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Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst)

Beamter/Beamtin - Kriminaldienst (höherer Dienst)

Ausbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 53224

Was ist Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst)?

Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im höheren Kriminaldienst leiten und koordinieren die Ermittlungen bei besonders schweren Verbrechen, beispielsweise bei Tötungsdelikten, Entführungs-, Vergewaltigungs- sowie Vermisstenfällen oder schweren Bränden. Auch allgemeine Führungsaufgaben nehmen sie wahr und leiten zum Beispiel ein Kommissariat oder die Abteilung einer Zentralstelle. An der Aus- und Weiterbildung von Nachwuchskräften sind sie ebenfalls beteiligt. Gegebenenfalls sind sie in der Kriminalitätsprävention oder innerhalb von Deliktsbereichen wie Wirtschafts-, Computer- und Internetkriminalität, Terrorismus, organisiertem Verbrechen oder Umweltkriminalität eingesetzt. Sie organisieren Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zur polizeilichen Verbrechensbekämpfung, koordinieren z.B. die Sammlung und Auswertung von Nachrichten und Unterlagen oder die bundesweite Zusammenarbeit der Polizei. Darüber hinaus erstellen sie kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken und sind an Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligt, beispielsweise hinsichtlich neuer Methoden der Verbrechensbekämpfung.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im höheren Kriminaldienst finden Beschäftigung bei Institutionen des Bundes oder der Länder, z.B. in Kriminalkommissariaten, Landeskriminalämtern oder im Bundeskriminalamt.Arbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im höheren Kriminaldienst arbeiten in erster Liniein BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Unterrichts- oder Besprechungsräumenim Außendienst (bei Ermittlungen)VoraussetzungenI.d.R. sind ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder die Laufbahnprüfung für den gehobenen Kriminal- bzw. Polizeivollzugsdienst nach einem abgeschlossenen Studium an einer Fachhochschule/Hochschule für öffentliche Verwaltung, Diensterfahrungen nach dem (Fach-)Hochschulstudium und besondere Bewährung im Dienst Voraussetzungen für das Masterstudium.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die besonderen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen an die Polizeidiensttauglichkeit sowie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Die zulässige Höchstaltersgrenze ist einzuhalten.Inhalte des StudiumsTheoretische Studienabschnitte, z.B. in den Bereichen:Betriebswirtschaftslehre - Public Management PolizeiEinsatzmanagementEuropäische polizeiliche Kooperationen sowie nationale und internationale polizeiliche ZusammenarbeitFührung in der PolizeiKriminalistikKriminalität unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik - "Cybercrime"KriminologieOrganisation und Personalmanagement in der PolizeiRechtswissenschaften, z.B. Straf- und StrafprozessrechtSozial-, Arbeits- und OrganisationspsychologieVerwaltungswissenschaft mit Schwerpunkt Politik und GesellschaftPraktische Studienabschnitte und Hospitationen in den betreffenden kriminalpolizeilichen Behörden vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.Was verdient man während des Studiums?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des höheren Dienstes 2.624 € (bei Bundesbehörden) bzw. ca. 1.726 € (bei Länderbehörden).

Steckbrief

Berufstyp: Beamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartMasterstudium, geregelt durch Verordnung der Deutschen Hochschule der Polizei sowie durch Verordnungen des Bundes und der BundesländerDauerI.d.R. 2 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum MasterstudiumI.d.R. abgeschlossenes HochschulstudiumLernorteDeutsche Hochschule der Polizei, polizeiliche Bildungseinrichtungen des Bundes und der Länder, kriminalpolizeiliche Behörden

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

▶ Lernorte

Lernorte sind:Deutsche Hochschule der Polizei, polizeiliche Bildungseinrichtungen des Bundes und der Länder: Seminarräume, Hörsäle, Übungs- und GruppenräumeKriminalpolizeiliche Behörden, z.B. Landeskriminalämter bzw. das Bundeskriminalamt: Büroräume

▶ Steckbrief

BerufstypBeamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartMasterstudium, geregelt durch Verordnung der Deutschen Hochschule der Polizei sowie durch Verordnungen des Bundes und der BundesländerDauerI.d.R. 2 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum MasterstudiumI.d.R. abgeschlossenes HochschulstudiumLernorteDeutsche Hochschule der Polizei, polizeiliche Bildungseinrichtungen des Bundes und der Länder, kriminalpolizeiliche BehördenAufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im höheren Kriminaldienst leiten und koordinieren die Ermittlungen bei besonders schweren Verbrechen, beispielsweise bei Tötungsdelikten, Entführungs-, Vergewaltigungs- sowie Vermisstenfällen oder schweren Bränden. Auch allgemeine Führungsaufgaben nehmen sie wahr und leiten zum Beispiel ein Kommissariat oder die Abteilung einer Zentralstelle. An der Aus- und Weiterbildung von Nachwuchskräften sind sie ebenfalls beteiligt. Gegebenenfalls sind sie in der Kriminalitätsprävention oder innerhalb von Deliktsbereichen wie Wirtschafts-, Computer- und Internetkriminalität, Terrorismus, organisiertem Verbrechen oder Umweltkriminalität eingesetzt. Sie organisieren Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zur polizeilichen Verbrechensbekämpfung, koordinieren z.B. die Sammlung und Auswertung von Nachrichten und Unterlagen oder die bundesweite Zusammenarbeit der Polizei. Darüber hinaus erstellen sie kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken und sind an Forschungs-...

▶ Ausbildungsdauer

2 JahreZusätzlich ist beim Bundeskriminalamt sowie in einigen Bundesländern ein mehrmonatiges Praktikum/Vorstudium abzuleisten.

▶ Auswahlverfahren

Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, das von Bund und Ländern in Kooperation mit der Deutschen Hochschule der Polizei nach dem Prinzip der Bestenauswahl festgelegt wird. Im Allgemeinen dient das Auswahlverfahren der Feststellung der geistigen Befähigung, der Allgemeinbildung, der körperlichen Eignung und der Leistungsfähigkeit und soll einen Eindruck von der Gesamtpersönlichkeit vermitteln.

▶ Ausbildungsaufbau

Gliederung des Masterstudiengangs im höheren Kriminaldienstdezentraler Studienabschnitt bei polizeilichen Bildungseinrichtungen des Bundes und der Länder, bei kriminalpolizeilichen Behörden: 12 MonateStudienphase an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster: 12 MonateMasterprüfungStudiendauer insgesamt: 2 Jahre

▶ Ausbildungskosten

Studiengebühren werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Erfolgt die Unterbringung an den Bildungsstätten, können ebenfalls Kosten entstehen.

▶ Ausbildungsinhalte

Die Studieninhalte sind in Modulform organisiert.Theoretische Studienabschnitte, z.B. in den Bereichen:Betriebswirtschaftslehre - Public Management PolizeiEinsatzmanagementEuropäische polizeiliche Kooperationen sowie nationale und internationale polizeiliche ZusammenarbeitFührung in der PolizeiKriminalistikKriminalität unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik - "Cybercrime"KriminologieOrganisation und Personalmanagement in der PolizeiRechtswissenschaften, z.B. Straf- und StrafprozessrechtSozial-, Arbeits- und OrganisationspsychologieVerwaltungswissenschaft mit Schwerpunkt Politik und GesellschaftPraktische Studienabschnitte und Hospitationen in den betreffenden kriminalpolizeilichen Behörden vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.

▶ Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der theoretischen Studienabschnitte:Lehrveranstaltungen: Vorlesungen und Seminare in den Hörsälen und Seminarräumen der Deutschen Hochschule der Polizei besuchenEigenständige Arbeit: z.B. Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Leistungsnachweise vorbereitenOrganisation: z.B. vorgegebene Abgabetermine für Referate und Seminararbeiten einhaltenWährend der praktischen Studienabschnitte:Hospitationen: praktische Mitarbeit und praktische Übungen in den kriminalpolizeilichen BehördenSchlüsselqualifikationen: z.B. Problemlösungs-, Organisations- und Führungskompetenzen erweitern

▶ Ausbildungsvergütung

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): 2.624 €Beispielhafter monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Länderbehörden (brutto): 1.726 €Quellen:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)LandesbesoldungsgesetzeHinweis: Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

▶ Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst: Management/Organisation: z.B. um die Verwaltung in den Kriminalämtern effizient organisieren zu könnenMitarbeiterführung und -anleitung: z.B. um Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten

▶ Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Beamter/Beamtin im höheren Kriminaldienst an:Bereich Schutz und SicherheitPolizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin in der Bundespolizei (höherer Dienst)Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin (höherer Dienst)Gemeinsamkeit:Aufgaben in der Kriminalitätsbekämpfung und -prävention übernehmenBereich GesellschaftswissenschaftenKriminologie (weiterführend)Gemeinsamkeit:Kriminelles Verhalten analysieren und durch geeignete Maßnahmen verringern

▶ Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im höheren Kriminaldienst erfolgt in der Regel als 2-jähriges Masterstudium. Sie ist durch eine Verordnung der Deutschen Hochschule der Polizei sowie durch Verordnungen des Bundes und der Bundesländer geregelt. Die Ausbildung schließt mit einer Masterprüfung ab.In der Regel wird mindestens ein Hochschulstudium vorausgesetzt.

▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Das Studium ist bundesrechtlich sowie landesrechtlich geregelt und führt zu folgender Abschlussbezeichnung:Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen:Master of Arts - Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement (M.A. - Public Administration - Police Management)LaufbahnbezeichnungenBeamter/Beamtin - Kriminaldienst des Bundes (höherer Dienst)Beamter/Beamtin - Kriminaldienst (Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt)Beamter/Beamtin - Kriminaldienst (Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene)Beamter/Beamtin - Kriminaldienst (vierte Qualifikationsebene)Beamter/Beamtin - Kriminaldienst (viertes Einstiegsamt)Die Laufbahnbezeichnungen sind beispielhaft und können je nach Bundesland bzw. Bundesbehörde variieren.Hinweis: Die zuständigen Stellen legen fest, ob die Laufbahn als Studium angeboten wird.

▶ Perspektiven nach der Ausbildung

Den passenden Einsatzbereich findenNach ihrem Studium arbeiten Beamte und Beamtinnen im höheren Kriminaldienst in Kriminalkommissariaten, Landeskriminalämtern oder im Bundeskriminalamt.Auf dem Laufenden bleibenDurch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell oder bringt sie auf den neuesten Stand. Das Themenspektrum reicht dabei von Personenschutz bis hin zu Psychologie.Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Beamte und Beamtinnen im höheren Kriminaldienst die Möglichkeit, an verwaltungsinternen Lehrgängen zur Weiterqualifizierung teilzunehmen.

▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Das Studium für die Beamtenlaufbahnen wird von der Deutschen Hochschule der Polizei sowie von Bund und Ländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen. I.d.R. regeln die Verordnungen für den Polizeivollzugsdienst auch das Studium im Kriminaldienst.Bundeseinheitliche Regelung für das Masterstudium an der Deutschen Hochschule der PolizeiPrüfungsordnung für den Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" (Public Management - Police Management) an der Deutschen Hochschule der Polizei (PrüfO-MA-PM) vom 22.09.2016BundesebeneVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes (HKrimDAPrV) vom 15.01.2011 (BGBl. I S. 43), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2883)Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes (Kriminallaufbahnverordnung - KrimLV) vom 18.09.2009 (BGBl. I S. 3042), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 Verordnung vom 11.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 67)LandesebeneVerordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Polizeivollzugsdienst - APrOPol hD) vom 18.12.2014 (BW. GBl. 2015 S. 51), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 09.03.2021 (BW. GBl. S. 327)Verordnung des Innenministeriums über die Einrichtung von Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes (Laufbahnverordnung-Polizeivollz...

▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzungen sind die Laufbahnprüfung für den gehobenen Kriminal- bzw. Polizeivollzugsdienst nach dem abgeschlossenen Studium an einer Fachhochschule/Hochschule für öffentliche Verwaltung oder einer vergleichbaren Einrichtung, Diensterfahrungen nach dem (Fach-)Hochschulstudium und besondere Bewährung im Dienst oder das Abschlusszeugnis einer wissenschaftlichen Hochschule.Darüber hinaus ist der Nachweis über die Polizeidiensttauglichkeit erforderlich, z.B. gesundheitliche Eignung, körperliche Mindestgröße. Außerdem darf die zulässige Höchstaltersgrenze nicht überschritten werden (z.B. ein Höchstalter von 42 Jahren beim Bundeskriminaldienst). Für das Studium beim Bund sowie in einigen Bundesländern wird zusätzlich ein mehrmonatiges Vorstudium vorausgesetzt.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst) in Deutschland? ▼

Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im höheren Kriminaldienst leiten und koordinieren die Ermittlungen bei besonders schweren Verbrechen, beispielsweise bei Tötungsdelikten, Entführungs-, Vergewaltigungs- sowie Vermisstenfällen oder schweren Bränden. Auch allgemeine Führungsaufgaben nehmen sie wahr und leiten zum Beispiel ein Kommissariat oder die Abteilung einer Zentralstelle. An der Aus- und Weiterbildung von Nachwuchskräften sind sie ebenfalls beteiligt. Gegebenenfalls sind sie in der Kriminalitätsprävention oder innerhalb von Deliktsbereichen wie Wirtschafts-, Computer- und Internetkriminalität, Terrorismus, organisiertem Verbrechen oder Umweltkriminalität eingesetzt. Sie organisieren Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zur polizeilichen Verbrechensbekämpfung, koordinieren z.B. die Sammlung und Auswertung von Nachrichten und Unterlagen oder die bundesweite Zusammenarbeit der Polizei. Darüber hinaus erstellen sie kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken und sind an Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligt, beispielsweise hinsichtlich neuer Methoden der Verbrechensbekämpfung.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im höheren Kriminaldienst finden Beschäftigung bei Institutionen des Bundes oder der Länder, z.B. in Kriminalkommissariaten, Landeskriminalämtern oder im Bundeskriminalamt.Arbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im höheren Kriminaldienst arbeiten in erster Liniein BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Unterrichts- oder Besprechungsräumenim Außendienst (bei Ermittlungen)VoraussetzungenI.d.R. sind ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder die Laufbahnprüfung für den gehobenen Kriminal- bzw. Polizeivollzugsdienst nach einem abgeschlossenen Studium an einer Fachhochschule/Hochschule für öffentliche Verwaltung, Diensterfahrungen nach dem (Fach-)Hochschulstudium und besondere Bewährung im Dienst Voraussetzungen für das Masterstudium.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die besonderen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen an die Polizeidiensttauglichkeit sowie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Die zulässige Höchstaltersgrenze ist einzuhalten.Inhalte des StudiumsTheoretische Studienabschnitte, z.B. in den Bereichen:Betriebswirtschaftslehre - Public Management PolizeiEinsatzmanagementEuropäische polizeiliche Kooperationen sowie nationale und internationale polizeiliche ZusammenarbeitFührung in der PolizeiKriminalistikKriminalität unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik - "Cybercrime"KriminologieOrganisation und Personalmanagement in der PolizeiRechtswissenschaften, z.B. Straf- und StrafprozessrechtSozial-, Arbeits- und OrganisationspsychologieVerwaltungswissenschaft mit Schwerpunkt Politik und GesellschaftPraktische Studienabschnitte und Hospitationen in den betreffenden kriminalpolizeilichen Behörden vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.Was verdient man während des Studiums?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des höheren Dienstes 2.624 € (bei Bundesbehörden) bzw. ca. 1.726 € (bei Länderbehörden).

Ist Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst) eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst) qualifiziert werden? ▼

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst) in Deutschland typischerweise? ▼

Lernorte sind:Deutsche Hochschule der Polizei, polizeiliche Bildungseinrichtungen des Bundes und der Länder: Seminarräume, Hörsäle, Übungs- und GruppenräumeKriminalpolizeiliche Behörden, z.B. Landeskriminalämter bzw. das Bundeskriminalamt: Büroräume

Wie hoch ist das typische Gehalt für Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (höherer Dienst) in Deutschland? ▼

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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