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Visum

Bekommt dein Kind auch ein Visum, wenn du ein Sprachkursvisum hast?

✓ Beantwortet · 1 Min. Lesezeit · 78 Aufrufe

Familienzusammenführung für Ehepartner und Kinder ist bei einem Sprachkursvisum (§16f) meist nicht möglich. Ein Visum nach §16f ist eine Art "Visum zu vorübergehendem Zweck".

Warum ein Familienvisum schwierig ist

  • Das Sprachkursvisum ist auf maximal 12 Monate begrenzt
  • Ein Visum zur Familienzusammenführung erfordert einen dauerhaften Zweck (Studium, Arbeit, dauerhafter Aufenthalt)
  • Der Inhaber eines Visums nach §16f muss auch "finanzielle Mittel zur Unterstützung seiner Familie" nachweisen – ein Sperrkonto mit separaten Beträgen für Ehepartner und Kinder ist erforderlich.

Ausnahme: Unabhängiges Visum parallel

Ehepartner und Kinder können eigenständig mit einem Schengen-Visum oder einem Kurzzeit-Besuchervisum einreisen. Diese Aufenthaltsdauer unterliegt jedoch der 90-Tage/180-Tage-Regel – sie können nicht dauerhaft in Deutschland bleiben.

Familie mit akademischem Visum

Wenn du ein Studienvisum (§16b) hast, ist die Situation anders:

  • Für Ehepartner und Kinder von Bachelor-/Masterstudierenden ist ein Familienvisum möglich
  • Zusätzliche Dokumente für den Antrag auf ein Familienvisum: Heiratsurkunde (mit Apostille + Übersetzung), Geburtsurkunde, gemeinsame finanzielle Mittel

Praktische Lösung

Wenn du planst, mit deiner Familie gemeinsam auszuwandern:

  1. Reist mit einem akademischen Visum (§16b) ein – nicht mit einem Sprachkursvisum
  2. Gib Ehepartner und Kinder gleichzeitig im Visumantrag an (paralleler Antrag auf Familienzusammenführung)
  3. Füge dem Sperrkonto zusätzlich ~900 €/Monat × Dauer für den Ehepartner und ~300 €/Monat × Dauer pro Kind hinzu

Verwandt: Antrag auf ein Sprachkursvisum

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