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Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Psychiatrie

Fachkinderkrankenpfleger/in - Psychiatrie

Weiterbildung Medizin, Gesundheitswissenschaften KldB B 81323

Was ist Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Psychiatrie?

Aufgaben und TätigkeitenFachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie pflegen und betreuen psychisch kranke Kinder und Jugendliche stationär, teilstationär oder ambulant. Sie kümmern sich um die körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse ihrer Patienten und Patientinnen und begleiten sie auch zu Ambulanzgängen.Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie assistieren bei ärztlichen Maßnahmen und in Notfallsituationen oder führen ärztliche Verordnungen aus, z.B. verabreichen sie Medikamente und Injektionen. Auch die Grundpflege und pflegerisch-psychiatrische Gruppenarbeit gehören zu ihrem Aufgabenbereich, z.B. Trainings- und Aktivierungsgruppen. Sie dokumentieren die Pflege, beraten Betroffene und Angehörige und stehen in einem intensiven fachlichen Austausch mit ärztlichen und therapeutischen Fachkräften.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie sind beschäftigtin Krankenhäusern, z.B. in Hochschul- oder Vorsorge- und Rehabilitationsklinikenin Gesundheitszentrenbei ambulanten Pflegediensten in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin Wohngruppen für psychisch Erkrankte in KurzzeitpflegeeinrichtungenArbeitsorte:Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie arbeiten meistin Zimmern von Patienten/Patientinnenin Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Gruppenräumenin Büroräumen bzw. StationszimmernSie arbeiten ggf. auchbei Patienten/Patientinnen zu Hause (bei ambulanter Pflege)VoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf sowie Berufspraxis.Inhalte der WeiterbildungGrundstufePflegewissenschaftGesundheitswissenschaftQualitätsmanagementSozialwissenschaftHumanwissenschaftBetriebswirtschaft/OrganisationAufbaustufePflegefachwissen in der allgemeinen Psychiatrie (Versorgungsstrukturen, Pflegetheorien, Milieutherapie, Krisenintervention)Fachwissenschaft (Psychiatrie, neurologische Krankheitsbilder, Therapiekonzepte, Sozialpsychiatrie)spezifische HumanwissenschaftenRechtslehrepraktische Weiterbildung z.B. in folgenden Fachbereichen:stationäre Versorgung von psychisch auffälligen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsendenstationäre Psychotherapie und/oder Psychosomatikhäusliche psychiatrische Pflege, stationsäquivalente Behandlung

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Fachpfleger/in Weiterbildungsart: Weiterbildung im Gesundheitswesen (landesrechtlich bzw. durch die Landespflegekammern oder die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt) Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →

Der Beruf Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Psychiatrie in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Die Weiterbildung besteht aus Unterricht an einer Bildungseinrichtung sowie berufspraktischen Anteilen.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen:Bildungseinrichtung des Gesundheitswesens: SchulungsräumeKrankenhaus, komplementärer Dienst (z.B. Tagesstätte), teilstationärer Dienst (z.B. Tagesklinik): Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Gruppenräume, Büroräume bzw. Stationszimmerbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Gruppenräume, Büroräume bzw. Stationszimmer bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberuf: Fachpfleger/inWeiterbildungsartWeiterbildung im Gesundheitswesen (landesrechtlich bzw. durch die Landespflegekammern oder die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt)WeiterbildungsdauerUnterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformAufgaben und TätigkeitenFachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie pflegen und betreuen psychisch kranke Kinder und Jugendliche stationär, teilstationär oder ambulant. Sie kümmern sich um die körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse ihrer Patienten und Patientinnen und begleiten sie auch zu Ambulanzgängen.Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie assistieren bei ärztlichen Maßnahmen und in Notfallsituationen oder führen ärztliche Verordnungen aus, z.B. verabreichen sie Medikamente und Injektionen. Auch die Grundpflege und pflegerisch-psychiatrische Gruppenarbeit gehören zu ihrem Aufgabenbereich, z.B. Trainings- und Aktivierungsgruppen. Sie dokumentieren die Pflege, beraten Betroffene und Angehörige und stehen in einem intensiven fachlichen Austausch mit ärztlichen und therapeutischen Fachkräften.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie sind beschäftigtin Krankenhäusern, z.B. in Hochschul- oder Vorsorge- und Rehabilitationsklinikenin Gesundheitszentrenbei ambulanten Pflegediensten in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin Wohngruppen für psych...

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):Theoretischer und praktischer Unterricht, Selbststudium:Grundstufe:Pflegewissenschaft, Pflegepraxis, Pflegeforschung und Erste Hilfe/Reanimation: 82,5 StundenGesundheitswissenschaft: 22,5 StundenQualitätsmanagement: 37,5 StundenSozialwissenschaft: 120 StundenHumanwissenschaft: 45 StundenBetriebswirtschaft und Organisation: 67,5 StundenGrundstufe insgesamt: 375 Stunden, davon 125 Stunden SelbststudiumAufbaustufe (Präsenzstunden, Selbststudium):Pflegefachwissen Psychiatrie: 345 StundenFachwissenschaft Psychiatrie: 180 Stundenspezifische Humanwissenschaften: 120 StundenRechtslehre: 60 StundenAufbaustufe insgesamt: 705 Stunden, davon 235 Stunden SelbststudiumGesamtstundenzahl Grund- und Aufbaustufe: 1.080 StundenBerufspraktische Anteile:stationäre und teilstationäre Behandlung und Versorgung, häusliche psychiatrische Pflege: 1.320 Stundenwahlweise in Fachbereichen der Neurologie oder Kliniken der forensischen Psychiatrie: 680 StundenStundenzahl berufspraktische Anteile: 2.000 Stunden

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenWeiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsinhalte

ModuleGrundstufePflegewissenschaftGesundheitswissenschaftQualitätsmanagementSozialwissenschaftHumanwissenschaftBetriebswirtschaft/OrganisationAufbaustufePflegefachwissen in der allgemeinen Psychiatrie (Versorgungsstrukturen, Pflegetheorien, Milieutherapie, Krisenintervention)Fachwissenschaft (Psychiatrie, neurologische Krankheitsbilder, Therapiekonzepte, Sozialpsychiatrie)spezifische HumanwissenschaftenRechtslehrepraktische Weiterbildung z.B. in folgenden Fachbereichen:stationäre Versorgung von psychisch auffälligen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsendenstationäre Psychotherapie und/oder Psychosomatikhäusliche psychiatrische Pflege, stationsäquivalente Behandlung

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Medizin/Pharmakologie: z.B. um bei medizinisch-therapeutischen Maßnahmen zu assistierenPsychologie: z.B. um diagnostische und therapeutische Verfahren in der Psychiatrie durchzuführenPädagogik/Sozialwissenschaften: z.B. um an Freizeit-, Spiel-, Werk- und Beschäftigungstherapien mitzuwirkenRecht: z.B. Haftungsrecht, Schweigepflicht und Datenschutz

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie berufspraktischen Anteilen.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend bzw. als BlockunterrichtLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort) sowie praktische Einsätze in Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, in Abteilungen für Rehabilitation bzw. für langandauernde Behandlung psychisch Kranker, bei komplementären Diensten (Tagesstätten, Gesundheitsämtern), in teilstationären Diensten (Tages- und Nachtkliniken) bzw. bei ambulanten Diensten für psychiatrische Pflegebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Wird der für die Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine entsprechende Vergütung.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachkinderkrankenpfleger/in für Psychiatrie an:Bereich PflegeFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für klinische Geriatrie und RehabilitationFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für OnkologieFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Palliativ- und HospizpflegeFachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für PsychiatrieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für NotfallpflegeFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für HygieneFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Intensivpflege und AnästhesieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Intermediate CareFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für NephrologieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für OnkologieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin im Operations- und EndoskopiedienstFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Palliativ- und HospizpflegeFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Rehabilitation und LangzeitpflegeFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für NotfallpflegeFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für HygieneFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Intensivpflege und AnästhesieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Intermediate CareFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für NephrologieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für OnkologieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin im Operations- und EndoskopiedienstFachkrankenpfleger/Fachkra...

Entwicklung der Weiterbildung

1968:Max-Planck-Institut für Psychiatrie richtet seine erste Fort- und Weiterbildungsstätte für psychiatrische Fachkrankenpflege ein1971:"Empfehlungen für die Weiterbildung zur Fachkrankenschwester bzw. zum Fachkrankenpfleger" der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), inkl. Regelungen für die Weiterbildung in der psychiatrischen Pflege1975:Bundesländer erlassen die Rahmenordnung für die Weiterbildung in den verschiedenen Fachrichtungen der Krankenpflege:Dauer: 2 Jahre bzw. 720 Unterrichtsstundenfestgelegte Prüfungsanforderungen1978: Empfehlung für die fachbezogene Weiterbildung in der Psychiatriepflege der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)2019:Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung im Fachgebiet Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern landesrechtlich bzw. durch die zuständigen Landespflegekammern geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Baden-Württemberg:Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Psychiatrie/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für PsychiatriePflegefachmann für Psychiatrie/Pflegefachfrau für PsychiatrieBerlin:Staatlich anerkannter Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Psychiatrie/Staatlich anerkannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für PsychiatrieBremen:Pflegefachperson für PsychiatrieHamburg:Fachkraft für die psychiatrische Pflege mit Spezialisierung Kinder- und JugendpsychiatrieFachkraft für die psychiatrische Pflege mit Spezialisierung ForensikFachkraft für die psychiatrische Pflege mit Spezialisierung ambulante psychiatrische PflegeFachkraft für die psychiatrische Pflege mit Spezialisierung sowie pflegetherapeutische Interventionen in der PsychosomatikMecklenburg-Vorpommern:Fachpfleger für psychiatrische Pflege/Fachpflegerin für psychiatrische PflegeNiedersachsen:Fachkraft für psychiatrische PflegeNordrhein-Westfalen:Fachpflegeperson für psychische GesundheitRheinland-Pfalz:Fach-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger für psychische Gesundheit/Fach-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für psychische GesundheitPflegefachmann für psychische Gesundheit/Pflegefachfrau für psychische GesundheitSaarland, Schleswig-Holstein:Fachpfleger für Psychiatrie/Fachpflegerin für PsychiatrieSachsen:Fachpflegeexper...

Die Weiterbildung im Überblick

Fachkinderkrankenpfleger bzw. Fachkinderkrankenpflegerin für Psychiatrie ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist landesrechtlich bzw. durch die zuständigen Landespflegekammern oder die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt. Die Weiterbildung findet an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens statt.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Fachkinderkrankenpfleger/innen für Psychiatrie in Krankenhäusern, Gesundheitszentren und ambulanten sozialen Diensten wie Pflegediensten für psychisch kranke Kinder und Jugendliche.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Psychiatrie bis hin zu Pflegedokumentation.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Fachkinderkrankenpfleger/innen für Psychiatrie auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Abschluss in den Studienfächern Humanmedizin oder Gesundheits-, Rehabilitationspsychologie (grundständig) erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen ambulanten Pflege- und Sozialdienst.

Spezialisierung während der Weiterbildung

Je nach Bundesland gibt es folgende Schwerpunkte:Allgemeine PsychiatrieForensische PsychiatriePsychosomatik und Psychotherapie

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Weiterbildungs- und PrüfungsordnungenDie Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich bzw. durch die zuständigen Landespflegekammern geregelt:Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Psychiatrie für Personen mit Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz oder nach der Heilerziehungspflegeverordnung (Weiterbildungsverordnung - Psychiatrie) vom 19.12.2000 (BW.GBl. 2001 S. 99), zuletzt geändert durch Artikel 79 des Gesetzes vom 10.02.2026 (BW.GBl. Nr. 20)Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte in der Psychiatrie vom 10.11.2009 (Ber.GVBl. S. 635)Bremische Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte (BremPflWBVO) vom 12.11.2024 (Brem.GBl. S. 1042), berichtigt am 05.12.2024 (Brem.GBl. S. 1061)Fachfortbildungs- und Prüfungsordnung zur Fachkraft für die psychiatrische Pflege vom 25.01.2023 (Hmb.Amtl.Anz. S. 429), geändert durch Bekanntmachung vom 25.03.2025 (Hmb.Amtl.Anz. S. 1122)Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Altenpflegerinnen und Altenpfleger in der Psychiatrie (Psychiatrie-Weiterbildungsverordnung - WPrVO-Ps) vom 10.07.1996 (GVOBl. M-V S. 340), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10.07.2006 (GVOBl. M-V S. 539)Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen vom 18.03.2002 (Nds. GVBl. S. 86), zuletzt ge...

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf sowie Berufspraxis.Außerdem je nach Bundesland oder Weiterbildungsstätte z.B.:einen Nachweis über den Praxiseinsatz, wenn die Teilnehmernden in anderen Einrichtungen tätig sind oder einen Nachweis über die Bewährung in der psychiatrischen Krankenpflege bzw. über die Eignung für die psychiatrische Tätigkeit

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Psychiatrie

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Psychiatrie in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenFachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie pflegen und betreuen psychisch kranke Kinder und Jugendliche stationär, teilstationär oder ambulant. Sie kümmern sich um die körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse ihrer Patienten und Patientinnen und begleiten sie auch zu Ambulanzgängen.Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie assistieren bei ärztlichen Maßnahmen und in Notfallsituationen oder führen ärztliche Verordnungen aus, z.B. verabreichen sie Medikamente und Injektionen. Auch die Grundpflege und pflegerisch-psychiatrische Gruppenarbeit gehören zu ihrem Aufgabenbereich, z.B. Trainings- und Aktivierungsgruppen. Sie dokumentieren die Pflege, beraten Betroffene und Angehörige und stehen in einem intensiven fachlichen Austausch mit ärztlichen und therapeutischen Fachkräften.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie sind beschäftigtin Krankenhäusern, z.B. in Hochschul- oder Vorsorge- und Rehabilitationsklinikenin Gesundheitszentrenbei ambulanten Pflegediensten in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin Wohngruppen für psychisch Erkrankte in KurzzeitpflegeeinrichtungenArbeitsorte:Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Psychiatrie arbeiten meistin Zimmern von Patienten/Patientinnenin Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Gruppenräumenin Büroräumen bzw. StationszimmernSie arbeiten ggf. auchbei Patienten/Patientinnen zu Hause (bei ambulanter Pflege)VoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf sowie Berufspraxis.Inhalte der WeiterbildungGrundstufePflegewissenschaftGesundheitswissenschaftQualitätsmanagementSozialwissenschaftHumanwissenschaftBetriebswirtschaft/OrganisationAufbaustufePflegefachwissen in der allgemeinen Psychiatrie (Versorgungsstrukturen, Pflegetheorien, Milieutherapie, Krisenintervention)Fachwissenschaft (Psychiatrie, neurologische Krankheitsbilder, Therapiekonzepte, Sozialpsychiatrie)spezifische HumanwissenschaftenRechtslehrepraktische Weiterbildung z.B. in folgenden Fachbereichen:stationäre Versorgung von psychisch auffälligen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsendenstationäre Psychotherapie und/oder Psychosomatikhäusliche psychiatrische Pflege, stationsäquivalente Behandlung

Ist Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Psychiatrie eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Psychiatrie" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Psychiatrie qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf sowie Berufspraxis.Außerdem je nach Bundesland oder Weiterbildungsstätte z.B.:einen Nachweis über den Praxiseinsatz, wenn die Teilnehmernden in anderen Einrichtungen tätig sind oder einen Nachweis über die Bewährung in der psychiatrischen Krankenpflege bzw. über die Eignung für die psychiatrische Tätigkeit

Wo arbeiten Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Psychiatrie in Deutschland typischerweise?

Die Weiterbildung besteht aus Unterricht an einer Bildungseinrichtung sowie berufspraktischen Anteilen.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen:Bildungseinrichtung des Gesundheitswesens: SchulungsräumeKrankenhaus, komplementärer Dienst (z.B. Tagesstätte), teilstationärer Dienst (z.B. Tagesklinik): Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Gruppenräume, Büroräume bzw. Stationszimmerbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Patientenzimmer, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Gruppenräume, Büroräume bzw. Stationszimmer bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Wie hoch ist das typische Gehalt für Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Psychiatrie in Deutschland?

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Wird der für die Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine entsprechende Vergütung.

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