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Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst)

Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst)

Ausbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 73232

Was ist Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst)?

Was macht man in diesem Beruf?Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung sind überwiegend als Bürosachbearbeiter/innen tätig. Dabei arbeiten sie Kollegen und Kolleginnen des gehobenen Dienstes zu. Sie bereiten Entscheidungen vor, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Außerdem führen sie einfachere Verhandlungen und erteilen Auskünfte. Mit entsprechender Berufserfahrung nehmen sie Steuerveranlagungen aufgrund von Steuererklärungen, Bilanzen und sonstigen Buchführungsunterlagen vor. In der Finanzkasse sorgen die Beamten und Beamtinnen als Kassierer/innen oder Buchhalter/innen dafür, dass festgesetzte Steuern erhoben und zu viel entrichtete Steuern zurückgezahlt werden.In Finanzministerien und in den Oberfinanzdirektionen führen sie vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben und Büroarbeiten aus. In der Vollstreckungsstelle verhandeln sie mit säumigen Steuerzahlern und ziehen fällige Steuerschulden, die auch nach Mahnung nicht beglichen worden sind, zwangsweise ein. Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung können auch als Lohnsteueraußenprüfer/innen eingesetzt werden. Dann sehen sie Buchführungsunterlagen vor Ort in den Betrieben ein und prüfen, ob die Lohnsteuer in richtiger Höhe gezahlt wurde.Wo arbeitet man?Arbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung finden Beschäftigungbei Finanzämtern, z.B. bei Veranlagungs-, Vollstreckungs- oder Rechtsbehelfsstellen bei Oberfinanzdirektionen und Finanzministerienim Bundeszentralamt für SteuernArbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung arbeiten in erster Linie in Büroräumen und Servicebereichen.Sie arbeiten ggf. auchim Außendienstim Homeoffice bzw. mobilWelcher Schulabschluss wird erwartet?Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.Worauf kommt es an?Anforderungen:Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. fehlerfreies Erstellen von Steuerbescheiden) Kommunikationsfähigkeit (z.B. verständliches Erklären der in Formularen verwendeten Begriffe und der zu machenden Angaben)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. Eingehen auf Nachfragen der Steuerpflichtigen zu Angaben in Steuerformularen)Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit personenbezogenen Daten)Schulfächer:Mathematik (z.B. zur Berechnung von Steuern und Abgaben)Wirtschaft/Recht (z.B. für das Bearbeiten von Steuerunterlagen)Deutsch (z.B. für das Erledigen des Schriftverkehrs)Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): 1.473 €.

Steckbrief

Berufstyp: Beamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des BundesDauer des Vorbereitungsdienstes2 JahreLernorteLandesfinanzschulen, Finanzämter

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Lernorte sind:Landesfinanzschulen: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)Finanzämter: Büroräume

Steckbrief

BerufstypBeamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des BundesDauer des Vorbereitungsdienstes2 JahreLernorteLandesfinanzschulen, FinanzämterWas macht man in diesem Beruf?Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung sind überwiegend als Bürosachbearbeiter/innen tätig. Dabei arbeiten sie Kollegen und Kolleginnen des gehobenen Dienstes zu. Sie bereiten Entscheidungen vor, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Außerdem führen sie einfachere Verhandlungen und erteilen Auskünfte. Mit entsprechender Berufserfahrung nehmen sie Steuerveranlagungen aufgrund von Steuererklärungen, Bilanzen und sonstigen Buchführungsunterlagen vor. In der Finanzkasse sorgen die Beamten und Beamtinnen als Kassierer/innen oder Buchhalter/innen dafür, dass festgesetzte Steuern erhoben und zu viel entrichtete Steuern zurückgezahlt werden.In Finanzministerien und in den Oberfinanzdirektionen führen sie vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben und Büroarbeiten aus. In der Vollstreckungsstelle verhandeln sie mit säumigen Steuerzahlern und ziehen fällige Steuerschulden, die auch nach Mahnung nicht beglichen worden sind, zwangsweise ein. Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung können auch als Lohnsteueraußenprüfer/innen eingesetzt werden. Dann sehen sie Buchführungsunterlagen vor Ort in den Betrieben ein un...

BERUF AKTUELL

BerufsbezeichnungBeamter/Beamtin im mittleren Dienst der SteuerverwaltungBerufstypBeamtenausbildung/VorbereitungsdienstAusbildungsdauer2 JahreZugangsvoraussetzungI.d.R. mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene BerufsausbildungWas macht man in diesem Beruf?Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung sind überwiegend als Bürosachbearbeiter/innen tätig. Dabei arbeiten sie Kollegen und Kolleginnen des gehobenen Dienstes zu. Sie bereiten Entscheidungen vor, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Außerdem führen sie einfachere Verhandlungen und erteilen Auskünfte. Mit entsprechender Berufserfahrung nehmen sie Steuerveranlagungen aufgrund von Steuererklärungen, Bilanzen und sonstigen Buchführungsunterlagen vor. In der Finanzkasse sorgen die Beamten und Beamtinnen als Kassierer/innen oder Buchhalter/innen dafür, dass festgesetzte Steuern erhoben und zu viel entrichtete Steuern zurückgezahlt werden.In Finanzministerien und in den Oberfinanzdirektionen führen sie vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben und Büroarbeiten aus. In der Vollstreckungsstelle verhandeln sie mit säumigen Steuerzahlern und ziehen fällige Steuerschulden, die auch nach Mahnung nicht beglichen worden sind, zwangsweise ein. Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung können auch als Lohnsteueraußenprüfer/innen eingesetzt werden. Dann sehen sie Buchführungsunterlagen...

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Auswahlverfahren

Der Eignungstest besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil prüft insbesondere die kognitiven Fähigkeiten, z.B. in einem Leistungstest und einer Simulationsaufgabe. Im mündlichen Teil werden in einem Interview insbesondere die persönlichen und sozialen Kompetenzen der Bewerber/innen geprüft.

Ausbildungsaufbau

Gliederung des Vorbereitungsdienstes im mittleren Dienst der SteuerverwaltungEinführungslehrgang an der Landesfinanzschule: 3 MonateBerufspraktische Ausbildung bei der Ausbildungsbehörde (Finanzamt): 8 MonateZwischenlehrgang an der Landesfinanzschule: 2 MonateBerufspraktische Ausbildung bei der Ausbildungsbehörde (Finanzamt): 8 MonateAbschlusslehrgang an der Landesfinanzschule: 3 MonateLaufbahnprüfungAusbildungsdauer insgesamt: 24 Monate

Ausbildungskosten

Schulgeld oder Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Für die Unterbringung am Ausbildungsort können ebenfalls Kosten entstehen.

Ausbildungsinhalte

Während der fachtheoretischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in den folgenden Bereichen:politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltungallgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstesallgemeines Abgabenrechtallgemeine RechtskundeSteuern vom Einkommen und ErtragUmsatzsteuerBuchführung und BilanzwesenBewertungsrecht und VermögensbesteuerungSteuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen)Wirtschafts- und Sozialkundesozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der SteuerverwaltungWährend der berufspraktischen Ausbildung lernt man u.a. die wesentlichen Aufgaben sowie Organisation und Arbeitsweise der Behörde kennen.

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der fachtheoretischen Ausbildungsabschnitte:Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu HauseWährend der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Steuerunterlagen prüfen, telefonisch oder persönlich am Serviceschalter Auskünfte an Steuerpflichtige erteilen, Steuererklärungen entgegennehmen, in Arbeitsgemeinschaften an Übungen zum Steuerrecht teilnehmenAnforderungen:Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. fehlerfreies Erstellen von Steuerbescheiden) Kommunikationsfähigkeit (z.B. verständliches Erklären der in Formularen verwendeten Begriffe und der zu machenden Angaben)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. Eingehen auf Nachfragen der Steuerpflichtigen zu Angaben in Steuerformularen)Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit personenbezogenen Daten)

Ausbildungsvergütung

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): 1.473 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand März 2024Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Mathematik:Kenntnisse in Mathematik werden benötigt, um z.B. Steuern und Abgaben zu berechnen.Wirtschaft/Recht:Beamtenanwärter/innen lernen in ihrer Ausbildung z.B., Rechtsvorschriften im Bereich der Besteuerung anzuwenden und Steuerunterlagen von Firmen zu bearbeiten. Gute wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sind daher wichtig.Deutsch:Da Beamtenanwärter/innen in der Ausbildung u.a. lernen, den Schriftverkehr zu erledigen, sind gute Deutschkenntnisse unerlässlich.

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Beamter/Beamtin im mittleren Dienst der Steuerverwaltung an:Bereich Recht und VerwaltungBeamter/Beamtin im mittleren ZolldienstBeamter/Beamtin bei der Deutschen Bundesbank (mittlerer Bankdienst)Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin in der Sozialverwaltung (mittlerer Dienst)Gemeinsamkeit:Verwaltungsvorgänge bearbeitenBereich Steuern und WirtschaftsprüfungSteuerfachangestellter/SteuerfachangestellteGemeinsamkeit:Vorgänge der Steuerverwaltung bearbeiten

Entwicklung der Ausbildung

2022:Inkrafttreten einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Ausbildung von Beamten und Beamtinnen in der Steuerverwaltung, gleichzeitig Außerkrafttreten der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.10.1996.In der Neufassung wurde der Einsatz digitaler Lehrformate verankert, in Prüfungen können nun elektronische Klausuren und das Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden. Zudem wurden die bisherigen Regelungen zu Ausbildung und Prüfung grundlegend neu strukturiert und die Vorschriften insgesamt überarbeitet. 2024:Inkrafttreten der neuen Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes vom 15.11.2023. Zugang, Dauer und Struktur bleiben unverändert, die Angaben zum Auswahlverfahren wurden angepasst.

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im mittleren Dienst der Steuerverwaltung erfolgt als 2-jähriger Vorbereitungsdienst. Sie ist durch Verordnungen des Bundes geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Ausbildung ist bundesrechtlich geregelt und wird auf Landesebene durchgeführt. Sie führt zu folgender Abschluss-/Berufsbezeichnung:Finanzwirt/FinanzwirtinLaufbahnbezeichnungenBeamter/Beamtin - Steuerverwaltung (mittlerer Dienst)Beamter/Beamtin - Finanzverwaltung (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt)Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt)Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene)Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (zweite Qualifikationsebene)Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (zweites Einstiegsamt)Die Laufbahnbezeichnungen sind beispielhaft und können je nach Bundesland bzw. Bundesbehörde variieren.Hinweis: Die zuständigen Stellen legen fest, ob die Laufbahn als Ausbildung angeboten wird.

Perspektiven nach der Ausbildung

Den passenden Einsatzbereich findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung bei Finanzämtern, Oberfinanzdirektionen, Finanzministerien oder im Bundeszentralamt für Steuern.Auf dem Laufenden bleibenDurch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell oder bringt sie auf den neuesten Stand. Das Themenspektrum reicht dabei von Steuerrecht bis hin zu Rechnungslegung. Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung die Möglichkeit, nach erfolgreichem Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Steuern, Prüfungswesen erwerben.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung - StBAPO) vom 26.10.2022 (BGBl. I S. 1909)Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) vom 29.10.1996 (BGBl. I S. 1577), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.07.2021 (BGBl. I S. 2442)Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes (MStDVDV) vom 15.11.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 325), geändert durch Artikel 2 Abs. 30 der Verordnung vom 11.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 67)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst) in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung sind überwiegend als Bürosachbearbeiter/innen tätig. Dabei arbeiten sie Kollegen und Kolleginnen des gehobenen Dienstes zu. Sie bereiten Entscheidungen vor, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Außerdem führen sie einfachere Verhandlungen und erteilen Auskünfte. Mit entsprechender Berufserfahrung nehmen sie Steuerveranlagungen aufgrund von Steuererklärungen, Bilanzen und sonstigen Buchführungsunterlagen vor. In der Finanzkasse sorgen die Beamten und Beamtinnen als Kassierer/innen oder Buchhalter/innen dafür, dass festgesetzte Steuern erhoben und zu viel entrichtete Steuern zurückgezahlt werden.In Finanzministerien und in den Oberfinanzdirektionen führen sie vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben und Büroarbeiten aus. In der Vollstreckungsstelle verhandeln sie mit säumigen Steuerzahlern und ziehen fällige Steuerschulden, die auch nach Mahnung nicht beglichen worden sind, zwangsweise ein. Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung können auch als Lohnsteueraußenprüfer/innen eingesetzt werden. Dann sehen sie Buchführungsunterlagen vor Ort in den Betrieben ein und prüfen, ob die Lohnsteuer in richtiger Höhe gezahlt wurde.Wo arbeitet man?Arbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung finden Beschäftigungbei Finanzämtern, z.B. bei Veranlagungs-, Vollstreckungs- oder Rechtsbehelfsstellen bei Oberfinanzdirektionen und Finanzministerienim Bundeszentralamt für SteuernArbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung arbeiten in erster Linie in Büroräumen und Servicebereichen.Sie arbeiten ggf. auchim Außendienstim Homeoffice bzw. mobilWelcher Schulabschluss wird erwartet?Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.Worauf kommt es an?Anforderungen:Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. fehlerfreies Erstellen von Steuerbescheiden) Kommunikationsfähigkeit (z.B. verständliches Erklären der in Formularen verwendeten Begriffe und der zu machenden Angaben)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. Eingehen auf Nachfragen der Steuerpflichtigen zu Angaben in Steuerformularen)Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit personenbezogenen Daten)Schulfächer:Mathematik (z.B. zur Berechnung von Steuern und Abgaben)Wirtschaft/Recht (z.B. für das Bearbeiten von Steuerunterlagen)Deutsch (z.B. für das Erledigen des Schriftverkehrs)Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): 1.473 €.

Ist Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst) qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst) in Deutschland typischerweise?

Lernorte sind:Landesfinanzschulen: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)Finanzämter: Büroräume

Wie hoch ist das typische Gehalt für Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (mittlerer nichttechnischer Dienst) in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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