Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst)
Beamter/Beamtin - Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst)
Was ist Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst)?
Steckbrief
Berufstyp: Beamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen der BundesländerDauer des Vorbereitungsdienstes1-2 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum VorbereitungsdienstJe nach Bundesland unterschiedlich (z.B. Meister- oder Technikerabschluss)LernorteBildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung (z.B. Verwaltungsschulen), Gewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutzämter
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting
Bachelor · Europäische Fernhochschule Hamburg
Accounting & Financial Analysis
Master · German International University
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Lernorte sind:Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, z.B. Verwaltungsschulen: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)Gewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutzämter: Büroräume, Außendienst (z.B. bei Messungen und Betriebskontrollen)
▶ Steckbrief
BerufstypBeamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen der BundesländerDauer des Vorbereitungsdienstes1-2 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum VorbereitungsdienstJe nach Bundesland unterschiedlich (z.B. Meister- oder Technikerabschluss)LernorteBildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung (z.B. Verwaltungsschulen), Gewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutzämter Was macht man in diesem Beruf? Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht besichtigen die ihnen zugewiesenen Handwerks- und Kleinbetriebe sowie kleinere Baustellen. Dabei üben sie Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten aus. Sie überprüfen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, etwa zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Arbeitshygiene. Dazu messen sie beispielsweise Feinstaubkonzentration, Lärmbelastung und Luftqualität oder kontrollieren, ob Flucht- und Rettungswege ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Sie schreiben Prüfberichte und setzen ggf. Fristen fest, bis wann vorgefundene Mängel beseitigt werden müssen. Auch die Sicherheit von technischen Geräten, Anlagen und sonstigen Produkten kontrollieren sie zum Schutz der Verbraucher/innen. Im Bereich Umweltschutz überwachen sie beispielsweise, ob die Transportvorschriften für Gefahrgüter eingehalten werden. Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht nehmen Genehmigungs...
▶ Ausbildungsdauer
1-2 Jahre
▶ Ausbildungsaufbau
Gliederung eines Vorbereitungsdienstes im mittleren technischen Dienst der GewerbeaufsichtTheoretische Ausbildung z.B. in Form von Lehrgängen an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung: ca. 15 WochenPraktische Ausbildung in Gewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutzämtern: ca. 42 WochenLaufbahnprüfung Ausbildungsdauer insgesamt (inkl. ca. 7 Wochen Urlaub): 64 Wochen
▶ Ausbildungskosten
Schulgeld oder Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Für die Unterbringung am Ausbildungsort können ebenfalls Kosten entstehen.
▶ Ausbildungsinhalte
Während der theoretischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in den folgenden Bereichen:Verwaltungsorganisation, Behördenaufbau, Recht des öffentlichen Dienstes, Rechtsvorschriften im ArbeitsschutzLeitlinien und Methoden, z.B. Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung, Unfalluntersuchungen, gutachterlicher Vermerk allgemeines Recht, z.B. Staatsbürgerkunde, Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und StrafrechtAnlagen-, Betriebs- und Produktsicherheit, Transportsicherheit, Strahlenschutzrecht Stoffrecht, z.B. Biostoffrecht, Chemikaliensicherheit, Gefahrstoffrechtallgemeiner und sozialer Arbeitsschutz, z.B. Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsschutzorganisation, Arbeitszeitrecht, Schutz besonderer PersonengruppenGesundheitsschutz und Arbeitsmedizin, z.B. physiologische oder psychische BelastungenWährend der praktischen Ausbildung werden die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten angewendet und typische Aufgaben im Innen- und Außendienst ausgeführt.
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der theoretischen Ausbildungsabschnitte:Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu HauseWährend der praktischen Ausbildungsabschnitte:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Telefongespräche entgegennehmen, Prüfberichte am Computer vorbereiten, im Außendienst an Kontrollen, Messungen und Besprechungen teilnehmenAnforderungen:Sorgfalt (z.B. beim Durchführen von Kontrollen, beim Verfassen von Prüfberichten)Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit internen Daten der kontrollierten Betriebe und Baustellen)Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen (z.B. bei Beanstandungen)Mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (z.B. im Gespräch mit Antragsstellern, beim Abfassen von Prüfberichten)
▶ Ausbildungsvergütung
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto) - je nach Bundesland: 1.409 € bis 1.515 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunionHinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Physik/Chemie:Kenntnisse in naturwissenschaftlichen Fächern wie Physik und Chemie werden benötigt, um z.B. Messwertergebnisse richtig einordnen zu können.Wirtschaft/Recht:Die Beamtenanwärter/innen lernen in der Ausbildung, Rechtsvorschriften, z.B. aus den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Anlagensicherheit und Dienstrecht, anzuwenden. Kenntnisse aus dem Wirtschafts- und Rechtsunterricht sind daher erforderlich.Deutsch:Da Beamtenanwärter/innen in der Ausbildung u.a. lernen, Prüfberichte, Widerspruchs- und Genehmigungsbescheide zu erstellen, sind gute Deutschkenntnisse unerlässlich.
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Beamter/Beamtin im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht an:Bereich Schutz und SicherheitBeamter/Beamtin im feuerwehrtechnischen Dienst (mittlerer technischer Dienst)Beamter/Beamtin in der Wehrverwaltung des Bundes (mittlerer technischer Dienst)Gemeinsamkeit:technische Aufgaben im Bereich Sicherheit bzw. Wehrtechnik übernehmenBereich Recht und VerwaltungBeamter/Beamtin im Eichwesen (mittlerer technischer Dienst)Gemeinsamkeit:prüfende und kontrollierende Aufgaben wahrnehmenBereich LebensmittelBeamter/Beamtin in der Lebensmittelkontrolle (mittlerer technischer Dienst)Gemeinsamkeit:prüfende und kontrollierende Aufgaben wahrnehmen
▶ Ausbildungsdauer (Bayern)
1,5 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Berlin)
1,5 Jahre
▶ Ausbildungsdauer (Hessen)
In Hessen ist kein Vorbereitungsdienst eingerichtet. Der Zugang zur Laufbahn erfolgt bei entsprechender Befähigung.
▶ Ausbildungsdauer (Saarland)
1 Jahr
▶ Die Ausbildung im Überblick
Die Ausbildung im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht erfolgt als 1- bis 2-jähriger Vorbereitungsdienst. Sie ist durch Verordnungen der Bundesländer geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung.Voraussetzung ist i.d.R. mindestens ein berufsqualifizierender Abschluss.
▶ Ausbildungsdauer (Thüringen)
2 Jahre
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Laufbahn ist in folgenden Bundesländern eingerichtet, es liegen jedoch keine Abschluss-/Berufsbezeichnungen vor:Baden-WürttembergBayernBerlinHessenNiedersachsenNordrhein-WestfalenSaarlandSchleswig-HolsteinThüringenLaufbahnbezeichnungenBeamter/Beamtin - Arbeitsschutzverwaltung (mittlerer technischer Dienst) Beamter/Beamtin - Gewerbeaufsicht (mittlerer technischer Dienst)Beamter/Beamtin - Staatliche Arbeitsschutzverwaltung (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt)Beamter/Beamtin - Staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) Beamter/Beamtin - technischer Gewerbeaufsichtsdienst (zweite Qualifikationsebene)Die Laufbahnbezeichnungen sind beispielhaft und können je nach Bundesland variieren.Hinweis: Die zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern legen fest, ob die Laufbahn als Ausbildung angeboten wird.
▶ Ausbildungsvergütung (Bayern)
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.510 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.
▶ Ausbildungsvergütung (Berlin)
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.468 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Januar 2026Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.
▶ Ausbildungsvergütung (Hessen)
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.515 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Dezember 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.In Hessen ist kein Vorbereitungsdienst eingerichtet. Der Zugang zur Laufbahn erfolgt bei entsprechender Befähigung.
▶ Ausbildungsdauer (Niedersachsen)
In Niedersachsen ist kein Vorbereitungsdienst eingerichtet. Der Zugang zur Laufbahn erfolgt bei entsprechender Befähigung.
▶ Ausbildungsvergütung (Saarland)
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.424 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Den passenden Einsatzbereich findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht in Gewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutzämtern.Auf dem Laufenden bleibenDurch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell oder bringt sie auf den neuesten Stand. Das Themenspektrum reicht dabei von Arbeitsschutz bis hin zu Messtechnik. Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht die Möglichkeit, nach erfolgreichem Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Sicherheitstechnik erwerben.
▶ Ausbildungsvergütung (Thüringen)
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.492 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.
▶ Ausbildungsdauer (Baden-Württemberg)
In Baden-Württemberg ist kein Vorbereitungsdienst eingerichtet. Der Zugang zur Laufbahn erfolgt bei entsprechender Befähigung.
▶ Ausbildungsdauer (Schleswig-Holstein)
1 Jahr
▶ Ausbildungsvergütung (Niedersachsen)
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.409 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.In Niedersachsen ist kein Vorbereitungsdienst eingerichtet. Der Zugang zur Laufbahn erfolgt bei entsprechender Befähigung.
▶ Ausbildungsdauer (Nordrhein-Westfalen)
15 Monate
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahnen wird von den Bundesländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen.Verordnung des Umweltministeriums über die Einrichtung von Laufbahnen (Laufbahnverordnung UM - LVO-UM) vom 26.11.2014 (BW.GBl. S. 743)Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gewerbeaufsicht (FachV-GA) vom 12.11.2014 (Bay.GVBl. S. 496), geändert durch Verordnung vom 02.09.2019 (Bay.GVBl. S. 561)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes in der Arbeitsschutzverwaltung (APOmD As) vom 29.10.1999 (Ber.GVBl. S. 598), geändert durch Artikel X Nr. 6 des Gesetzes vom 19.03.2009 (Ber.GVBl. S. 70)Hessische Laufbahnverordnung vom 17.02.2014 (Hess.GVBl. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 67 der Verordnung vom 16.12.2025 (Hess.GVBl. Nr. 110)Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) vom 30.03.2009 (Nds. GVBl. S. 118), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19.09.2025 (Nds. GVBl. Nr. 71)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VOAP 1.2 StAV) vom 21.04.2011 (GV. NRW. S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.01.2024 (GV. NRW. S. 90)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet...
▶ Ausbildungsvergütung (Baden-Württemberg)
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.493 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.In Baden-Württemberg ist kein Vorbereitungsdienst eingerichtet. Der Zugang zur Laufbahn erfolgt bei entsprechender Befähigung.
▶ Ausbildungsvergütung (Schleswig-Holstein)
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.467 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand November 2024Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt werden in der Regel mindestens ein Hauptschulabschluss und eine Meister-, Industriemeister- oder Technikerprüfung in einer für den Gewerbeaufsichtsdienst geeigneten Fachrichtung, ggf. in Verbindung mit einer mehrjährigen Berufspraxis.Je nach Bundesland können abweichende oder weitere Voraussetzungen wie die Fahrerlaubnis der Klasse B gefordert werden.
▶ Ausbildungsvergütung (Nordrhein-Westfalen)
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto): 1.500 €Quelle:dbb beamtenbund und tarifunion, Stand Februar 2025Hinweis:Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Bayern)
Schulische/berufliche Vorbildung/Berufspraxis:Abschluss der MittelschuleundMeister-, Industriemeister- oder Technikerprüfung in einer für den Gewerbeaufsichtsdienst geeigneten FachrichtungundNachweis einer mindestens zweijährigen fachbezogenen hauptberuflichen Tätigkeit
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Berlin)
Schulische/berufliche Vorbildung/Berufspraxis:mindestens Berufsbildungsreifeundeine abgeschlossene für die Arbeitsschutzverwaltung geeignete Berufsausbildung und eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren im erlernten Beruf oder die Meister-, Industriemeister- oder Technikerprüfung in einer für den Arbeitsschutz geeigneten FachrichtungWeitere Zugangsvoraussetzung:Höchstalter von 31 Jahren
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Hessen)
In Hessen ist kein Vorbereitungsdienst eingerichtet. Der Zugang zur Laufbahn erfolgt bei entsprechender Befähigung.
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Saarland)
Schulische/berufliche Vorbildung/Berufspraxis:mindestens Hauptschulabschlussunddie Meisterprüfung im Handwerk, die Industriemeisterprüfung oder die Technikerprüfung in einer für die Tätigkeit in der Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung geeigneten FachrichtungundNachweis einer mindestens zweijährigen fachbezogenen Tätigkeit
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Thüringen)
Schulische/berufliche Vorbildung/Berufspraxis:mindestens Hauptschulabschlussunddie Meisterprüfung im Handwerk, die Industriemeisterprüfung oder die Technikerprüfung in einer für den Arbeitsschutz geeigneten Fachrichtungundi.d.R. zweijährige fachbezogene praktische TätigkeitWeitere Zugangsvoraussetzung:Höchstalter von 31 Jahren (Ausnahmen möglich)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Niedersachsen)
In Niedersachsen ist kein Vorbereitungsdienst eingerichtet. Der Zugang zur Laufbahn erfolgt bei entsprechender Befähigung.
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Baden-Württemberg)
In Baden-Württemberg ist kein Vorbereitungsdienst eingerichtet. Der Zugang zur Laufbahn erfolgt bei entsprechender Befähigung.
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Schleswig-Holstein)
Schulische/berufliche Vorbildung/Berufspraxis:mindestens erster allgemeinbildender Schulabschlussunddie Meister- oder Technikerprüfung bzw. mindestens die Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in einem für den Gewerbeaufsichtsdienst geeigneten technischen BerufundNachweis einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit im erlernten Beruf
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Nordrhein-Westfalen)
Schulische/berufliche Vorbildung:Hauptschulabschlussunddie Technikerprüfung, die Meisterprüfung im Handwerk oder die Industriemeisterprüfung in einer geeigneten FachrichtungWeitere Zugangsvoraussetzung:Fahrerlaubnis der Klasse B
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst) in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf? Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht besichtigen die ihnen zugewiesenen Handwerks- und Kleinbetriebe sowie kleinere Baustellen. Dabei üben sie Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten aus. Sie überprüfen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, etwa zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Arbeitshygiene. Dazu messen sie beispielsweise Feinstaubkonzentration, Lärmbelastung und Luftqualität oder kontrollieren, ob Flucht- und Rettungswege ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Sie schreiben Prüfberichte und setzen ggf. Fristen fest, bis wann vorgefundene Mängel beseitigt werden müssen. Auch die Sicherheit von technischen Geräten, Anlagen und sonstigen Produkten kontrollieren sie zum Schutz der Verbraucher/innen. Im Bereich Umweltschutz überwachen sie beispielsweise, ob die Transportvorschriften für Gefahrgüter eingehalten werden. Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht nehmen Genehmigungsanträge, etwa Bauanträge oder Anträge auf Arbeitszeitverlängerung, entgegen und kontrollieren ggf. in Absprache mit Kollegen und Kolleginnen des gehobenen Dienstes, ob die geltenden Gesetze und Regelungen berücksichtigt wurden. Nach Betriebsunfällen wirken sie bei der Ermittlung der Unfallursachen mit, indem sie Stellungnahmen und Ergebnisprotokolle anfertigen.Wo arbeitet man?Arbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht finden Beschäftigung in Gewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutzämtern oder in vorgesetzten Dienststellen.Arbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht arbeiten in erster Liniein Büroräumenim Außendienst (z.B. in Betrieben, auf Baustellen)Sie arbeiten ggf. auch in Besprechungsräumen.Welche Voraussetzungen benötigt man?Für die Ausbildung werden in der Regel mindestens ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) und eine Meister-, Industriemeister- oder Technikerprüfung in einer für den Gewerbeaufsichtsdienst geeigneten Fachrichtung vorausgesetzt, ggf. in Verbindung mit einer mehrjährigen Berufspraxis.Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.Worauf kommt es an?Anforderungen:Sorgfalt (z.B. beim Durchführen von Kontrollen, beim Verfassen von Prüfberichten)Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit internen Daten der kontrollierten Betriebe und Baustellen)Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen (z.B. bei Beanstandungen)Mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (z.B. im Gespräch mit Antragsstellern, beim Abfassen von Prüfberichten)Schulfächer:Physik/Chemie (z.B. zum Auswerten und Bewerten von Messwertergebnissen)Wirtschaft/Recht (z.B. bei der Anwendung von Rechtsvorschriften aus Bereichen wie Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Anlagensicherheit)Deutsch (z.B. für das Erstellen von Prüfberichten, Widerspruchs- und Genehmigungsbescheiden)Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto) - je nach Bundesland: 1.409 € bis 1.515 €.
Ist Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst) eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst) qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst) in Deutschland typischerweise? ▼
Lernorte sind:Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, z.B. Verwaltungsschulen: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)Gewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutzämter: Büroräume, Außendienst (z.B. bei Messungen und Betriebskontrollen)
Wie hoch ist das typische Gehalt für Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (mittlerer technischer Dienst) in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.