Flugbegleiter/Flugbegleiterin
Flugbegleiter/in
Was ist Flugbegleiter/Flugbegleiterin?
Steckbrief
Berufstyp: Ausbildungsberuf AusbildungsartSchulische Ausbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (intern geregelt) Ausbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot - 6 Wochen - 3,5 Monate (Vollzeit) LernorteBildungseinrichtung und ggf. an Bord von Flugzeugen (im Praktikum)
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Flugbegleiter/Flugbegleiterin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Flugbegleiter/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindUnterrichtsräume an der Bildungseinrichtungggf. im Praktikum: an Bord von Flugzeugen
▶ Steckbrief
BerufstypAusbildungsberuf AusbildungsartSchulische Ausbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (intern geregelt)AusbildungsdauerUnterschiedlich, je nach Bildungsangebot - 6 Wochen - 3,5 Monate (Vollzeit) LernorteBildungseinrichtung und ggf. an Bord von Flugzeugen (im Praktikum)Was macht man in diesem Beruf?Flugbegleiter/innen versorgen Fluggäste während eines Fluges und beachten dabei die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften. Sie achten darauf, dass das Handgepäck sicher verstaut wird, informieren die Passagiere, ggf. mehrsprachig, über den Flugablauf, die Einrichtungen des Flugzeugs und das Verhalten bei einem Notfall. Während des Flugs servieren Flugbegleiter/innen Mahlzeiten, versorgen die Fluggäste mit Getränken und verkaufen ggf. zollfreie Waren.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Flugbegleiter/innen finden Beschäftigung bei Unternehmen des Personenflugverkehrs.Arbeitsorte:Flugbegleiter/innen arbeiten in erster Liniean Bord von Flugzeugenin Flughafengebäudenin ServicestationenWelche Vorbildung wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil wird eine abgeschlossene Schulausbildung, z.B. ein mittlerer Bildungsabschluss, vorausgesetzt.Darüber hinaus werden z.B. ein Mindestalter, eine Mindestkörpergröße, der Nachweis der gesundheitlichen Eignung sowie Fremdsprachenkenntnisse gefordert.Worauf kommt es an?Anforderungen:Kunden- und Serviceorientierung, Kont...
▶ Ausbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot:Vollzeit: 6 Wochen - 3,5 Monate
▶ Auswahlverfahren
Die Bewerber/innen müssen in der Regel an einem Auswahlverfahren teilnehmen.
▶ Ausbildungskosten
Je nach Bildungsgang z.B.:LehrgangsgebührenPrüfungsgebührenKosten für Fachliteratur und ArbeitsmittelKosten für auswärtige Unterbringung
▶ Ausbildungsinhalte
Während der theoretischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:Nationale und internationale GesetzgebungFlugzeugtypen und -klassenAufgaben/Tätigkeiten/Arbeitsplatz der Flugbegleiter/innen: Organisation und AblaufServiceorientierung und ihre GrenzenSitzplatzkapazität, Sicherheits- und Notfallausrüstung in der KabineKabinendokumente und ChecklistenAnsagetraining Deutsch/EnglischWeltzeit-ZonenFlugdienstplanung (Flug-, Dienst-, und Ruhezeiten)Catering (Speisen und Getränke)Weisungsrecht und Verantwortlichkeiten an Bord: briefing und debriefingPersönlichkeit und äußere Erscheinung, UmgangsformenNotfalltraining/Emergency TrainingPraktikumIn der Regel ist ein Praktikum in die Ausbildung integriert bzw. schließt sich eine Praxisphase an die theoretische Ausbildung an.
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Theoretischer Unterricht:Unterrichtszeiti.d.R. Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Teilnahme am Unterricht an der Bildungseinrichtung zusammen mit anderen angehenden Flugbegleitern und Flugbegleiterinnen (ggf. nicht am Wohnort), Aufarbeitung der Inhalte zu HausePraktische Übungen/Praktikum:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung), z.B. auf Kurzstreckenflügen sowie in Flugzeugattrappen, Kabinen und FlugzeugküchenAnforderungen:Kunden- und Serviceorientierung, Kontaktbereitschaft (z.B. für das zuvorkommende Betreuen und Versorgen der Fluggäste, für die Kontaktaufnahme zu wechselnden Passagieren)Geschicklichkeit und Körperbeherrschung (z.B. beim Servieren von Mahlzeiten und Getränken während der Flüge, bei der Arbeit während Turbulenzen)Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Überprüfen, ob das Handgepäck der Passagiere sicher verstaut ist, Einhalten von Sicherheitsbestimmungen)Beherrschtheit und psychische Stabilität (z.B. um in Stresssituationen Ruhe zu bewahren)
▶ Ausbildung im Ausland
Für eine Ausbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeit:ÖsterreichAusbildungsangebote: WIFI Österreich(z.B. mit dem Suchbegriff "Flugbegleiter")Dokumentation beruflicher AuslandserfahrungenDer Europass bietet die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Ausbildungsabschnitte und Lernaufenthalte zu dokumentieren.Weitere Informationen zum Europass
▶ Ausbildungsvergütung
Sofern ein Schulungsvertrag mit einer Fluggesellschaft besteht, kann es zur Zahlung von Schulungsentgelt kommen.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Deutsch: z.B. um mit Reisenden und Crew-Mitgliedern zu kommunizierenEnglisch und weitere Fremdsprachen: z.B. um sich im internationalen Luftverkehr zu verständigen
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Flugbegleiter/in an:Bereich Flugzeug und LuftfahrtServicekaufmann/Servicekauffrau im LuftverkehrGemeinsamkeit:Fluggäste betreuen, informieren und beratenBereich Hotel- und GaststättengewerbeHotelfachmann/HotelfachfrauFachkraft für GastronomieFachmann/Fachfrau für Restaurants und VeranstaltungsgastronomieGemeinsamkeit:Gäste betreuen, Speisen und Getränke servieren
▶ Die Ausbildung im Überblick
Flugbegleiter/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Sie dauert in Vollzeit 6 Wochen bis 3,5 Monate.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnungen (je nach Bildungsanbieter) z.B.Flight AttendantFlugbegleiter/Flugbegleiterin
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Flugbegleiter/innen vor allem in Unternehmen des Personenflugverkehrs.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung können Flugbegleiter/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Luftsicherheit bis hin zu interkultureller Kompetenz.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt/in für Personenverkehr und Mobilität abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Luftverkehrsmanagement erwerben.
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Übergreifende Rechtsvorschriften (Ausbildung/Tätigkeit)Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 68)Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) vom 23.05.2007 (BGBl. I S. 947), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.04.2020 (BGBl. I S. 840)Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (ABl. EU L 212, S. 1), zuletzt geändert durch Deligierte Verordnung (EU) 2025/870 der Kommission vom 28.02.2025 (ABl. EU L 870 S. 1)Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 (BGBl. I S. 867), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 09.01.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 7)Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das flie...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil wird eine abgeschlossene Schulausbildung, z.B. ein mittlerer Bildungsabschluss, vorausgesetzt.Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung z.B. gefordert:Mindestalter (z.B. 18 Jahre)Mindestkörpergröße (z.B. 1,60 m)Nachweis über eine medizinische Eignungsuntersuchung fließendes Deutsch und Englisch und evtl. weitere Fremdsprachengültiger Reisepass für einen uneingeschränkten weltweiten EinsatzWer sich regelmäßig in nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes aufhält, benötigt eine Bestätigung der Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Flugbegleiter/Flugbegleiterin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Flugbegleiter/Flugbegleiterin in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf?Flugbegleiter/innen versorgen Fluggäste während eines Fluges und beachten dabei die Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften. Sie achten darauf, dass das Handgepäck sicher verstaut wird, informieren die Passagiere, ggf. mehrsprachig, über den Flugablauf, die Einrichtungen des Flugzeugs und das Verhalten bei einem Notfall. Während des Flugs servieren Flugbegleiter/innen Mahlzeiten, versorgen die Fluggäste mit Getränken und verkaufen ggf. zollfreie Waren.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Flugbegleiter/innen finden Beschäftigung bei Unternehmen des Personenflugverkehrs.Arbeitsorte:Flugbegleiter/innen arbeiten in erster Liniean Bord von Flugzeugenin Flughafengebäudenin ServicestationenWelche Vorbildung wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die Bildungseinrichtungen legen eigene Zugangskriterien fest. Zum Teil wird eine abgeschlossene Schulausbildung, z.B. ein mittlerer Bildungsabschluss, vorausgesetzt.Darüber hinaus werden z.B. ein Mindestalter, eine Mindestkörpergröße, der Nachweis der gesundheitlichen Eignung sowie Fremdsprachenkenntnisse gefordert.Worauf kommt es an?Anforderungen:Kunden- und Serviceorientierung, Kontaktbereitschaft (z.B. für das zuvorkommende Betreuen und Versorgen der Fluggäste, für die Kontaktaufnahme zu wechselnden Passagieren)Geschicklichkeit und Körperbeherrschung (z.B. beim Servieren von Mahlzeiten und Getränken während der Flüge, bei der Arbeit während Turbulenzen)Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Überprüfen, ob das Handgepäck der Passagiere sicher verstaut ist, Einhalten von Sicherheitsbestimmungen)Beherrschtheit und psychische Stabilität (z.B. um in Stresssituationen Ruhe zu bewahren)Schulfächer:Deutsch (z.B. um mit Reisenden und Crew-Mitgliedern zu kommunizieren)Englisch und weitere Fremdsprachen (z.B. um sich im internationalen Luftverkehr zu verständigen)Was verdient man in der Ausbildung?Während der Ausbildung erhält man keine Vergütung. Gegebenenfalls fallen Kosten an, z.B. Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren.
Ist Flugbegleiter/Flugbegleiterin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Flugbegleiter/Flugbegleiterin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Flugbegleiter/Flugbegleiterin qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Flugbegleiter/Flugbegleiterin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Flugbegleiter/Flugbegleiterin in Deutschland typischerweise? ▼
Flugbegleiter/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindUnterrichtsräume an der Bildungseinrichtungggf. im Praktikum: an Bord von Flugzeugen
Wie hoch ist das typische Gehalt für Flugbegleiter/Flugbegleiterin in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.