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Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische Geriatrie

Fachkrankenpfleger/in - Klinische Geriatrie

Weiterbildung Medizin, Gesundheitswissenschaften KldB B 81313

Was ist Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische Geriatrie?

Aufgaben und Tätigkeiten Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für klinische Geriatrie führen aktivierende Pflege durch. Ziel ist die Selbstständigkeit der älteren Patienten und Patientinnen so weit wie möglich wiederherzustellen bzw. zu erhalten. Sie unterstützen außerdem nach Operationen und bei Aktivitäten des täglichen Lebens wie Waschen oder Anziehen. Auch die Versorgung in speziellen Bereichen der Geriatrie gehört zu ihren Aufgaben, z.B. bei Inkontinenz, Dekubitus und Demenz. Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für klinische Geriatrie stellen Kontakte zu Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege her und beraten Angehörige in pflegerischen und organisatorischen Fragen. Darüber hinaus dokumentieren sie die Pflege, erstellen Abrechnungen und erledigen Verwaltungsaufgaben.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für klinische Geriatrie sind beschäftigtin Krankenhäusern, z.B. in Hochschul- oder Vorsorge- und Rehabilitationsklinikenin Gesundheitszentren und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesensbei ambulanten Pflegedienstenin Altenheimen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin Hospizenan PflegestützpunktenArbeitsorte:Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für klinische Geriatrie arbeiten meistin Zimmern von Patienten/Patientinnenin Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Büroräumen bzw. StationszimmernSie arbeiten ggf. auchbei Patienten/Patientinnen zu Hause (bei ambulanter Pflege)VoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder eine 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung in der Altenpflege in Verbindung mit Berufspraxis.Inhalte der WeiterbildungGrundstufePflegewissenschaftGesundheitswissenschaftQualitätsmanagementSozialwissenschaftHumanwissenschaftBetriebswirtschaft/OrganisationAufbaustufeSpezifisches Pflegefachwissen, z.B. Pflegeprozess und -dokumentation in der Geriatrie, RehabilitationFachwissenschaft, z.B. Geriatrie und Rehabilitation, Gerontopsychiatrie, somatische Erkrankungen im Alterspezifische Sozialwissenschaft, z.B. demografische Entwicklung, Altern, der ältere Mensch in der Gesellschaft, Interaktion, Kommunikation und Gesprächsführung in der GeriatrieRechtslehrepraktische Weiterbildung in folgenden Fachbereichen:AkutgeriatrieRehabilitationGerontopsychiatriegeriatrische Pflege (ambulant/stationär)

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Fachpfleger/in Weiterbildungsart: Weiterbildung im Gesundheitswesen (landesrechtlich bzw. durch die Landespflegekammern geregelt) Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →

Der Beruf Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische Geriatrie in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Die Weiterbildung besteht aus Unterricht an einer Bildungseinrichtung sowie berufspraktischen Anteilen.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen:Bildungseinrichtung des Gesundheitswesens: SchulungsräumeKrankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Tagesklinik, ambulanter Pflegedienst: Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Büroräume bzw. Stationszimmer bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Büroräume bzw. Stationszimmer bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberuf: Fachpfleger/inWeiterbildungsartWeiterbildung im Gesundheitswesen (landesrechtlich bzw. durch die Landespflegekammern geregelt)Weiterbildungsdauer Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformAufgaben und Tätigkeiten Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für klinische Geriatrie führen aktivierende Pflege durch. Ziel ist die Selbstständigkeit der älteren Patienten und Patientinnen so weit wie möglich wiederherzustellen bzw. zu erhalten. Sie unterstützen außerdem nach Operationen und bei Aktivitäten des täglichen Lebens wie Waschen oder Anziehen. Auch die Versorgung in speziellen Bereichen der Geriatrie gehört zu ihren Aufgaben, z.B. bei Inkontinenz, Dekubitus und Demenz. Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für klinische Geriatrie stellen Kontakte zu Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege her und beraten Angehörige in pflegerischen und organisatorischen Fragen. Darüber hinaus dokumentieren sie die Pflege, erstellen Abrechnungen und erledigen Verwaltungsaufgaben.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für klinische Geriatrie sind beschäftigtin Krankenhäusern, z.B. in Hochschul- oder Vorsorge- und Rehabilitationsklinikenin Gesundheitszentren und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesensbei ambulanten Pflegedienstenin Altenheimen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin Hospizenan PflegestützpunktenArbeitsorte:Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für...

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):Theoretischer und praktischer Unterricht, Selbststudium:Grundstufe:Pflegewissenschaft, Pflegepraxis, Pflegeforschung und Erste Hilfe/Reanimation: 82,5 StundenGesundheitswissenschaft: 22,5 StundenQualitätsmanagement: 37,5 StundenSozialwissenschaft: 120 StundenHumanwissenschaft: 45 StundenBetriebswirtschaft und Organisation: 67,5 StundenGrundstufe insgesamt: 375 Stunden, davon 125 Stunden SelbststudiumAufbaustufe (Präsenzstunden, Selbststudium):Spezifisches Pflegefachwissen: 375 StundenFachwissenschaft: 225 StundenSpezifische Sozialwissenschaft: 45 StundenRechtslehre: 60 StundenAufbaustufe insgesamt: 705 Stunden, davon 235 Stunden SelbststudiumGesamtstundenzahl Grund- und Aufbaustufe: 1.080 StundenBerufspraktische Anteile:Akutgeriatrie : 200 StundenRehabilitation: 200 StundenGerontopsychiatrie: 200 StundenGeriatrische Pflege: 200 StundenVerteilungsstunden: 1.200 StundenSumme berufspraktische Anteile: 2.000Stunden

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenWeiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsinhalte

ModuleGrundstufePflegewissenschaftGesundheitswissenschaftQualitätsmanagementSozialwissenschaftHumanwissenschaftBetriebswirtschaft/OrganisationAufbaustufeSpezifisches Pflegefachwissen, z.B. Pflegeprozess und -dokumentation in der Geriatrie, RehabilitationFachwissenschaft, z.B. Geriatrie und Rehabilitation, Gerontopsychiatrie, somatische Erkrankungen im Alterspezifische Sozialwissenschaft, z.B. demografische Entwicklung, Altern, der ältere Mensch in der Gesellschaft, Interaktion, Kommunikation und Gesprächsführung in der GeriatrieRechtslehrepraktische Weiterbildung in folgenden Fachbereichen:AkutgeriatrieRehabilitationGerontopsychiatriegeriatrische Pflege (ambulant/stationär)

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsangebot gibt es ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen, z.B.Qualifikation zur Praxisanleitung

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Medizin: z.B. um diagnostische und therapeutische Verfahren in der Geriatrie durchzuführenPädagogik: z.B. um kranke Menschen anzuleiten und zu beratenRecht: z.B. Haftungsrecht, Schweigepflicht und Datenschutz

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie berufspraktischen Anteilen.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend bzw. als BlockunterrichtLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort) sowie Praxiseinsätze in der klinischen Rehabilitation in den Fachbereichen Neurologie oder Geriatrie, in stationären Spezialabteilungen wie der Kardiologie, Orthopädie, Neurochirurgie oder Intermediate Care sowie Praxiseinsätze im Bereich der teilstationären, ambulanten oder häuslichen Pflegebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Wird der für die Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine entsprechende Vergütung.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachkrankenpfleger/in für klinische Geriatrie an:Bereich PflegeAltentherapeut/AltentherapeutinFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für klinische Geriatrie und RehabilitationFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für OnkologieFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Palliativ- und HospizpflegeFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für PsychiatrieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für NotfallpflegeFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für HygieneFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Intensivpflege und AnästhesieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Intermediate CareFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für NephrologieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für OnkologieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin im Operations- und EndoskopiedienstFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Palliativ- und HospizpflegeFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für PsychiatrieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Rehabilitation und LangzeitpflegeFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für NotfallpflegeFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für HygieneFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Intensivpflege und AnästhesieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Intermediate CareFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für NephrologieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für OnkologieF...

Entwicklung der Weiterbildung

1975:Bundesländer erlassen die Rahmenordnung für die Weiterbildung in den verschiedenen Fachrichtungen der Krankenpflege:Dauer: 2 Jahre bzw. 720 Unterrichtsstundenfestgelegte Prüfungsanforderungen1990: Hamburg: erste Weiterbildungsordnung in Deutschland2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern landesrechtlich bzw. durch die zuständigen Landespflegekammern geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Hamburg:Fachkrankenpfleger in klinischer Geriatrie und Rehabilitation/Fachkrankenschwester in klinischer Geriatrie und RehabilitationNordrhein-Westfalen:Fachpflegeperson für Geriatrische und Gerontopsychiatrische PflegeSachsen:Fachpflegeexperte für Geriatrie, Rehabilitation und Gerontopsychiatrie/Fachpflegeexpertin für Geriatrie, Rehabilitation und GerontopsychiatrieThüringen: Fachpflegekraft für Geriatrie und Gerontopsychiatrie

Die Weiterbildung im Überblick

Fachkrankenpfleger bzw. Fachkrankenpflegerin für klinische Geriatrie ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist landesrechtlich oder durch die zuständigen Landespflegekammern geregelt und findet an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens statt.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Fachkrankenpfleger und Fachkrankenpflegerinnen für klinische Geriatrie verschaffen, indem sie bereits während ihrer Weiterbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Qualifikation zur Praxisanleitung.Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Fachkrankenpfleger und Fachkrankenpflegerinnen für klinische Geriatrie z.B. in Hochschul- oder Vorsorge- und Rehabilitationskliniken. Weitere Beschäftigungsfelder finden sich in Gesundheitszentren und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von geriatrischer Fachpflege bis hin zu Pflegedokumentation.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Fachkrankenpfleger und Fachkrankenpflegerinnen für klinische Geriatrie auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gerontologie erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen ambulanten Pflege- und Sozialdienst.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Weiterbildungs- und PrüfungsordnungenDie Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich bzw. durch die zuständigen Landespflegekammern geregelt:Fortbildungs- und Prüfungsordnung zur Fachkrankenschwester/zum Fachkrankenpfleger, zur Fachaltenpflegerin/zum Fachaltenpfleger in klinischer Geriatrie und Rehabilitation vom 02.02.2000 (HmbGVBl. ll S. 403)Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (WBO) vom 24.10.2023, zuletzt geändert am 27.11.2025Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe - SächsGfbWBVO) vom 22.05.2007 (SächsGVBl. S. 209), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 01.03.2022 (SächsGVBl. S. 189)Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen (Thüringer Gesundheitsfachberufe-Weiterbildungsverordnung -ThürGFachbWVO-) vom 24.01.2010 (Thü.GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.11.2024 (Thü.GVBl. S. 693)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenRheinland-PfalzSaarlandSachsen-AnhaltSchleswig-Holstein

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder eine 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung in der Altenpflege in Verbindung mit Berufspraxis.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische Geriatrie

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische Geriatrie in Deutschland?

Aufgaben und Tätigkeiten Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für klinische Geriatrie führen aktivierende Pflege durch. Ziel ist die Selbstständigkeit der älteren Patienten und Patientinnen so weit wie möglich wiederherzustellen bzw. zu erhalten. Sie unterstützen außerdem nach Operationen und bei Aktivitäten des täglichen Lebens wie Waschen oder Anziehen. Auch die Versorgung in speziellen Bereichen der Geriatrie gehört zu ihren Aufgaben, z.B. bei Inkontinenz, Dekubitus und Demenz. Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für klinische Geriatrie stellen Kontakte zu Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege her und beraten Angehörige in pflegerischen und organisatorischen Fragen. Darüber hinaus dokumentieren sie die Pflege, erstellen Abrechnungen und erledigen Verwaltungsaufgaben.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für klinische Geriatrie sind beschäftigtin Krankenhäusern, z.B. in Hochschul- oder Vorsorge- und Rehabilitationsklinikenin Gesundheitszentren und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesensbei ambulanten Pflegedienstenin Altenheimen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin Hospizenan PflegestützpunktenArbeitsorte:Fachkrankenpfleger und -pflegerinnen für klinische Geriatrie arbeiten meistin Zimmern von Patienten/Patientinnenin Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Büroräumen bzw. StationszimmernSie arbeiten ggf. auchbei Patienten/Patientinnen zu Hause (bei ambulanter Pflege)VoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder eine 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung in der Altenpflege in Verbindung mit Berufspraxis.Inhalte der WeiterbildungGrundstufePflegewissenschaftGesundheitswissenschaftQualitätsmanagementSozialwissenschaftHumanwissenschaftBetriebswirtschaft/OrganisationAufbaustufeSpezifisches Pflegefachwissen, z.B. Pflegeprozess und -dokumentation in der Geriatrie, RehabilitationFachwissenschaft, z.B. Geriatrie und Rehabilitation, Gerontopsychiatrie, somatische Erkrankungen im Alterspezifische Sozialwissenschaft, z.B. demografische Entwicklung, Altern, der ältere Mensch in der Gesellschaft, Interaktion, Kommunikation und Gesprächsführung in der GeriatrieRechtslehrepraktische Weiterbildung in folgenden Fachbereichen:AkutgeriatrieRehabilitationGerontopsychiatriegeriatrische Pflege (ambulant/stationär)

Ist Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische Geriatrie eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische Geriatrie" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische Geriatrie qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder eine 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung in der Altenpflege in Verbindung mit Berufspraxis.

Wo arbeiten Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische Geriatrie in Deutschland typischerweise?

Die Weiterbildung besteht aus Unterricht an einer Bildungseinrichtung sowie berufspraktischen Anteilen.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen:Bildungseinrichtung des Gesundheitswesens: SchulungsräumeKrankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Tagesklinik, ambulanter Pflegedienst: Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Büroräume bzw. Stationszimmer bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Büroräume bzw. Stationszimmer bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Wie hoch ist das typische Gehalt für Fachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische Geriatrie in Deutschland?

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Wird der für die Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine entsprechende Vergütung.

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