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Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin

Fachwirt/in - Recht

Weiterbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 73113

Was ist Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin?

Aufgaben und TätigkeitenRechtsfachwirte und -fachwirtinnen steuern und optimieren Arbeitsabläufe in Anwaltskanzleien, leiten das Rechnungswesen und wirken bei der Aus- und Weiterbildung mit. Sie leiten selbständig Vollstreckungsangelegenheiten und berücksichtigen dabei das jeweilige materielle Recht. Zudem bereiten sie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel wie Berufungen oder Einsprüche vor. In größeren Kanzleien übernehmen sie qualifizierte Sachbearbeitertätigkeiten und vermitteln zwischen Mandanten bzw. Mandantinnen und Anwälten bzw. Anwältinnen. Dadurch entlasten sie Rechtsanwälte bzw. -anwältinnen bei ihrer Arbeit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Rechtsfachwirte und -fachwirtinnen sind in Rechts- oder Patentanwaltskanzleien beschäftigt.Arbeitsorte:Rechtsfachwirte und -fachwirtinnen arbeiten meistin Büroräumenin BesprechungsräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.:eine Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r sowie eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis odereine mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis, z.B. im RechtsanwaltsbüroInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Büroorganisation und -verwaltung, z.B. betriebliches Rechnungswesen, Kosten-Nutzen-AnalysePersonalwirtschaft und Mandantenbetreuung, z.B. Personalführung und -entwicklung, SachstandsaufnahmeMandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht, z.B. gerichtliche Mahnverfahren, Streitverfahren, VerfahrensgesetzeMandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht, z.B. Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehr, öffentliches und privates Recht

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Fachwirt/in Weiterbildungsart: Weiterbildungsprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung Teilnahme: an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlich Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, 1-2 Jahre (Teilzeit) - je nach Bildungsangebot und Lernform

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberuf: Fachwirt/inWeiterbildungsartWeiterbildungsprüfung nach bundesweit einheitlicher RegelungTeilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlichWeiterbildungsdauerUnterschiedlich, 1-2 Jahre (Teilzeit) - je nach Bildungsangebot und LernformAufgaben und TätigkeitenRechtsfachwirte und -fachwirtinnen steuern und optimieren Arbeitsabläufe in Anwaltskanzleien, leiten das Rechnungswesen und wirken bei der Aus- und Weiterbildung mit. Sie leiten selbständig Vollstreckungsangelegenheiten und berücksichtigen dabei das jeweilige materielle Recht. Zudem bereiten sie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel wie Berufungen oder Einsprüche vor. In größeren Kanzleien übernehmen sie qualifizierte Sachbearbeitertätigkeiten und vermitteln zwischen Mandanten bzw. Mandantinnen und Anwälten bzw. Anwältinnen. Dadurch entlasten sie Rechtsanwälte bzw. -anwältinnen bei ihrer Arbeit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Rechtsfachwirte und -fachwirtinnen sind in Rechts- oder Patentanwaltskanzleien beschäftigt.Arbeitsorte:Rechtsfachwirte und -fachwirtinnen arbeiten meistin Büroräumenin BesprechungsräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.:eine Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r sowie eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis odereine mindestens 6-jährige e...

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Lernform: Teilzeit: 1-2 Jahre

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):Büroorganisation und -verwaltung: ca. 40 StundenPersonalwirtschaft und Mandantenbetreuung: ca. 55 StundenMandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht: ca. 95 StundenMandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht: ca. 130 Stunden Gesamtstundenzahl: ca. 320 Stunden

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenVorbereitungslehrgänge auf die Fachwirtprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsinhalte

Büroorganisation und -verwaltung, z.B. betriebliches Rechnungswesen, Kosten-Nutzen-AnalysePersonalwirtschaft und Mandantenbetreuung, z.B. Personalführung und -entwicklung, SachstandsaufnahmeMandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht, z.B. gerichtliche Mahnverfahren, Streitverfahren, VerfahrensgesetzeMandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht, z.B. Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehr, öffentliches und privates Recht

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Wirtschaft/Recht: z.B. um die Regelungen des Prozessrechts und Betreuungsrechts richtig umzusetzenMathematik: z.B. um Gerichtskosten, Geschäfts- und Gegenstandswerte zu berechnen

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht und ggf. Übungen.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeit i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend bzw. als BlockunterrichtLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Rechtsfachwirt/in an:Bereich Recht und VerwaltungBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Recht/Bachelor Professional in WirtschaftGeprüfter Berufsspezialist für das Notariat/Geprüfte Berufsspezialistin für das NotariatBachelor Professional im NotariatGemeinsamkeit:Sachbearbeitungs- und betriebswirtschaftliche Aufgaben im Rechtsbereich wahrnehmenBereich Büro und SekretariatBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Kommunikation und Büromanagement/Bachelor Professional in WirtschaftGeprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Büro- und ProjektorganisationGemeinsamkeit:Verwaltungs- und Organisationsaufgaben in der Bürowirtschaft erledigen

Entwicklung der Weiterbildung

1970er-Jahre:Entwicklung der Fachwirt-Weiterbildung unter der Federführung des Deutschen Industrie- und Handelstags (DIHT) 1976:erstes Inkrafttreten einer Rechtsvorschrift für die Weiterbildungsprüfung als Bürovorsteher/Bürovorsteherin2001:Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin tritt in Kraft (bundesweit gültig)Regelungen für die Weiterbildung als Bürovorsteher/Bürovorsteherin werden abgelöst2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungGeprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin

Die Weiterbildung im Überblick

Rechtsfachwirt bzw. Rechtsfachwirtin ist eine berufliche Weiterbildung. Die Prüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Rechtsfachwirte und Rechtsfachwirtinnen in Rechts- oder Patentanwaltskanzleien.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Rechtskenntnissen bis hin zu Rechnungswesen.Beruflich weiterkommenAufbauend auf bereits vorhandenen Qualifikationen können speziell für Weiterbildungsabsolventen konzipierte Aufstiegsweiterbildungen das Kompetenzprofil erweitern und ergänzen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Betriebswirt/in nach dem Berufsbildungsgesetz abzulegen.Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Rechtsfachwirte und Rechtsfachwirtinnen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Rechtswissenschaft erwerben.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Zur PrüfungVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin (RechtsfachwPrV) vom 23.08.2001 (BGBl. I S. 2250), zuletzt geändert durch Artikel 19 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153)

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.:eine Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r sowie eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxisodereine mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis, z.B. im Rechtsanwaltsbüro

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenRechtsfachwirte und -fachwirtinnen steuern und optimieren Arbeitsabläufe in Anwaltskanzleien, leiten das Rechnungswesen und wirken bei der Aus- und Weiterbildung mit. Sie leiten selbständig Vollstreckungsangelegenheiten und berücksichtigen dabei das jeweilige materielle Recht. Zudem bereiten sie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel wie Berufungen oder Einsprüche vor. In größeren Kanzleien übernehmen sie qualifizierte Sachbearbeitertätigkeiten und vermitteln zwischen Mandanten bzw. Mandantinnen und Anwälten bzw. Anwältinnen. Dadurch entlasten sie Rechtsanwälte bzw. -anwältinnen bei ihrer Arbeit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Rechtsfachwirte und -fachwirtinnen sind in Rechts- oder Patentanwaltskanzleien beschäftigt.Arbeitsorte:Rechtsfachwirte und -fachwirtinnen arbeiten meistin Büroräumenin BesprechungsräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.:eine Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r sowie eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis odereine mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis, z.B. im RechtsanwaltsbüroInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Büroorganisation und -verwaltung, z.B. betriebliches Rechnungswesen, Kosten-Nutzen-AnalysePersonalwirtschaft und Mandantenbetreuung, z.B. Personalführung und -entwicklung, SachstandsaufnahmeMandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht, z.B. gerichtliche Mahnverfahren, Streitverfahren, VerfahrensgesetzeMandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht, z.B. Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehr, öffentliches und privates Recht

Ist Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.:eine Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r sowie eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxisodereine mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis, z.B. im Rechtsanwaltsbüro

Wo arbeiten Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin in Deutschland typischerweise?

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin in Deutschland?

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

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