Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung (81.4) und meinem Reisepass reisen, während ich auf meine eAT-Karte warte?
Eine Fiktionsbescheinigung (81.4) erlaubt dir in der Regel, innerhalb Deutschlands zu reisen. Für Reisen außerhalb Deutschlands ist dieses Dokument allein oft nicht ausreichend, und du könntest Probleme bei der Wiedereinreise bekommen. Wenn du Reisepläne hast, ist es wichtig, dass du dich vorher bei der Ausländerbehörde informierst, um die aktuelle Situation zu klären.
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