Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie
Fachkrankenpfleger/in - Psychiatrie
Was ist Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Fachpfleger/in Weiterbildungsart: Weiterbildung im Gesundheitswesen (landesrechtlich bzw. durch die Landespflegekammern oder die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt) Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →Der Beruf Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Angewandte Hebammenwissenschaft Midwifery
Bachelor · Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Angewandte Pflegewissenschaft
Bachelor · Jade Hochschule
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Die Weiterbildung besteht aus Unterricht an einer Bildungseinrichtung sowie berufspraktischen Anteilen.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen:Bildungseinrichtung des Gesundheitswesens: SchulungsräumeKrankenhaus, komplementärer Dienst (z.B. Wohnheim), teilstationärer Dienst (z.B. Tagesklinik): Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Gruppenräume, Büroräume bzw. Stationszimmerbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Gruppenräume, Büroräume bzw. Stationszimmer bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberuf: Fachpfleger/inWeiterbildungsartWeiterbildung im Gesundheitswesen (landesrechtlich bzw. durch die Landespflegekammern oder die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt)WeiterbildungsdauerUnterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformAufgaben und TätigkeitenFachkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie pflegen und betreuen psychisch kranke Menschen stationär, teilstationär oder ambulant. Sie arbeiten in Freizeit-, Gesprächs-, Übungs- und Aktivierungsgruppen sowie bei Beschäftigungstherapien mit und assistieren bei medizinisch-therapeutischen Maßnahmen. Nach ärztlicher Verordnung verabreichen sie Medikamente und Injektionen. Sie erkennen ihre pflegerelevanten körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse und sind Ansprechpersonen für die Erkrankten und deren Angehörige. Bei Ambulanzgängen außerhalb der Klinik oder der Station begleiten sie die Patienten und Patientinnen. Sie dokumentieren die Pflege, organisieren Arbeitsabläufe, rechnen Leistungen ab und erledigen Verwaltungsaufgaben.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie sind beschäftigtin Krankenhäusern, z.B. in Hochschul- oder Vorsorge- und Rehabilitationsklinikenin Gesundheitszentrenbei ambulanten Pflegediensten bei sozialpsychiatrischen Pflegedienstenin Alten- und Pflegeheimenin Einrichtungen zur Pflege von Menschen mit Behinderungenin Wohngruppen für psych...
▶ Weiterbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):Theoretischer und praktischer Unterricht, Selbststudium:Grundstufe:Pflegewissenschaft, Pflegepraxis, Pflegeforschung und Erste Hilfe/Reanimation: 82,5 StundenGesundheitswissenschaft: 22,5 StundenQualitätsmanagement: 37,5 StundenSozialwissenschaft: 120 StundenHumanwissenschaft: 45 StundenBetriebswirtschaft und Organisation: 67,5 StundenGrundstufe insgesamt: 375 Stunden, davon 125 Stunden SelbststudiumAufbaustufe (Präsenzstunden, Selbststudium):Pflegefachwissen Psychiatrie: 345 StundenFachwissenschaft Psychiatrie: 180 Stundenspezifische Humanwissenschaften: 120 StundenRechtslehre: 60 StundenAufbaustufe insgesamt: 705 Stunden, davon 235 Stunden SelbststudiumGesamtstundenzahl Grund- und Aufbaustufe: 1.080 StundenBerufspraktische Anteile:stationäre und teilstationäre Behandlung und Versorgung, häusliche psychiatrische Pflege: 1.320 Stundenwahlweise in Fachbereichen der Neurologie oder Kliniken der forensischen Psychiatrie: 680 StundenStundenzahl berufspraktische Anteile: 2.000 Stunden
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenWeiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium
▶ Weiterbildungsinhalte
ModuleGrundstufePflegewissenschaft, Pflegepraxis, Pflegeforschung und Erste Hilfe/ReanimationGesundheitswissenschaftQualitätsmanagementSozialwissenschaftHumanwissenschaftBetriebswirtschaft/OrganisationAufbaustufePflegefachwissen (Versorgungsstrukturen, Pflegetheorien, Milieutherapie, Krisenintervention)Fachwissenschaft (Psychiatrie, neurologische Krankheitsbilder, Therapiekonzepte, Sozialpsychiatrie)spezifische HumanwissenschaftenRechtslehrepraktische Weiterbildung z.B. in folgenden Fachbereichen:stationäre Behandlung und Versorgung von Patienten und Patientinnen der allgemeinen Psychiatriestationäre Psychotherapie und/oder Psychosomatikhäusliche psychiatrische Pflege, stationsäquivalente Behandlung
▶ Zusatzqualifikationen
Je nach Bildungsangebot gibt es ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen, z.B.Qualifikation zur Praxisanleitung
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Medizin/Pharmakologie: z.B. um bei medizinisch-therapeutischen Maßnahmen zu assistierenPsychologie: z.B. um diagnostische und therapeutische Verfahren in der Psychiatrie durchzuführenPädagogik/Sozialwissenschaften: z.B. um an Freizeit-, Spiel-, Werk- und Beschäftigungstherapien mitzuwirkenRecht: z.B. Haftungsrecht, Schweigepflicht und Datenschutz
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie berufspraktischen Anteilen.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend bzw. als BlockunterrichtLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort) sowie praktische Einsätze in stationären und teilstationären Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesensbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Wird der für die Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine entsprechende Vergütung.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachkrankenpfleger/in für Psychiatrie an:Bereich PflegeAltentherapeut/AltentherapeutinFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für klinische Geriatrie und RehabilitationFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für OnkologieFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Palliativ- und HospizpflegeFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für PsychiatrieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für NotfallpflegeFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für HygieneFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Intensivpflege und AnästhesieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Intermediate CareFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für NephrologieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für OnkologieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin im Operations- und EndoskopiedienstFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Palliativ- und HospizpflegeFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für PsychiatrieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Rehabilitation und LangzeitpflegeFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für NotfallpflegeFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für HygieneFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Intensivpflege und AnästhesieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Intermediate CareFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische GeriatrieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Nephrologi...
▶ Entwicklung der Weiterbildung
1968:erste Fort- und Weiterbildungsstätte für psychiatrische Fachkrankenpflege am Max-Planck-Institut für Psychiatrie1971:"Empfehlungen für die Weiterbildung zur Fachkrankenschwester bzw. zum Fachkrankenpfleger" der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) inkl. Regelungen für die Weiterbildung in der psychiatrischen Pflege1975:Bundesländer erlassen die Rahmenordnung für die Weiterbildung in den verschiedenen Fachrichtungen der Krankenpflege:Dauer: 2 Jahre bzw. 720 Unterrichtsstundenfestgelegte Prüfungsanforderungen1978: Empfehlung für die fachbezogene Weiterbildung in der Psychiatriepflege der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)2019:Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung im Fachgebiet Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern landesrechtlich bzw. durch die zuständigen Landespflegekammern geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Baden-Württemberg:Gesundheits- und Krankenpfleger für Psychiatrie/Gesundheits- und Krankenpflegerin für PsychiatrieGesundheits- und Krankenpfleger für Gerontopsychiatrie/Gesundheits- und Krankenpflegerin für GerontopsychiatriePflegefachmann für Gerontopsychiatrie/Pflegefachfrau für GerontopsychiatriePflegefachmann für Psychiatrie/Pflegefachfrau für PsychiatrieBayern:Fachkraft für Gerontopsychiatrische PflegeBerlin:Staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpfleger für Psychiatrie/Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegerin für PsychiatrieBrandenburg:Fachkraft für gerontopsychiatrische Betreuung und PflegeBremen:Pflegefachperson für Gerontologie und GerontopsychiatriePflegefachperson für PsychiatrieHamburg:Fachkraft für die psychiatrische Pflege mit Spezialisierung GerontopsychiatrieFachkraft für die psychiatrische Pflege mit Spezialisierung Kinder- und JugendpsychiatrieFachkraft für die psychiatrische Pflege mit Spezialisierung ForensikFachkraft für die psychiatrische Pflege mit Spezialisierung ambulante psychiatrische PflegeFachkraft für die psychiatrische Pflege mit Spezialisierung sowie pflegetherapeutische Interventionen in der Psychosomatik Hessen:Staatlich anerkannte Fachkraft für Gerontopsychiatrische PflegeMecklenburg-Vorpommern:Fachpfleger für psychiatrische Pflege/Fachpfleger...
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Fachkrankenpfleger bzw. Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist landesrechtlich bzw. durch die zuständigen Landespflegekammern oder die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt. Die Weiterbildung findet an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens statt.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Fachkrankenpfleger und Fachkrankenpflegerinnen für Psychiatrie verschaffen, indem sie bereits während ihrer Weiterbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Qualifikation zur Praxisanleitung.Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Fachkrankenpfleger und Fachkrankenpflegerinnen für Psychiatrie in Krankenhäusern, bei sozialpsychiatrischen Pflegediensten, in Altenpflegeheimen oder in Einrichtungen zur Pflege von Menschen mit Behinderungen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Psychiatrie bis hin zu Pflegedokumentation.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Fachkrankenpfleger und Fachkrankenpflegerinnen für Psychiatrie auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Abschluss in den Studienfächern Humanmedizin oder Gesundheits-, Rehabilitationspsychologie erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen ambulanten Pflege- und Sozialdienst.
▶ Spezialisierung während der Weiterbildung
Je nach Bundesland gibt es folgende Schwerpunkte: Allgemeine PsychiatrieForensikGerontopsychiatrieKinderpsychiatrie und JugendpsychiatriePflege und Rehabilitation SuchtkrankerPsychotherapie und Psychosomatik
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Weiterbildungs- und PrüfungsordnungenDie Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich bzw. durch die zuständigen Landespflegekammern geregelt:Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Psychiatrie für Personen mit Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz oder nach der Heilerziehungspflegeverordnung (Weiterbildungsverordnung - Psychiatrie) vom 19.12.2000 (BW.GBl. 2001 S. 99), zuletzt geändert durch Artikel 79 des Gesetzes vom 10.02.2026 (BW.GBl. Nr. 20)Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Gerontopsychiatrie für Personen mit Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz oder nach der Heilerziehungsverordnung (Weiterbildungsverordnung - Gerontopsychiatrie) vom 22.07.2004 (BW.GBl. S. 663), zuletzt geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom 10.02.2026 (BW.GBl. Nr. 20)Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) vom 27.07.2011 (Bay.GVBl. S. 346), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 03.12.2024 (Bay.GVBl. S. 662, ber. 2025 S. 81)Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte in der Psychiatrie vom 10.11.2009 (Ber.GVBl. S. 635)Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Fachkräften für die gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege (Gerontopsychiatrische Fachkraft-Weiterbildungsverordnung-GerPsychFWV) vom 08.02.2004 (Bra.GVBl. II/04, Nr. 05, S. 125)Bremische Weiterbildungs-...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf sowie Berufspraxis.Außerdem je nach Bundesland oder Weiterbildungsstätte z.B.:einen Nachweis über den Praxiseinsatz, wenn die Teilnehmernden in anderen Einrichtungen tätig sind oder einen Nachweis über die Bewährung in der psychiatrischen Krankenpflege bzw. über die Eignung für die psychiatrische Tätigkeit
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenFachkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie pflegen und betreuen psychisch kranke Menschen stationär, teilstationär oder ambulant. Sie arbeiten in Freizeit-, Gesprächs-, Übungs- und Aktivierungsgruppen sowie bei Beschäftigungstherapien mit und assistieren bei medizinisch-therapeutischen Maßnahmen. Nach ärztlicher Verordnung verabreichen sie Medikamente und Injektionen. Sie erkennen ihre pflegerelevanten körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse und sind Ansprechpersonen für die Erkrankten und deren Angehörige. Bei Ambulanzgängen außerhalb der Klinik oder der Station begleiten sie die Patienten und Patientinnen. Sie dokumentieren die Pflege, organisieren Arbeitsabläufe, rechnen Leistungen ab und erledigen Verwaltungsaufgaben.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie sind beschäftigtin Krankenhäusern, z.B. in Hochschul- oder Vorsorge- und Rehabilitationsklinikenin Gesundheitszentrenbei ambulanten Pflegediensten bei sozialpsychiatrischen Pflegedienstenin Alten- und Pflegeheimenin Einrichtungen zur Pflege von Menschen mit Behinderungenin Wohngruppen für psychisch Erkranktean PflegestützpunktenArbeitsorte:Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie arbeiten meistin Zimmern von Patienten/Patientinnenin Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Gruppenräumenin Büroräumen bzw. StationszimmernSie arbeiten ggf. auchbei Patienten/Patientinnen zu Hause (bei ambulanter Pflege)VoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf sowie Berufspraxis.Inhalte der WeiterbildungGrundstufePflegewissenschaft, Pflegepraxis, Pflegeforschung und Erste Hilfe/ReanimationGesundheitswissenschaftQualitätsmanagementSozialwissenschaftHumanwissenschaftBetriebswirtschaft/OrganisationAufbaustufePflegefachwissen (Versorgungsstrukturen, Pflegetheorien, Milieutherapie, Krisenintervention)Fachwissenschaft (Psychiatrie, neurologische Krankheitsbilder, Therapiekonzepte, Sozialpsychiatrie)spezifische HumanwissenschaftenRechtslehrepraktische Weiterbildung z.B. in folgenden Fachbereichen:stationäre Behandlung und Versorgung von Patienten und Patientinnen der allgemeinen Psychiatriestationäre Psychotherapie und/oder Psychosomatikhäusliche psychiatrische Pflege, stationsäquivalente Behandlung
Ist Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf sowie Berufspraxis.Außerdem je nach Bundesland oder Weiterbildungsstätte z.B.:einen Nachweis über den Praxiseinsatz, wenn die Teilnehmernden in anderen Einrichtungen tätig sind oder einen Nachweis über die Bewährung in der psychiatrischen Krankenpflege bzw. über die Eignung für die psychiatrische Tätigkeit
Wo arbeiten Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie in Deutschland typischerweise? ▼
Die Weiterbildung besteht aus Unterricht an einer Bildungseinrichtung sowie berufspraktischen Anteilen.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen:Bildungseinrichtung des Gesundheitswesens: SchulungsräumeKrankenhaus, komplementärer Dienst (z.B. Wohnheim), teilstationärer Dienst (z.B. Tagesklinik): Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Gruppenräume, Büroräume bzw. Stationszimmerbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Gruppenräume, Büroräume bzw. Stationszimmer bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Wie hoch ist das typische Gehalt für Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Psychiatrie in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Wird der für die Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine entsprechende Vergütung.