Helfer/Helferin im Friseurgewerbe
Helfer/in - Friseurgewerbe
Was ist Helfer/Helferin im Friseurgewerbe?
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →Der Beruf Helfer/Helferin im Friseurgewerbe in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Angewandte Hebammenwissenschaft Midwifery
Bachelor · Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Angewandte Pflegewissenschaft
Bachelor · Jade Hochschule
Detaillierte Informationen
▶ Medien
COSMOTY.de - Das Beauty- & Wellness-Portaldfm - hair style beautyESTETICA - Portal des gleichnamigen Hairstylingmagazinsfriseur.comTop Hair International
▶ Arbeitsorte
Helfer und Helferinnen im Friseurgewerbe arbeiten meist in den Räumlichkeiten von Friseurbetrieben und Kosmetiksalons.
▶ Kompetenzen
Kernkompetenzen:AugenbrauenbehandlungHaarefärbenHaarföhnenHaarpflegeHaarwaschen, ShampoonierenKassierenKunden-, BesucherempfangNageldesignRegalauffüllenReinigenWaschen
▶ Arbeitssituation
Helfer/innen im Friseurgewerbe arbeiten viel mit der Hand, z.B. wenn sie Haare waschen. Sie kommen mit chemischen Präparaten wie Tönungs- oder Reinigungsmitteln in Berührung und tragen deshalb bei einigen Arbeiten Schutzhandschuhe. Sie sind in den Räumen von Friseur- und Kosmetikstudios tätig.Meist arbeiten Helfer/innen im Friseurgewerbe im Stehen. Sie benötigen geschickte Hände, z.B. für die Maniküre. Da sie direkten Kontakt zu den Kunden haben, sind ein freundliches Auftreten und eine gepflegtes Äußeres wichtig. Die Helfer/innen folgen den Anweisungen der Fachkräfte und führen alle Tätigkeiten sorgfältig aus.
▶ Verdienst/Einkommen
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 2.358 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Branchen im Einzelnen
KörperpflegeFrisör- und BarbiersalonsKosmetiksalons und ähnliche Schönheitsbehandlungen
▶ Zugang zur Tätigkeit
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht vorausgesetzt. Helfer und Helferinnen im Friseurgewerbe erhalten i.d.R. eine Einweisung am Arbeitsplatz. Praktische Erfahrungen sind ggf. vorteilhaft, z.B. mit Hand- und Nagelpflege.
▶ Arbeitsbereiche/Branchen
Helfer und Helferinnen im Friseurgewerbe finden Beschäftigungin Friseurbetriebenin Kosmetiksalons
▶ Tätigkeitsbezeichnungen
Helfer/in - FriseurgewerbeAuch übliche Berufsbezeichnungen/SynonymeFriseurassistent/inFriseurhelfer/inSalonhilfe
▶ Die Tätigkeit im Überblick
Helfer und Helferinnen im Friseurgewerbe übernehmen meist einfachere Aufgaben in Friseurbetrieben und Kosmetikstudios.
▶ Stellen- und Bewerberbörsen
beautyjobagentcoiffeurjob.chfriseurjobagent.de
▶ Verbände und Organisationen
ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband der Künste und Techniken der Friseure Deutschlands e.V. (CAT)Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks
▶ Arbeitsbedingungen im Einzelnen
Handarbeit (z.B. Haare waschen, tönen und föhnen)Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gummihandschuhe beim Anrühren und Auftragen von Tönungen)Arbeit in Verkaufsräumen (z.B. im Verkaufsbereich von Friseursalons)enger Körperkontakt mit Menschen (z.B. rasieren, Haare waschen, Wimpern färben, Nagelpflege durchführen)Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. Haarfärbe- oder Reinigungsmittel)Umgang mit Chemikalien (z.B. Haartönung auftragen, Reinigungsmittel verwenden)ständig wiederkehrende ArbeitsvorgängeArbeit unter den Augen von Kunden/Kundinnen und GästenPräzisions-, Feinarbeit (z.B. bei der Maniküre)Kundenkontakt (z.B. Kunden/Kundinnen am Empfang begrüßen; telefonische Terminabsprachen treffen)Arbeit im Gehen und Stehen
▶ Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Helfer und Helferinnen im Friseurgewerbe nutzen je nach Tätigkeit folgende Arbeitsmittel:Geräte, z.B.: Föhne, Trockenhauben, Rasiermesser und -apparate, Lockenstäbe, Krepp- und Glätteisen, Kassensysteme, TelefonWerkzeuge und Zubehör, z.B.: Scheren, Spezialmesser, Kämme, Bürsten, Färbepinsel, Lockenwickler, HaarteileWaren bzw. Hilfsstoffe, z.B.: Shampoos, Haarfarben, Dauerwellflüssigkeiten, Haarfestiger und -sprays, Gele, Kosmetikartikel, ReinigungsmittelHilfsmittel, z.B.: Reinigungsutensilien wie Besen, Eimer, Lappen Unterlagen, z.B.: Terminpläne, Hygienevorschriften
▶ Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Helfer und Helferinnen im Friseurgewerbe empfangen die Kundschaft und vereinbaren Termine. Unter Anleitung waschen, shampoonieren, föhnen und färben sie die Haare und führen Rasuren oder Kopfmassagen durch. Auch stellen sie Fachkräften Föhn, Trockenhaube, Lockenwickler etc. bereit. In Kosmetiksalons pflegen sie nach Anweisung u.a. die Hände und Nägel. Sie sorgen für Ordnung und Sauberkeit, kehren z.B. abgeschnittene Haare zusammen und reinigen Waschbecken. Zudem füllen sie Verkaufsregale auf und halten Pflegeprodukte, frische Handtücher oder Umhänge bereit.
▶ Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Friseurhandwerk, Kosmetik, Hand- und Nagelpflege oder Hygiene).
▶ Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Mit einer Berufsausbildung kann man beruflich dauerhaft Fuß fassen, z.B. als Friseur/in oder Kosmetiker/in. Mit mehrjähriger Berufserfahrung kann man die Ausbildung ggf. in verkürzter Form absolvieren.Eine Externenprüfung ermöglicht den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf auch ohne Absolvieren einer Ausbildung. Voraussetzung hierfür ist i.d.R. eine mehrjährige Berufserfahrung. In Kursen zur Vorbereitung auf eine Externenprüfung kann man fachtheoretische Kenntnisse und fachpraktische Fähigkeiten ergänzen und vertiefen. Auch berufsbegleitende Nachqualifizierungsmaßnahmen, bei denen einzelne Module zertifiziert werden, erlauben den Zugang zur Externenprüfung.Eine Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen. Für Helfer/innen im Friseurgewerbe mit mehrjähriger Berufserfahrung besteht auch ohne Berufsabschluss die Möglichkeit, z.B. zur Prüfung als Fachwirt/in für Kosmetik und Wellness zugelassen zu werden.Für die Teilnahme an vielen Aus- und Weiterbildungsangeboten werden bestimmte Schulabschlüsse vorausgesetzt. In Seminaren und Lehrgängen kann man sich z.B. auf das Nachholen eines Hauptschulabschlusses oder mittleren Bildungsabschlusses vorbereiten.
▶ Charakteristische körperliche Anforderungen
Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. mit vorgeneigtem Oberkörper und vorgestreckten Armen Färbemittel auftragen)Körperliche Ausdauer (z.B. weitgehend im Stehen arbeiten)Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Haare waschen, eindrehen, tönen und föhnen; Verkaufsregale auffüllen)Feinmotorik der Hände und Finger (z.B. bei der Maniküre)Ungestörtes Sprechvermögen (z.B. Kunden begrüßen)Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. beim Reinigen der Werkzeuge und Becken)Hörvermögen und Sprachverständnis (z.B. Kundenwünsche erfragen)Intakter Tastsinn, intaktes Temperaturempfinden (z.B. bei der Haarwäsche die Wassertemperatur für den Kunden angenehm regulieren)Gesunde, widerstandsfähige Haut an Händen und Armen (z.B. häufiger Kontakt mit Färbemitteln, Shampoos, Haarpflegeprodukten und Wasser; Schutzhandschuhe tragen)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.
▶ Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen
Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.Eingeschränkte Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. mit vorgeneigtem Oberkörper und vorgestreckten Armen Färbemittel auftragen)Mangelnde körperliche Ausdauer (z.B. weitgehend im Stehen arbeiten)Eingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Haare waschen, eindrehen, tönen und föhnen; Verkaufsregale auffüllen)Eingeschränkte Feinmotorik der Hände und Finger (z.B. bei der Maniküre)Sprachstörung, Sprachfehler (z.B. Kunden begrüßen)Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. beim Reinigen der Werkzeuge und Becken)Hörminderung, Schwerhörigkeit, Taubheit, Hörstörung, chronische Ohrenleiden (z.B. Kundenwünsche erfragen)Gestörter Tastsinn, gestörtes Temperaturempfinden (z.B. bei der Haarwäsche die Wassertemperatur für den Kunden angenehm regulieren)Chronische oder allergische Hauterkrankungen oder mangelnde Widerstandsfähigkeit der Haut an Händen und Armen (z.B. häufiger Kontakt mit Färbemitteln, Shampoos, Haarpflegeprodukten und Wasser; Schutzhandschuhe tragen)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tats...
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Helfer/Helferin im Friseurgewerbe
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Helfer/Helferin im Friseurgewerbe in Deutschland? ▼
In Deutschland übernehmen Friseurhelfer (Helfer/Helferin im Friseurgewerbe) in der Regel einfachere Aufgaben in Friseursalons und Schönheitsstudios. Diejenigen, die diesen Beruf ausüben, empfangen Kunden, vereinbaren Termine
Ist Helfer/Helferin im Friseurgewerbe eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Helfer/Helferin im Friseurgewerbe" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.
Wie kann ich in Deutschland als Helfer/Helferin im Friseurgewerbe qualifiziert werden? ▼
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht vorausgesetzt. Helfer und Helferinnen im Friseurgewerbe erhalten i.d.R. eine Einweisung am Arbeitsplatz. Praktische Erfahrungen sind ggf. vorteilhaft, z.B. mit Hand- und Nagelpflege.
Wo arbeiten Helfer/Helferin im Friseurgewerbe in Deutschland typischerweise? ▼
Helfer und Helferinnen im Friseurgewerbe arbeiten meist in den Räumlichkeiten von Friseurbetrieben und Kosmetiksalons.
Wie hoch ist das typische Gehalt für Helfer/Helferin im Friseurgewerbe in Deutschland? ▼
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 2.358 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.