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Aufsichtsperson in der Unfallversicherung

Aufsichtsperson (Unfallversicherung)

Weiterbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 73214

Was ist Aufsichtsperson in der Unfallversicherung?

Aufgaben und TätigkeitenAufsichtspersonen in der Unfallversicherung erfassen und beurteilen sicherheits- und gesundheitsrelevante Aspekte von Arbeitsbedingungen, z.B. Schutzmaßnahmen und Umgebung der Arbeitsstätte sowie Organisations- und Führungsstile. Sie stellen die Ausgangslage durch Betriebsbesichtigungen und Gespräche z.B. mit Führungs- und Sicherheitsfachkräften fest, beurteilen diese und initiieren Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie halten Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und kontrollieren den Erfolg von Präventionsmaßnahmen. Außerdem dokumentieren sie ihre Erkenntnisse und wirken an der Formulierung von Präventionsstandards, sonstigen Vorschriften, Regeln und Informationen mit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Aufsichtspersonen in der Unfallversicherung finden Beschäftigung bei gesetzlichen Unfallversicherungsträgern wie Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.Arbeitsorte:Aufsichtspersonen in der Unfallversicherung arbeiten in erster Liniein Büroräumenan unterschiedlichen Einsatzorten in Unternehmen oder öffentlichen EinrichtungenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder einer dem zukünftigen Einsatzbereich entsprechenden Fachrichtung sowie der Nachweis über eine erfolgreich abgeleistete i.d.R. 2-jährige Vorbereitungszeit. Weiterhin zulassungsberechtigt ist eine Qualifikation entsprechend dem Kompetenzniveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), die dem zukünftigen Einsatzgebiet förderlich ist, insbesondere durch eine abgeschlossene Meisterinnen-/Meister- oder Technikerinnen-/Technikerqualifikation einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung mit Nachweis über eine erfolgreich abgeleistete Vorbereitungszeit von i.d.R. einem Jahr. Praktische betriebliche Kenntnisse, die durch eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit erworben wurden, müssen zusätzlich nachgewiesen werden.Inhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsanbieter variieren.Durchführung des gesetzlichen Beratungs- und Überwachungsauftrags der UnfallversicherungsträgerOrganisation und Finanzierung eines UnfallversicherungsträgersAufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Prävention (fachliche und rechtliche Kenntnisse)Handlungs- und UmsetzungskompetenzenWas verdient man während der Weiterbildung?In der Regel arbeitet man während der Weiterbildung und erhält eine Vergütung.

Steckbrief

Berufstyp: Studienberuf (plus Weiterbildung) Weiterbildungsart: Weiterbildungsprüfung nach Regelung der Unfallversicherungsträger Weiterbildungsdauer: 2 Jahre (Vollzeit)

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Aufsichtsperson in der Unfallversicherung in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Die Weiterbildung findet bei den Unfallversicherungsträgern sowie am Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) statt.Lernorte sind z.B.betriebliche Praxis: Räumlichkeiten des Unfallversicherungsträgers, unterschiedliche Einsatzorte (z.B. bei Betriebsbesichtigungen)trägerübergreifende Weiterbildung: Schulungsräume des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG)

Steckbrief

BerufstypStudienberuf (plus Weiterbildung)WeiterbildungsartWeiterbildungsprüfung nach Regelung der UnfallversicherungsträgerWeiterbildungsdauer 2 Jahre (Vollzeit)Aufgaben und TätigkeitenAufsichtspersonen in der Unfallversicherung erfassen und beurteilen sicherheits- und gesundheitsrelevante Aspekte von Arbeitsbedingungen, z.B. Schutzmaßnahmen und Umgebung der Arbeitsstätte sowie Organisations- und Führungsstile. Sie stellen die Ausgangslage durch Betriebsbesichtigungen und Gespräche z.B. mit Führungs- und Sicherheitsfachkräften fest, beurteilen diese und initiieren Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie halten Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und kontrollieren den Erfolg von Präventionsmaßnahmen. Außerdem dokumentieren sie ihre Erkenntnisse und wirken an der Formulierung von Präventionsstandards, sonstigen Vorschriften, Regeln und Informationen mit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Aufsichtspersonen in der Unfallversicherung finden Beschäftigung bei gesetzlichen Unfallversicherungsträgern wie Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.Arbeitsorte:Aufsichtspersonen in der Unfallversicherung arbeiten in erster Liniein Büroräumenan unterschiedlichen Einsatzorten in Unternehmen oder öffentlichen EinrichtungenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in den...

Vergütung

In der Regel arbeitet man während der Weiterbildung und erhält eine Vergütung.

Weiterbildungsdauer

Vorbereitungszeit: i.d.R. 2 Jahre (Vollzeit)

Weiterbildungsaufbau

Trägerspezifischer Teil beim UnfallversicherungsträgerInsgesamt: ca. 94 WochenTrägerübergreifender Teil am Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG)Berufsrollenverständnis, allgemeine Rechtsgrundlagen: 2 WochenGefährdungen und Belastungen: 1 WocheOrganisation des Arbeitsschutzes: 1 WocheBeratung und Überwachung: 1,5 WochenErmittlung: 0,5 WochenQualifizierung und Information/Kommunikation: 1,5 WochenWeitere Präventionsleistungen: 0,5 WochenGesundheit bei der Arbeit: 1 WochePrävention in Netzwerken: 0,5 WochenWahlpflichtseminare: ca. 0,5 WochenInsgesamt: ca. 10 WochenDauer insgesamt: ca. 2 Jahre

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung ist kostenfrei. Für die Abschlussprüfung fallen Prüfungsgebühren an. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien oder Fachliteratur.

Weiterbildungsinhalte

Durchführung des gesetzlichen Beratungs- und Überwachungsauftrags der UnfallversicherungsträgerOrganisation und Finanzierung eines UnfallversicherungsträgersAufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Prävention (fachliche und rechtliche Kenntnisse)Handlungs- und Umsetzungskompetenzen

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung:Recht: z.B. um den gesetzlichen Präventionsauftrag zu erfüllen und dabei Kenntnisse des Rechtssystems wie Sozialversicherungsrecht oder Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zu nutzenSoziale Kompetenzen: z.B. Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Kenntnisse von Gesprächsführungstechniken und Konflikt- sowie Durchsetzungsfähigkeit, um bei der Beratung und Überwachung eine Schnittstellenfunktion zu übernehmen

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus einer Vorbereitungszeit mit betrieblichen und übergreifenden theoretischen Anteilen. Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen:Theoretischer Unterricht:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernform Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)Betriebliche Praxis: praktische Mitarbeit bei einem Unfallversicherungsträger

Verkürzungen/Verlängerungen

Verkürzung der WeiterbildungTeilnehmende können die Vorbereitungszeit auf Antrag des Unfallversicherungsträgers um höchstens ein Jahr verkürzen. Hierfür sind entsprechende Vorkenntnisse nachzuweisen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungAufsichtsperson (AP)

Die Weiterbildung im Überblick

Aufsichtsperson in der Unfallversicherung ist eine berufliche Weiterbildung. Die Prüfung der Weiterbildung ist durch Unfallversicherungsträger geregelt.Die Weiterbildung wird in Form einer i.d.R. 2-jährigen Vorbereitungszeit absolviert. Sie endet mit einer Abschlussprüfung gemäß der Prüfungsordnung des Unfallversicherungsträgers.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Aufsichtspersonen in der Unfallversicherung bei den Unfallversicherungsträgern.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Arbeitssicherheit bis hin zu Umgang mit Gefahrstoffen.Beruflich weiterkommen Ein weiterführendes Studium kann helfen, beruflich voranzukommen, beispielsweise im Studienfach Sicherheitsmanagement.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Rechtsvorschrift zur PrüfungMuster-Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation, Stand: Mai 2020Muster-Prüfungsordnung II für Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation entsprechend dem Kompetenzniveau sechs des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) (AP II), Stand März 2021

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder einer dem zukünftigen Einsatzbereich entsprechenden Fachrichtung sowie der Nachweis über eine erfolgreich abgeleistete i.d.R. 2-jährige Vorbereitungszeit. Weiterhin zulassungsberechtigt ist eine Qualifikation entsprechend dem Kompetenzniveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), die dem zukünftigen Einsatzgebiet förderlich ist, insbesondere durch eine abgeschlossene Meisterinnen-/Meister- oder Technikerinnen-/Technikerqualifikation einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung mit Nachweis über eine erfolgreich abgeleistete Vorbereitungszeit von i.d.R. einem Jahr. Praktische betriebliche Kenntnisse, die durch eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit erworben wurden, müssen zusätzlich nachgewiesen werden.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Aufsichtsperson in der Unfallversicherung

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Aufsichtsperson in der Unfallversicherung in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenAufsichtspersonen in der Unfallversicherung erfassen und beurteilen sicherheits- und gesundheitsrelevante Aspekte von Arbeitsbedingungen, z.B. Schutzmaßnahmen und Umgebung der Arbeitsstätte sowie Organisations- und Führungsstile. Sie stellen die Ausgangslage durch Betriebsbesichtigungen und Gespräche z.B. mit Führungs- und Sicherheitsfachkräften fest, beurteilen diese und initiieren Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie halten Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und kontrollieren den Erfolg von Präventionsmaßnahmen. Außerdem dokumentieren sie ihre Erkenntnisse und wirken an der Formulierung von Präventionsstandards, sonstigen Vorschriften, Regeln und Informationen mit.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Aufsichtspersonen in der Unfallversicherung finden Beschäftigung bei gesetzlichen Unfallversicherungsträgern wie Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.Arbeitsorte:Aufsichtspersonen in der Unfallversicherung arbeiten in erster Liniein Büroräumenan unterschiedlichen Einsatzorten in Unternehmen oder öffentlichen EinrichtungenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder einer dem zukünftigen Einsatzbereich entsprechenden Fachrichtung sowie der Nachweis über eine erfolgreich abgeleistete i.d.R. 2-jährige Vorbereitungszeit. Weiterhin zulassungsberechtigt ist eine Qualifikation entsprechend dem Kompetenzniveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), die dem zukünftigen Einsatzgebiet förderlich ist, insbesondere durch eine abgeschlossene Meisterinnen-/Meister- oder Technikerinnen-/Technikerqualifikation einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung mit Nachweis über eine erfolgreich abgeleistete Vorbereitungszeit von i.d.R. einem Jahr. Praktische betriebliche Kenntnisse, die durch eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit erworben wurden, müssen zusätzlich nachgewiesen werden.Inhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsanbieter variieren.Durchführung des gesetzlichen Beratungs- und Überwachungsauftrags der UnfallversicherungsträgerOrganisation und Finanzierung eines UnfallversicherungsträgersAufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Prävention (fachliche und rechtliche Kenntnisse)Handlungs- und UmsetzungskompetenzenWas verdient man während der Weiterbildung?In der Regel arbeitet man während der Weiterbildung und erhält eine Vergütung.

Ist Aufsichtsperson in der Unfallversicherung eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Aufsichtsperson in der Unfallversicherung" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Aufsichtsperson in der Unfallversicherung qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder einer dem zukünftigen Einsatzbereich entsprechenden Fachrichtung sowie der Nachweis über eine erfolgreich abgeleistete i.d.R. 2-jährige Vorbereitungszeit. Weiterhin zulassungsberechtigt ist eine Qualifikation entsprechend dem Kompetenzniveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), die dem zukünftigen Einsatzgebiet förderlich ist, insbesondere durch eine abgeschlossene Meisterinnen-/Meister- oder Technikerinnen-/Technikerqualifikation einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung mit Nachweis über eine erfolgreich abgeleistete Vorbereitungszeit von i.d.R. einem Jahr. Praktische betriebliche Kenntnisse, die durch eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit erworben wurden, müssen zusätzlich nachgewiesen werden.

Wo arbeiten Aufsichtsperson in der Unfallversicherung in Deutschland typischerweise?

Die Weiterbildung findet bei den Unfallversicherungsträgern sowie am Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) statt.Lernorte sind z.B.betriebliche Praxis: Räumlichkeiten des Unfallversicherungsträgers, unterschiedliche Einsatzorte (z.B. bei Betriebsbesichtigungen)trägerübergreifende Weiterbildung: Schulungsräume des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG)

Wie hoch ist das typische Gehalt für Aufsichtsperson in der Unfallversicherung in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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