Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst)
Beamter/Beamtin - Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst)
Was ist Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst)?
Steckbrief
Berufstyp: BeamtenausbildungAusbildungsartStudium an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Zentralbereich und Fachbereich Kriminalpolizei), praktische Studienabschnitte beim Bundeskriminalamt sowie bei Kriminalpolizeidienststellen der Bundesländer oder Ausbildung im Verwendungsbereich Cyberkriminalität Abschluss: Bachelor (im Verwendungsbereich Cyberkriminalität: Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung)Dauer3 Jahre (im Verwendungsbereich Cyberkriminalität: 2 Jahre)
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Lernorte sind:Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Zentralbereich und Fachbereich Kriminalpolizei): Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, BibliothekenBundeskriminalamt, Kriminalpolizeidienststellen der Bundesländer: Räume der jeweiligen Dienststelle sowie ausbildungsförderliche EinsätzeZu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten)
▶ Aktuelles
Novellierung der BundeslaufbahnverordnungAm 17.03.2026 trat die neue Bundeslaufbahnverordnung in Kraft. Sie eröffnet bedarfsorientierte Sonderzugänge, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Schwerpunkt der Reform ist u.a. die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung. Im gehobenen technischen Verwaltungsdienst sowie im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst ist nun z.B. auch der Zugang für Personen mit den beruflichen Fortbildungsabschlüssen Bachelor Professional oder Master Professional möglich.
▶ Steckbrief
BerufstypBeamtenausbildungAusbildungsartStudium an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Zentralbereich und Fachbereich Kriminalpolizei), praktische Studienabschnitte beim Bundeskriminalamt sowie bei Kriminalpolizeidienststellen der Bundesländer oder Ausbildung im Verwendungsbereich CyberkriminalitätAbschlussBachelor (im Verwendungsbereich Cyberkriminalität: Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung)Dauer3 Jahre (im Verwendungsbereich Cyberkriminalität: 2 Jahre)Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im gehobenen Bundeskriminaldienst sind in der überregionalen bzw. internationalen Verbrechensbekämpfung tätig, auch im Bereich Computer- bzw. Internetkriminalität. Sie stellen beispielsweise Unterlagen sicher, sammeln Informationen, werten diese aus und unterrichten die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder sowie ggf. die Polizeibehörden anderer Staaten darüber. Bei der Tatortaufnahme und durch Observationen suchen und sichern sie Beweismittel. Sie fahnden nach Verdächtigen, vernehmen sie und wirken so bei der Aufklärung von Straftaten mit. Außerdem unterstützen sie die Polizeien der Länder bei der Verbrechensverhütung und erstellen erkennungsdienstliche bzw. kriminaltechnische Gutachten für Strafverfahren, einschließlich der Auswertung digitaler Spuren. Aus ihren Analysen der (Cyber-)Kriminalitätsentwicklung leiten sie Erkenntnisse für die Verbrechensbekämpfung, für organisatorische Planungen sowie für kriminologische Forschungen u...
▶ Ausbildungsdauer
3 JahreHinweis: Die Dauer der Qualifizierung zum Cyberkriminalisten bzw. zur Cyberkriminalistin beträgt 2 Jahre.
▶ Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren besteht aus 4 Teilen. Im 1. Teil, dem psychodiagnostischen Test, werden u.a. allgemeine kognitive Fähigkeiten, Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit geprüft. Im 2. Teil unterziehen sich die Bewerber/innen einem Sporttest, in dem u.a. Kraft und Ausdauer, Schnelligkeit und Geschicklichkeit beurteilt werden. Der 3. Teil setzt sich aus einem Kurzreferat und einer Einzelvorstellung vor einer Auswahlkommission zusammen. Im letzten Teil des Auswahlverfahrens erfolgt die ärztliche Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit. Zudem findet eine Sicherheitsüberprüfung statt.Bei der Einstellung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität ist zusätzlich ein fachspezifischer Eignungstest zu absolvieren. Im Rahmen eines Multiple-Choice-Tests werden IT-Vorkenntnisse bspw. aus den Bereichen Netzwerktechnik, Skripting, Programmierung und Datenanalyse geprüft.
▶ Ausbildungsaufbau
Gliederung des Bachelorstudienganges im gehobenen BundeskriminaldienstGrundstudium (Fachstudien I) an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Zentralbereich in Brühl): Module 1-4Fachstudien II an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden): Module 5-6Praxisintegrierende Studien I bei Kriminalpolizeidienststellen der Landespolizeien: Modul 7Fachstudien III an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden): Module 8-11Praxisintegrierende Studien II beim Bundeskriminalamt (in Wiesbaden, Berlin, Meckenheim bei Bonn): Modul 12Fachstudien VI an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden): Module 13-14Studienmodule insgesamt: 14 (3 Jahre)Gliederung der Qualifizierung zum Cyberkriminalisten / zur Cyberkriminalistin Fachtheoretische Ausbildung an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden): Modul 1-3 und 5-8Begleitende Berufspraxis bei Dienststellen des Bundeskriminalamts (in Wiesbaden, Berlin, Meckenheim bei Bonn): Modul 4Studienmodule insgesamt: 8 (2 Jahre)
▶ Ausbildungskosten
Studienbeiträge werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Erfolgt die Unterbringung an den Bildungsstätten, können ebenfalls Kosten entstehen.
▶ Ausbildungsinhalte
Die Studieninhalte sind in Modulform organisiert.Fachstudien, z.B. in folgenden Bereichen:Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts im nationalen, europäischen und internationalen KontextCyberkriminalität und informationstechnisch geprägte ErmittlungenKriminalität und Strafbarkeit; Aufgaben und Handeln der KriminalpolizeiÖkonomische Grundlagen des VerwaltungshandelnsRechtliche Grundlagen für die Wahrnehmung polizeilicher AufgabenSchwere und organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität; Politisch motivierte KriminalitätSozial-, polizei- und kriminalwissenschaftliche sowie psychologische GrundlagenVerfassungs-, europa- und völkerrechtliche Grundlagen sowie Recht des öffentlichen DienstesDarüber hinaus absolviert man die modulbegleitenden Veranstaltungen "Polizeitraining", "Berufsethik" und "polizeispezifische Fremdsprachenausbildung". Sie vermitteln Inhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Laufbahnbefähigung relevant sind.Praxisintegrierende Studien lehren die Aufgaben und typischen Arbeitsvorgänge der Kriminalpolizei im gehobenen Bundeskriminaldienst.
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der fachtheoretischen Lehrphasen:Lehrveranstaltungen: Vorlesungen und Seminare in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung besuchenPraktische Übungen: z.B. an kriminaltechnischen Untersuchungen teilnehmenEigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)Organisation: z.B. vorgegebene Abgabetermine für Referate und Hausarbeiten einhaltenWährend der berufspraktischen Studienabschnitte:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. an Fahndungen und Observationen teilnehmen, Anzeigen aufnehmen, Verwaltungsvorgänge bearbeiten; im Qualifizierungslehrgang Cyberkriminalität insbesondere Hacking-Angriffe aufklären, gegen Betrugsdelikte im Internet ermitteln, forensische Ermittlung und Auswertung digitaler Spuren durchführenSchlüsselqualifikationen: z.B. Problemlösungs-, Organisations- und Kommunikationskompetenzen erweiternWährend des gesamten Studiums sind Leistungsnachweise, z.B. in Form von Modulprüfungen, zu erbringen.
▶ Ausbildungsvergütung
Monatlicher Anwärtergrundbetrag (brutto): 1.744 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweis: Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium:Wirtschaft/Recht: z.B. da das Studium einen hohen Anteil an juristischen Inhalten aufweistDeutsch: z.B. um Hausarbeiten und Protokolle zu verfassenSport: z.B. da es ein wichtiger Bestandteil des Studiums istInformatik: z.B. um Netzwerktechnik, Programmierung, Verschlüsselungstechniken und Datenanalyse verstehen zu können
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Alternativen bieten sich für den Beruf Beamter/Beamtin im gehobenen Bundeskriminaldienst an:Bereich Recht und VerwaltungBeamter/Beamtin im Landeskriminaldienst (gehobener Dienst)Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin in der Bundespolizei (gehobener nichttechnischer Dienst)Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst der LänderBeamter/Beamtin im Verfassungsschutz (gehobener Dienst)Beamter/Beamtin im gehobenen nichttechnischen ZolldienstBeamter/Beamtin beim Bundesnachrichtendienst (gehobener Dienst)Gemeinsamkeit:Aufgaben in der Kriminalitätsbekämpfung und -prävention übernehmenBereich Schutz und SicherheitSicherheitsmanagement (grundständig)Gemeinsamkeit:Sicherheitsrisiken analysieren und durch geeignete Maßnahmen verringern
▶ Entwicklung der Ausbildung
1999:Beginn des Bologna-Prozesses: Reform der europäischen Hochschullandschaft u.a. mit folgenden Zielen:Schaffung eines einheitlichen europäischen HochschulraumsHarmonisierung von Studiengängen und Studienabschlüssen: Einführung von Bachelor- und MasterstudiengängenVerbesserung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden2014:neue Verordnung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes:Neustrukturierung der Studieninhalte in 14 Modulenim Hauptstudium modulbegleitende Vermittlung von Schlüsselqualifikationen des polizeispezifischen Trainings2019:Änderung der KriminallaufbahnverordnungEinführung einer 24-monatigen Qualifizierung im Bereich Cyberkriminalität2020:neue Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes3 mögliche Vorbereitungsdienste:Bachelorstudium Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamtverkürzte Qualifizierung für den Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamtkriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
▶ Die Ausbildung im Überblick
Die Ausbildung im gehobenen Bundeskriminaldienst erfolgt als Vorbereitungsdienst bzw. Bachelorstudium und dauert 3 Jahre. Sie ist durch Verordnungen des Bundes geregelt und schließt mit einer Laufbahn-/Bachelorprüfung ab.Bei einer Ausbildung im Verwendungsbereich Cyberkriminalität muss eine Qualifizierung zum Cyberkriminalisten bzw. zur Cyberkriminalistin absolviert werden. Die Qualifizierung dauert 2 Jahre. Sie ist ebenfalls durch Verordnungen des Bundes geregelt, setzt jedoch ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungNach erfolgreich absolviertem Bachelorstudium wird folgender akademischer Grad verliehen:Bachelor of Arts - Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt (B.A. - Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt)Hinweis: Für die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung im Verwendungsbereich Cyberkriminalität liegt keine Abschlussbezeichnung vor.LaufbahnbezeichnungBeamter/Beamtin - Kriminaldienst des Bundes (gehobener Dienst)Hinweis: Die zuständige Stelle legt fest, ob die Laufbahn als Studium angeboten wird.
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Den passenden Einsatzbereich findenNach ihrem Studium arbeiten Beamte und Beamtinnen im gehobenen Bundeskriminaldienst beim Bundeskriminalamt.Auf dem Laufenden bleibenDurch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell oder bringt sie auf den neuesten Stand. Das Themenspektrum reicht dabei von Personenschutz bis hin zu Verwaltungsrecht.Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Beamte und Beamtinnen im gehobenen Bundeskriminaldienst die Möglichkeit, nach erfolgreichem Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.Auch ein weiterführendes Studium kann in Betracht gezogen werden. Naheliegend ist es z.B., einen Masterabschluss im Studienfach Kriminologie zu erwerben.
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV), veröffentlicht als Artikel 1 der Verordnung vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2883), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 der Verordnung vom 11.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 67)Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes (Kriminallaufbahnverordnung - KrimLV) vom 18.09.2009 (BGBl. I S. 3042), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 Verordnung vom 11.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 67)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife bzw. ein vergleichbarer Bildungsabschluss.Für die Zulassung zur kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung im Verwendungsbereich Cyberkriminalität ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss in einem informationstechnischen, ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studienfach erforderlich.Darüber hinaus wird für den Zugang gefordert:Höchstalter: i.d.R. 41 Jahre bzw. 42 Jahre (bei kriminalpolizeifachlicher Qualifizierung)Fahrerlaubnis der Klasse BNachweis von Englischkenntnissen (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)Notendurchschnitt von mindestens 3,2 für das Bachelorstudium
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst) in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im gehobenen Bundeskriminaldienst sind in der überregionalen bzw. internationalen Verbrechensbekämpfung tätig, auch im Bereich Computer- bzw. Internetkriminalität. Sie stellen beispielsweise Unterlagen sicher, sammeln Informationen, werten diese aus und unterrichten die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder sowie ggf. die Polizeibehörden anderer Staaten darüber. Bei der Tatortaufnahme und durch Observationen suchen und sichern sie Beweismittel. Sie fahnden nach Verdächtigen, vernehmen sie und wirken so bei der Aufklärung von Straftaten mit. Außerdem unterstützen sie die Polizeien der Länder bei der Verbrechensverhütung und erstellen erkennungsdienstliche bzw. kriminaltechnische Gutachten für Strafverfahren, einschließlich der Auswertung digitaler Spuren. Aus ihren Analysen der (Cyber-)Kriminalitätsentwicklung leiten sie Erkenntnisse für die Verbrechensbekämpfung, für organisatorische Planungen sowie für kriminologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen ab und wirken an deren Umsetzung mit.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Bundeskriminaldienst finden Beschäftigung beim Bundeskriminalamt.Arbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im gehobenen Bundeskriminaldienst arbeiten in erster Liniein Büroräumenin Besprechungsräumenim Freien (z.B. bei Observationen)in Privatwohnungen (z.B. bei Zeugenbefragungen)VoraussetzungenDie Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium.Ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss in einem informationstechnischen, ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studienfach ist für die Zulassung zur kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung im Verwendungsbereich Cyberkriminalität erforderlich.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, Englischkenntnisse nachweisen und ein Auswahlverfahren absolvieren.Inhalte des StudiumsFachstudien, z.B. in folgenden Bereichen:Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts im nationalen, europäischen und internationalen KontextCyberkriminalität und informationstechnisch geprägte ErmittlungenKriminalität und Strafbarkeit; Aufgaben und Handeln der KriminalpolizeiÖkonomische Grundlagen des VerwaltungshandelnsRechtliche Grundlagen für die Wahrnehmung polizeilicher AufgabenSchwere und organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität; Politisch motivierte KriminalitätSozial-, polizei- und kriminalwissenschaftliche sowie psychologische GrundlagenVerfassungs-, europa- und völkerrechtliche Grundlagen sowie Recht des öffentlichen DienstesDarüber hinaus absolviert man die modulbegleitenden Veranstaltungen "Polizeitraining", "Berufsethik" und "polizeispezifische Fremdsprachenausbildung". Sie vermitteln Inhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Laufbahnbefähigung relevant sind.Praxisintegrierende Studien lehren die Aufgaben und typischen Arbeitsvorgänge der Kriminalpolizei im gehobenen Bundeskriminaldienst.Was verdient man während des Studiums?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes 1.744 €.
Ist Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst) eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst) qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst) in Deutschland typischerweise? ▼
Lernorte sind:Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Zentralbereich und Fachbereich Kriminalpolizei): Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, BibliothekenBundeskriminalamt, Kriminalpolizeidienststellen der Bundesländer: Räume der jeweiligen Dienststelle sowie ausbildungsförderliche EinsätzeZu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten)
Wie hoch ist das typische Gehalt für Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst) in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.