Inspektor/Inspektorin im Notardienst
Inspektor/in - Notardienst
Was ist Inspektor/Inspektorin im Notardienst?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildung nach Regelung der NotarkasseDauerVorbereitungszeit: ca. 2 Jahre (Vollzeit)
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Inspektor/Inspektorin im Notardienst in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Die theoretischen Lehrgänge finden an der Notarkasse statt.Der Vorbereitungsdienst findet bei einem Notar oder einer Notarin im Tätigkeitsbereich der Notarkasse statt, wobei die praktische Tätigkeit als Volontärzeit mit einer Dauer von bis zu vier Monaten bei einem anderen Notar oder einer anderen Notarin oder bei einer anderen geeigneten Stelle absolviert werden kann, wenn die Notarkasse dies anordnet.
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildung nach Regelung der NotarkasseDauerVorbereitungszeit: ca. 2 Jahre (Vollzeit)Aufgaben und TätigkeitenInspektoren und Inspektorinnen im Notardienst sind einem Notar oder einer Notarin zugewiesen. Als Angestellte der Notarkasse bekleiden sie eine Position, die dem gehobenen Dienst bei Beamten und Beamtinnen entspricht. Im Notariat übernehmen sie anspruchsvolle Sachbearbeitertätigkeiten. Sie unterstützen den Notar oder die Notarin bei der Abwicklung von notariellen Angelegenheiten, z.B. aus den Bereichen Ehe-, Familien- und Erbrecht, Grundbuchrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht. Mit Mandanten und Mandantinnen führen sie Vorbesprechungen zu Beurkundungen und bereiten notarielle Urkunden vor und nach, etwa beim Verkauf einer Immobilie oder bei einer Regelung zur Vermögensnachfolge. Außerdem wirken die Inspektoren und Inspektorinnen bei der Aus- und Weiterbildung von Notarfachangestellten mit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Inspektoren und Inspektorinnen im Notardienst sind beschäftigtim Notardienst (als Angestellte der Notarkasse)in Notariaten oder Rechtsanwaltskanzleien mit NotariatArbeitsorte:Inspektoren und Inspektorinnen im Notardienst arbeiten meistin Büro- und BesprechungsräumenSie arbeiten ggf. auchin Schulungsräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Inspektorenprüfung ist: Abschlussprüfung als Notarfachangestellte/r Eintragung ins Verzeichnis der Inspektor...
▶ Auswahlverfahren
Die Bewerber und Bewerberinnen müssen in das bei der Notarkasse geführte Verzeichnis der Inspektoranwärter und Inspektoranwärterinnen eingetragen sein. In das Verzeichnis kann sich eintragen lassen, wer das Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen hat und einen Dienstvertrag mit einem Notar oder einer Notarin im Tätigkeitsbereich der Notarkasse vorweisen kann.
▶ Weiterbildungsdauer
Dauer der Vorbereitungszeit: ca. 2 Jahre
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.
▶ Weiterbildungsinhalte
Bürgerliches Gesetzbuch und NebengesetzeHandelsgesetzbuch und Nebengesetze, GmbH-Gesetz und AktiengesetzGrundzüge des Zwangsvollstreckungs- und KonkursrechtsBundesnotarordnung mit Ausführungsbestimmungen, Dienstordnung für Notare/NotarinnenBeurkundungsrecht, Grundbuchrecht sowie Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere in Vormundschafts-, Nachlass-, Handels- und VereinssachenGrunderwerbsteuerrecht, Grundzüge des Erbschaftsteuer- und KapitalverkehrsteuerrechtsGrundzüge des Verwaltungsrechts; Baugesetzbuch, Grundstückverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz, Flurbereinigungsgesetz, ReichsheimstättengesetzVermessungswesenKostenordnungUrkunden- und VerhandlungstechnikBüroorganisation
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgendem Bereich sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Recht: z.B. um notarielle Urkunden vorzubereiten
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischen Lehrgängen und dem Vorbereitungsdienst.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen bei theoretischen LehrgängenLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen bei theoretischen Lehrgängen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)Vorbereitungsdienst: praktische Mitarbeit bei einem Notar/einer Notarin, der/die den Vorbereitungsdienst leitet und überwacht
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Inspektor/in im Notardienst an:Bereich Recht und VerwaltungBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Recht/Bachelor Professional in WirtschaftGeprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte RechtsfachwirtinGemeinsamkeit:Verwaltungs- und Führungsaufgaben mit Blick auf Gesetze übernehmenBereich Büro und SekretariatGeprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Büro- und ProjektorganisationGemeinsamkeit:Verwaltungs-, Organisations- und Leitungsaufgaben in der Bürowirtschaft erledigen
▶ Entwicklung der Weiterbildung
2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Verkürzungen/Verlängerungen
Wer bereits als Notarfachangestellter oder Notarfachangestellte in einem Notariat im Tätigkeitsbereich der Notarkasse gearbeitet hat, kann die berufliche Tätigkeit bis zu einem Jahr auf den Vorbereitungsdienst anrechnen lassen.Der Vorbereitungsdienst verlängert sich, wenn die Inspektorenprüfung wegen Nichtbestehens wiederholt wird (Ergänzungsanwärterdienst).
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungInspektor im Notardienst/Inspektorin im Notardienst
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Inspektor bzw. Inspektorin im Notardienst ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist durch die Notarkasse geregelt. Die Vorbereitungszeit als Inspektoranwärter bzw. Inspektoranwärterin dauert ca. 2 Jahre.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Inspektoren und Inspektorinnen im Notardienst in Notariaten oder bei der Notarkasse.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Recht bis hin zu Kostenrechnung.Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Rechtswissenschaft erwerben.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Für Prüfung und WeiterbildungPrüfungsordnung für das fachkundige Personal der Notarkasse vom 07.07.1972 (Amtl.MB der Landesnotarkasse Bayern und der Notarkasse 1972, Nr. 4), zuletzt geändert durch Verwaltungsratbeschluß vom 17.03.2006 (Amtl.MB der Landesnotarkasse Bayern und der Notarkasse 2006, S. 2)Übergreifend für Weiterbildung und TätigkeitGesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Inspektorenprüfung ist: Abschlussprüfung als Notarfachangestellte/r Eintragung ins Verzeichnis der Inspektoranwärter/innen erfolgreich absolvierter Vorbereitungsdienst als Inspektoranwärter/inFührungszeugnis und ggf. ein ärztliches AttestBewerber/innen sollen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet habenDie Notarkasse kann die Zahl der jährlichen Eintragungen in das Verzeichnis der Inspektoranwärter bzw. Inspektoranwärterinnen beschränken.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Inspektor/Inspektorin im Notardienst
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Inspektor/Inspektorin im Notardienst in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenInspektoren und Inspektorinnen im Notardienst sind einem Notar oder einer Notarin zugewiesen. Als Angestellte der Notarkasse bekleiden sie eine Position, die dem gehobenen Dienst bei Beamten und Beamtinnen entspricht. Im Notariat übernehmen sie anspruchsvolle Sachbearbeitertätigkeiten. Sie unterstützen den Notar oder die Notarin bei der Abwicklung von notariellen Angelegenheiten, z.B. aus den Bereichen Ehe-, Familien- und Erbrecht, Grundbuchrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht. Mit Mandanten und Mandantinnen führen sie Vorbesprechungen zu Beurkundungen und bereiten notarielle Urkunden vor und nach, etwa beim Verkauf einer Immobilie oder bei einer Regelung zur Vermögensnachfolge. Außerdem wirken die Inspektoren und Inspektorinnen bei der Aus- und Weiterbildung von Notarfachangestellten mit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Inspektoren und Inspektorinnen im Notardienst sind beschäftigtim Notardienst (als Angestellte der Notarkasse)in Notariaten oder Rechtsanwaltskanzleien mit NotariatArbeitsorte:Inspektoren und Inspektorinnen im Notardienst arbeiten meistin Büro- und BesprechungsräumenSie arbeiten ggf. auchin Schulungsräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Inspektorenprüfung ist: Abschlussprüfung als Notarfachangestellte/r Eintragung ins Verzeichnis der Inspektoranwärter/innen erfolgreich absolvierter Vorbereitungsdienst als Inspektoranwärter/in Führungszeugnis und ggf. ein ärztliches AttestBewerber/innen sollen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet habenInhalte der WeiterbildungBürgerliches Gesetzbuch und NebengesetzeHandelsgesetzbuch und Nebengesetze, GmbH-Gesetz und AktiengesetzGrundzüge des Zwangsvollstreckungs- und KonkursrechtsBundesnotarordnung mit Ausführungsbestimmungen, Dienstordnung für Notare/NotarinnenBeurkundungsrecht, Grundbuchrecht sowie Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere in Vormundschafts-, Nachlass-, Handels- und VereinssachenGrunderwerbsteuerrecht, Grundzüge des Erbschaftsteuer- und KapitalverkehrsteuerrechtsGrundzüge des Verwaltungsrechts; Baugesetzbuch, Grundstückverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz, Flurbereinigungsgesetz, ReichsheimstättengesetzVermessungswesenKostenordnungUrkunden- und VerhandlungstechnikBüroorganisation
Ist Inspektor/Inspektorin im Notardienst eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Inspektor/Inspektorin im Notardienst" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Inspektor/Inspektorin im Notardienst qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Inspektorenprüfung ist: Abschlussprüfung als Notarfachangestellte/r Eintragung ins Verzeichnis der Inspektoranwärter/innen erfolgreich absolvierter Vorbereitungsdienst als Inspektoranwärter/inFührungszeugnis und ggf. ein ärztliches AttestBewerber/innen sollen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet habenDie Notarkasse kann die Zahl der jährlichen Eintragungen in das Verzeichnis der Inspektoranwärter bzw. Inspektoranwärterinnen beschränken.
Wo arbeiten Inspektor/Inspektorin im Notardienst in Deutschland typischerweise? ▼
Die theoretischen Lehrgänge finden an der Notarkasse statt.Der Vorbereitungsdienst findet bei einem Notar oder einer Notarin im Tätigkeitsbereich der Notarkasse statt, wobei die praktische Tätigkeit als Volontärzeit mit einer Dauer von bis zu vier Monaten bei einem anderen Notar oder einer anderen Notarin oder bei einer anderen geeigneten Stelle absolviert werden kann, wenn die Notarkasse dies anordnet.
Wie hoch ist das typische Gehalt für Inspektor/Inspektorin im Notardienst in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.