Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei
Kapitän/in - Kleine Hochseefischerei
Was ist Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei?
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Medien
Deutsche SeeschifffahrtFischerei in Deutschland - Portal des Bundes und der LänderHANSANachrichten für Seefahrer (NfS)OA Open AgrarOnlinehilfe für LebensmittelhygieneSchiff & HafenTHB Täglicher Hafenbericht
▶ Trends
Smart ShippingDurch digitale Technologien soll die Schifffahrt effizienter und umweltfreundlicher werden. Intelligente Bordsysteme werten automatisch erfasste Schiffsdaten wie den Ladungsstatus sowie externe Informationen wie Wetter- oder Hafendaten aus. Künstliche Intelligenz (KI) könnte in Zukunft autark fahrende Schiffe steuern bzw. den gesamten Schiffsverkehr regeln. Fach- und Führungskräfte in Schifffahrtsberufen sollten diese Entwicklungen verfolgen und sich mit den veränderten Arbeitsprozessen und Technologien vertraut zu machen.
▶ Arbeitsorte
Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei arbeiten meistan Bord von Fischkuttern und anderen FischereifahrzeugenSie arbeiten ggf. auchin Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
▶ Kompetenzen
Kernkompetenzen, die man während der Weiterbildung erwirbt bzw. vertieft:Aufsicht, LeitungBK - Kapitän in der kleinen HochseefischereiKleine HochseefischereiLadungs- und FangtechnikNautischer DienstNavigation (Nautik)SchifffahrtsrechtSchiffs-, BootsführungSchiffsbetriebstechnikWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:BetriebswirtschaftslehreEnglischFischereiFischereibiologieMeteorologieOzeanografieRettungsmaßnahmen, Erste HilfeSeediensttauglichkeitSicherheitstechnikWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe " Funkzeugnisse" Kompetenzgruppe " Patente, Schifffahrtslizenzen - Seeverkehr" Kompetenzgruppe " Schiffstypen"
▶ Digitalisierung
Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt kann Aufgabenfelder und Anforderungsprofile verändern. Es eröffnet sich für Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei ggf. die Chance, sich mit folgenden Technologien, Verfahren oder Systemen zu befassen:Autonome Transportsysteme (z.B. ein Schiff aus großer Entfernung fernsteuern)Digitale Topografische Karten - DTK (z.B. mithilfe digitaler Karten die Routenplanung und Navigation durchführen)Dokumentenmanagementsysteme - DMS (z.B. in einem digitalen Logbuch Fangergebnisse und -quoten dokumentieren)Enterprise-Resource-Planning-Systeme - ERP-Systeme (z.B. Arbeitsabläufe in der kleinen Hochseefischerei inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern)Fahrerassistenzsysteme - FAS (z.B. durch Steuerempfehlungen bei der Einfahrt in den Hafen die Idealroute beibehalten)Sensorik (z.B. Fischströme erkennen oder einzelne Fische identifizieren, um diese zu separieren und unerwünschten Beifang lebend wieder freisetzen zu können)
▶ Arbeitssituation
Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei führen Fischfangschiffe unterschiedlicher Größe. Sie arbeiten, je nach Schiffsgröße, mit Schiffsoffizieren bzw. Wachbefugten zusammen und planen mit ihnen gemeinsam die anfallenden Arbeiten im Schiffs- bzw. Fangbetrieb. Sie führen und motivieren die Mannschaft und koordinieren ihre Zusammenarbeit. Organisatorische Aufgaben wie die Personaleinsatzplanung, das Führen des Fangbuchs oder das Berechnen des Kurses am Computer erfordern Sorgfalt und ein hohes Maß an Konzentration. Sie manövrieren das Schiff ruhig und sicher, auch unter Zeitdruck, bei schlechter Sicht oder hoher Verkehrsdichte, und beobachten Schifffahrtsstraße und nautische Instrumente aufmerksam. Verantwortungsbewusst sorgen sie für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, der Regelungen für den Seeverkehr sowie der Vorschriften über Fangquoten. Sie tragen Verantwortung für die Sicherheit des Schiffes und den reibungslosen Ablauf des gesamten Schiffs- und Fangbetriebs. Bei Störungen oder in Gefahrensituationen treffen sie rasch Entscheidungen, um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen. Mobilitätsbereitschaft ist unerlässlich, denn sie sind mitunter längere Zeit auf See.Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei arbeiten in geschlossenen Räumen (z.B. auf der Brücke) und im Freien, z.B. auf dem Fangdeck. Hier ist Arbeits- und Schutzkleidung wie Schutzhandschuhe, Schutzhelm, Ölzeug und Sicherheitsschuhwerk erforderlich. Sie leben und arbeiten...
▶ Existenzgründung
Im Bereich der deutschen Hochseefischerei sind keine Möglichkeiten der beruflichen Selbstständigkeit für Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei bekannt. Möglich ist jedoch eine Existenzgründung im Bereich der Küstenfischerei, z.B. als Krabbenfischer bzw. Krabbenfischerin, oder außerhalb des Fischfangs im Fischhandel. Andere Formen der Existenzgründungen im direkten Zusammenhang mit der Seeschifffahrt sind ohne weitere Befähigungsnachweise nicht möglich.
▶ Verdienst/Einkommen
Beispielhafte Bruttoheuer (monatlich): 5.700 €In der Bruttoheuer sind pauschalierte Beträge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Überstunden, Verköstigung und andere Sachbezüge und Leistungen enthalten.Quelle:BG VerkehrHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Branchen im Einzelnen
Fischerei, Fischzucht, AquakulturMeeresfischerei, z.B. Schiffsführung auf HochseekutternAuch denkbar:Öffentliche VerwaltungWirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht, z.B. Schifffahrtsverwaltung
▶ Zugang zur Tätigkeit
Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Es wird das Befähigungszeugnis "Kapitän BK mit den Befugnissen zum Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei" benötigt.
▶ Arbeitsbereiche/Branchen
Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei sind in erster Linie beschäftigtin FischfangbetriebenSie sind auch beschäftigtin der Schifffahrtsverwaltung
▶ Tätigkeitsbezeichnungen
Kapitän/in - Kleine HochseefischereiAuch übliche Berufsbezeichnung/SynonymKapitän/in BK
▶ Sonstige Zugangsbedingungen
Das Mindestalter für die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis beträgt 20 Jahre.Die Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.
▶ Arbeits- und Sozialverhalten
Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Beruf ausüben zu können.Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. Bereitschaft zum zeitlich und örtlich flexiblen Arbeitseinsatz unter unterschiedlichen Wetterbedingungen auch im Freien an Deck)Sorgfalt (z.B. präzises Navigieren des Schiffes; Kontrollieren der exakten Einhaltung von Fangquoten und Seefischereiverordnungen; genaues Führen des Fangtagebuchs)Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft (Verantwortung tragen für den reibungslosen Ablauf des gesamten Schiffs- und Fangbetriebs)Entscheidungsfähigkeit (z.B. bei Störungen des Schiffsbetriebs Treffen schneller Entscheidungen, um Menschen und hohe materielle Werte vor Schäden zu bewahren)Selbstständige Arbeitsweise (z.B. eigenständiges Planen und Organisieren aller Arbeiten beim Fangvorgang, Schlachten und Verstauen in den Laderäumen)Umsicht (z.B. Achten auf die Sicherheit des eigenen Schiffes und die Sicherheit von anderen Wasserfahrzeugen beim Manövrieren)Flexibilität (z.B. längere Abwesenheit vom Wohnort mit verschiedenen Destinationen während der Fangfahrt)Psychische Belastbarkeit (z.B. Bewahren der vollen Belastbarkeit trotz hohen Seegangs und schlechter Witterung, Tag- und Nachtwach...
▶ Die Tätigkeit im Überblick
Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei führen Fischereifahrzeuge mittlerer Größe, suchen Fanggründe und beaufsichtigen den Fischfang.
▶ Stellen- und Bewerberbörsen
ajb AgrarjobbörseSchiff & Hafen
▶ Verbände und Organisationen
Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e.V. (BBS)Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)Deutscher Fischerei-Verband e.V.ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Deutscher Kapitäne und Schiffsoffziere e.V. (VDKS)Verband Deutscher Reeder (VDR)Zentrale Heuerstelle Hamburg (ZHH)
▶ Arbeitsbedingungen im Einzelnen
Verantwortung für Personen (Passagiere, Besatzung)Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. nationale und internationale Gesetze einhalten, Regeln des Schiffsverkehrs beachten)Verantwortung für Sachwerte (Schiff, Ladung)wechselnde Arbeitsorte (in der Fischerei an Bord von Fischkuttern und anderen Fischereifahrzeugen, z.B. auf der Brücke, im Lagerraum, im Freien auf Deck)Unfallgefahr (z.B. beim Fangvorgang bei Seegang)Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Kompass, Chronometer, Sextant, Radar, Funkpeiler, Echolot, Log)Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzhelm, Ölzeug und Sicherheitsschuhwerk)Arbeit im/am WasserArbeit in Büroräumen (z.B. Fangreisen vorbereiten, Verwaltungsarbeiten bei Tätigkeit im öffentlichen Dienst)Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (wechselnden Witterungsbedingungen ausgesetzt)Bildschirmarbeit (z.B. am PC den Personaleinsatz planen, die Verteilung der Ladung kontrollieren oder den Kurs berechnen)häufige Abwesenheit vom Wohnort (während der Fangreisen)unregelmäßige Arbeitszeiten (Tag- und Nachtwache, Sonn- und Feiertagsdienst auf der Brücke)
▶ Berufliche Einsatzmöglichkeiten
Berufliche Einsatzmöglichkeit im Tätigkeitsfeld Technischer VerkehrsbetriebSchiffsinspektor/Schiffsinspektorin (Nautik/Technik)
▶ Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Wasserfahrzeuge, z.B.: Hochseekutter, Muschelfänger, FrostschiffeTechnische Geräte und Zubehör, z.B.: elektronische Fischortungsgeräte, Kreisel- und Magnetkompass, AIS (Automatisches Identifikationssystem), Radar, Satellitennavigationssysteme wie GPS (Global Positioning System), Funkpeiler, Echolot, Log, elektronische Netzsonden, Einlagerungs- und Fischverarbeitungsmaschinen, Funkgeräte, Fischfanggeschirr, GrundschleppnetzeUnterlagen, z.B.: Logbuch, Seehandbücher, Seekarten, internationale Abkommen, Fangpapiere, Ladungspapiere, Verladescheine, Staupläne, Personaleinsatzpläne
▶ Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei navigieren Fangschiffe und koordinieren den Fang von Fischen und anderen Meerestieren. Sie tragen die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb und die Besatzung und sorgen für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen. Sie organisieren den Wachdienst und kontrollieren die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei suchen Fanggründe, überwachen den Fangbetrieb sowie die Weiterverarbeitung und Lagerung. Den Reiseverlauf dokumentieren sie im Logbuch, Fangmengen etc. im Fangtagebuch. Auch Verwaltungsaufgaben wie das Abrechnen der Schiffskasse, das Abwickeln des Behördenverkehrs und Zollformalitäten fallen in ihren Aufgabenbereich.
▶ Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten
Nautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei
▶ Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schiffsverkehr, Fischerei, Lebensmittel, Sanitätswesen).Darüber hinaus kann sich der Trend zur Digitalisierung in der Schifffahrt ("Smart Shipping") zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei entwickeln.
▶ Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch eine Weiterbildung als Kapitän/in in der großen Hochseefischerei oder Nautiker/in).Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Nautik). Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
▶ Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
vorbereitende TätigkeitenFangreise planen und vorbereiten, Verzeichnissen, Seehandbüchern, Navigationsunterlagen nutzenFunktionsfähigkeit, Wartung und Pflege des Schiffes und seiner Einrichtungen überwachen, inkl. der Sicherheitseinrichtungen und FanggeräteBrennstoffvorräte, Proviant kalkulierenTätigkeiten im WachdienstSeewache gehen, v.a. die Selbststeuerungsanlage, Positionslaternen und den Schiffsverkehr kontrollierenStandortbestimmung durchführen, z.B. mit Funkpeilung, Satellitenrechner und Radar sowie Echolot, Kompasse prüfen und Kursabweichungen korrigierenAusbringen und Einholen des Fanggerätes überwachenFischräume, Kühlräume überprüfen, ggf. Besonderheiten der Eisfischerei beachtenEinlagerung, Verarbeitung und Klassifizierung der gefangenen Fische prüfennationale und internationale Gesetzen, Verordnungen (z.B. Seefischereiverordnung, Seeschifffahrtsverordnung), Fangquotenregelungen und Umweltschutzbestimmungen beachtenWetter beobachten, bei Bedarf Wettermeldungen an das Seewetteramt meldenSicherheitsdienst durchführen, z.B. Feuerbekämpfung und RettungsbootsdienstTätigkeiten während des Hafenwachdienstes und im DecksbetriebAnkerwache wahrnehmen, Ankermanöver durchführen, Lotsenübernahme überwachenLeinen- und Landgangsverbindung kontrollieren, Löschbetrieb überwachenFestmach-, Loswerf- und Verholoperationen überwachenLukenverschlüsse, Fanggeschirr kontrollierenVerwaltungsaufgaben durchführen, z.B. Logbuch und Fangtagebuch führen, Schiffskasse abrechnen, Behördenverkehr...
▶ Weitere Jobalternativen (Bewerbersicht)
Folgende weitere Beschäftigungsalternativen bieten sich für den Beruf Kapitän/in in der kleinen Hochseefischerei an:Tätigkeitsfeld SchiffsführungNautischer Schiffsoffizier/Nautische Schiffsoffizierin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in TechnikGemeinsamkeiten:Schiffsführung planen, leiten und überwachenFangbetrieb sowie Lade- und Löscharbeiten koordinieren und überwachenTätigkeitsfeld Überwachung und Steuerung des VerkehrsbetriebsHafenmeister/HafenmeisterinGemeinsamkeiten:Vorschriften bei der Schiffsabfertigung beachtenLade- und Löscharbeiten koordinieren und durchführenHinweis: Die genannten Jobalternativen erfordern ggf. eine längere Einarbeitung oder eine Zusatzausbildung.
▶ Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit
Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt (Seeleute-Befähigungsverordnung - See-BV) vom 08.05.2014 (BGBl. I S. 460), zuletzt geändert durch Artikel 4 Verordnung vom 25.03.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 100)Gesetz zum internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Gesetz) vom 25.03.1982 (BGBl. II S. 297, 298), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.10.2024 (BGBl. II Nr. 443)Seearbeitsgesetz (SeeArbG) vom 20.04.2013 (BGBl. I S. 868), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 73)Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen (Maritime-Medizin-Verordnung - MariMedV) vom 14.08.2014 (BGBl. I S. 1383), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 03.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28)Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.06.2021 (BGBl. I S. 1849)Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) vom 18.09.1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 25.03.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 100)Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) vom 09.09.1998 (BGBl. I S. 2860), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 10.09.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 208)GleichwertigkeitRichtlinie (EU) 2022/993 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten vom 27.06.2022 (ABl. E...
▶ Charakteristische körperliche Anforderungen
Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.Robuste Gesundheit (z.B. bei Witterungseinflüssen wie Kälte, Nässe, Regen, Schnee und Sturm an Deck arbeiten)Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Fischereifahrzeuge steuern)Ausreichende Bewegungskoordination (z.B. sich auch bei hohem Seegang sicher auf dem Schiff bewegen)Ungestörtes Sprechvermögen (z.B. der Schiffsbesatzung Anweisungen erteilen)Sehvermögen für die Ferne - auch korrigiert (z.B. den Seeraum überwachen; Schifffahrtszeichen und Hindernisse erkennen)Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. Seekarten und andere nautische Veröffentlichungen lesen; Navigationsinstrumente ablesen)Farbsehvermögen (z.B. farblich gekennzeichnete Symbole in der Seekarte und auf Displays der Navigationsinstrumente identifizieren)Räumliches Sehvermögen (z.B. bei Hafenmanövern Abstände richtig einschätzen, um Kollisionen zu verhindern)Sehvermögen im Dunkeln/in der Dämmerung - Dämmerungssehen (z.B. nachts den Seeraum überwachen, Hindernisse und Markierungen erkennen)Hörvermögen und Sprachverständnis (z.B. Sprechfunkverkehr auf See abwickeln)Gesunde, widerstandsfähige Haut an Händen und Armen (z.B. bei längeren Aufenthalten auf See gegebenenfalls keine Möglichkeit der ärztlichen Versorgung)Gesunde Atemwege und Lunge (z.B. bei längeren Aufenthalten auf See gegebenenfalls keine Möglichkeit der ärztlich...
▶ Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen
Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber, die in ihrem erlernten Beruf keine freie Stelle finden, eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Fachkräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Kapitän/in in der kleinen Hochseefischerei an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. ohne Einarbeitung):Kapitän/Kapitänin - KüstenfischereiNautischer Schiffsoffizier/Nautische Schiffsoffizierin - Kleine Hochseefischereifür Teiltätigkeiten und berufliche Einsatzmöglichkeiten (mit/ohne Einarbeitung):Schiffsinspektor/Schiffsinspektorin (Nautik/Technik)mit niedrigerem Qualifikationsniveau:Binnenschifffahrtskapitän/BinnenschifffahrtskapitäninEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen
▶ Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Kapitän/in in der kleinen Hochseefischerei ist reglementiert. Gemäß Richtlinie (EU) 2022/993 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2022 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten vom 27.06.2022 (ABl. EU L 169, S. 45) erfordert die Ausübung der Tätigkeit entsprechende Mindestanforderungen, hier z.B. das Befähigungszeugnis "Kapitän BK mit den Befugnissen zum Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei".Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist eine berufliche Anerkennung notwendig für folgende ausländische Bescheinigungen:nautische und technische BefähigungszeugnisseSeefunkzeugnisseZuständige Stelle ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für ArbeitZentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für ArbeitMake it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
▶ Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen
Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.Infektanfälligkeit, chronische Infektionskrankheiten (z.B. bei Witterungseinflüssen wie Kälte, Nässe, Regen, Schnee und Sturm an Deck arbeiten)Eingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Fischereifahrzeuge steuern)Störungen der Bewegungskoordination, Gleichgewichtsstörungen (z.B. sich auch bei hohem Seegang sicher auf dem Schiff bewegen)Sprachstörung, Sprachfehler (z.B. der Schiffsbesatzung Anweisungen erteilen)Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Ferne (z.B. den Seeraum überwachen; Schifffahrtszeichen und Hindernisse erkennen)Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. Seekarten und andere nautische Veröffentlichungen lesen; Navigationsinstrumente ablesen)Farbsinnstörungen (z.B. farblich gekennzeichnete Symbole in der Seekarte und auf Displays der Navigationsinstrumente identifizieren)Fehlendes/gestörtes räumliches Sehvermögen (z.B. bei Hafenmanövern Abstände richtig einschätzen, um Kollisionen zu verhindern)Schlechtes Dämmerungssehen, Nachtblindheit (z.B. nachts den Seeraum überwachen, Hindernisse und Markierungen erkennen)Hörminderung, Schwerhörigkeit, Taubheit, Hörstörung, chronische Ohrenleiden (z.B. Sprechfunkverkehr auf S...
▶ Weitere Besetzungsalternativen (Arbeitgebersicht)
Folgende weitere Besetzungsalternative bietet sich für den Beruf Kapitän/in in der kleinen Hochseefischerei an:Tätigkeitsfeld SchiffsführungNautischer Schiffsoffizier/Nautische Schiffsoffizierin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in TechnikGemeinsamkeiten:Schiffsführung planen, leiten und überwachenFangbetrieb organisieren und überwachenHinweis: Die genannte Besetzungsalternative erfordert ggf. eine Einarbeitung, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei in Deutschland? ▼
Kleine Hochseefischerei-Kapitäne in Deutschland sind Fachleute, die mittelgroße Fischereifahrzeuge navigieren und verwalten, Fischgründe bestimmen und Fischereiaktivitäten überwachen. Dieser Beruf
Ist Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.
Wie kann ich in Deutschland als Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei qualifiziert werden? ▼
Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Es wird das Befähigungszeugnis "Kapitän BK mit den Befugnissen zum Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei" benötigt.
Wo arbeiten Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei in Deutschland typischerweise? ▼
Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei arbeiten meistan Bord von Fischkuttern und anderen FischereifahrzeugenSie arbeiten ggf. auchin Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Wie hoch ist das typische Gehalt für Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei in Deutschland? ▼
Beispielhafte Bruttoheuer (monatlich): 5.700 €In der Bruttoheuer sind pauschalierte Beträge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Überstunden, Verköstigung und andere Sachbezüge und Leistungen enthalten.Quelle:BG VerkehrHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.