende Schulen, z.B. FörderschulenJustizverwaltungRechtspflege, z.B. Resozialisierung von StraffälligenHochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, FachakademienEinrichtungen des tertiären Bildungsbereichs a. n. g.Fachhochschulen, Duale Hochschulen, Verwaltungsfachhochschulen

▶ Zugang zur Tätigkeit

Wer in diesem Beruf arbeiten möchte, braucht i.d.R. ein abgeschlossenes grundständiges Studium im Bereich Kunsttherapie oder eine abgeschlossene Ausbildung als Kunsttherapeut bzw. Kunsttherapeutin.Führungspositionen oder spezialisierte Aufgaben erfordern meist ein Masterstudium. Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung setzen häufig eine Promotion oder Habilitation voraus.

▶ Zugangsstudienfächer

Kunsttherapie (grundständig)Kunsttherapie (weiterführend)

▶ Arbeitsbereiche/Branchen

Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen finden Beschäftigung z.B.in Kliniken für Psychosomatik oder Psychiatrie, in Kinder- oder Rehabilitationsklinikenin Praxen für Kunsttherapiein Wohnheimen und Betreuungseinrichtungenin Förderschulenim Strafvollzug, z.B. in der Resozialisierung von Straffälligen

▶ Tätigkeitsbezeichnungen

Kunsttherapeut/inBerufsbezeichnung in englischer SpracheArt therapist (m/f)Berufsbezeichnung in französischer SpracheArt-thérapeute (m/f)

▶ Sonstige Zugangsbedingungen

Für eine freiberufliche Tätigkeit oder eine Arbeit in eigener Praxis wird eine ärztliche Approbation benötigt. Nur wer eine Erlaubnis gemäß des Heilpraktikergesetzes hat, darf die Heilkunde ausüben.Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen müssen gemäß Infektionsschutzgesetz ihre Masernimpfung oder -immunität nachweisen, wenn sie nach 1970 geboren sind.

▶ Arbeits- und Sozialverhalten

Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Studienberuf ausüben zu können.Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. Bereitschaft, mit besonders schwierigen oder anspruchsvollen Patienten engagiert zu arbeiten)Durchhaltevermögen / Zielstrebigkeit (z.B. beharrliches Mitwirken an langwierigen therapeutischen Maßnahmen trotz zeitweiliger Rückschläge)Sorgfalt (z.B. maßgenaues Planen der therapeutischen Übungen; sorgfältiges Anleiten der Patienten bei allen Übungen)Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft (z.B. Verantwortung für den Erfolg der Kunsttherapie übernehmen)Selbstständige Arbeitsweise (z.B. eigenständiges Planen und Umsetzen aller für eine therapeutische Maßnahme notwendigen Vorarbeiten)Kreativität (z.B. Entwickeln origineller kunsttherapeutischer Aufgaben)Verschwiegenheit (z.B. Stillschweigen bewahren über Patientendaten)Kommunikationsfähigkeit (z.B. verständliches Anleiten bei der Therapie, dabei Eingehen auf Rückfragen bzw. auf weitere Signale der Patienten, etwa der Mimik, Gestik oder Körperhaltung)Kontaktbereitschaft (z.B. rasches und unkompliziertes Aufbauen, Vertiefen und Halten von Kontakten zu Patienten und Klienten)Beherrschtheit / Selbstkontrolle (z.B. gelassenes und...

▶ Die Tätigkeit im Überblick

Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen setzen künstlerische Betätigungen wie Malen, Plastizieren und Theaterspiel als Mittel ein, um die körperliche und geistige Gesundheit von Patienten und Patientinnen wiederherzustellen, zu erhalten oder zu fördern.

▶ Stellen- und Bewerberbörsen

Gesundheit.Jobshospital-jobs.chkliniken.deKreative-Therapie.deMedische VacaturebankMedizinischer-Stellenmarkt.desocialnetsozialeberufe.deStaffSanté.frZeeuwse Zorgsector

▶ Verbände und Organisationen

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. (BVAKT)Deutsche Gesellschaft für künstlerische Therapieformen e.V. (DGKT)Deutscher Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie e.V. (DFKGT)VDKT Verband Deutscher Kunsttherapeutenver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

▶ Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Verantwortung für Personen (z.B. sorgfältiges Vorgehen bei Diagnose und Therapie, um den therapeutischen Erfolg bei den Patienten sicherzustellen)Umgang mit problembelasteten Menschen (z.B. im Resozialisierungsprozess bei Straffälligen)Umgang mit Kindern und Jugendlichen (z.B. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten in der Heil- und Sonderpädagogik)Umgang mit Menschen mit Behinderungen (in der heilpädagogischen Kunsttherapie)Umgang mit alten Menschen (z.B. Patienten aus dem geriatrischen Bereich)gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (bei der Arbeit mit körperlich oder seelisch kranken Jugendlichen)Bildschirmarbeit (z.B. bei Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben)Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen (z.B. Kliniken für Psychosomatik, Psychiatrie, Kinder- und Rehabilitationskliniken)Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen (in Behandlungs- und Therapieräumen)Arbeit in Büroräumen (z.B. Gespräche mit Patienten und Angehörigen führen)

▶ Berufliche Einsatzmöglichkeiten

Berufliche Einsatzmöglichkeiten gegliedert nach Tätigkeitsfeldern:Lehrtätigkeit an HochschulenStudiengangkoordinator/StudiengangkoordinatorinDozent/Dozentin an Hochschulen und AkademienWissenschaftliche ForschungForschungsreferent/ForschungsreferentinLeiter einer Forschungsgruppe/Leiterin einer ForschungsgruppeWissenschaftlicher Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterin

▶ Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit von Kunsttherapeuten und -therapeutinnen ist die Wiederherstellung, Erhaltung oder Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit von Patienten und Klienten. Dabei gehen sie mit folgenden Arbeitsmitteln um:Geräte, Werkzeuge und Zubehör, z.B.: Musikanlagen, und -instrumente, Webgeräte, Bildhauerwerkzeuge, Töpferscheiben, Zeichen- und Malutensilien, RequisitenUnterlagen, z.B.: standardisierte Tests, Patientenakten, Befunde, Gutachten, Behandlungspläne und -protokolle, Unterrichtsmaterialien, LehrbücherBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

▶ Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen setzen kreative Methoden ein, um Menschen bei seelischen oder körperlichen Problemen zu unterstützen. Sie arbeiten mit verschiedenen Zielgruppen wie z.B. Senioren, Jugendlichen mit körperlichen oder seelischen Erkrankungen oder straffälligen Personen. Vor Beginn der Therapie analysieren sie die Krankengeschichte, führen Gespräche und erstellen einen individuellen Behandlungsplan. In der Praxis leiten sie zu gestalterischen Tätigkeiten wie Malen, Töpfern oder Theater an und fördern die Reflexion von Erfahrungen und Empfindungen. Zusätzlich dokumentieren sie den Therapieverlauf und übernehmen organisatorische Aufgaben. In Forschung und Lehre veröffentlichen sie wissenschaftliche Arbeiten und unterrichten an Hochschulen.

▶ Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

Der Zugang zur Tätigkeit ist ohne Hochschulabschluss z.B. mit folgender Ausbildung möglich:Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin (Ausbildung)

▶ Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Therapie, Malerei, Gesundheitsförderung, Supervision).

▶ Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch ein grundständiges oder weiterführendes Studium (z.B. im Studienfach Kunsttherapie, Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Psychosoziale Beratung und Therapie).Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

▶ Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Therapie planen und vorbereitenEinzelgespräche mit Patienten/Patientinnen, Klienten/Klientinnen, Angehörigen oder anderen an der Therapie beteiligten Personen führen, sowohl zur Vor- als auch zur Nachbereitung von Therapieerfahrungen und -erlebnissensich mit spezifischen Symptomen der Patienten/Patientinnen und Klienten/Klientinnen auseinandersetzenkunsttherapeutische Befunde erheben und Diagnosen stellenggf. vorhandene Gutachten und medizinische Diagnosen prüfen und in die Therapie integrierenkunsttherapeutische Behandlungsziele definieren Maßnahmen und Häufigkeit der Therapiestunden festlegen; Therapiepläne erarbeitenje nach Indikationsstellung und Behandlungsziel Kunstwerke bzw. Materialien und Methoden auswählen (z.B. Maltherapie, plastisch-therapeutisches Gestalten, Drama- und Theatertherapie)Einzel- oder Gruppentherapiekunsttherapeutische Therapien mit Einzelpersonen oder Gruppen durchführenPatienten/Patientinnen zu künstlerisch-kreativen Tätigkeiten anregen, z.B. Malen mit Aquarell, Gestalten mit Stoff, Wolle, Holz oder Ton, Schauspielen oder TanzenMenschen in Krankheitsphasen, Krisen oder Veränderungsprozessen begleiten und unterstützen Patienten/Patientinnen helfen, sich mit ihren Wahrnehmungen und Empfindungen bei der künstlerischen Tätigkeit auseinanderzusetzen, z.B. mit der Bedeutung und Wirkung verwendeter Farben in ihren Werkenmeditative Übungen anleiten, z.B. mit Farben Ausdrucksformen erlernen, üben und weiterentwickelnabhängig vom Therapievorhaben Vorgespräch...

▶ Weitere Jobalternativen (Bewerbersicht)

Folgende weitere Beschäftigungsalternative bietet sich für den Beruf Kunsttherapeut/in an:Tätigkeitsfeld Medien-, KulturpädagogikKunstpädagoge/KunstpädagoginGemeinsamkeiten:beim künstlerischen Gestalten anleitenWahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit sowie emotionale Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit fördernHinweis: Die genannte Jobalternative erfordert ggf. eine längere Einarbeitung oder eine Zusatzausbildung.

▶ Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?Kunsttherapeuten und -therapeutinnen setzen künstlerische Betätigungen wie Malen, Plastizieren und Theaterspiel als Mittel ein, um die körperliche und geistige Gesundheit von Patienten wiederherzustellen, zu erhalten oder zu fördern.Verschiedene Ausrichtungen der KunsttherapieKunsttherapie steht in enger Wechselwirkung zu anderen Wissenschaftsbereichen, insbesondere der Medizin, den Gesellschaftswissenschaften, der Psychologie, der Musikwissenschaft und der Pädagogik. Es gibt unterschiedliche kunsttherapeutische Konzeptionen, die unterschiedlichen psychologischen und therapeutischen Methoden und Ansätzen folgen. Auf die Drama- und Sprachtherapie spezialisierte Therapeuten und Therapeutinnen arbeiten z.B. mit Laut-, Stimm- und Sprechübungen, Rollenspielen, theatralischen Darstellungen von Märchen, Gedichten und Liedern. In der Gestaltungs- und Maltherapie animieren Kunsttherapeuten und -therapeutinnen Menschen zum bildnerischen Gestalten und zur Auseinandersetzung mit dem verwendeten Material. In der intermedialen Therapie setzen sie alle künstlerischen Medien ein, vom bildnerischen Gestalten über Poesie bis hin zu Theater und neuen Medien. Individuelle Therapiepläne und MaßnahmenKunsttherapeuten und -therapeutinnen behandeln in psychotherapeutischem oder klinischem Zusammenhang psychotische, neurotische, psychosomatische und depressive Störungen oder arbeiten im Rahmen der Heil- und Sonderpädagogik mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen oder jungen M...

▶ Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten

Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten werden für die Ausübung möglicher Tätigkeiten in diesem Studienberuf benötigt.FähigkeitenBeobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen von realisierbaren Gestaltungsmöglichkeiten in Mal- oder Bildhauerarbeiten von Patienten/Patientinnen)Merkfähigkeit (z.B. Gedächtnis für Personen, deren Leistungsstand und individuelle Vorliebe, sich künstlerisch auszudrücken)Auge-Hand-Koordination (z.B. Vorführen von Malübungen)Zeichnerische Befähigung (z.B. Patienten/Patientinnen beim Malen und Zeichnen anleiten; Vorführen von Techniken)Befähigung zum Planen und Organisieren (z.B. Festlegen von Häufigkeit der Therapiestunden und Aufstellen von Therapieplänen)Pädagogisches Geschick (z.B. Anregen zu künstlerisch-kreativen Tätigkeiten oder Anleiten etwa beim Malen in Aquarelltechnik oder beim Schauspielen und Tanzen)Sinn und Gespür für Ästhetik (z.B. ästhetische Aspekte in künstlerischen Werken erkennen, interpretieren und gemeinsam mit Patienten/Patientinnen besprechen)Kenntnisse und FertigkeitenMündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Beraten zu kunsttherapeutischen Maßnahmen)Schriftliches Ausdrucksvermögen und Rechtschreibsicherheit (z.B. Dokumentieren von Diagnosen und kunsttherapeutischen Behandlungsverläufen; Verfassen von Berichten)

▶ Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (RGBl. S. 251), zuletzt geändert durch Artikel 17e des Gesetzes vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191)Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)

▶ Charakteristische körperliche Anforderungen

Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Patienten bei künstlerisch-kreativen Tätigkeiten wie Malen, Werken, Gestalten praktisch anleiten)Ausreichende Bewegungskoordination (z.B. Patienten zu szenischen Darstellungen oder Tänzen anleiten)Ungestörtes Sprechvermögen (z.B. Gespräche mit Patienten und Angehörigen führen)Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. Therapieergebnisse am Bildschirm auswerten)Farbsehvermögen (z.B. Bedeutung und Wirkung verwendeter Farben in Bildern reflektieren)Hörvermögen und Sprachverständnis (z.B. Rückfragen der Patienten und Angehörigen verstehen)(Intaktes) Belastbares Nervensystem (z.B. gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten bei der Arbeit mit körperlich oder seelisch kranken Jugendlichen)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.

▶ Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Kunsttherapeut/in ist nicht reglementiert.Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch besteht die Möglichkeit, für ausländische Hochschulabschlüsse eine individuelle Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu beantragen. Diese kann für Bewerbungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt hilfreich sein.Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für ArbeitZentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für ArbeitMake it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte

▶ Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen

Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.Eingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Patienten bei künstlerisch-kreativen Tätigkeiten wie Malen, Werken, Gestalten praktisch anleiten)Störungen der Bewegungskoordination, Gleichgewichtsstörungen (z.B. Patienten zu szenischen Darstellungen oder Tänzen anleiten)Sprachstörung, Sprachfehler (z.B. Gespräche mit Patienten und Angehörigen führen)Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. Therapieergebnisse am Bildschirm auswerten)Farbsinnstörungen (z.B. Bedeutung und Wirkung verwendeter Farben in Bildern reflektieren)Hörminderung, Schwerhörigkeit, Taubheit, Hörstörung, chronische Ohrenleiden (z.B. Rückfragen der Patienten und Angehörigen verstehen)Schwere vegetative oder nervliche Erkrankungen (z.B. gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten bei der Arbeit mit körperlich oder seelisch kranken Jugendlichen)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.

▶ Weitere Besetzungsalternativen (Arbeitgebersicht)

Folgende weitere Besetzungsalternative bietet sich für den Beruf Kunsttherapeut/in an:Tätigkeitsfeld Medien-, KulturpädagogikKunstpädagoge/KunstpädagoginGemeinsamkeiten:beim künstlerischen Gestalten anleitenWahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit sowie emotionale Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit fördernHinweis: Die genannte Besetzungsalternative erfordert ggf. eine Einarbeitung, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin in Deutschland? ▼

Kunsttherapeuten in Deutschland sind Gesundheitsfachkräfte, die künstlerische Aktivitäten wie Malen, Modellieren, Musik oder Theater als therapeutisches Mittel nutzen, mit dem Ziel, die körperliche und geistige Gesundheit von Patienten zu verbessern, zu erhalten oder zu entwickeln.

Ist Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼

In Deutschland folgt "Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin qualifiziert werden? ▼

Wer in diesem Beruf arbeiten möchte, braucht i.d.R. ein abgeschlossenes grundständiges Studium im Bereich Kunsttherapie oder eine abgeschlossene Ausbildung als Kunsttherapeut bzw. Kunsttherapeutin.Führungspositionen oder spezialisierte Aufgaben erfordern meist ein Masterstudium. Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung setzen häufig eine Promotion oder Habilitation voraus.

Wo arbeiten Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin in Deutschland typischerweise? ▼

Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen arbeiten in erster Liniein Behandlungsräumen in Werkstätten und Ateliers auf Bühnen Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Besprechungs-, Unterrichts- und Seminarräumen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Kunsttherapeut/Kunsttherapeutin in Deutschland? ▼

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 4.039 € bis 5.181 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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