Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Notfallpflege
Fachkinderkrankenpfleger/in - Notfallpflege
Was ist Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Notfallpflege?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Fachpfleger/in Weiterbildungsart: Weiterbildung im Gesundheitswesen (landesrechtlich bzw. durch die Landespflegekammer oder durch die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt) Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →Der Beruf Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Notfallpflege in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Angewandte Hebammenwissenschaft Midwifery
Bachelor · Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Angewandte Pflegewissenschaft
Bachelor · Jade Hochschule
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Die Weiterbildung besteht aus Unterricht an einer Bildungseinrichtung sowie berufspraktischen Anteilen.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen:Bildungseinrichtung des Gesundheitswesens: SchulungsräumeKrankenhaus: Untersuchungs- und Behandlungsräume, Büroräume bzw. Stationszimmer, Patientenzimmerbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Büroräume bzw. Stationszimmer, Patientenzimmer bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberuf: Fachpfleger/inWeiterbildungsartWeiterbildung im Gesundheitswesen (landesrechtlich bzw. durch die Landespflegekammer oder durch die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt)Weiterbildungsdauer Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformAufgaben und Tätigkeiten Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Notfallpflege nehmen in der Notaufnahme kranke oder verletzte Säuglinge, Kinder und Jugendliche auf und beraten sie und ihre Erziehungsberechtigten. Sie schätzen die Dringlichkeit der Behandlung ein, leiten die nötigen Maßnahmen ein. Gegebenenfalls stabilisieren sie auch die Vitalfunktionen bzw. wirken bei Wiederbelebungsmaßnahmen mit. Zusammen mit Ärzten und Ärztinnen planen sie weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen und führen diese durch. Sie beobachten den Zustand ihrer Patienten und Patientinnen, messen z.B. Blutdruck und Temperatur, verabreichen Medikamente nach ärztlicher Anweisung und assistieren dem ärztlichen Personal. Außerdem dokumentieren sie die Pflege, organisieren Arbeitsabläufe und erledigen Verwaltungsaufgaben.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Notfallpflege sind in Krankenhäusern beschäftigt.Arbeitsorte:Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Notfallpflege arbeiten meistin der Patienten- und Patientinnenaufnahme bzw. Notaufnahme in Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Zimmern vo...
▶ Weiterbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft): Theoretischer und praktischer Unterricht:berufliche Grundlagen: 94 StundenEntwicklungen initiieren und gestalten: 76 StundenErsteinschätzung, Aufnahme und Begleitung von Patienten: 154 StundenBegleitung in speziellen Pflegesituationen: 130 StundenÜberwachung und Versorgung von Patienten bei akuten Diagnosen: 90 StundenVersorgung und Überwachung von Patienten mit akuten traumatologischen Ereignissen: 110 StundenStrukturierung und Organisation von Abläufen in Notaufnahmen: 40 StundenVerfügungsstunden zur Verteilung: 26 StundenTheoretischer und praktischer Unterricht insgesamt: 720 StundenBerufspraktische Anteile:Notaufnahmen, inklusive zentraler oder interdisziplinärer Notaufnahmen: 920 StundenIntensivstation: 260 StundenAnästhesie-Abteilung: 200 StundenAbteilung für präklinische Notfallversorgung: 120 StundenEinsätze zur Verteilung auf oben genannte oder weitere Einsatzgebiete: 300 StundenBerufspraktische Anteile insgesamt: 1.800 StundenGesamtstunden: 2.520 Stunden
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenWeiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium
▶ Weiterbildungsinhalte
Basismoduleberufliche Grundlagen anwenden, z.B. Modelle von Gesundheit und Krankheit in die Pflege einbeziehen Entwicklungen initiieren und gestalten, z.B. Anleitungsprozesse planen und gestaltenFachmodulePatienten und Patientinnen in der Notaufnahme ersteinschätzen, aufnehmen und begleitenPatienten und Patientinnen in speziellen Pflegesituationen begleitenPatienten und Patientinnen mit akuten Diagnosen überwachen und versorgenPatienten und Patientinnen mit akuten traumatologischen Ereignissen versorgen und überwachenAbläufe in Notaufnahmen strukturieren und organisierenPraktische Einsätze, z.B.in einer zentralen oder interdisziplinären Notaufnahmeauf Intensivstationenin der präklinischen Notfallversorgung
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Medizin: z.B. um Ersteinschätzungen von Patienten/Patientinnen durchzuführenPädagogik: z.B. um akut kranke und traumatisierte Kinder zu beratenChemie/Biologie: z.B. um schmerzlindernde Medikamente richtig anzuwenden
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie berufspraktischen Anteilen.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend bzw. als BlockunterrichtLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort) sowie praktische Einsätze in der Notaufnahme, auf Intensivstationen oder in der präklinischen Notfallversorgungbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung sowie praktische Einsätze in der Notaufnahme, auf Intensivstationen oder in der präklinischen Notfallversorgung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Wird der für die Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine entsprechende Vergütung.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachkinderkrankenpfleger/in für Notfallpflege an:Bereich PflegeFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für NotfallpflegeFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für HygieneFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Intensivpflege und AnästhesieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Intermediate CareFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für NephrologieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für OnkologieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin im Operations- und EndoskopiedienstFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Palliativ- und HospizpflegeFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für PsychiatrieFachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Rehabilitation und LangzeitpflegeFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für HygieneFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Intensivpflege und AnästhesieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Intermediate CareFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für klinische GeriatrieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für NephrologieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für OnkologieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin im Operations- und EndoskopiedienstFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Palliativ- und HospizpflegeFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für PsychiatrieFachkrankenpfleger/Fachkrankenpflegerin für Rehabilitation und LangzeitpflegeFacha...
▶ Entwicklung der Weiterbildung
2019:Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt. Sie führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Baden-Württemberg:Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Notfallpflege/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für NotfallpflegePflegefachmann für Notfallpflege/Pflegefachfrau für NotfallpflegeBerlin:Staatlich anerkannter Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Notfallpflege/Staatlich anerkannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für NotfallpflegeBremen:Pflegefachperson für NotfallpflegeHamburg:Fachkraft für Notfallpflege mit SpezialisierungRheinland-Pfalz:Fach-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Akut- und Notfallpflege/Fach-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für Akut- und NotfallpflegePflegefachmann für Akut- und Notfallpflege/Pflegefachfrau für Akut- und NotfallpflegeSachsen:Fachpflegeexperte für Notfallpflege/Fachpflegeexpertin für NotfallpflegeBei einer Weiterbildung nach der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):Fach-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger für die Notfallpflege (DKG)/Fach-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für die Notfallpflege (DKG) Pflegefachmann für die Notfallpflege (DKG)/Pflegefachfrau für die Notfallpflege (DKG)
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Fachkinderkrankenpfleger bzw. Fachkinderkrankenpflegerin für Notfallpflege ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist landesrechtlich bzw. durch die zuständigen Landespflegekammern oder die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt. Die Weiterbildung findet an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens statt.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Fachkinderkrankenpfleger/innen für Notfallpflege z.B. in der (Kinder-)Notaufnahme von Krankenhäusern.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Fachpflege bis hin zur medizinischen Dokumentation.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Fachkinderkrankenpfleger/innen für Notfallpflege auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Abschluss in den Studienfächern Humanmedizin der Pflegemanagement, -wissenschaft (grundständig) erwerben.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Weiterbildungs- und PrüfungsordnungenDie Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Verordnung des Sozialministeriums über Weiterbildungen für Pflegeberufe in Baden-Württemberg (WVO-Pflegeberufe) vom 22.10.2020 (BW.GBl. S. 1004), geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 10.02.2026 (BW.GBl. Nr. 20)Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte in der Notfallpflege vom 15.07.2016 (Ber.GVBl. S. 481)Bremische Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte (BremPflWBVO) vom 12.11.2024 (Brem.GBl. S. 1042), berichtigt am 05.12.2024 (Brem.GBl. S. 1061)Fachfortbildungs- und Prüfungsordnung zur Fachkraft für Notfallpflege vom 03.02.2022 (Hmb.Amtl.Anz. S. 1033), geändert durch Bekanntmachung vom 25.03.2025 (Hmb.Amtl.Anz. S. 1117)Weiterbildungsordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz vom 03.12.2025Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe - SächsGfbWBVO) vom 22.05.2007 (SächsGVBl. S. 209), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 01.03.2022 (SächsGVBl. S. 189)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:BayernBrandenburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenSaarlandSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringenIn Bundesländern ohne landesrechtliche Regelung erfolgt die Weiterbildung auf Basis der Empfehlung der Deutschen Krankenhau...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf sowie Berufspraxis.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Notfallpflege
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Notfallpflege in Deutschland? ▼
Aufgaben und Tätigkeiten Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Notfallpflege nehmen in der Notaufnahme kranke oder verletzte Säuglinge, Kinder und Jugendliche auf und beraten sie und ihre Erziehungsberechtigten. Sie schätzen die Dringlichkeit der Behandlung ein, leiten die nötigen Maßnahmen ein. Gegebenenfalls stabilisieren sie auch die Vitalfunktionen bzw. wirken bei Wiederbelebungsmaßnahmen mit. Zusammen mit Ärzten und Ärztinnen planen sie weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen und führen diese durch. Sie beobachten den Zustand ihrer Patienten und Patientinnen, messen z.B. Blutdruck und Temperatur, verabreichen Medikamente nach ärztlicher Anweisung und assistieren dem ärztlichen Personal. Außerdem dokumentieren sie die Pflege, organisieren Arbeitsabläufe und erledigen Verwaltungsaufgaben.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Notfallpflege sind in Krankenhäusern beschäftigt.Arbeitsorte:Fachkinderkrankenpfleger und -pflegerinnen für Notfallpflege arbeiten meistin der Patienten- und Patientinnenaufnahme bzw. Notaufnahme in Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Zimmern von Patienten/Patientinnen in Büroräumen bzw. StationszimmernVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf sowie Berufspraxis.Inhalte der WeiterbildungBasismoduleberufliche Grundlagen anwenden, z.B. Modelle von Gesundheit und Krankheit in die Pflege einbeziehen Entwicklungen initiieren und gestalten, z.B. Anleitungsprozesse planen und gestaltenFachmodulePatienten und Patientinnen in der Notaufnahme ersteinschätzen, aufnehmen und begleitenPatienten und Patientinnen in speziellen Pflegesituationen begleitenPatienten und Patientinnen mit akuten Diagnosen überwachen und versorgenPatienten und Patientinnen mit akuten traumatologischen Ereignissen versorgen und überwachenAbläufe in Notaufnahmen strukturieren und organisierenPraktische Einsätze, z.B.in einer zentralen oder interdisziplinären Notaufnahmeauf Intensivstationenin der präklinischen Notfallversorgung
Ist Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Notfallpflege eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Notfallpflege" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Notfallpflege qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf sowie Berufspraxis.
Wo arbeiten Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Notfallpflege in Deutschland typischerweise? ▼
Die Weiterbildung besteht aus Unterricht an einer Bildungseinrichtung sowie berufspraktischen Anteilen.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen:Bildungseinrichtung des Gesundheitswesens: SchulungsräumeKrankenhaus: Untersuchungs- und Behandlungsräume, Büroräume bzw. Stationszimmer, Patientenzimmerbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Büroräume bzw. Stationszimmer, Patientenzimmer bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Wie hoch ist das typische Gehalt für Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Notfallpflege in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Wird der für die Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine entsprechende Vergütung.