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Job & Werkstudent

Wie viele Stunden pro Woche darfst du als Student arbeiten?

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Kurz gesagt: Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b AufenthG) gibt es aufenthaltsrechtlich keine Wochenstundengrenze – die Grenze sind 140 Arbeitstage im Jahr (Arbeitstagekonto). Die oft genannten „20 Stunden pro Woche" stammen aus der Werkstudentenregel der Sozialversicherung, nicht aus deinem Aufenthaltstitel.

So werden die 140 Tage gezählt

Das Arbeitstagekonto mit 140 Tagen gilt seit dem 1. März 2024 (BGBl. 2023 I Nr. 217, Art. 2 Nr. 6 und Art. 12 Abs. 1; geprüft am 15.10.2026). Halbe Tage gab es schon in der alten Regel (120 ganze oder 240 halbe Tage); seitdem definiert das Gesetz selbst einen halben Tag als Tag mit bis zu 4 Stunden und ergänzt die Wochenoption von 2,5 Tagen (BT-Drucksache 20/6500, S. 78).

  • Ein Tag mit bis zu 4 Stunden zählt als halber Tag, ein längerer Tag als ganzer Tag.
  • In der Vorlesungszeit kann eine Woche mit bis zu 20 Stunden als 2,5 Arbeitstage angerechnet werden.
  • Außerhalb der Vorlesungszeit kann jede Woche unabhängig von der Verteilung der Stunden als 2,5 Arbeitstage zählen.
  • Pro Woche gilt die für dich günstigere Berechnung. Die alte 120/240-Tage-Regel endete am 29.02.2024.
  • Studentische Nebentätigkeiten (HiWi) und Pflichtpraktika zählen nicht; freiwillige Praktika in der Regel schon.

Woher kommen die 20 Stunden?

Als Werkstudent bleibst du kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn du in der Vorlesungszeit regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest (bei allen Arbeitgebern zusammen). Mehr als 20 Stunden sind bis zu 26 Wochen im Jahr möglich, wenn die Arbeit abends, nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien liegt. Hältst du das nicht ein, fällt der Versicherungsvorteil weg – das Arbeitstagekonto läuft davon unabhängig weiter.

Minijob

2026 bis 603 € im Monat. Eine gesetzliche Wochenstundengrenze gibt es nicht; beim Mindestlohn von 13,90 € sind das rund 10 Stunden pro Woche (nur Rechenwert). Auch Minijobs zählen zu den 140 Tagen.

Andere Aufenthaltstitel

  • Sprachkurs (§ 16f, nicht studienvorbereitend): Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche (§ 16f AufenthG).
  • Studienvorbereitender Sprachkurs bei bedingter Zulassung oder Studienkolleg: fällt unter § 16b, also Arbeitstagekonto.
  • Bei anderen Titeln prüf die Nebenbestimmung auf deinem Aufenthaltstitel oder frag die Ausländerbehörde.

Führ selbst Buch über deine Arbeitstage und heb Verträge und Lohnabrechnungen auf. Mehr: Arbeitsregeln für Studierende und 140 Tage

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