Kapitän/Kapitänin - Küstenfischerei
Kapitän/in - Küstenfischerei
Was ist Kapitän/Kapitänin - Küstenfischerei?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt) Weiterbildungsdauer: Vollzeit: 6 Monate
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Kapitän/Kapitänin - Küstenfischerei in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräumeMaschinenfahrständeRadarsimulatorenManöverbeckenSchiffsführungssimulationsanlagenAusbildungsschiffe
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt)Weiterbildungsdauer Vollzeit: 6 MonateAufgaben und TätigkeitenKapitäne und Kapitäninnen in der Küstenfischerei arbeiten in der Regel auf kleineren Fischereifahrzeugen in küstennahen Gewässern oder großen Flussmündungen, z.B. auf Fischkuttern. Als Schiffsführer und Schiffsführerinnen navigieren und manövrieren sie das Schiff, planen und verteilen die an Bord anfallenden Arbeiten und führen die Betriebsunterlagen. Sie sind für die Instandhaltung der technischen Ausrüstung, der Sicherheitseinrichtungen sowie Fischfangvorrichtungen verantwortlich. Kapitäne und Kapitäninnen in der Küstenfischerei leiten den Fischfang, überwachen die sachgemäße Behandlung des Fangs, das Löschen der Ladung im Hafen und den Verkauf.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Kapitäne und Kapitäninnen in der Küstenfischerei sind in erster Linie in der Küstenfischerei beschäftigt.Arbeitsorte:Kapitäne und Kapitäninnen in der Küstenfischerei arbeiten meistan Bord von Fischkuttern und anderen Fischereifahrzeugen (in geschlossenen Räumen, z.B. auf der Brücke oder im Lagerraum, auch im Freien auf Deck)Sie arbeiten ggf. auchin Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und SchifffahrtsverwaltungVoraussetzungenVoraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.: eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in bzw. als Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfische...
▶ Weiterbildungsdauer
Vollzeit: 6 Monate
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):Mathematik: 30 UnterrichtsstundenNavigation: 100 UnterrichtsstundenSchifffahrtsrecht: 80 UnterrichtsstundenSeemannschaft: 70 UnterrichtsstundenNachrichtenwesen: 70 UnterrichtsstundenGesundheitswesen: 40 UnterrichtsstundenSchifffahrtsbetriebstechnik: 60 UnterrichtsstundenWetterkunde: 20 UnterrichtsstundenGesamtstundenzahl: 470 UnterrichtsstundenHinweis: Während des Bildungsgangs findet eine Prüfung zum Erwerb des beschränkt gültigen Betriebszeugnisses für Funker/innen II statt. Mit der staatlichen Abschlussprüfung wird das Befähigungszeugnis "Kapitän BKü" erlangt.
▶ Weiterbildungskosten
Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei.Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.
▶ Weiterbildungsinhalte
terrestrische, astronomische und technische NavigationSeeschifffahrtsrecht, z.B. Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung und UmweltschutzSeemannschaft, z.B. Sicherheitstechnik, Ladungs- und Fangtechnik, ManövrierenSchiffsbetriebstechnik, z.B.Grundlagen der Schiffsautomation, HydraulikMeteorologie und Ozeanografie, z.B. Ablesen meteorologischer Instrumente, Wetterlagen und WetterentwicklungBiologie der Seefische und Pflege des FangesNachrichtenwesen und Funkverkehrmedizinische Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen, z.B. medizinische Probleme bei Seenot behandelnPersonalführung, z.B. Führungsmittel und FührungsstilBetriebswirtschaft, z.B. Wettbewerbsfähigkeit in der Seeschifffahrt
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Physik: z.B. um die terrestrische Navigation durchzuführenBiologie: z.B. um Seefische bis zur Löschung der Ladung zu lagern
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Kapitän/in in der Küstenfischerei an:Bereich Schiff und SchifffahrtNautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in TechnikNautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in TechnikNautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen HochseefischereiStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Schiffsbetriebstechnik/Bachelor Professional in TechnikStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung SeevermessungstechnikGemeinsamkeit:Schiffe führen und navigieren
▶ Entwicklung der Weiterbildung
2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein:Staatlich geprüfter Nautiker/Staatlich geprüfte NautikerinMit dem Abschluss wird zugleich das Befähigungszeugnis "Kapitän BKü" erworben.
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Kapitän bzw. Kapitänin in der Küstenfischerei ist eine Weiterbildung. Sie ist landesrechtlich geregelt und findet an Fachschulen statt. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit mindestens 6 Monate. Damit wird zugleich das Befähigungszeugnis "Kapitän BKü" erworben.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Kapitäne und Kapitäninnen in der Küstenfischerei z.B. in der Muschel- oder Krabbenfischerei.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Seeverkehr bis hin zu Sanitätswesen.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Kapitäne und Kapitäninnen in der Küstenfischerei auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Nautik erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. als Küstenfischer/innen, Krabbenfischer/innen oder Muschelfischer/innen. Auch außerhalb der Fischerei sind Möglichkeiten der Existenzgründung denkbar, beispielsweise als Fischhändler/in.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
BundesebeneVerordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt (Seeleute-Befähigungsverordnung - See-BV) vom 08.05.2014 (BGBl. I S. 460), zuletzt geändert durch Artikel 4 Verordnung vom 25.03.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 100)LandesebeneDie Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen für Nautik und für Schiffsbetriebstechnik im Land Mecklenburg-Vorpommern (Seeschifffahrtausbildungs- und Prüfungsverordnung - SeeschAPVO M-V) vom 06.05.2008 (GVOBl. M-V S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.04.2022 (Mittl.bl. BM M-V S. 50)Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.06.2009 (Nds. GVBl. S. 243), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.05.2025 (Nds. GVBl. Nr. 34)Landesverordnung über die Fachschule für die Seeschifffahrt (Fachschulverordnung Seeschifffahrt - FSVO-Seeschifffahrt) vom 28.05.2020 (NBl.MBWK.Schl.-H. S. 189), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.11.2021 (NBl.MBWK.Schl.-H. S. 370)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringenÜbergreifend für Weiterbildung und TätigkeitGesetz zum internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Gesetz) vom 25.03.1982 (BGBl. I...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.: eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in bzw. als Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbrief sowie jeweils eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän bzw. Kapitänin:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Kapitän/Kapitänin - Küstenfischerei
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Kapitän/Kapitänin - Küstenfischerei in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenKapitäne und Kapitäninnen in der Küstenfischerei arbeiten in der Regel auf kleineren Fischereifahrzeugen in küstennahen Gewässern oder großen Flussmündungen, z.B. auf Fischkuttern. Als Schiffsführer und Schiffsführerinnen navigieren und manövrieren sie das Schiff, planen und verteilen die an Bord anfallenden Arbeiten und führen die Betriebsunterlagen. Sie sind für die Instandhaltung der technischen Ausrüstung, der Sicherheitseinrichtungen sowie Fischfangvorrichtungen verantwortlich. Kapitäne und Kapitäninnen in der Küstenfischerei leiten den Fischfang, überwachen die sachgemäße Behandlung des Fangs, das Löschen der Ladung im Hafen und den Verkauf.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Kapitäne und Kapitäninnen in der Küstenfischerei sind in erster Linie in der Küstenfischerei beschäftigt.Arbeitsorte:Kapitäne und Kapitäninnen in der Küstenfischerei arbeiten meistan Bord von Fischkuttern und anderen Fischereifahrzeugen (in geschlossenen Räumen, z.B. auf der Brücke oder im Lagerraum, auch im Freien auf Deck)Sie arbeiten ggf. auchin Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und SchifffahrtsverwaltungVoraussetzungenVoraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.: eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in bzw. als Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbrief sowie jeweils eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän bzw. Kapitänin:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.Inhalte der Weiterbildungterrestrische, astronomische und technische NavigationSeeschifffahrtsrecht, z.B. Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung und UmweltschutzSeemannschaft, z.B. Sicherheitstechnik, Ladungs- und Fangtechnik, ManövrierenSchiffsbetriebstechnik, z.B.Grundlagen der Schiffsautomation, HydraulikMeteorologie und Ozeanografie, z.B. Ablesen meteorologischer Instrumente, Wetterlagen und WetterentwicklungBiologie der Seefische und Pflege des FangesNachrichtenwesen und Funkverkehrmedizinische Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen, z.B. medizinische Probleme bei Seenot behandelnPersonalführung, z.B. Führungsmittel und FührungsstilBetriebswirtschaft, z.B. Wettbewerbsfähigkeit in der Seeschifffahrt
Ist Kapitän/Kapitänin - Küstenfischerei eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Kapitän/Kapitänin - Küstenfischerei" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Kapitän/Kapitänin - Küstenfischerei qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule ist i.d.R.: eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in bzw. als Fischwirt/in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei oder der Matrosenbrief sowie jeweils eine Seefahrtzeit von 12 Monaten im Decksdienst auf Fahrzeugen der SeefischereiFür die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän bzw. Kapitänin:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.
Wo arbeiten Kapitän/Kapitänin - Küstenfischerei in Deutschland typischerweise? ▼
Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräumeMaschinenfahrständeRadarsimulatorenManöverbeckenSchiffsführungssimulationsanlagenAusbildungsschiffe
Wie hoch ist das typische Gehalt für Kapitän/Kapitänin - Küstenfischerei in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.