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Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (mittlerer Dienst)

Gerichtsvollzieher/in (mittlerer Dienst)

Ausbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 53233

Was ist Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (mittlerer Dienst)?

Was macht man in diesem Beruf?Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen nehmen auf Betreiben von Gläubigern und Gläubigerinnen Zwangsvollstreckungen des beweglichen Vermögens von Schuldnern und Schuldnerinnen in den ihnen zugewiesenen Bezirken vor. Sie holen auch Informationen von 3. Seite ein, wenn Schuldner und Schuldnerinnen keine Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse erteilen. Sie stellen Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Sie nehmen dem Schuldner bzw. der Schuldnerin die eidesstattliche Versicherung ab, wenn eine Pfändung erfolglos bleibt. Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen leiten außerdem die Zwangsräumung von Immobilien und die Versteigerung von gepfändeten Wertgegenständen ein, setzen gerichtlich angeordnete Kindesherausgaben und die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht durch. Sie fertigen im Büro z.B. Protokolle an, führen Akten und Bücher und wickeln den Zahlungsverkehr ab.Wo arbeitet man?Arbeitsbereiche:Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen im mittleren Dienst finden Beschäftigung im Gerichtsvollzieherwesen.Arbeitsorte:Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen im mittleren Dienst arbeiten in erster Linieim Außendienst (in Privatwohnungen und Geschäftsräumen von Schuldnern)in BüroräumenWelche Voraussetzungen benötigt man?Für die Ausbildung wird in der Regel eine bestandene Prüfung für den mittleren Justizdienst und Berufserfahrung vorausgesetzt.Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.Worauf kommt es an?Anforderungen: Sorgfalt (z.B. beim Erstellen der Kostenrechnungen) Selbstständige Arbeitsweise (z.B. beim Vorbereiten von Pfändungen)Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit personenbezogenen Daten)Konfliktfähigkeit (z.B. beim Durchführen von Pfändungen bei Schuldnern) Schulfächer:Recht (z.B. bei den Anwendung von Rechtsvorschriften bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen)Deutsch (z.B. für das Erstellen von Protokollen)Mathematik (z.B. zum Berechnen der Gerichtsvollzieherkosten)Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto) - je nach Bundesland: 1.409 € bis 1.528 €.

Steckbrief

Berufstyp: Beamtenweiterbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen der BundesländerDauer des Vorbereitungsdienstes1,5-2 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum VorbereitungsdienstJe nach Bundesland unterschiedlich (i.d.R. Laufbahnprüfung des mittleren Justizdienstes und Berufserfahrung)LernorteAmtsgerichte, Ausbildungseinrichtungen der Länder, bei Gerichtsvollziehern/Gerichtsvollzieherinnen

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (mittlerer Dienst) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Lernorte sind:Amtsgerichte, Ausbildungseinrichtungen der Länder: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)bei Gerichtsvollziehern/Gerichtsvollzieherinnen: Büroräume, Außendienst

Steckbrief

BerufstypBeamtenweiterbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen der BundesländerDauer des Vorbereitungsdienstes1,5-2 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum VorbereitungsdienstJe nach Bundesland unterschiedlich (i.d.R. Laufbahnprüfung des mittleren Justizdienstes und Berufserfahrung)LernorteAmtsgerichte, Ausbildungseinrichtungen der Länder, bei Gerichtsvollziehern/GerichtsvollzieherinnenWas macht man in diesem Beruf?Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen nehmen auf Betreiben von Gläubigern und Gläubigerinnen Zwangsvollstreckungen des beweglichen Vermögens von Schuldnern und Schuldnerinnen in den ihnen zugewiesenen Bezirken vor. Sie holen auch Informationen von 3. Seite ein, wenn Schuldner und Schuldnerinnen keine Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse erteilen. Sie stellen Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Sie nehmen dem Schuldner bzw. der Schuldnerin die eidesstattliche Versicherung ab, wenn eine Pfändung erfolglos bleibt. Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen leiten außerdem die Zwangsräumung von Immobilien und die Versteigerung von gepfändeten Wertgegenständen ein, setzen gerichtlich angeordnete Kindesherausgaben und die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht durch. Sie fertigen im Büro z.B. Protokolle an, führen Akten und Bücher und wickeln den Zahlungsverkehr ab.Wo arbeitet man?Arbeitsbereiche:Ge...

Ausbildungsdauer

1,5-2 Jahre

Ausbildungsaufbau

Gliederung eines VorbereitungsdienstesBerufspraxis I: Einblick in die Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers/der Gerichtsvollzieherin im Innen- und Außendienst: 2 MonateLehrgang I: Grundlegende Kenntnisse: 4 MonateBerufspraxis II: Aufgaben im Innen- und Außendienst: 4 MonateLehrgang II: Vertiefung der Kenntnisse: 4 MonateBerufspraxis III: selbstständige Erfüllung von Dienststellenaufgaben, Wahrnehmung von Gerichtsvollzieheraufgaben: 4 MonateGesamt: 18 Monate

Ausbildungskosten

Schulgeld oder Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Für die Unterbringung am Weiterbildungsort können ebenfalls Kosten entstehen.

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Weiterbildung erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in den folgenden Bereichen:Vollstreckungs-, Zustellungs- und Kostenrecht, Insolvenzordnung, Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung sowie -ordnung Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Wechsel- und Scheckrechts, der Zivilprozessordnung, der Gerichtsverfassung, des öffentlichen Rechts, des Straf- und ProzessrechtsÜberblick über das Steuer-, Abgaben- und ArbeitsrechtBüroorganisation, Kommunikation und KonfliktbewältigungWährend der praktischen Weiterbildung lernt man u.a. die Praxis von Vollstreckungsverfahren kennen, Aufgaben des Gerichtvollzieherdienstes selbstständig zu erledigen, Kostenrechnungen zu erstellen und Außentermine wahrzunehmen.

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der theoretischen Ausbildungsabschnitte:Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu HauseWährend der praktischen Ausbildungsabschnitte:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Einkünfte über Vermögensverhältnisse einholen, Beschlüsse und Ladungen zustellen, Protokolle erstellen, Außentermine wahrnehmenAnforderungen: Sorgfalt (z.B. beim Erstellen der Kostenrechnungen) Selbstständige Arbeitsweise (z.B. beim Vorbereiten von Pfändungen)Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit personenbezogenen Daten)Konfliktfähigkeit (z.B. beim Durchführen von Pfändungen bei Schuldnern)

Ausbildungsvergütung

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto) - je nach Bundesland: 1.409 € bis 1.528 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunionHinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung:Recht:Die Weiterbildung weist einen hohen Anteil an Rechtswissenschaften (z.B. Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Gerichtsvollzieherkostenrecht, Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht, Strafrecht) auf, gute Kenntnisse in diesem Bereich sind von Vorteil.Deutsch: Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen ist nötig, da man beispielsweise Protokolle verfassen und mit Schuldnern kommunizieren muss.Mathematik:Kenntnisse in Mathematik werden benötigt, um z.B. Kosten zu ermitteln.

Ausbildungsalternativen

Derzeit liegen keine Informationen vor.

Ausbildungsdauer (Bayern)

1,5 bzw. 2 JahreFür Justizfachwirte und -wirtinnen:1,5 JahreFür andere Bewerber/innen, z.B. Justizangestellte: 2 Jahre (einschließlich sechsmonatiger vorbereitender Ausbildung)

Ausbildungsdauer (Berlin)

1,5 Jahre

Ausbildungsdauer (Bremen)

1,5 Jahre

Ausbildungsdauer (Hessen)

20 Monate

Ausbildungsdauer (Hamburg)

20 Monate

Ausbildungsdauer (Sachsen)

1,5 Jahre

Ausbildungsdauer (Saarland)

20 Monate

Die Ausbildung im Überblick

Die Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher/zur Gerichtsvollzieherin im mittleren Dienst erfolgt als 1,5- bis 2-jähriger Vorbereitungsdienst. Sie ist durch Verordnungen der Bundesländer geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung.Daneben besteht in Baden-Württemberg die Möglichkeit, die Befähigung für den Gerichtsvollzieherdienst im Rahmen eines Bachelorstudiums zu erwerben.

Ausbildungsdauer (Thüringen)

1,5 bzw. 2 JahreFür Beamte/Beamtinnen in der Laufbahn Justiz und für Justizfachangestellte:1,5 JahreFür andere Bewerber/innen, z.B. mit einer kaufmännischen Ausbildung: 2 Jahre (einschließlich eines sechsmonatigen Einführungslehrgangs)

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschluss-/Berufsbezeichnung:Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen:Gerichtsvollzieher/GerichtsvollzieherinLaufbahnbezeichnungenGerichtsvollzieher/in (mittlerer Dienst)Gerichtsvollzieher/in (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt)Gerichtsvollzieher/in (Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene)Gerichtsvollzieher/in (zweite Qualifikationsebene)Gerichtsvollzieher/in (zweites Einstiegsamt)Die Laufbahnbezeichnungen sind beispielhaft und können je nach Bundesland variieren.Hinweis: Die zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern legen fest, ob die Laufbahn als Ausbildung angeboten wird.

Ausbildungsvergütung (Bayern)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.510 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Ausbildungsvergütung (Berlin)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.468 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Januar 2026Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Ausbildungsvergütung (Bremen)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.457 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Ausbildungsvergütung (Hessen)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.515 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Dezember 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Ausbildungsvergütung (Hamburg)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.496 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Ausbildungsvergütung (Sachsen)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.528 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Ausbildungsdauer (Niedersachsen)

höchstens 2 Jahre

Ausbildungsvergütung (Saarland)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.424 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Gerichtsvollzieher/innen im mittleren Dienst im Gerichtsvollzieherwesen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Zwangsvollstreckungsrecht bis hin zu Öffentliche Verwaltung.Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Gerichtsvollzieher/innen im mittleren Dienst die Möglichkeit, nach erfolgreichem Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Rechtswissenschaft erwerben.

Ausbildungsdauer (Sachsen-Anhalt)

2 Jahre (sechsmonatige vorbereitende Ausbildung und achtzehnmonatige Gerichtsvollzieherausbildung)

Ausbildungsdauer (Rheinland-Pfalz)

20 Monate

Ausbildungsvergütung (Thüringen)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.492 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Ausbildungsdauer (Schleswig-Holstein)

1,5 Jahre

Ausbildungsvergütung (Niedersachsen)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.409 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Ausbildungsdauer (Nordrhein-Westfalen)

20 Monate (Einführungszeit)

Ausbildungsvergütung (Sachsen-Anhalt)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.459 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Ausbildungsvergütung (Rheinland-Pfalz)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.512 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Ausbildungsdauer (Mecklenburg-Vorpommern)

1,5 bzw. 2 JahreFür Beamte/Beamtinnen in der Laufbahn Justiz und für Justizfachangestellte:1,5 JahreFür andere Bewerber/innen, z.B. mit einer kaufmännischen Ausbildung: 2 Jahre (einschließlich eines sechsmonatigen Einführungslehrgangs)

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahnen wird von den Bundesländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen.Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegerdienst (Ausbildungsordnung Justiz - ZAPO-J) vom 16.06.2016 (Bay.GVBl. S. 123), zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.08.2024 (Bay.GVBl. S. 403)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Gerichtsvollzieher (APOGV) vom 29.07.2013 (Ber.GVBl. S. 370), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15.12.2020 (Ber.GVBl. S. 1506)Verordnung für die Fortbildung zum Gerichtsvollzieherdienst (Gerichtsvollzieher-Fortbildungsverordnung) vom 09.09.2003 (Brem.GBl. S. 357)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gerichtsvollzieherdienst - APO-GerichtsVD) vom 05.07.2011 (HmbGVBl. S. 279), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.06.2018 (HmbGVBl. S. 213)Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnzweig des Gerichtsvollzieherdienstes im mittleren Justizdienst (APOGvD) vom 20.04.2015 (Hess. JMBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 55 der Verordnung vom 16.12.2025 (Hess.GVBl. Nr. 110)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zum Gerichtsvollzieherdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gerichtsvollzieher Aus...

Ausbildungsvergütung (Schleswig-Holstein)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.467 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand November 2024Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Vorausgesetzt wird in der Regel eine bestandene Prüfung für den mittleren Justizdienst und Berufserfahrung. Darüber hinaus können ggf. andere Bewerber/innen zugelassen werden, z.B. Justizfachangestellte, die sich mindestens drei Jahre in diesem Beruf bewährt haben.Je nach Bundesland können abweichende oder weitere Voraussetzungen gefordert werden.

Ausbildungsvergütung (Nordrhein-Westfalen)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.500 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Ausbildungsvergütung (Mecklenburg-Vorpommern)

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.479 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Bayern)

Schulische/berufliche Vorbildung/Berufspraxis:Für Justizfachwirte und -wirtinnen:bestandene Qualifikationsprüfung für den JustizfachwirtedienstFür andere Bewerber/innen, z.B. Justizangestellte:erfolgreicher Abschluss der zur Gerichtsvollzieherausbildung erforderlichen vorbereitenden Ausbildung, für die folgende Voraussetzungen gelten:mittlerer Schulabschlussoderqualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali)oderAbschluss der Mittelschule und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildungund jeweilsNachweis einer mindestens dreijährigen für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen beruflichen Tätigkeit, z.B. in einem juristischen oder kaufmännischen Beruf

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Berlin)

Berufliche Vorbildung/Berufspraxis:bestehendes Beamtenverhältnis in den Laufbahnzweigen des allgemeinen Justizdienstes, des allgemeinen Justizvollzugsdienstes, des Krankenpflegedienstes an Justizvollzugsanstalten oder des Werkdienstes an Justizvollzugsanstaltenoderabgeschlossene Ausbildung zum/zur JustizfachangestelltenWeitere Zugangsvoraussetzung:Die Zulassung von Justizfachangestellten und Auszubildenden zur Gerichtsvollzieherausbildung darf nur erfolgen, wenn die für die Zulassung vorgesehene Person zum Zeitpunkt des Beginns der Gerichtsvollzieherausbildung noch nicht das Lebensjahr vollendet hat, das 22 Jahre vor der für den Gerichtsvollzieherdienst gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand liegt.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Bremen)

Berufliche Vorbildung/Berufspraxis:bestandene Prüfung für den Justizdienst im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 oder abgeschlossene Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten odereine sonstige dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere im juristischen oder kaufmännischen Bereichund jeweilsNachweis einer einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens drei Jahren

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Hessen)

Berufliche Vorbildung/Berufspraxis:bestandene Prüfung für den Laufbahnzweig des allgemeinen Justizdienstes und abgeleistete Probezeitoder abgeschlossene Berufsausbildung als Justizfachangestellte/r und anschließend mindestens dreijährige Bewährung in diesem Berufoderabgeschlossene für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche Berufsausbildung und anschließend mindestens dreijährige Bewährung in diesem oder einem anderen förderlichen Berufunderfolgreiche Teilnahme an einem sechsmonatigen EignungslehrgangWeitere Zugangsvoraussetzungen:Mindestalter von 23 JahrenHöchstalter von 50 Jahren für Beamte und Beamtinnen in der Laufbahn des allgemeinen Justizdienstes

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Hamburg)

Berufliche Vorbildung/Berufspraxis:Befähigung für die Laufbahn Justiz in der Laufbahngruppe 1 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt und Bewährung in der Probezeitoder abgeschlossene Berufsausbildung als Justizfachangestellte/r und anschließend mindestens dreijährige Bewährung in diesem BerufWeitere Zugangsvoraussetzung:Höchstalter von 57 Jahren für Beamte und Beamtinnen in der Laufbahn Justiz (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Sachsen)

Berufliche Vorbildung/Berufspraxis:Bestandene Prüfung für die Laufbahn der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst und mindestens zweijährige Bewährung in dieser Laufbahn

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Saarland)

Berufliche Vorbildung/Berufspraxis:Bestandene Prüfung für den mittleren Justizdienst und mindestens 3-jährige Bewährung in dieser Laufbahn

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Thüringen)

Berufliche Vorbildung/Berufspraxis:Bestandene Prüfung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes, Laufbahnzweig mittlerer allgemeiner Justizdienst und Absolvieren der Probezeit für diese LaufbahnoderRealschulabschluss bzw. Hauptschulabschluss mit abgeschlossener BerufsausbildungundAbschluss einer für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Berufsausbildung mit 3 Jahren BerufspraxisundAbsolvieren einer vorbereitenden Ausbildung sowie Bestehen der abschließenden mündlichen Prüfung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Niedersachsen)

Schulische/berufliche Vorbildung/Berufspraxis: Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss und jeweils Abschluss einer für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Berufsausbildungund anschließend mindestens dreijährige förderliche BerufstätigkeitWeitere Zugangsvoraussetzung:Höchstalter von 39 Jahren (Ausnahmen möglich)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Sachsen-Anhalt)

Berufliche Vorbildung/Berufspraxis:In der Regel bestandene Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegamtes der Laufbahngruppe 1 des Justizdienstes und Absolvierung der Probezeit in dieser Laufbahn

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Rheinland-Pfalz)

Berufliche Vorbildung:Bestandene Prüfung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt im Justizdienst der Laufbahn Justiz und Justizvollzug

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Schleswig-Holstein)

Berufliche Vorbildung/Berufspraxis:Für die Zusatzausbildung:bestehendes Beamtenverhältnis in der Fachrichtung Justiz, Laufbahngruppe 1, zweites EinstiegsamtFür den Vorbereitungsdienst:abgeschlossene Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten und mindestens dreijährige Ausübung dieser Tätigkeit

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Nordrhein-Westfalen)

Berufliche Vorbildung/Berufspraxis:Zugang zur Einführungszeit in der Regel:Bestandene Prüfung für den Justizdienst im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 und mindestens 3-jährige Bewährung in dieser Laufbahn

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Mecklenburg-Vorpommern)

Berufliche Vorbildung/Berufspraxis:Anstellung als Beamter/Beamtin in der Laufbahn Justiz (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt)oderabgeschlossene Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten oder eine sonstige dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere im juristischen oder kaufmännischen Bereichund jeweilsNachweis einer einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens drei JahrenWeitere Zugangsvoraussetzung:Höchstalter von 39 Jahren (Ausnahmen möglich)

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (mittlerer Dienst)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (mittlerer Dienst) in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen nehmen auf Betreiben von Gläubigern und Gläubigerinnen Zwangsvollstreckungen des beweglichen Vermögens von Schuldnern und Schuldnerinnen in den ihnen zugewiesenen Bezirken vor. Sie holen auch Informationen von 3. Seite ein, wenn Schuldner und Schuldnerinnen keine Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse erteilen. Sie stellen Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Sie nehmen dem Schuldner bzw. der Schuldnerin die eidesstattliche Versicherung ab, wenn eine Pfändung erfolglos bleibt. Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen leiten außerdem die Zwangsräumung von Immobilien und die Versteigerung von gepfändeten Wertgegenständen ein, setzen gerichtlich angeordnete Kindesherausgaben und die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht durch. Sie fertigen im Büro z.B. Protokolle an, führen Akten und Bücher und wickeln den Zahlungsverkehr ab.Wo arbeitet man?Arbeitsbereiche:Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen im mittleren Dienst finden Beschäftigung im Gerichtsvollzieherwesen.Arbeitsorte:Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen im mittleren Dienst arbeiten in erster Linieim Außendienst (in Privatwohnungen und Geschäftsräumen von Schuldnern)in BüroräumenWelche Voraussetzungen benötigt man?Für die Ausbildung wird in der Regel eine bestandene Prüfung für den mittleren Justizdienst und Berufserfahrung vorausgesetzt.Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.Worauf kommt es an?Anforderungen: Sorgfalt (z.B. beim Erstellen der Kostenrechnungen) Selbstständige Arbeitsweise (z.B. beim Vorbereiten von Pfändungen)Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit personenbezogenen Daten)Konfliktfähigkeit (z.B. beim Durchführen von Pfändungen bei Schuldnern) Schulfächer:Recht (z.B. bei den Anwendung von Rechtsvorschriften bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen)Deutsch (z.B. für das Erstellen von Protokollen)Mathematik (z.B. zum Berechnen der Gerichtsvollzieherkosten)Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto) - je nach Bundesland: 1.409 € bis 1.528 €.

Ist Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (mittlerer Dienst) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (mittlerer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (mittlerer Dienst) qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (mittlerer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (mittlerer Dienst) in Deutschland typischerweise?

Lernorte sind:Amtsgerichte, Ausbildungseinrichtungen der Länder: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)bei Gerichtsvollziehern/Gerichtsvollzieherinnen: Büroräume, Außendienst

Wie hoch ist das typische Gehalt für Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (mittlerer Dienst) in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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