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Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Neurologie

Facharzt/-ärztin - Neurologie

Weiterbildung Medizin, Gesundheitswissenschaften KldB B 81464

Was ist Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Neurologie?

Aufgaben und TätigkeitenFachärzte und Fachärztinnen für Neurologie untersuchen Patienten bzw. Patientinnen mit verschiedenen Verfahren, z.B. durch Messen der Hirnströme oder Nervenfunktionen. Sie veranlassen auch bildgebende Diagnostik, etwa Magnetresonanztomografie (MRT) oder Positronen-Emissions-Tomografie (PET). Anschließend diagnostizieren sie Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Epilepsie, Depressionen oder Demenzen, erstellen einen Therapieplan und leiten die Behandlung ein. Auch Störungen der Motivation, Selbstwahrnehmung, Defizitwahrnehmung, Kreativität und des Antriebs behandeln sie. Zusätzlich übernehmen sie organisatorische Aufgaben, dokumentieren Behandlungen, erstellen Gutachten und überwachen die Leistungsabrechnung.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe Fachärzte und Fachärztinnen für Neurologie finden Beschäftigung in erster Liniein Facharztpraxenin KlinikenArbeitsorteFachärzte und Fachärztinnen für Neurologie arbeiten in erster Liniein Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Patientenzimmernin BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Labors (z.B. bei Forschungsvorhaben) sowie in Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeit).VoraussetzungenDie Zulassung zur Weiterbildung setzt die Approbation als Arzt bzw. Ärztin voraus. Auch eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes ermöglicht die Teilnahme.Inhalte der WeiterbildungFachspezifische Inhalteübergreifende Inhalte, z.B. Grundlagen der Begutachtung, Vorsorgevollmacht, Betreuung und Geschäftsfähigkeitneurologische Notfälle, z.B. neurovaskuläre Notfälle, komatöse Patienten, epileptische Anfälle, psychiatrische Notfällediagnostische Verfahren, z.B. Elektroenzephalografie (EEG), Elektromyografie, sonografische Untersuchungen von Nervensystem, Nerven und Muskelnneurologische IntensivmedizinNeuropsychologie, z.B. Grundlagen kognitiver Störungen sowie von Störungen der Emotion, Motivation und Persönlichkeitgeriatrische Krankheitsbilder, z.B. typische Krankheitsbilder alternder Menschen, Pharmakotherapie im AlterNeuro-Rehabilitation, z.B. neurologische und physikalische Behandlungsverfahren und soziotherapeutische Maßnahmen einschließlich Physiotherapie, Logopädie, Neuropsychologie und ErgotherapieSchmerzbehandlungErkrankungen der Hirnnerven und des Hirnstamms, vaskuläre, infektiöse, metabolische Erkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Tumorerkrankungen, traumatisch bedingte Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems, Schlafstörungen, Erkrankungen des peripheren Nervensystems, neurodegenerative Erkrankungenfachgebundene genetische BeratungPsychiatrie im RotationsjahrAllgemeine InhalteGrundlagen, z.B. ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen ärztlichen Handelnspatientenbezogene Inhalte, z.B. Aufklärung und Befunddokumentationbehandlungsbezogene Inhalte, z.B. medizinische Notfallsituationen, insbesondere lebensrettende Sofortmaßnahmentechnisch-diagnostische Inhalte im Zusammenhang mit gebietsspezifischen Fragestellungen, z.B. Präanalytik und labortechnisch gestützte NachweisverfahrenWas verdient man während der Weiterbildung?Die Weiterbildung findet im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit statt. Bei einer Tätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) kommt es z.B. zu folgender Vergütung: 5.627 € bis 7.223 € (monatlich brutto).

Steckbrief

Berufstyp: Studienberuf (nach Weiterbildung): Facharzt/Fachärztin Weiterbildungsart: Weiterbildung nach Regelungen der Landesärztekammern Weiterbildungsdauer: 5 Jahre

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →

Der Beruf Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Neurologie in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Universitäts- oder Hochschulkliniken bzw. anderen Einrichtungen der ärztlichen Versorgung (z.B. Praxen von niedergelassenen Ärzten) statt.Lernorte sindan Kliniken/in Praxen: z.B. Untersuchungs- und Behandlungsräume, Krankenstationen, Büroräume

Steckbrief

BerufstypStudienberuf (nach Weiterbildung): Facharzt/FachärztinWeiterbildungsartWeiterbildung nach Regelungen der LandesärztekammernWeiterbildungsdauer5 JahreAufgaben und TätigkeitenFachärzte und Fachärztinnen für Neurologie untersuchen Patienten bzw. Patientinnen mit verschiedenen Verfahren, z.B. durch Messen der Hirnströme oder Nervenfunktionen. Sie veranlassen auch bildgebende Diagnostik, etwa Magnetresonanztomografie (MRT) oder Positronen-Emissions-Tomografie (PET). Anschließend diagnostizieren sie Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Epilepsie, Depressionen oder Demenzen, erstellen einen Therapieplan und leiten die Behandlung ein. Auch Störungen der Motivation, Selbstwahrnehmung, Defizitwahrnehmung, Kreativität und des Antriebs behandeln sie. Zusätzlich übernehmen sie organisatorische Aufgaben, dokumentieren Behandlungen, erstellen Gutachten und überwachen die Leistungsabrechnung.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe Fachärzte und Fachärztinnen für Neurologie finden Beschäftigung in erster Liniein Facharztpraxenin KlinikenArbeitsorteFachärzte und Fachärztinnen für Neurologie arbeiten in erster Liniein Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Patientenzimmernin BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Labors (z.B. bei Forschungsvorhaben) sowie in Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeit).VoraussetzungenDie Zulassung zur Weiterbildung setzt die Approbation als Arzt bzw. Ärztin voraus. Auch eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes ermögl...

Vergütung

Die Weiterbildung findet im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit statt. Die dabei erreichte Vergütung ist abhängig vom jeweiligen Arbeitgeber und der Dauer der Tätigkeit als Arzt bzw. Ärztin.Bei einer Tätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) kommt es zum Beispiel zu folgender Vergütung: 5.627 € bis 7.223 € (monatlich brutto)Quelle:Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Weiterbildungsdauer

5 Jahre (Vollzeit)

Weiterbildungsaufbau

Aufbau der Weiterbildung laut Muster-Weiterbildungsordnung der BundesärztekammerAngehende Fachärzte und -ärztinnen für Neurologie absolvieren eine fünfjährige Weiterbildung im Gebiet Neurologie.Facharzt-Weiterbildung im Gebiet NeurologieDauer: 60 Monate, davon6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurologischer Patienten und Patientinnen12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie

Weiterbildungskosten

Für die Durchführung der Weiterbildung während der hauptberuflichen Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit werden von den angehenden Fachärzten und -ärztinnen keine Kosten erhoben. Für die Teilnahme an Kursen, die auch durch die Weiterbildungsordnung vorgeschrieben sein kann, fallen gewöhnlich Gebühren an. Es können Prüfungsgebühren erhoben werden.

Weiterbildungsinhalte

Fachspezifische Inhalteübergreifende Inhalte, z.B. Grundlagen der Begutachtung, Vorsorgevollmacht, Betreuung und Geschäftsfähigkeitneurologische Notfälle, z.B. neurovaskuläre Notfälle, komatöse Patienten, epileptische Anfälle, psychiatrische Notfällediagnostische Verfahren, z.B. Elektroenzephalografie (EEG), Elektromyografie, sonografische Untersuchungen von Nervensystem, Nerven und Muskelnneurologische IntensivmedizinNeuropsychologie, z.B. Grundlagen kognitiver Störungen sowie von Störungen der Emotion, Motivation und Persönlichkeitgeriatrische Krankheitsbilder, z.B. typische Krankheitsbilder alternder Menschen, Pharmakotherapie im AlterNeuro-Rehabilitation, z.B. neurologische und physikalische Behandlungsverfahren und soziotherapeutische Maßnahmen einschließlich Physiotherapie, Logopädie, Neuropsychologie und ErgotherapieSchmerzbehandlungErkrankungen der Hirnnerven und des Hirnstammsvaskuläre Erkrankungeninfektiöse ErkrankungenAutoimmunerkrankungenmetabolische ErkrankungenTumorerkrankungentraumatisch bedingte Erkrankungen des zentralen und peripheren NervensystemsSchlafstörungenErkrankungen des peripheren Nervensystemsneurodegenerative Erkrankungenfachgebundene genetische BeratungPsychiatrie im RotationsjahrAllgemeine InhalteGrundlagen, z.B. ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen ärztlichen Handelnspatientenbezogene Inhalte, z.B. Aufklärung und Befunddokumentationbehandlungsbezogene Inhalte, z.B. medizinische Notfallsituationen, insbesondere lebensrettende So...

Wichtige Vorkenntnisse

Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung sind vor allem vertiefte Vorkenntnisse im Facharztgebiet Neurologie: Bereits während des Studiums kann man entsprechende Wahlfächer belegen oder sich in praktischen Phasen spezialisieren (z.B. Teile der Famulatur in einer neurologischen Praxis oder auf einer neurologischen Station ableisten). Auch nach dem Studium ist einschlägige Praxiserfahrung von Vorteil.Folgende Erfahrungen und Kenntnisse können hilfreich sein:Einsatz von Medizintechnik: z.B. um Untersuchungen mittels EEG oder Magnetresonanztomografie durchzuführenWahlfach: z.B. Bildgebende DiagnostikPharmakologie: z.B. um Einsatzmöglichkeiten, Neben- und Wechselwirkungen von Arzneimitteln zur Therapie neurologischer Störungen zu kennenWahlfach: z.B. PharmakologiePsychologie: z.B. um mit Patienten/Patientinnen und Angehörigen ärztliche Diagnosen zu besprechenWahlfächer: z.B. ärztliche Gesprächsführung, interkulturelle Kompetenz

Weiterbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich in der Klinik einstellen:Praktische Arbeit (unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Ärzten/Ärztinnen): i.d.R. Ableisten vorgeschriebener praktischer Tätigkeiten während der Berufstätigkeit (z.B. Durchführen von Untersuchungen und Behandlungen)Unterweisungen: Teilnehmen an theoretischen und praktischen UnterweisungenUmgebung: Arbeiten unter besonderen Hygienebedingungen zur Vermeidung von InfektionenKleidung: Arztkittel, Handschuhe und ggf. MundschutzArbeitszeit: i.d.R. Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst nach festgelegtem Wechsel (auch samstags, sonn- und feiertags)Anforderungen:Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei Entscheidung über medizinische Maßnahmen)Konzentration und Sorgfalt (z.B. bei Erstellung eines Therapieplans)Teamarbeit (z.B. bei Absprachen mit anderen Fachärzten und -ärztinnen)Flexibilität (z.B. rasche Reaktion bei Änderungen des Zustands eines Patienten)Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten)

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungen können Alternativen für den Beruf Facharzt/-ärztin für Neurologie sein:Bereich MedizinFacharzt/Fachärztin Fachrichtung Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapieFacharzt/Fachärztin Fachrichtung Psychiatrie und PsychotherapieFacharzt/Fachärztin Fachrichtung Psychosomatische Medizin und PsychotherapieGemeinsamkeit:psychiatrische Erkrankungen/Erkrankungen des Nervensystems diagnostizieren und therapieren

Entwicklung der Weiterbildung

1924:Beschluss der ersten Facharztordnung auf dem Deutschen Ärztetag ("Leitsätze zur Anerkennung und praktischen Tätigkeit von Fachärzten"): Beschränkung der ärztlichen Tätigkeit auf das Fachgebiet (keine gleichzeitige hausärztliche Tätigkeit), Etablierung von 14 Facharztbezeichnungen (darunter: Nerven- und Geisteskrankheiten, später Nerven- und Gemütskrankheiten) und festgelegten Weiterbildungszeiten1937:Erlass einer neuen Berufs- und Facharztordnung, erste Nennung von Zusatzbezeichnungen 1968:Beschluss der ersten (Muster-)Weiterbildungsordnung: Trennung der Weiterbildungsordnung von der Berufsordnung, Einführung neuer Gebiete, Etablierung der Neurologie als Facharztgebiet (hervorgegangen aus dem alten Gebiet Nerven- und Gemütskrankheiten)1974:Neuordnung der Heilberufs- bzw. Kammergesetze der Länder, u.a. Einführung einer mündlichen Prüfung als Abschluss der Facharzt-Weiterbildung1992:Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung: Abschaffung der bisherigen Teilgebiete zugunsten von Schwerpunkten2003:Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung: Reduzierung der Facharzt-Gebiete 2010:Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung2013:Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung: Änderung bei der Anerkennung von ausländischen Facharzt-Weiterbildungen2018:Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung: Änderungen an Facharztgebieten und -schwerpunkten sowie an der Weiterbildungsstruktur

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungFacharzt für Neurologie/Fachärztin für Neurologie

Die Weiterbildung im Überblick

Facharzt bzw. Fachärztin für Neurologie ist eine berufliche Weiterbildung an Hochschulkliniken und anderen Einrichtungen der ärztlichen Versorgung, z.B. niedergelassene Praxen. Sie dauert i.d.R. 5 Jahre. Die Landesärztekammern regeln die Details gemäß der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.Die Weiterbildung führt zur Facharztprüfung.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Fachärzte und -ärztinnen für Neurologie i.d.R. in Krankenhäusern, Hochschulkliniken, Gesundheitszentren oder in einer eigenen Praxis.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernFür Ärzte und Ärztinnen sind Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung gesetzlich vorgeschrieben. Durch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell, bringt sie auf den neuesten Stand und erweitert sie. Das Themenspektrum reicht dabei von Humanmedizin bis hin zu Gesundheitsmanagement.Daneben kann man seine Fachkenntnisse vertiefen und sich spezialisieren oder sich Wissen auf neuen Gebieten aneignen. Naheliegend ist eine Zusatz-Weiterbildung, die zur Übernahme weiterer Aufgaben befähigt und zum Tragen einer Zusatzbezeichnung berechtigt, z.B. Schlafmedizin.Beruflich weiterkommenEin weiterführendes Masterstudium kann helfen, beruflich voranzukommen, beispielsweise im Studienfach Gesundheitsmanagement, -ökonomie.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Praxis oder Privatklinik.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Die zuständigen Landesärztekammern erlassen Weiterbildungsordnungen.Beispiel für die Regelung einer Ärztekammer: Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18.05.2020, geändert durch Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 07.01.2025 (ber. 04/2025)Übersicht über die Landesärztekammern

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Die Zulassung zur Weiterbildung setzt die Approbation als Arzt bzw. Ärztin voraus. Auch eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes ermöglicht die Teilnahme.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Neurologie

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Neurologie in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenFachärzte und Fachärztinnen für Neurologie untersuchen Patienten bzw. Patientinnen mit verschiedenen Verfahren, z.B. durch Messen der Hirnströme oder Nervenfunktionen. Sie veranlassen auch bildgebende Diagnostik, etwa Magnetresonanztomografie (MRT) oder Positronen-Emissions-Tomografie (PET). Anschließend diagnostizieren sie Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Epilepsie, Depressionen oder Demenzen, erstellen einen Therapieplan und leiten die Behandlung ein. Auch Störungen der Motivation, Selbstwahrnehmung, Defizitwahrnehmung, Kreativität und des Antriebs behandeln sie. Zusätzlich übernehmen sie organisatorische Aufgaben, dokumentieren Behandlungen, erstellen Gutachten und überwachen die Leistungsabrechnung.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe Fachärzte und Fachärztinnen für Neurologie finden Beschäftigung in erster Liniein Facharztpraxenin KlinikenArbeitsorteFachärzte und Fachärztinnen für Neurologie arbeiten in erster Liniein Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Patientenzimmernin BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Labors (z.B. bei Forschungsvorhaben) sowie in Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeit).VoraussetzungenDie Zulassung zur Weiterbildung setzt die Approbation als Arzt bzw. Ärztin voraus. Auch eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes ermöglicht die Teilnahme.Inhalte der WeiterbildungFachspezifische Inhalteübergreifende Inhalte, z.B. Grundlagen der Begutachtung, Vorsorgevollmacht, Betreuung und Geschäftsfähigkeitneurologische Notfälle, z.B. neurovaskuläre Notfälle, komatöse Patienten, epileptische Anfälle, psychiatrische Notfällediagnostische Verfahren, z.B. Elektroenzephalografie (EEG), Elektromyografie, sonografische Untersuchungen von Nervensystem, Nerven und Muskelnneurologische IntensivmedizinNeuropsychologie, z.B. Grundlagen kognitiver Störungen sowie von Störungen der Emotion, Motivation und Persönlichkeitgeriatrische Krankheitsbilder, z.B. typische Krankheitsbilder alternder Menschen, Pharmakotherapie im AlterNeuro-Rehabilitation, z.B. neurologische und physikalische Behandlungsverfahren und soziotherapeutische Maßnahmen einschließlich Physiotherapie, Logopädie, Neuropsychologie und ErgotherapieSchmerzbehandlungErkrankungen der Hirnnerven und des Hirnstamms, vaskuläre, infektiöse, metabolische Erkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Tumorerkrankungen, traumatisch bedingte Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems, Schlafstörungen, Erkrankungen des peripheren Nervensystems, neurodegenerative Erkrankungenfachgebundene genetische BeratungPsychiatrie im RotationsjahrAllgemeine InhalteGrundlagen, z.B. ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen ärztlichen Handelnspatientenbezogene Inhalte, z.B. Aufklärung und Befunddokumentationbehandlungsbezogene Inhalte, z.B. medizinische Notfallsituationen, insbesondere lebensrettende Sofortmaßnahmentechnisch-diagnostische Inhalte im Zusammenhang mit gebietsspezifischen Fragestellungen, z.B. Präanalytik und labortechnisch gestützte NachweisverfahrenWas verdient man während der Weiterbildung?Die Weiterbildung findet im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit statt. Bei einer Tätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) kommt es z.B. zu folgender Vergütung: 5.627 € bis 7.223 € (monatlich brutto).

Ist Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Neurologie eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Neurologie" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Neurologie qualifiziert werden?

Die Zulassung zur Weiterbildung setzt die Approbation als Arzt bzw. Ärztin voraus. Auch eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes ermöglicht die Teilnahme.

Wo arbeiten Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Neurologie in Deutschland typischerweise?

Die Weiterbildung findet an Universitäts- oder Hochschulkliniken bzw. anderen Einrichtungen der ärztlichen Versorgung (z.B. Praxen von niedergelassenen Ärzten) statt.Lernorte sindan Kliniken/in Praxen: z.B. Untersuchungs- und Behandlungsräume, Krankenstationen, Büroräume

Wie hoch ist das typische Gehalt für Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Neurologie in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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