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Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)

Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)

Ausbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 73234

Was ist Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)?

Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung übernehmen überwiegend in Finanzämtern die organisatorische, personelle und fachliche Leitung eines größeren Sachgebiets. Sie bearbeiten rechtlich schwierige Steuerfälle und treffen fachliche Entscheidungen. Außerdem planen, koordinieren und steuern sie Arbeitsabläufe und führen fachliche und organisatorische Kontrollen durch.Weitere Tätigkeitsbereiche bieten sich bei Steuerfahndungsstellen, wo sie Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufdecken, oder in der Groß- und Konzernbetriebsprüfung. Sie bearbeiten als Referenten und Referentinnen in verantwortlicher Position bei Oberfinanzdirektionen und Finanzministerien organisatorische, personelle, haushaltsbezogene und fachliche Fragen. Als hauptamtlich Lehrende in Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung unterrichten die Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung die Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Dienstes.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung finden Beschäftigung bei Finanzämtern, Steuerfahndungsstellen, Oberfinanzdirektionen, Finanzministerienan Finanzgerichtenan Bildungseinrichtungen der SteuerverwaltungArbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung arbeiten in erster Liniein BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Gerichtssälenin Schulungs- und Unterrichtsräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist ein abgeschlossenes, mindestens 3-jähriges Studium der Rechtswissenschaft oder der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialwissenschaften an einer Hochschule Voraussetzung für die Einführung. Ein Vorbereitungsdienst von mindestens 2 Jahren ist zusätzlich nachzuweisen. Außerdem ist die Ablegung einer 2. Prüfung erforderlich, die für die Laufbahn befähigt.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Bestehende Höchstaltersgrenzen sind in einzelnen Bundesländern einzuhalten.Inhalte der EinführungTheoretische Studienabschnitte, z.B.:Buchführung und BilanzenErtragsteuerrechtFührungskompetenzKompetenzorientiertes FalltrainingSteuerliches VerfahrensrechtSteuerpolitik und SteuergesetzgebungUmsatzsteuerrechtBerufspraktische Einweisung, z.B.:einarbeiten in die Aufgaben des höheren Dienstes beim Finanzamtvertraut machen mit den Aufgaben der Oberfinanzdirektion als Mittel- und Aufsichtsbehörde oder der Landesfinanzbehörde, die die Aufgaben der Oberfinanzdirektion wahrnimmtvorbereiten auf die künftige Führungsposition, z.B. durch selbstständige Leitung eines Sachgebiets unter Aufsicht des Betreuers bzw. der Betreuerin Was verdient man während der Einführung?Die Einführung in die besonderen Aufgaben der jeweiligen Behörden erfolgt während der Probezeit. Beamten und Beamtinnen auf Probe wird im höheren Dienst die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen.

Steckbrief

Berufstyp: Beamtenberuf;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartEinführung, geregelt durch Verordnungen des BundesDauer1 JahrMindestvoraussetzung für die Zulassung zur EinführungI.d.R. abgeschlossenes Hochschulstudium und 2-jähriger VorbereitungsdienstLernorte Bildungseinrichtungen der Finanzverwaltung, Bundesfinanzakademie, Finanzbehörden

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Lernorte sind:Bundesfinanzakademie, Bildungseinrichtungen der Finanzverwaltung: UnterrichtsräumeFinanzbehörden, z.B. Finanzämter, Oberfinanzdirektionen: Büroräume

Steckbrief

BerufstypBeamtenberuf;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartEinführung, geregelt durch Verordnungen des BundesDauer1 JahrMindestvoraussetzung für die Zulassung zur EinführungI.d.R. abgeschlossenes Hochschulstudium und 2-jähriger VorbereitungsdienstLernorte Bildungseinrichtungen der Finanzverwaltung, Bundesfinanzakademie, FinanzbehördenAufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung übernehmen überwiegend in Finanzämtern die organisatorische, personelle und fachliche Leitung eines größeren Sachgebiets. Sie bearbeiten rechtlich schwierige Steuerfälle und treffen fachliche Entscheidungen. Außerdem planen, koordinieren und steuern sie Arbeitsabläufe und führen fachliche und organisatorische Kontrollen durch.Weitere Tätigkeitsbereiche bieten sich bei Steuerfahndungsstellen, wo sie Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufdecken, oder in der Groß- und Konzernbetriebsprüfung. Sie bearbeiten als Referenten und Referentinnen in verantwortlicher Position bei Oberfinanzdirektionen und Finanzministerien organisatorische, personelle, haushaltsbezogene und fachliche Fragen. Als hauptamtlich Lehrende in Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung unterrichten die Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung die Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Dienstes.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung finden Beschäftigung bei F...

Ausbildungsdauer

1 Jahr

Auswahlverfahren

Je nach Finanzbehörde werden Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei kann es sich um Interviews und Übungen handeln oder um die Teilnahme an kognitiven (Online-)Tests und anschließenden Assessment Centern.

Ausbildungsaufbau

Gliederung der Einführung in den höheren Dienst der SteuerverwaltungBerufspraktische Einweisung bei einem Finanzamt und einer Oberfinanzdirektion: 9 MonateErgänzende theoretische Studien an der Bundesfinanzakademie: 3 Monate (3 Studienabschnitte von jeweils 1 Monat)Dauer der Einführung insgesamt: 1 Jahr

Ausbildungskosten

Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Für die Unterbringung am Ausbildungsort können ebenfalls Kosten entstehen.

Ausbildungsinhalte

Theoretische Studienabschnitte, z.B.:Buchführung und BilanzenErtragsteuerrechtFührungskompetenzKompetenzorientiertes FalltrainingSteuerliches VerfahrensrechtSteuerpolitik und SteuergesetzgebungUmsatzsteuerrechtBerufspraktische Einweisung, z.B.:einarbeiten in die Aufgaben des höheren Dienstes beim Finanzamtvertraut machen mit den Aufgaben der Oberfinanzdirektion als Mittel- und Aufsichtsbehörde oder der Landesfinanzbehörde, die die Aufgaben der Oberfinanzdirektion wahrnimmtvorbereiten auf die künftige Führungsposition, z.B. durch selbstständige Leitung eines Sachgebiets unter Aufsicht des Betreuers bzw. der Betreuerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der theoretischen Studien:Lehrveranstaltungen: Lehrgänge an der Bundesfinanzakademie besuchenPraktische Übungen: z.B. Personalführungskompetenzen in den Arbeitsgemeinschaften der Bildungseinrichtungen der Finanzverwaltung vertiefenEigenständige Arbeit: z.B. Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchierenWährend der praktischen EinweisungPraktische Mitarbeit: z.B. im jeweiligen Einsatzgebiet eigenständig mitarbeiten, bei Leitungsaufgaben mitwirken, z.B. Sachgebiete unter Aufsicht leitenSchlüsselqualifikationen: z.B. Problemlösungs-, Organisations- und Führungskompetenzen erweitern

Ausbildungsvergütung

Die fachberufliche Einweisung oder Einführung in die besonderen Aufgaben der jeweiligen Behörden erfolgt während der Probezeit. Beamte und Beamtinnen auf Probe erhalten ein Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des ihnen verliehenen Amtes. Ist noch kein Amt verliehen worden, so bestimmt sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes. In Laufbahnen des höheren Dienstes werden die Eingangsämter der Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen.Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweis: Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Einführung:Management/Organisation: z.B. um bei der Leitung eines Sachgebiets während der berufspraktischen Einweisung gute Ergebnisse zu erzielen und im Berufsleben die Steuerverwaltung effizient zu organisierenMitarbeiterführung und -anleitung: z.B. da Führungskompetenz Teil der Einführung ist und Kenntnisse von Führungsinstrumenten (z.B. Zielvereinbarung und Feedback) für eine erfolgreiche Abteilungs- oder Behördenleitung unverzichtbar sind

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Beamter/Beamtin im höheren Dienst der Steuerverwaltung an:Bereich Recht und VerwaltungBeamter/Beamtin bei der Deutschen Bundesbank (höherer Bankdienst)Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)Gemeinsamkeit:Verwaltungsvorgänge bearbeiten

Entwicklung der Ausbildung

2022:Inkrafttreten der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und SteuerbeamtenNeustrukturierung der Regelungen zu Ausbildung und Prüfung; Verankerung digitaler Lehrformate

Die Ausbildung im Überblick

Die Befähigung für den höheren Dienst der Steuerverwaltung erfolgt durch eine 1-jährige Einführung. Sie ist durch Verordnungen des Bundes geregelt und setzt i.d.R. mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium und einen 2-jährigen Vorbereitungsdienst voraus.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Einführung ist bundesrechtlich geregelt und wird auf Landesebene durchgeführt, es liegen jedoch keine Abschluss-/Berufsbezeichnungen der Bundesländer vor. LaufbahnbezeichnungenBeamter/Beamtin - Steuerverwaltung (höherer Dienst)Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt)Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene)Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (vierte Qualifikationsebene)Beamter/Beamtin - Steuerverwaltung (viertes Einstiegsamt)Die Laufbahnbezeichnungen sind beispielhaft und können je nach Bundesland bzw. Bundesbehörde variieren.Hinweis: Die zuständigen Stellen legen fest, ob die Einführung angeboten wird.

Perspektiven nach der Ausbildung

Den passenden Einsatzbereich findenNach der Einführung arbeiten Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung in Finanzämtern, Steuerfahndungsstellen, Oberfinanzdirektionen, Finanzministerien, an Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung oder Finanzgerichten.Auf dem Laufenden bleibenDurch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell oder bringt sie auf den neuesten Stand. Das Themenspektrum reicht dabei von Steuerrecht bis hin zu Mitarbeiterführung.Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung die Möglichkeit, an verwaltungsinternen Lehrgängen zur Weiterqualifizierung teilzunehmen.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung - StBAPO) vom 26.10.2022 (BGBl. I S. 1909)Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) vom 29.10.1996 (BGBl. I S. 1577), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.07.2021 (BGBl. I S. 2442)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes, mindestens 3-jähriges Studium der Rechtswissenschaft oder der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialwissenschaften an einer Hochschule. Zusätzlich muss ein Vorbereitungsdienst von mindestens 2 Jahren nachgewiesen werden und die Ablegung einer 2. Prüfung, die für die Laufbahn befähigt.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung übernehmen überwiegend in Finanzämtern die organisatorische, personelle und fachliche Leitung eines größeren Sachgebiets. Sie bearbeiten rechtlich schwierige Steuerfälle und treffen fachliche Entscheidungen. Außerdem planen, koordinieren und steuern sie Arbeitsabläufe und führen fachliche und organisatorische Kontrollen durch.Weitere Tätigkeitsbereiche bieten sich bei Steuerfahndungsstellen, wo sie Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufdecken, oder in der Groß- und Konzernbetriebsprüfung. Sie bearbeiten als Referenten und Referentinnen in verantwortlicher Position bei Oberfinanzdirektionen und Finanzministerien organisatorische, personelle, haushaltsbezogene und fachliche Fragen. Als hauptamtlich Lehrende in Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung unterrichten die Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung die Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Dienstes.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung finden Beschäftigung bei Finanzämtern, Steuerfahndungsstellen, Oberfinanzdirektionen, Finanzministerienan Finanzgerichtenan Bildungseinrichtungen der SteuerverwaltungArbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Steuerverwaltung arbeiten in erster Liniein BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Gerichtssälenin Schulungs- und Unterrichtsräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist ein abgeschlossenes, mindestens 3-jähriges Studium der Rechtswissenschaft oder der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialwissenschaften an einer Hochschule Voraussetzung für die Einführung. Ein Vorbereitungsdienst von mindestens 2 Jahren ist zusätzlich nachzuweisen. Außerdem ist die Ablegung einer 2. Prüfung erforderlich, die für die Laufbahn befähigt.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Bestehende Höchstaltersgrenzen sind in einzelnen Bundesländern einzuhalten.Inhalte der EinführungTheoretische Studienabschnitte, z.B.:Buchführung und BilanzenErtragsteuerrechtFührungskompetenzKompetenzorientiertes FalltrainingSteuerliches VerfahrensrechtSteuerpolitik und SteuergesetzgebungUmsatzsteuerrechtBerufspraktische Einweisung, z.B.:einarbeiten in die Aufgaben des höheren Dienstes beim Finanzamtvertraut machen mit den Aufgaben der Oberfinanzdirektion als Mittel- und Aufsichtsbehörde oder der Landesfinanzbehörde, die die Aufgaben der Oberfinanzdirektion wahrnimmtvorbereiten auf die künftige Führungsposition, z.B. durch selbstständige Leitung eines Sachgebiets unter Aufsicht des Betreuers bzw. der Betreuerin Was verdient man während der Einführung?Die Einführung in die besonderen Aufgaben der jeweiligen Behörden erfolgt während der Probezeit. Beamten und Beamtinnen auf Probe wird im höheren Dienst die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen.

Ist Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) in Deutschland typischerweise?

Lernorte sind:Bundesfinanzakademie, Bildungseinrichtungen der Finanzverwaltung: UnterrichtsräumeFinanzbehörden, z.B. Finanzämter, Oberfinanzdirektionen: Büroräume

Wie hoch ist das typische Gehalt für Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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