Welche Voraussetzungen gelten für das Sprachkursvisum (§ 16f AufenthG)?
Das Sprachkursvisum wird nach § 16f AufenthG für Deutschkurse erteilt, die nicht der Studienvorbereitung dienen. Entscheidend ist der Kurs selbst:
- Es muss ein Intensivkurs sein — täglicher Unterricht, mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche
- Abend- und Wochenendkurse werden nicht anerkannt
- Dauer: über drei Monate, höchstens ein Jahr
Daran scheitern die meisten Anträge. Online-Plattformen (etwa Babbel oder Lingoda), Selbstlernprogramme und Abendkurse der Volkshochschule erfüllen die Definition nicht.
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung in der Türkei (Merkblatt 44F):
- Antragsformular, biometrisches Foto, Reisepass
- Motivationsschreiben und Lebenslauf
- Anmeldebestätigung des Sprachkurses
- Bildungs- und Berufsnachweise, ggf. Sprachzertifikat
- Lebensunterhalt: BAföG-Höchstsatz zuzüglich 10 % (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung)
- Private Krankenversicherung für die gesamten 365 Tage (Incoming-Versicherung)
- Visumgebühr 75 € (Kinder 40 €)
Die Bearbeitung dauert in der Türkei etwa acht Wochen. Lassen Sie sich die wöchentliche Stundenzahl vor der Buchung schriftlich von der Schule bestätigen.
Quellen: § 16f AufenthG · Auswärtiges Amt — Sprachkursvisum · Merkblatt 44F Türkei
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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