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Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)

Beamter/Beamtin - Allgemeine Innere Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)

Ausbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 73284

Was ist Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)?

Aufgaben und Tätigkeiten Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung sind mit qualifizierten Verwaltungs- und Führungsaufgaben betraut. Sie wirken an der Vorbereitung und am Erlass von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften mit, entwerfen Vorlagen für neue Rechtsverordnungen und schreiben Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. Innerhalb ihrer Abteilung oder Dienststelle planen und organisieren sie die Arbeitsabläufe und sind in ihrem Aufgabenbereich für eine einheitliche Rechtsanwendung verantwortlich. Sie koordinieren und kontrollieren den ordnungsgemäßen und einheitlichen Verwaltungsvollzug in nachgeordneten Behörden. Dazu erarbeiten sie allgemeine Verwaltungsvorschriften und erlassen Weisungen. Sie klären rechtliche Zweifelsfälle und entscheiden in Grundsatzfragen. In der inneren Verwaltung von Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden bearbeiten sie in verantwortlicher Position Personal- und Haushaltsangelegenheiten.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung finden Beschäftigung bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden der allgemeinen und inneren Verwaltung bzw. bei Landesbehörden der allgemeinen Finanzverwaltung.Arbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung arbeiten in erster Linie in Büroräumenin BesprechungsräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Außendienst (z.B. bei Repräsentationsaufgaben)im Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist ein abgeschlossenes Masterstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss z.B. der Wirtschaftswissenschaften oder der Staats-, Verwaltungswissenschaft Voraussetzung für die Ausbildung.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden.Inhalte des VorbereitungsdienstesTheoretische Ausbildungsabschnitte, z.B.:Informations- und KommunikationstechnikÖffentliche FinanzwirtschaftÖffentliches DienstrechtPersonalführung und -entwicklungStaats- und VerwaltungsrechtVerwaltungsorganisation und PlanungPraktische Ausbildungsabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des höheren Dienstes 2.624 € (bei Bundesbehörden) bzw. ca. 1.726 € (bei Länderbehörden).

Steckbrief

Berufstyp: Beamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes oder der BundesländerDauer des VorbereitungsdienstesI.d.R. 2 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum VorbereitungsdienstJe nach Bundesland unterschiedlich (z.B. abgeschlossenes Masterstudium)LernorteBildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung (z.B. Verwaltungsakademien), Hochschulen für Verwaltungswissenschaften, Landes- oder Kommunalbehörden

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Lernorte sind:Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, z.B. Verwaltungsakademien, Hochschulen für Verwaltungswissenschaften: UnterrichtsräumeLandes- und Kommunalbehörden: Büroräume

Steckbrief

BerufstypBeamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes oder der BundesländerDauer des VorbereitungsdienstesI.d.R. 2 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum VorbereitungsdienstJe nach Bundesland unterschiedlich (z.B. abgeschlossenes Masterstudium)LernorteBildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung (z.B. Verwaltungsakademien), Hochschulen für Verwaltungswissenschaften, Landes- oder KommunalbehördenAufgaben und Tätigkeiten Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung sind mit qualifizierten Verwaltungs- und Führungsaufgaben betraut. Sie wirken an der Vorbereitung und am Erlass von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften mit, entwerfen Vorlagen für neue Rechtsverordnungen und schreiben Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. Innerhalb ihrer Abteilung oder Dienststelle planen und organisieren sie die Arbeitsabläufe und sind in ihrem Aufgabenbereich für eine einheitliche Rechtsanwendung verantwortlich. Sie koordinieren und kontrollieren den ordnungsgemäßen und einheitlichen Verwaltungsvollzug in nachgeordneten Behörden. Dazu erarbeiten sie allgemeine Verwaltungsvorschriften und erlassen Weisungen. Sie klären rechtliche Zweifelsfälle und entscheiden in Grundsatzfragen. In der inneren Verwaltung von Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden bearbeiten sie in verantwortlicher Position Personal- und Haushaltsangelegenheit...

Ausbildungsdauer

I.d.R. 2 Jahre

Auswahlverfahren

Der Eignungstest besteht z.B. aus einem Online-Test, einem Vorstellungsgespräch und einem Assessment-Center.

Ausbildungsaufbau

Gliederung eines Vorbereitungsdienstes im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) VerwaltungEinführungslehrgang, z.B. an einem Institut für öffentliche Verwaltung: 2 MonatePraktische Ausbildung, z.B. bei einer Bezirksregierung: 7 MonateZwischenlehrgang, z.B. an einem Institut für öffentliche Verwaltung: 1 MonatPraktische Ausbildung, z.B. bei einer Behörde des Bundes oder der Länder, einem Verband oder Unternehmen: 3 MonateHochschulsemester, z.B. an einer Hochschule für Verwaltungswissenschaften: 3 MonateZwischenlehrgang, z.B. an einem Institut für öffentliche Verwaltung: 1 MonatPraktische Ausbildung, z.B. bei einem Verwaltungsgericht: 3 MonateAbschlusslehrgang mit Vorbereitung auf die Staatsprüfung, z.B. an einem Institut für öffentliche Verwaltung: 4 MonateLaufbahn- bzw. StaatsprüfungAusbildungsdauer insgesamt: 2 Jahre

Ausbildungskosten

Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Für die Unterbringung am Ausbildungsort können ebenfalls Kosten entstehen.

Ausbildungsinhalte

Theoretische Ausbildungsabschnitte, z.B.:Informations- und KommunikationstechnikÖffentliche FinanzwirtschaftÖffentliches DienstrechtPersonalführung und -entwicklungStaats- und VerwaltungsrechtVerwaltungsorganisation und PlanungPraktische Ausbildungsabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der theoretischen Ausbildungsabschnitte:Lehrveranstaltungen: Unterricht besuchenEigenständige Arbeit: z.B. Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Leistungsnachweise vorbereitenOrganisation: z.B. vorgegebene Abgabetermine für Leistungsnachweise einhaltenWährend der praktischen Ausbildungsabschnitte:Praktische Mitarbeit: z.B. im jeweiligen Einsatzbereich eigenständig mitarbeiten, bei Leitungsaufgaben wie der Personalplanung mitwirkenSchlüsselqualifikationen: z.B. Problemlösungs-, Organisations- und Führungskompetenzen erweitern

Ausbildungsvergütung

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): 2.624 €Beispielhafter monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Länderbehörden (brutto): 1.726 €Quellen:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)LandesbesoldungsgesetzeHinweis: Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Zugangsstudienfächer

Eine Ausbildung ist z.B. mit folgenden Abschlüssen möglich:Wirtschaftswissenschaften (weiterführend)Volkswirtschaftslehre (weiterführend)Sozialwissenschaften (weiterführend)Staats-, Verwaltungswissenschaft (weiterführend)Politikwissenschaft (weiterführend)

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst: Management/Organisation: z.B. um die öffentliche Verwaltung effizient organisieren zu könnenMitarbeiterführung und -anleitung: z.B. um Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternative bietet sich für den Beruf Beamter/Beamtin im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung an:Bereich Recht und VerwaltungBeamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)Gemeinsamkeit:Verwaltungsabläufe planen und organisieren

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung erfolgt als Vorbereitungsdienst und dauert i.d.R. 2 Jahre. Sie ist durch Verordnungen des Bundes bzw. der Bundesländer geregelt und führt zu einer Laufbahn- bzw. Staatsprüfung.Voraussetzung ist i.d.R. mindestens ein Masterstudium.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Ausbildung ist bundesrechtlich sowie in dem genannten Bundesland landesrechtlich geregelt und führt zu folgenden Abschluss-/Berufsbezeichnungen:Bund:Master of Public Administration (MPA)Nordrhein-Westfalen:Assessor/Assessorin des VerwaltungsdienstesDie Laufbahn ist darüber hinaus in folgenden Bundesländern eingerichtet, in denen keine Abschluss-/Berufsbezeichnungen vorliegen:Baden-WürttembergBerlinHamburgSachsenLaufbahnbezeichnungen Beamter/Beamtin - Allgemeine Innere Verwaltung (höherer Dienst)Beamter/Beamtin - Allgemeine Finanzverwaltung (höherer Dienst) Beamter/Beamtin - Allgemeine Verwaltung (Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene) Beamter/Beamtin - Allgemeiner Verwaltungsdienst (Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt)Die Laufbahnbezeichnungen sind beispielhaft und können je nach Bundesland bzw. Bundesbehörde variieren.Hinweis: Die zuständigen Stellen legen fest, ob die Laufbahn als Ausbildung angeboten wird.

Perspektiven nach der Ausbildung

Den passenden Einsatzbereich findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung in Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden.Auf dem Laufenden bleibenDurch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell oder bringt sie auf den neuesten Stand. Das Themenspektrum reicht dabei von Verwaltungsrecht bis hin zu Mitarbeiterführung.Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung die Möglichkeit, an verwaltungsinternen Lehrgängen zur Weiterqualifizierung teilzunehmen.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahnen wird von Bund und Ländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen.BundesebeneVerordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium "Master of Public Administration" an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (MPAFHBundV) vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 497), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 16 der Verordnung vom 11.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 67)Hinweis: Auf Bundesebene ist die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung i.d.R. durch Aufstieg aus dem gehobenen Dienst zu erreichen.LandesebeneVerordnung des Finanzministeriums über die Errichtung von Laufbahnen und weitere Laufbahnvorschriften für den Bereich der Finanzverwaltung (Finanzlaufbahnverordnung – FLVO), verkündet als Artikel 1 der Verordnung vom 17.09.2025 (BW. GBl. Nr. 89)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes (APOhD) vom 17.09.1988 (Ber.GVBl. S. 1864), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 19.12.2017Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst - LVO-AVD) vom 05.03.2013 (Ber.GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24.02.2025 (Ber.GVBl. S. 134)Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsam...

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung ist in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss in einem geeigneten Studienfach, z.B. der Wirtschaftswissenschaften oder der Staats-, Verwaltungswissenschaft.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) in Deutschland?

Aufgaben und Tätigkeiten Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung sind mit qualifizierten Verwaltungs- und Führungsaufgaben betraut. Sie wirken an der Vorbereitung und am Erlass von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften mit, entwerfen Vorlagen für neue Rechtsverordnungen und schreiben Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. Innerhalb ihrer Abteilung oder Dienststelle planen und organisieren sie die Arbeitsabläufe und sind in ihrem Aufgabenbereich für eine einheitliche Rechtsanwendung verantwortlich. Sie koordinieren und kontrollieren den ordnungsgemäßen und einheitlichen Verwaltungsvollzug in nachgeordneten Behörden. Dazu erarbeiten sie allgemeine Verwaltungsvorschriften und erlassen Weisungen. Sie klären rechtliche Zweifelsfälle und entscheiden in Grundsatzfragen. In der inneren Verwaltung von Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden bearbeiten sie in verantwortlicher Position Personal- und Haushaltsangelegenheiten.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung finden Beschäftigung bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden der allgemeinen und inneren Verwaltung bzw. bei Landesbehörden der allgemeinen Finanzverwaltung.Arbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im höheren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung arbeiten in erster Linie in Büroräumenin BesprechungsräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Außendienst (z.B. bei Repräsentationsaufgaben)im Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist ein abgeschlossenes Masterstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss z.B. der Wirtschaftswissenschaften oder der Staats-, Verwaltungswissenschaft Voraussetzung für die Ausbildung.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden.Inhalte des VorbereitungsdienstesTheoretische Ausbildungsabschnitte, z.B.:Informations- und KommunikationstechnikÖffentliche FinanzwirtschaftÖffentliches DienstrechtPersonalführung und -entwicklungStaats- und VerwaltungsrechtVerwaltungsorganisation und PlanungPraktische Ausbildungsabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des höheren Dienstes 2.624 € (bei Bundesbehörden) bzw. ca. 1.726 € (bei Länderbehörden).

Ist Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) in Deutschland typischerweise?

Lernorte sind:Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, z.B. Verwaltungsakademien, Hochschulen für Verwaltungswissenschaften: UnterrichtsräumeLandes- und Kommunalbehörden: Büroräume

Wie hoch ist das typische Gehalt für Beamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst) in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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