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Beamter/Beamtin im Forstdienst (gehobener Dienst)

Beamter/Beamtin - Forstdienst (gehobener Dienst)

Was ist Beamter/Beamtin im Forstdienst (gehobener Dienst)?

Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst sichern zum Nutzen der Allgemeinheit die wirtschaftliche, soziale und ökologische Funktion der Wälder und bewahren diese vor Schäden. Häufig wirken sie an der Landschafts- und Raumplanung mit. Sie wählen bei Aufforstungen standortgerechte Baumarten aus, kontrollieren den Holzzuwachs und berücksichtigen dabei die besonderen Herausforderungen des Klimawandels. Auch sorgen sie für eine angemessene forstliche Infrastruktur, z.B. durch Instandhaltung oder Neuanlage von Forstwegen. Sie planen und kalkulieren die Kosten für Waldarbeiten wie Holzeinschlag, Aufforstung oder Schädlingsbekämpfung. Für die Ausschreibung und Vergabe von Arbeiten an externe Auftragnehmer sind sie ebenso zuständig wie für deren Überwachung.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst finden Beschäftigungin Forstämtern und -verwaltungen der Kommunen und Länderin Landwirtschafts- und Umweltministerien bzw. -ämternArbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst arbeiten in erster Liniein Büroräumenim FreienDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Schulungsräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss im Studienfach Forstwissenschaft, -wirtschaft Voraussetzung für die Ausbildung.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, die gesundheitliche Eignung für den gehobenen Forstdienst, die sogenannte Forstdiensttauglichkeit, nachweisen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Der Besitz des Jagd- und Führerscheins ist i.d.R. notwendig. In einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen sind einzuhalten.Inhalte des VorbereitungsdienstesTheoretische und praktische Ausbildungsinhalte, z.B. in den Bereichen:Forstbetrieb, hoheitliche und sonstige behördliche Aufgaben, Dienstleistungen, Umweltbildung und Erholung, Schutz und Renaturierung, MitarbeiterführungVermittlung betriebsinterner Vorschriften sowie von Betriebs- und VerwaltungsabläufenForstplanung, Versuchswesen und InformationssystemeWas verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes 1.549 €.

Steckbrief

Berufstyp: Beamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen der BundesländerDauer des Vorbereitungsdienstes1-1,5 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum VorbereitungsdienstJe nach Bundesland unterschiedlich (z.B. abgeschlossenes Bachelorstudium)LernorteForstämter und -verwaltungen, Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung der Bundesländer, z.B. Forstschulen

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Agrar-, Forst- und Ernährungswiss. →

Der Beruf Beamter/Beamtin im Forstdienst (gehobener Dienst) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Agrar-, Forst- und Ernährungswiss.:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Lernorte sind:Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, z.B. Forstschulen: SchulungsräumeForstämter und -verwaltungen: Büroräume, im Freien

Aktuelles

Novellierung der BundeslaufbahnverordnungAm 17.03.2026 trat die neue Bundeslaufbahnverordnung in Kraft. Sie eröffnet bedarfsorientierte Sonderzugänge, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Schwerpunkt der Reform ist u.a. die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung. Im gehobenen technischen Verwaltungsdienst sowie im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst ist nun z.B. auch der Zugang für Personen mit den beruflichen Fortbildungsabschlüssen Bachelor Professional oder Master Professional möglich.

Steckbrief

BerufstypBeamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen der BundesländerDauer des Vorbereitungsdienstes1-1,5 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum VorbereitungsdienstJe nach Bundesland unterschiedlich (z.B. abgeschlossenes Bachelorstudium)LernorteForstämter und -verwaltungen, Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung der Bundesländer, z.B. ForstschulenAufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst sichern zum Nutzen der Allgemeinheit die wirtschaftliche, soziale und ökologische Funktion der Wälder und bewahren diese vor Schäden. Häufig wirken sie an der Landschafts- und Raumplanung mit. Sie wählen bei Aufforstungen standortgerechte Baumarten aus, kontrollieren den Holzzuwachs und berücksichtigen dabei die besonderen Herausforderungen des Klimawandels. Auch sorgen sie für eine angemessene forstliche Infrastruktur, z.B. durch Instandhaltung oder Neuanlage von Forstwegen. Sie planen und kalkulieren die Kosten für Waldarbeiten wie Holzeinschlag, Aufforstung oder Schädlingsbekämpfung. Für die Ausschreibung und Vergabe von Arbeiten an externe Auftragnehmer sind sie ebenso zuständig wie für deren Überwachung.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst finden Beschäftigungin Forstämtern und -verwaltungen der Kommunen und Länderin Landwirtschafts- und Umweltministerien bzw. -ämternArbeitsorte:Beamte und...

Ausbildungsdauer

1 bis 1,5 Jahre

Auswahlverfahren

Im Auswahlverfahren wird die persönliche und fachliche Eignung z.B. im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs geprüft.

Ausbildungsaufbau

Gliederung eines Vorbereitungsdienstes im gehobenen Forstdienst1. Ausbildungsabschnitt (Landesforstanstalt, Forstamt): 7 MonateRevierzeit: 5 MonateInnendienstzeit: 2 Monate2. Ausbildungsabschnitt (Landesforstanstalt, zentrale Leitung sowie Betriebsteil Forstplanung, Versuchswesen und Informationssysteme): 2 Monate3. Ausbildungsabschnitt (Reisezeit): 1 Monat4. Ausbildungsabschnitt (Lehrgänge, Thementage, Exkursionen und Konsultationen): 1 MonatLaufbahnprüfung: 1 MonatAusbildungsdauer insgesamt: 1 Jahr

Ausbildungskosten

Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Für die Unterbringung am Ausbildungsort können ebenfalls Kosten entstehen.

Ausbildungsinhalte

Theoretische und praktische Ausbildungsinhalte, z.B. in den Bereichen: Revier- und InnendienstEinführung in die Bereiche Forstbetrieb, hoheitliche und sonstige behördliche Aufgaben, Dienstleistungen, Umweltbildung und Erholung, Schutz und Renaturierung sowie MitarbeiterführungVermittlung betriebsinterner Vorschriften sowie von Betriebs- und VerwaltungsabläufenBesuch forstlicher Betriebe und Einrichtungen, u.a. eines BiosphärenreservatsamtsForstplanung, Versuchswesen und InformationssystemeKennenlernen der Dienstgeschäfte des LeitungsbereichsÜberblick über die Organisation und den Gesamtaufgabenbereich der zentralen Leitung einer LandesforstanstaltGrundzüge der praktizierten Verfahren der Forsteinrichtung und der StandorterkundungIT-Verfahren, Forschungs- und Monitoringaufgaben

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der theoretischen Ausbildungsabschnitte:Lehrveranstaltungen: (Fach-)Lehrgänge besuchenEigenständige Arbeit: z.B. Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Leistungsnachweise vorbereitenOrganisation: z.B. vorgegebene Abgabetermine für Referate und Hausarbeiten einhaltenWährend der praktischen Ausbildungsabschnitte:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. im Revier- und Innendienst Angelegenheiten des Forstbetriebes bearbeitenReisezeit: z.B. forstliche Betriebe und Einrichtungen besuchen, u.a. ein Nationalparkamt oder ein Biosphärenreservatsamt; an Exkursionen teilnehmenSchlüsselqualifikationen: z.B. Problemlösungs-, Organisations- und Kommunikationskompetenzen erweitern

Ausbildungsvergütung

Beispielhafter monatlicher Anwärtergrundbetrag (brutto): 1.549 €Quelle:LandesbesoldungsgesetzeHinweis: Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

Zugangsstudienfächer

Eine Ausbildung ist z.B. mit folgendem Abschluss möglich:Forstwissenschaft, -wirtschaft (grundständig)

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst: Management/Organisation: z.B. um Probleme der Forstverwaltung effizient lösen zu können

Ausbildungsalternativen

Folgende Alternativen bieten sich für den Beruf Beamter/Beamtin im gehobenen Forstdienst an:Bereich Recht und VerwaltungBeamter/Beamtin in der Agrarverwaltung (gehobener technischer Dienst)Beamter/Beamtin in der Umweltverwaltung (gehobener technischer Dienst)Gemeinsamkeit:Umweltbezogene Verwaltungsaufgaben im Bereich Forst- und Agrarwirtschaft übernehmenBereich PflanzenForstwissenschaft, -wirtschaft (weiterführend)Agrarwissenschaft (weiterführend)Gemeinsamkeit:Forst- bzw. agrarwissenschaftliche Daten erheben, aufbereiten und beurteilen

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im gehobenen Forstdienst erfolgt als Vorbereitungsdienst. Sie dauert 1 bis 1,5 Jahre und ist durch Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die Ausbildung schließt mit einer Laufbahnprüfung ab.Voraussetzung ist i.d.R. mindestens ein Bachelorstudium.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Ausbildung ist in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschluss-/Berufsbezeichnungen:Bayern:Staatlich geprüfter Forstingenieur/Staatlich geprüfte ForstingenieurinBrandenburg, Thüringen:Forstingenieur/ForstingenieurinDie Laufbahn ist darüber hinaus in folgenden Bundesländern eingerichtet, in denen keine Abschluss-/Berufsbezeichnungen vorliegen:Baden-WürttembergBerlinHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinLaufbahnbezeichnungenBeamter/Beamtin - Forstdienst (gehobener Dienst)Beamter/Beamtin - Forstdienst (gehobener technischer Dienst)Beamter/Beamtin - Forstdienst (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt)Beamter/Beamtin - Forstdienst (Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene)Beamter/Beamtin - Forstdienst (dritte Qualifikationsebene)Beamter/Beamtin - Forstdienst (drittes Einstiegsamt)Die Laufbahnbezeichnungen sind beispielhaft und können je nach Bundesland variieren.Hinweis: Die zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern legen fest, ob die Laufbahn als Ausbildung angeboten wird.

Perspektiven nach der Ausbildung

Den passenden Einsatzbereich findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Beamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst in Forstämtern und -verwaltungen der Kommunen und Länder sowie in Landwirtschafts- und Umweltministerien bzw. -ämtern.Auf dem Laufenden bleibenDurch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell oder bringt sie auf den neuesten Stand. Das Themenspektrum reicht dabei von Forstwirtschaft bis hin zu Finanz- und Rechnungswesen.Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Beamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst die Möglichkeit, nach erfolgreichem Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.Auch ein weiterführendes Studium kann in Betracht gezogen werden. Naheliegend ist es z.B., einen Masterabschluss im Studienfach Forstwissenschaft, -wirtschaft zu erwerben.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahnen wird von den Bundesländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen.Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Einrichtung von Laufbahnen (Laufbahnverordnung MLR - LVO-MLR) vom 11.04.2014 (BW.GBl. S. 220), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 30.11.2023 (BW.GBl. 2023 S. 442)Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Forstdienst (Fachverordnung Forst - FachV-Forst) vom 02.07.2010 (Bay.GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.11.2024 (Bay.GVBl. S. 590)Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten der technischen Dienste (Laufbahnverordnung technische Dienste - LVO-TD) vom 21.01.2014 (Ber.GVBl. S. 23), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 24.02.2025 (Ber.GVBl. S. 134)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen und höheren Forstdienstes im Land Brandenburg (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Forstdienst - APVghFD) vom 14.02.2024 (Bra. GVBl. II Nr. 14)Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren und den gehobenen Forstdienst des Landes Hessen (APOhgFD) vom 25.11.2015 (Hess.StAnz. S. 1389), geändert durch Artikel 51 der Verordnung vom 16.12.2025 (Hess.GVBl. Nr. 110)Verordnung über die forstliche Ausbildung und Prüfung für den Zugang zur Laufbahngruppe 2 des Agrar- und umweltbezogenen Dienstes im Land Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Forst - APOForst M-V) vom 08...

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung ist in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss im Studienfach Forstwissenschaft, -wirtschaft.Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung z.B. gefordert:gesundheitliche Eignung (Forstdiensttauglichkeit)Besitz eines gültigen JagdscheinsBesitz der Fahrerlaubnis der Klasse Bje nach Bundesland praktische Erfahrungen von mindestens 6 Monaten, z.B. aus Praktikum, Freiwilligem Ökologischem Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Ausbildung

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Beamter/Beamtin im Forstdienst (gehobener Dienst)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Beamter/Beamtin im Forstdienst (gehobener Dienst) in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst sichern zum Nutzen der Allgemeinheit die wirtschaftliche, soziale und ökologische Funktion der Wälder und bewahren diese vor Schäden. Häufig wirken sie an der Landschafts- und Raumplanung mit. Sie wählen bei Aufforstungen standortgerechte Baumarten aus, kontrollieren den Holzzuwachs und berücksichtigen dabei die besonderen Herausforderungen des Klimawandels. Auch sorgen sie für eine angemessene forstliche Infrastruktur, z.B. durch Instandhaltung oder Neuanlage von Forstwegen. Sie planen und kalkulieren die Kosten für Waldarbeiten wie Holzeinschlag, Aufforstung oder Schädlingsbekämpfung. Für die Ausschreibung und Vergabe von Arbeiten an externe Auftragnehmer sind sie ebenso zuständig wie für deren Überwachung.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst finden Beschäftigungin Forstämtern und -verwaltungen der Kommunen und Länderin Landwirtschafts- und Umweltministerien bzw. -ämternArbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst arbeiten in erster Liniein Büroräumenim FreienDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Schulungsräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss im Studienfach Forstwissenschaft, -wirtschaft Voraussetzung für die Ausbildung.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, die gesundheitliche Eignung für den gehobenen Forstdienst, die sogenannte Forstdiensttauglichkeit, nachweisen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Der Besitz des Jagd- und Führerscheins ist i.d.R. notwendig. In einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen sind einzuhalten.Inhalte des VorbereitungsdienstesTheoretische und praktische Ausbildungsinhalte, z.B. in den Bereichen:Forstbetrieb, hoheitliche und sonstige behördliche Aufgaben, Dienstleistungen, Umweltbildung und Erholung, Schutz und Renaturierung, MitarbeiterführungVermittlung betriebsinterner Vorschriften sowie von Betriebs- und VerwaltungsabläufenForstplanung, Versuchswesen und InformationssystemeWas verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes 1.549 €.

Ist Beamter/Beamtin im Forstdienst (gehobener Dienst) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin im Forstdienst (gehobener Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Beamter/Beamtin im Forstdienst (gehobener Dienst) qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin im Forstdienst (gehobener Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Beamter/Beamtin im Forstdienst (gehobener Dienst) in Deutschland typischerweise?

Lernorte sind:Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, z.B. Forstschulen: SchulungsräumeForstämter und -verwaltungen: Büroräume, im Freien

Wie hoch ist das typische Gehalt für Beamter/Beamtin im Forstdienst (gehobener Dienst) in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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