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Helfer/Helferin im Gastgewerbe

Helfer/in - Gastgewerbe

Grundberuf Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 63301

Was ist Helfer/Helferin im Gastgewerbe?

In Deutschland sind Helfer/Helferinnen im Gastgewerbe Fachkräfte, die in der Regel einfachere und unterstützende Aufgaben in Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes ausführen. Diese Fachkräfte, anders Gastron

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Helfer/Helferin im Gastgewerbe in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

AHGZ (Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung) OnlineGastronomie reportGastrotelHOGAPAGE MagazinOnlinehilfe für LebensmittelhygieneWirtschaftskraft & Jobmotor Gastronomie Hotellerie 2019

Trends

Hotellerie 4.0 - mehr als OnlinebuchungKünstliche Intelligenz (KI), Chatbots und Roboter gehören bereits zum Alltag vieler Hotels. Neue Technologien und Einsatzgebiete wie smarte Catering-Technik, digitale Gesichtserkennung und virtuelle Realität treten kontinuierlich hinzu. Beschäftigte in der Hotelbranche werden sich verstärkt mit diesen Entwicklungen und ihren Einsatzmöglichkeiten beschäftigen.

Arbeitsorte

Helfer und Helferinnen im Gastgewerbe arbeiten meistin Gasträumen, z.B. hinter der Barin Küchenin Hotelzimmernin Lager- und Kühlräumen

Kompetenzen

Kernkompetenzen:Anrichten (Lebensmittel)Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)CateringDekorieren (Räume)Etagen-, ZimmerdienstFrühstücksserviceGästebetreuungGepäckserviceGetränkeausgabe, -büfettMagazinverwaltung (Hotel)ReinigenRestaurantserviceServierenSpeiseausgabe, -büfettSpülenStewardingTisch- und TafeldekorationWaschenWäsche- und KleiderpflegeZapfen

Arbeitssituation

Helfer/innen im Gastgewerbe erledigen den Großteil ihrer Aufgaben von Hand. Häufig tragen sie Arbeitskleidung, die sie als Servicekräfte kennzeichnet, bei Reinigungsarbeiten auch Schutzhandschuhe. Sie sind in Gasträumen und Restaurants, hinter der Theke oder an der Bar, im Küchenbereich, in Hotelzimmern, Magazin- und Lagerräumen tätig. Wenn viel Betrieb herrscht, wird es in den Gasträumen laut. Essensgerüche liegen in der Luft. Bei Spül- und Reinigungsarbeiten kommen sie mit Wasser und Reinigungsmitteln in Berührung. Zeitdruck, z.B. wenn in der Mittagszeit am Buffet einer Kantine viele Menschen zu bedienen sind, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in der Gastronomie üblich. Schichtarbeit ist möglich.Häufig müssen die Helfer/innen kräftig zupacken: beim Tragen schwerer Serviertabletts oder von Gepäckstücken, bei Küchenarbeiten, beim Reinigen oder Bettenmachen auf den Zimmern. Sie folgen den Anweisungen der Fachkräfte und führen alle Tätigkeiten sorgfältig aus. Im Umgang mit Kunden sind sehr gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres und Freundlichkeit wichtig.

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 2.451 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Branchen im Einzelnen

Gastronomie, CateringAusschank von GetränkenRestaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.Hotellerie, BeherbergungHotels, Gasthöfe und PensionenSonstige Beherbergungsstätten, z.B. Jugendherbergen, Erholungs- und FerienheimeSchifffahrtPersonenbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt, z.B. KreuzfahrtschiffeAuch denkbar:GesundheitswesenVorsorge- und Rehabilitationskliniken, z.B. SanatorienReinigungsdiensteAllgemeine Gebäudereinigung, z.B. Reinigungsunternehmen für den Küchenbereich, Hotelservicebetriebe

Zugang zur Tätigkeit

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht vorausgesetzt. Helfer und Helferinnen im Gastgewerbe erhalten i.d.R. eine Einweisung am Arbeitsplatz. Praktische Erfahrungen sind ggf. vorteilhaft, z.B. im Servicebereich eines Restaurants.

Arbeitsbereiche/Branchen

Helfer und Helferinnen im Gastgewerbe finden Beschäftigung in erster Liniein Hotels, Gaststätten und Cafésbei Catering-Unternehmenin Jugendherbergen, Erholungs-, Kur- und Ferienheimenauf KreuzfahrtschiffenDarüber hinaus finden sie auch Beschäftigungin Vorsorge- und Rehabilitationsklinikenbei Dienstleistern wie Reinigungsfirmen für den Küchenbereich

Tätigkeitsbezeichnungen

Helfer/in - GastgewerbeAuch übliche Berufsbezeichnungen/SynonymeGeschirr-, Besteckreiniger/Geschirr-, BesteckreinigerinKantinenhilfeSpüler/inZapfer (Schankwart)/Zapferin (Schankwartin)

Sonstige Zugangsbedingungen

Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Die Tätigkeit im Überblick

Helfer und Helferinnen im Gastgewerbe übernehmen meist einfachere Aufgaben in Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes.

Stellen- und Bewerberbörsen

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Verbände und Organisationen

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS)Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Handarbeit (z.B. Spül- und Reinigungsarbeiten)Arbeit in der Küche (z.B. beim Vor- und Zubereiten einfacher Speisen helfen; Essgeschirr und -besteck spülen und trocknen)Arbeit in Lagerhallen (in Magazin- und Lagerräumen)Arbeit in Verkaufsräumen (z.B. in Restauranträumen)Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Küchendämpfe)Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. Küchengerüche)Arbeit unter Lärm (z.B. im Restaurant und in der Küche)ständig wiederkehrende Arbeitsvorgängeunregelmäßige Arbeitszeiten (jahreszeitliche Schwankungen des Arbeitsanfalls sind im Hotel- und Gaststättenbereich üblich)Arbeit im Gehen und Stehenschweres Heben und Tragen (z.B. schwere Serviertabletts oder Gepäckstücke)Kundenkontakt (Gäste bedienen)Arbeit unter den Augen von Kunden/Kundinnen und Gästen (z.B. Speisen und Getränke servieren)Gruppen-, Teamarbeit (z.B. mit dem Servicepersonal beim Auftragen der Speisen zusammenarbeiten)

Job- und Besetzungsalternativen

Job- und BesetzungsalternativenHelfer/Helferin in der HauswirtschaftHelfer/Helferin im HotelHelfer/Helferin in der Küche

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Helfer und Helferinnen im Gastgewerbe nutzen je nach Tätigkeit folgende Arbeitsmittel:Nahrungsmittel, z.B.: Speisen, heiße und kalte Getränke, TischgewürzeZubehör, Hilfsmittel und Hilfsstoffe, z.B.: Geschirr, Besteck, Servietten, Blumenvasen, Kerzenständer, Tischdecken, Etagentabletts, Servierwagen, Bettwäsche, Küchenmesser, Schneidebretter, Spülmittel, Reinigungsutensilien wie Eimer, Schrubber, Lappen, ReinigungsmittelGeräte, z.B.: Getränkeanlagen, Warmhalteeinrichtungen, tragbare Bestellcomputer, Kassensysteme, Waschmaschinen, StaubsaugerUnterlagen, z.B.: Speise- und Getränkekarten, Werbeprospekte, Hygienevorschriften

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Helfer und Helferinnen im Gastgewerbe unterstützen Fachkräfte in unterschiedlichen gastronomischen Bereichen. Sie decken z.B. nach Vorgabe Tische, zapfen Getränke und servieren diese zusammen mit Speisen. Am Büfett bedienen und beraten sie die Gäste. Auch in der Küche können sie mithelfen, z.B. einfache Speisen nach Hygienevorschriften vorbereiten oder Geschirr spülen. Zudem reinigen und pflegen sie die Räume, überziehen Betten und bestücken die Bäder mit Hygieneartikeln. Auch tragen sie Gepäck der Gäste auf die Zimmer oder erledigen kleine Botengänge.

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Restaurant- und Bankettservice, Housekeeping, Kochen, Küche oder Hygiene).Darüber hinaus kann sich der Trend zur Digitalisierung in der Hotellerie zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Helfer/innen im Gastgewerbe entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Mit einer Berufsausbildung kann man beruflich dauerhaft Fuß fassen, z.B. als Fachkraft für Gastronomie, Fachmann/-frau für Systemgastronomie, Hotelfachmann/-frau oder als Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie. Mit mehrjähriger Berufserfahrung kann man die Ausbildung ggf. in verkürzter Form absolvieren.Eine Externenprüfung ermöglicht den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf auch ohne Absolvieren einer Ausbildung. Voraussetzung hierfür ist i.d.R. eine mehrjährige Berufserfahrung. In Kursen zur Vorbereitung auf eine Externenprüfung kann man fachtheoretische Kenntnisse und fachpraktische Fähigkeiten ergänzen und vertiefen. Auch berufsbegleitende Nachqualifizierungsmaßnahmen, bei denen einzelne Module zertifiziert werden, erlauben den Zugang zur Externenprüfung.Eine Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen. Für Helfer/innen im Gastgewerbe mit mehrjähriger Berufserfahrung besteht auch ohne Berufsabschluss die Möglichkeit, z.B. zur Hotelmeisterprüfung oder zur Prüfung als Fachwirt/in im Gastgewerbe zugelassen zu werden.Für die Teilnahme an vielen Aus- und Weiterbildungsangeboten werden bestimmte Schulabschlüsse vorausgesetzt. In Seminaren und Lehrgängen kann man sich z.B. auf das Nachholen eines Hauptschulabschlusses oder mittleren Bildungsabschlusses vorbereiten.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 04.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 60)

Charakteristische körperliche Anforderungen

Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. langes Gehen und Stehen, dabei z.T. schwere Speisen und Getränke auftragen oder Gepäck transportieren)Körperkraft (z.B. schwere Serviertabletts tragen)Körperliche Ausdauer (z.B. Speisen und Getränke servieren; Restauranttische abräumen)Robuste Gesundheit (z.B. Gäste bei wechselnden klimatischen Bedingungen auch im Außenbereich bedienen; keine chronischen Infekte mit Ansteckungsgefahr)Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. die Bettwäsche in den Gästezimmern wechseln)Ausreichende Bewegungskoordination (z.B. Serviertabletts mit unterschiedlichen Lasten balancieren)Ungestörtes Sprechvermögen (z.B. Gäste über die Auswahl von Speisen und Getränken beraten)Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. Kassenbons prüfen und Wechselgeld herausgeben)Hörvermögen und Sprachverständnis (z.B. einen Reservierungswunsch am Telefon entgegennehmen)Gesunde, widerstandsfähige Haut an Händen und Armen (z.B. mit Reinigungsmitteln umgehen)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.

Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen

Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.Eingeschränkte Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. langes Gehen und Stehen, dabei z.T. schwere Speisen und Getränke auftragen oder Gepäck transportieren)Muskelschwäche, fehlende Muskelkraft (z.B. schwere Serviertabletts tragen)Mangelnde körperliche Ausdauer (z.B. Speisen und Getränke servieren; Restauranttische abräumen)Infektanfälligkeit, chronische Infektionskrankheiten (z.B. Gäste bei wechselnden klimatischen Bedingungen auch im Außenbereich bedienen; keine chronischen Infekte mit Ansteckungsgefahr)Eingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. die Bettwäsche in den Gästezimmern wechseln)Störungen der Bewegungskoordination, Gleichgewichtsstörungen (z.B. Serviertabletts mit unterschiedlichen Lasten balancieren)Sprachstörung, Sprachfehler (z.B. Gäste über die Auswahl von Speisen und Getränken beraten)Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. Kassenbons prüfen und Wechselgeld herausgeben)Hörminderung, Schwerhörigkeit, Taubheit, Hörstörung, chronische Ohrenleiden (z.B. einen Reservierungswunsch am Telefon entgegennehmen)Chronische oder allergische Hauterkrankungen oder mangelnde Widerstandsfähigkeit der Haut an...

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Helfer/Helferin im Gastgewerbe

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Helfer/Helferin im Gastgewerbe in Deutschland?

In Deutschland sind Helfer/Helferinnen im Gastgewerbe Fachkräfte, die in der Regel einfachere und unterstützende Aufgaben in Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes ausführen. Diese Fachkräfte, anders Gastron

Ist Helfer/Helferin im Gastgewerbe eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Helfer/Helferin im Gastgewerbe" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Helfer/Helferin im Gastgewerbe qualifiziert werden?

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht vorausgesetzt. Helfer und Helferinnen im Gastgewerbe erhalten i.d.R. eine Einweisung am Arbeitsplatz. Praktische Erfahrungen sind ggf. vorteilhaft, z.B. im Servicebereich eines Restaurants.

Wo arbeiten Helfer/Helferin im Gastgewerbe in Deutschland typischerweise?

Helfer und Helferinnen im Gastgewerbe arbeiten meistin Gasträumen, z.B. hinter der Barin Küchenin Hotelzimmernin Lager- und Kühlräumen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Helfer/Helferin im Gastgewerbe in Deutschland?

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 2.451 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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