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Gleichstellungsbeauftragter/Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte/r

Grundberuf Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 71234

Was ist Gleichstellungsbeauftragter/Gleichstellungsbeauftragte?

"Gleichstellungsbeauftragte" (Gleichstellungsbeauftragte) sind in Deutschland dafür zuständig, Angestellte vor Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts zu schützen. Dieser Beruf schützt Frauen am Arbeitsplatz und im sozialen Leben,

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Gleichstellungsbeauftragter/Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

4. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in DeutschlanddasGleichstellungsWissen.defeministische studienGENDER. Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und GesellschaftGiP - Gleichstellung in der PraxisGleichstellung im BlickStark für die Zukunft. Die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung

Arbeitsorte

Gleichstellungsbeauftragte arbeiten meistin Büroräumenin Besprechungs- und SchulungsräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Arbeits-, BetriebssoziologieFrauen, Frauenarbeit, FrauenhausGenderkompetenzKundenberatung, -betreuungÜberwachungsaufgabenVerfassungsrechtWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:ArbeitsrechtBildungsarbeitDeeskalationstechnikenFrauenforschungGeschlechter-, GenderstudienÖffentlichkeitsarbeit, Public RelationsPersonalwesenPolitische SoziologieRecherche, InformationsbeschaffungSozialrechtUnterhaltsrechtVortragstätigkeit

Arbeitssituation

Gleichstellungsbeauftragte arbeiten meist eigenständig. Wenn sie Konzepte entwickeln, z.B. um der Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzubeugen, sprechen sie sich mit den Beteiligten, wie z.B. der Unternehmensleitung, der Arbeitnehmervertretung sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, ab. Dabei setzen sie ihre Kommunikationsstärke ein. Gleichstellungsbeauftragte vertreten ihre Positionen klar und scheuen sich nicht, Probleme direkt anzusprechen. Im Gespräch benötigen sie Einfühlungsvermögen sowie die Fähigkeit, professionelle Distanz zu wahren. Sie halten sich kontinuierlich über rechtliche Neuerungen, die für ihren Aufgabenbereich relevant sind, auf dem Laufenden. Häufig erfüllen Gleichstellungsbeauftragte ihre Aufgaben neben ihrer normalen Arbeit. Dies erfordert Organisationstalent und die Bereitschaft, sich in ein zusätzliches Themengebiet einzuarbeiten und sich darin einzusetzen. Einen Großteil ihrer Aufgaben erledigen sie in Büroräumen am Computer, wo sie z.B. Frauenförder- und Gleichstellungspläne erstellen und aushandeln. Ratsuchende informieren und beraten sie in Besprechungsräumen.

Verdienst/Einkommen

Aussagen zu den Verdienstmöglichkeiten bei dieser beruflichen Tätigkeit können nicht getroffen werden.

Branchen im Einzelnen

Hochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, FachakademienTertiärer UnterrichtÖffentliche VerwaltungAllgemeine öffentliche Verwaltung, z.B. Stadtverwaltungen, Gemeinden, MinisterienGesundheitswesenKrankenhäuserSozialwesenPflegeheimeSeniorenwohnheime und Wohnheime für Menschen mit BehinderungSonstige Heime a. n. g.Auch denkbar:Bau, ArchitekturChemie, Pharmazie, KunststoffElektrotechnik, ElektronikEnergie, Ver- und EntsorgungFahrzeugbau, -instandhaltungFinanzdienstleistungen, ImmobilienGlas, Keramik, RohstoffverarbeitungHandelHolz, MöbelHotel, Gaststätten, TourismusIT, Software, TelekommunikationKunst, Kultur, Sport, FreizeitLand-, Forstwirtschaft, GartenbauManagement, Beratung, Recht, SteuernMedienMetall, Maschinenbau, Feinmechanik, OptikMusikinstrumente, Sportgeräte, Spielwaren, SchmuckNahrungs-, GenussmittelherstellungPapier, DruckRohstoffgewinnung, -aufbereitungTextil, Bekleidung, LederTransport, VerkehrVerbände, Organisationen, InteressenvertretungenWeitere DienstleistungenWerbung, Public RelationsWissenschaft, Forschung, Entwicklung

Zugang zur Tätigkeit

Arbeitgebende erwarten häufig ein Studium der Rechtswissenschaften, des Wirtschaftsrechts oder mit Bezug zum Fachbereich des jeweiligen Verbandes.

Zugangsstudienfächer

Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste juristische Prüfung)Rechtswissenschaft (weiterführend)Wirtschaftsrecht (grundständig)Wirtschaftsrecht (weiterführend)Sozialwissenschaften (grundständig)Sozialwissenschaften (weiterführend)Soziologie (grundständig)Soziologie (weiterführend)Soziale Arbeit (grundständig)Soziale Arbeit (weiterführend)Gender Studies (grundständig)Gender Studies (weiterführend)Erziehungs-, Bildungswissenschaft (grundständig)Erziehungs-, Bildungswissenschaft (weiterführend)

Arbeitsbereiche/Branchen

Gleichstellungsbeauftragte finden Beschäftigung in erster Liniein Hochschulen, Berufs- und Fachakademienin der öffentlichen Verwaltungin sozialen Einrichtungen und Krankenhäusernin kommunalen UnternehmenDarüber hinaus finden sie auch Beschäftigungin großen Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche

Die Tätigkeit im Überblick

Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe Beschäftigte vor Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechtes zu schützen.

Stellen- und Bewerberbörsen

Interamt.deservice.bund.deStellenblatt.de

Verbände und Organisationen

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Kundenkontakt (z.B. Frauen beraten über Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Vermitteln von Ansprechpartnern/-partnerinnen bei Behörden und Verwaltungen)BildschirmarbeitArbeit in Büroräumen

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: Frauenförder- und Gleichstellungspläne, Schulungs- und Informationsunterlagen, RechtsvorschriftenBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Videokonferenztools

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Gleichstellungsbeauftragte setzen Maßnahmen hinsichtlich der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie Menschen jeglicher Geschlechtsidentität um. Sie sind erste Ansprechpersonen bei Verstößen wie Diskriminierung am Arbeitsplatz. Sie sorgen dafür, dass rechtliche Bestimmungen eingehalten werden, wirken bei Personalmaßnahmen mit und erstellen Frauenförder- und Gleichstellungspläne. Sie beantworten Fragen zur beruflichen Entwicklung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zudem betreiben sie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit und organisieren Informationsveranstaltungen.

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Betriebliches Sozialwesen, Gesprächsführung, Arbeitsrecht oder Konfliktmanagement).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich durch ein weiterführendesStudium (z.B. in den Studienfächern Rechtswissenschaft oder Sozialwissenschaften).Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation. Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

in Gleichstellungsfragen beraten und informieren bei Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beraten, z.B. zu Elternzeit oder Elternteilzeitüber die Ziele des Gender-Mainstreamings informieren, d.h. über die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen, die Gleichstellung von Frau und Mann sowie Menschen jeglicher Geschlechtsidentität und die Beseitigung sozialer UngleichheitInformations- und Schulungsveranstaltungen durchführen, z.B. zu ChancengleichheitKontakte mit Behörden, Wohlfahrtsverbänden, Frauenhäusern, Gewerkschaften und anderen Institutionen herstellenEinhaltung der Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes im sozialen, politischen und betrieblichen Umfeld überwachen und durchsetzenFrauenförder- und Gleichstellungspläne erstellen und aushandelnbei Personalmaßnahmen auf die Wahrung der besonderen Interessen achtenMitarbeitende in Fragen des beruflichen Fortkommens beratenMitarbeitende bei Verstößen unterstützen und beratenggf. die Gleichstellungsstelle personell, finanziell und organisatorisch verwalten

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) vom 24.04.2015 (BGBl. I S. 642, 643), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 72)Darüber hinaus gibt es Gleichstellungsgesetze auf Landesebene, hier ein Beispiel:Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) vom 09.11.1999 (GV. NRW. S. 590), zuletzt geändert durch Artikel 16 der Verordnung vom 01.02.2022 (GV. NRW. S. 121)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Gleichstellungsbeauftragte/r an:Job- und Besetzungsalternativenin angrenzenden Berufen:Diversity-Manager/Diversity-ManagerinEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Gleichstellungsbeauftragter/Gleichstellungsbeauftragte

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Gleichstellungsbeauftragter/Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland?

"Gleichstellungsbeauftragte" (Gleichstellungsbeauftragte) sind in Deutschland dafür zuständig, Angestellte vor Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts zu schützen. Dieser Beruf schützt Frauen am Arbeitsplatz und im sozialen Leben,

Ist Gleichstellungsbeauftragter/Gleichstellungsbeauftragte eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Gleichstellungsbeauftragter/Gleichstellungsbeauftragte" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Gleichstellungsbeauftragter/Gleichstellungsbeauftragte qualifiziert werden?

Arbeitgebende erwarten häufig ein Studium der Rechtswissenschaften, des Wirtschaftsrechts oder mit Bezug zum Fachbereich des jeweiligen Verbandes.

Wo arbeiten Gleichstellungsbeauftragter/Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland typischerweise?

Gleichstellungsbeauftragte arbeiten meistin Büroräumenin Besprechungs- und SchulungsräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil

Wie hoch ist das typische Gehalt für Gleichstellungsbeauftragter/Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland?

Aussagen zu den Verdienstmöglichkeiten bei dieser beruflichen Tätigkeit können nicht getroffen werden.

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