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Visum

Wer ist beim Familiennachzug vom Sprachnachweis befreit?

✓ Beantwortet · 1 Min. Lesezeit · Community · 81 Aufrufe

Der Sprachnachweis gilt nicht für alle. Die wichtigsten Ausnahmen:

  • Ehegatten von Inhabern einer Blauen Karte EU, ICT-Karte, Forscher- oder Fachkräfte-Aufenthaltserlaubnis
  • Ehegatten von EU-/EWR-Bürgern
  • Antragsteller, deren Deutschkenntnisse bereits erkennbar ausreichen
  • Hochschulabsolventen mit guter Erwerbsprognose
  • Ehen, die bereits bestanden, bevor der Ehegatte als Flüchtling nach Deutschland kam
  • Härtefall: wenn es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Spracherwerb zu unternehmen (§ 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 AufenthG)
  • Beim Nachzug zu Deutschen: Der Nachweis darf nicht verlangt werden, wenn ernsthafte Bemühungen ein Jahr lang erfolglos geblieben sind

Wichtig: Die meisten Ausnahmen hängen vom Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Ehegatten ab, nicht von der Situation des Antragstellers. Die erste zu klärende Frage lautet daher: Mit welchem Aufenthaltstitel lebt mein Ehegatte in Deutschland?

Quellen: Auswärtiges Amt — Sprachnachweis und Ausnahmen · BAMF

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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