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Finanzen

Studienkredit und Studienfinanzierung für internationale Studierende

Den einen Studienkredit gibt es nicht: Wer KfW-Studienkredit, Bildungskredit, BAföG oder Darlehen der Studierendenwerke bekommt, wie Zinsen und Rückzahlung laufen und was das für Sperrkonto und Visum heißt – mit 5 Fallbeispielen.

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Kurz gesagt: Einen einheitlichen „Studienkredit" gibt es in Deutschland nicht. KfW-Studienkredit, Bildungskredit, BAföG, Darlehen der Studierendenwerke, Bankprodukte und einkommensabhängige Modelle folgen jeweils eigenen Regeln. Welche davon für Sie infrage kommen, hängt vom Produkt, Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer persönlichen Situation ab. Typische internationale Studierende, die mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b AufenthG) nach Deutschland gekommen sind, werden beim KfW-Studienkredit und beim Bildungskredit nicht als eigene förderfähige Gruppe genannt. Bildungsinländer, EU-Bürger mit längerem Aufenthalt in Deutschland und bestimmte andere Statusgruppen werden dagegen gesondert geprüft. Dieser Leitfaden erklärt die einzelnen Möglichkeiten, was sie für Visum und Aufenthaltserlaubnis bedeuten und was Sie vor einer Kreditaufnahme prüfen sollten.

Stand: 26.09.2026 · Zinssätze, Voraussetzungen und Angebote können sich ändern. · Allgemeine Informationen, keine Finanz- oder Rechtsberatung. · Prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Konditionen beim offiziellen Anbieter.

Was ist ein Studienkredit

Ein Studienkredit ist ein Darlehen, mit dem Sie Ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums finanzieren und das Sie mit Zinsen zurückzahlen. Das bekannteste Produkt dieser Art ist der „KfW-Studienkredit" der staatlichen Förderbank KfW [1]. Im Alltag meint „Studienkredit" aber oft sehr unterschiedliche Dinge:

  • KfW-Studienkredit: ein einkommensunabhängiger Kredit der staatlichen Förderbank mit variablem Zins und ohne Sicherheiten [1][2].
  • Bildungskredit: ein zeitlich und betraglich begrenztes Darlehen des Bundes für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen [5][6].
  • BAföG: staatliche Förderung, im Studium in der Regel zur Hälfte Zuschuss und zur Hälfte zinsloses Darlehen [9].
  • Darlehen der Studierendenwerke / Darlehenskassen: Not-, Überbrückungs- oder Studienabschlussdarlehen [12].
  • Bank- und Sparkassenprodukte: einzelne regionale Institute haben eigene Bildungskredite; viele Banken vermitteln nur den KfW-Studienkredit [21][37].
  • Einkommensabhängige Modelle (Bildungsfonds): Nach dem Abschluss zahlen Sie für eine bestimmte Zeit einen Anteil Ihres Einkommens [24].
  • Finanzierung ohne Schulden: Stipendien, Jobben, Unterstützung durch die Familie und eine Verpflichtungserklärung [34][35][26].

Diese Unterscheidung ist wichtig, denn die Produkte unterscheiden sich darin, wer sie beantragen kann, wie viel sie auszahlen und wie sie im Visums- und Aufenthaltsverfahren bewertet werden.

Studienkredit und BAföG im Vergleich

Studienkredit und BAföG sind nicht dasselbe. BAföG ist eine gesetzlich geregelte staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz; im Studium wird sie in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gezahlt [9]. Ein Studienkredit ist dagegen ein Kreditvertrag: Sie zahlen den erhaltenen Betrag plus Zinsen zurück [1].

Merkmal BAföG KfW-Studienkredit
Rechtsgrundlage Gesetz (BAföG) Kreditvertrag
Rückzahlung In der Regel die Hälfte; Darlehensteil zinslos Vollständig, mit Zinsen
Einkommensprüfung Einkommen von Studierenden und Eltern zählt Einkommensunabhängig
Rechtsanspruch Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind Nein; die KfW entscheidet über den Kredit

Für den BAföG-Darlehensteil regelt das Gesetz außerdem eine Obergrenze und einen Erlass der Restschuld [9][10]. Beim Studienkredit gibt es keine solche Grenze: Was Sie insgesamt zurückzahlen, hängt vom Zinssatz und von der Rückzahlungsdauer ab.

Welche Möglichkeiten internationale Studierende haben

Der Zugang folgt keiner einheitlichen Regel, sondern hängt vom Produkt und vom Aufenthaltsstatus ab:

  • KfW-Studienkredit: Die offizielle Liste der Antragsberechtigten nennt deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen, Familienangehörige und Bildungsinländer. Typische internationale Studierende, die nur eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b haben, werden dort nicht als eigene förderfähige Gruppe genannt [1][2].
  • Bildungskredit: Für ausländische Studierende gelten die Regeln des § 8 BAföG; diese erfassen vor allem dauerhafte oder langfristige Aufenthaltstitel [7][8].
  • BAföG: hängt von den in § 8 BAföG genannten Statusgruppen ab; ein gewöhnlicher Aufenthalt nach § 16b allein wird dort nicht als ausreichend genannt [8].
  • Darlehen der Studierendenwerke: unterschiedlich je nach Einrichtung. Manche fördern alle Staatsangehörigkeiten, andere verlangen von Nicht-EU-Studierenden einen unbefristeten Aufenthaltstitel. In der Praxis ist die größte Hürde oft eine bürgende Person mit Wohnsitz in Deutschland [12][14][15][16].
  • Stipendien, Jobben und Familienunterstützung: Es gibt keinen allgemeinen Ausschluss nach Staatsangehörigkeit; jedes Programm hat eigene Bedingungen [26][34][35].

Eine pauschale Antwort mit Ja oder Nein gibt es für internationale Studierende also nicht. Prüfen Sie zuerst Ihren Aufenthaltsstatus und dann die Voraussetzungen des Produkts.

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit (Programmnummer 174) zahlt Studierenden an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland einen monatlichen Betrag aus [1]. Die wichtigsten Merkmale:

  • Es sind keine Sicherheiten nötig, und der Kredit ist einkommensunabhängig [1][2].
  • Trotzdem gibt es eine Kreditprüfung und Kreditentscheidung durch die KfW, und es besteht kein Rechtsanspruch [2].
  • Sie beantragen den Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über ihre Vertriebspartner (Banken, Sparkassen oder Online-Partner) [1].
  • Antragstellende ohne deutsche Staatsangehörigkeit reichen ein zusätzliches Formblatt und Nachweise wie die Meldebescheinigung ein [2].

Wer den KfW-Studienkredit bekommen kann

Die offizielle Liste der KfW nennt [1][2]:

  1. deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland und ihre Familienangehörigen,
  2. EU-Bürger, die seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnen und gemeldet sind, und ihre Familienangehörigen,
  3. Bildungsinländer: Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (etwa das Abitur) in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben und in Deutschland gemeldet sind.

Hinzu kommt eine Altersgrenze: Am 1. April bzw. 1. Oktober vor Beginn der Auszahlung dürfen Sie höchstens 44 Jahre alt sein [2].

Hinweis für Nicht-EU-Studierende: Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b allein wird in der Liste nicht als eigene förderfähige Gruppe genannt. Das heißt aber nicht, dass Nicht-EU-Studierende pauschal ausgeschlossen sind: Wer zum Beispiel in Deutschland das Abitur gemacht hat (Bildungsinländer) oder als Familienangehöriger einer EU-Bürgerin oder eines EU-Bürgers berechtigt ist, wird anders beurteilt. Prüfen Sie Ihre Situation anhand der aktuellen KfW-Konditionen und mit dem Vertriebspartner, über den Sie den Antrag stellen.

Auszahlung und Förderdauer beim KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit zahlt 100 bis 650 Euro im Monat aus; die Höhe wählen Sie selbst [1][2]. Wie lange Sie Geld erhalten, hängt von Ihrem Alter ab [2]:

Alter bei Förderbeginn Höchstdauer Höchstbetrag insgesamt
bis 24 Jahre 14 Semester 54.600 €
25–34 Jahre 10 Semester 39.000 €
35–44 Jahre 6 Semester 23.400 €

Für Master- und Aufbaustudiengänge ist die Auszahlung auf 6 Semester und 23.400 Euro begrenzt. Der Erstantrag ist bis zum 10. Fachsemester möglich [2].

Zinsen beim KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit hat einen variablen Zinssatz. Er setzt sich aus dem 6-Monats-EURIBOR und einer festen Marge zusammen und wird in der Regel jeweils zum 1. April und 1. Oktober angepasst [2][3].

Zinssatz KfW-Studienkredit – Stand: 02.10.2026, gültig ab 01.10.2026 Sollzins: 6,20 % · Effektivzins: 6,38 % [3][4] Der Zinssatz ist variabel: Die KfW legt ihn jeweils zum 1. April und 1. Oktober neu fest; der nächste Zinssatz kann niedriger oder höher sein. Prüfen Sie den aktuellen Zinssatz immer auf der offiziellen Website der KfW.

Zum Vergleich: Der vorherige, ab 1. April 2026 gültige Zins lag bei 6,34 % Sollzins und 6,53 % effektiv; ab dem 1. Oktober 2025 lag der Effektivzins bei 6,04 % [3]. Innerhalb eines Jahres ist der Zins also erst gestiegen und dann wieder gesunken. Rechenbeispiele auf der KfW-Produktseite veranschaulichen die Berechnung; sie zeigen nicht den aktuellen Produktzins. Lesen Sie einen Zinssatz deshalb immer zusammen mit dem Datum, ab dem er gilt.

In der Auszahlungsphase werden die anfallenden Zinsen von der monatlichen Auszahlung abgezogen. Es kommt also unter Umständen nicht der volle gewählte Betrag bei Ihnen an. Im weiteren Verlauf der Auszahlungsphase kann nach den KfW-Bedingungen eine Zinsstundung möglich sein; gestundete Zinsen entfallen nicht, sondern werden später gezahlt [2].

Rückzahlung beim KfW-Studienkredit

  • Karenzphase: Nach der letzten Auszahlung folgt eine tilgungsfreie Zeit von 18 bis 23 Monaten. Sie kann auf Wunsch auf 6 Monate verkürzt werden [2].
  • Laufzeit: Die Rückzahlung kann bis zu 25 Jahre dauern und muss spätestens mit 67 Jahren abgeschlossen sein [2].
  • Raten: Die Mindestrate beträgt 20 Euro im Monat; der Standardplan sieht eine Rückzahlung über 10 Jahre vor [2].
  • Festzins: In der Rückzahlungsphase ist ein Festzins für bis zu 10 Jahre möglich [2][3].
  • Sondertilgungen: In jeder Phase sind Sondertilgungen ab 100 Euro möglich [2].

Planen Sie die Rückzahlung realistisch anhand der KfW-Bedingungen und Ihres erwarteten Einkommens. Klären Sie vorab in den Vertragsbedingungen, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihr Einkommen später niedriger ausfällt als geplant.

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist nicht mit dem KfW-Studienkredit zu verwechseln. Er ist ein eigenes Programm des Bundes (Nummer 173), das Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine befristete Unterstützung bietet. Über den Antrag entscheidet das Bundesverwaltungsamt (BVA), die Auszahlung übernimmt die KfW [5][6].

Wer kann ihn beantragen: Studierende ab 18 Jahren bis zum Ende des Monats, in dem sie 36 Jahre alt werden, in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase und höchstens bis zum 12. Semester [6]. Für ausländische Studierende gelten die Regeln des § 8 BAföG, die dauerhafte Aufenthaltstitel und vergleichbare Statusgruppen erfassen [7][8]. Eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis nach § 16b allein wird dort nicht als ausreichend genannt.

Höhe: 100, 200 oder 300 Euro im Monat für höchstens 24 Monate, insgesamt also 1.000 bis 7.200 Euro. Zusätzlich ist ein Abschlag von bis zu 3.600 Euro möglich [6].

Zinsen: variabel, an den EURIBOR gekoppelt.

Zinssatz Bildungskredit – Stand: 02.10.2026, gültig ab 01.10.2026 Sollzins: 4,14 % · Effektivzins: 4,09 % [4][5]

Rückzahlung: beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung mit 120 Euro im Monat. Vorzeitige Rückzahlung ist kostenfrei, Sicherheiten sind nicht nötig [5][6].

BAföG im Kurzvergleich

Dies ist kein BAföG-Ratgeber; hier nur die wichtigsten Punkte zum Vergleich:

  • Im Studium wird BAföG in der Regel zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Staatsdarlehen gezahlt [9].
  • Die Rückzahlung des Darlehensteils beginnt etwa fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer; das Gesetz legt eine monatliche Mindestrate fest und erlässt die Restschuld nach einer bestimmten Zahl von Raten [10]. Prüfen Sie die für Sie geltenden Beträge immer in Ihrem Bescheid.
  • Für internationale Studierende hängt die Förderfähigkeit von den Statusgruppen in § 8 BAföG ab. Eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis nach § 16b wird dort nicht als ausreichend genannt; familiäre, dauerhafte und andere Aufenthaltstitel werden gesondert geprüft [8].
  • Ein am 12. August 2026 beschlossener Kabinettsentwurf plant höhere BAföG-Sätze ab dem 1. April 2027. Diese Änderung ist noch nicht in Kraft [11].

Darlehen der Studierendenwerke

Studierendenwerke und ihre Darlehenskassen bilden eine eigene Kategorie. Ein einheitliches bundesweites Angebot gibt es nicht. 56 der 58 Studierendenwerke in Deutschland unterstützen Studierende, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, mit Überbrückungsdarlehen aus einer Darlehenskasse. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch, und in der Regel ist eine Bürgschaft nötig [12].

Dabei sollten Sie die Darlehensarten unterscheiden:

  • Not- oder Einzeldarlehen: kleine Beträge für unerwartete, kurzfristige Notlagen.
  • Überbrückungsdarlehen: etwa für die Zeit, bis über einen BAföG-Antrag entschieden ist.
  • Studienabschlussdarlehen: für Studierende in der letzten Phase des Studiums.

Beispiele, die wir geprüft haben (auf den Websites der Einrichtungen, Stand 26.09.2026):

  • Berlin: Das studierendenWERK BERLIN weist selbst darauf hin, dass es derzeit keine Darlehen vergibt; es bietet nur einmalige Nothilfen an [13]. Davon zu unterscheiden ist die Studentische Darlehnskasse Berlin e.V., ein unabhängiger Verein, der einen verzinsten Studienkredit anbietet (gestaffelter Zins ab 3,95 %); Nicht-EU-Studierende brauchen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, und eine Bürgschaft ist erforderlich [14]. Die beiden Einrichtungen sollten nicht verwechselt werden.
  • Daka (NRW): die gemeinsame Darlehenskasse von 12 Studierendenwerken in Nordrhein-Westfalen. Sie fördert nach eigenen Angaben alle Staatsangehörigkeiten; das Darlehen ist zinslos, es fällt aber eine Verwaltungsgebühr von 5 % an, höchstens 12.000 Euro insgesamt. Eine Bürgschaft ist nötig; bürgende Personen aus Nicht-EU-Staaten brauchen einen unbefristeten Aufenthaltstitel [15].
  • Bayern (Darlehenskasse der Bayerischen Studierendenwerke): Studienabschlussdarlehen, in den ersten 5 Jahren zinslos, danach 2 % pro Jahr, höchstens 18.000 Euro. Nicht-EU-Studierende müssen eine unbefristete Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nachweisen (Ausnahmen in Härtefällen möglich); eine Bürgschaft ist nötig [16].
  • Hamburg: Einzeldarlehen (bis 1.000 Euro), Studienabschlussdarlehen und BAföG-Überbrückungsdarlehen; zinslos mit 1 % Gebühr; in der Regel ist eine Bürgschaft nötig [17].
  • Frankfurt (MainSWerk-Studiendarlehen): zinslos mit 5 % Verwaltungsgebühr, höchstens 10.000 Euro; eine Bürgschaft ist erforderlich [18].
  • Köln (KStW): ein zinsloses Darlehen aus dem Hilfsfonds für unvorhersehbare und unverschuldete Notlagen (Bürge erforderlich) und ein kurzes Überbrückungsdarlehen von 350 Euro ohne Bürgen; andere Finanzierungsquellen sollen vorher ausgeschöpft sein [19].
  • Heidelberg: ein zinsloses Darlehen für die Studienabschlussphase, in der Regel bis zum Sechsfachen des monatlichen BAföG-Satzes, mit 1 % Gebühr; unter 500 Euro ist keine Bürgschaft nötig [20].

Manche Darlehen sind also zinslos, kosten aber eine Gebühr, andere sind verzinst; manche knüpfen an die Staatsangehörigkeit an, andere nicht. Sprechen Sie vor einer Entscheidung mit der Sozialberatung Ihres Studierendenwerks; viele Einrichtungen setzen ein Beratungsgespräch vor dem Antrag voraus [13][17][19].

Private Bankkredite

Einen klassischen, bankeigenen Studienkredit bei den großen Banken zu finden, ist 2026 schwierig:

  • Die DKB schreibt ausdrücklich, dass sie keinen eigenen Studienkredit mehr anbietet, und verweist auf die KfW [21].
  • Auf den offiziellen Websites der Deutschen Bank und der Commerzbank war am 26.09.2026 kein bankeigener klassischer Studienkredit feststellbar. Die Privatkredit-Seite der Deutschen Bank setzt ein regelmäßiges Nettoeinkommen voraus [22].
  • Viele Sparkassen und Volksbanken vermitteln vor allem den KfW-Studienkredit [37].
  • Einzelne regionale Institute haben eigene Produkte. So hat etwa der S-Bildungskredit der Sparkasse Pforzheim Calw einen variablen Zins und setzt Bonität voraus [23].

Gehen Sie also nicht davon aus, dass eine deutsche Bank einen eigenen Studienkredit anbietet. Wenn Sie ein Bankprodukt finden, fragen Sie schriftlich nach Zinsart, Gesamtkosten, Sicherheiten bzw. Bürgschaft und danach, ob es internationalen Studierenden offensteht.

Einkommensabhängige Modelle: Statt Zinsen zahlen Sie nach dem Abschluss für eine bestimmte Zeit einen Anteil Ihres Einkommens. Am 26.09.2026 hieß es auf der Website der CHANCEN eG, dass derzeit keine Finanzierung möglich ist; die Website der Deutschen Bildung wirkt für Bewerbungen geöffnet, nennt aber ein deutsches Abitur als Erwartung; Brain Capital setzt eine EU-Staatsangehörigkeit oder einen dauerhaften Aufenthaltstitel voraus [24]. Der Stand dieser Modelle ändert sich häufig; fragen Sie vor einer Bewerbung direkt beim Anbieter nach.

SCHUFA und Bonitätsprüfung

Die SCHUFA ist die bekannteste Auskunftei in Deutschland. Welche Rolle sie beim Studienkredit spielt, hängt vom Produkt ab:

  • Im geprüften Merkblatt der KfW wird die SCHUFA nicht erwähnt. Geprüft wird trotzdem: Die KfW nimmt eine Kreditprüfung vor und trifft eine Kreditentscheidung [2].
  • Bei Bankprodukten wird in der Regel die Bonität geprüft [23].
  • Einige einkommensabhängige Modelle geben an, keinen SCHUFA-Eintrag zu erzeugen [24].

Eine noch fehlende SCHUFA-Historie in Deutschland bedeutet für sich genommen keine automatische Ablehnung; jeder Anbieter prüft nach eigenen Kriterien. Wie die SCHUFA funktioniert und wie ein Eintrag entsteht, erklärt unser SCHUFA-Ratgeber; wie das Thema bei der Wohnungssuche gelöst werden kann, zeigt unser Ratgeber zur Wohnungssuche ohne SCHUFA.

Bürgschaft und Sicherheiten

  • KfW-Studienkredit und Bildungskredit verlangen keine Sicherheiten [2][6].
  • Darlehen der Studierendenwerke setzen häufig eine Bürgschaft voraus [12]. Die Daka verlangt zum Beispiel eine bürgende Person zwischen 18 und 70 Jahren, die dauerhaft in Deutschland lebt und über der Pfändungsfreigrenze verdient [15]. In Bayern muss die bürgende Person in Deutschland wohnen und ein Mindesteinkommen haben [16].
  • Die Studentische Darlehnskasse Berlin e.V. verlangt ab einer bestimmten Darlehenshöhe zwei Bürgen [14].

Für internationale Studierende, die neu in Deutschland sind, ist eine bürgende Person mit Wohnsitz in Deutschland und regelmäßigem Einkommen oft eine größere Hürde als jede Staatsangehörigkeitsregel.

Visum und Aufenthaltserlaubnis: Finanzierungsnachweis

Dieser Punkt wird am häufigsten missverstanden. Die Kernaussage: Ein Studienkredit ersetzt ein Sperrkonto nicht automatisch.

Rechtlicher Rahmen: Nach dem Aufenthaltsgesetz gilt der Lebensunterhalt bei Aufenthalten zum Studium mit einem Betrag als gesichert, der sich am monatlichen BAföG-Bedarf orientiert [25]. Für 2026 sind das 992 Euro im Monat bzw. 11.904 Euro im Jahr [28][31]. Welche Nachweise anerkannt werden, richtet sich nach einer Aufzählung in der Verwaltungsvorschrift, die mit „insbesondere" beginnt, also nicht abschließend ist. Genannt werden Einkommens- und Vermögensnachweise der Eltern, eine Verpflichtungserklärung, ein Sperrkonto, eine jährlich zu erneuernde Bankbürgschaft und Stipendien [27].

Erstes Visum (Antrag aus dem Ausland):

  • Die von uns geprüften Seiten deutscher Auslandsvertretungen (zum Beispiel der deutschen Vertretungen in Frankreich) nennen einen gewöhnlichen Studienkredit nicht als Standardnachweis [28].
  • Das heißt nicht, dass ein Kredit „verboten" ist, sondern nur, dass er nicht auf der Standardliste steht.
  • Fragen Sie die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat), welchen Nachweis sie akzeptiert. Auch der DAAD empfiehlt, die Form des Nachweises mit der Vertretung abzuklären [29].

In Deutschland, bei Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 16b:

  • Die Hamburger Ausländerbehörde nennt in ihrem Informationsblatt für Studierende einen Kreditvertrag mit einer Bank über einen Studienkredit, aus dem monatlich eine ausreichende Summe ausgezahlt wird, als möglichen Nachweis (Stand: Juli 2024) [30]. Hamburg weist außerdem darauf hin, dass sich verschiedene Nachweise kombinieren lassen.
  • Das ist ein Beispiel, keine bundesweite Regel. Die Berliner Serviceseite nennt für die Verlängerung Kontoauszüge der letzten sechs Monate und sonstige Einkommensnachweise, erwähnt aber keine Kredite [31]. Ausländerbehörden in anderen Städten können andere Nachweise verlangen.
  • Bei der Verlängerung wird die Finanzierung erneut geprüft, außerdem ein angemessener Studienfortschritt [26][36].

Wichtig: Eine Kreditzusage ist keine Garantie für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Die Entscheidung trifft immer die zuständige Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde, teils nach Ermessen.

Zum Visumsverfahren lesen Sie unseren Leitfaden zum Studentenvisum 2026; die Visumkosten können Sie mit unserem Visumkosten-Rechner schätzen. Zur Unterstützung durch Familie oder Bekannte finden Sie Informationen in unserem Leitfaden zur Verpflichtungserklärung.

Sperrkonto und Studienkredit im Vergleich

  • Ein Sperrkonto ist ein Mechanismus für den Finanzierungsnachweis. Es zeigt, dass das Geld vorhanden ist, und erlaubt nur eine bestimmte monatliche Auszahlung. Für 2026 sind 11.904 Euro im Jahr (992 Euro im Monat) nötig [28][31].
  • Ein Studienkredit ist ein Finanzierungsprodukt. Er leiht Ihnen Geld, das Sie mit Zinsen zurückzahlen.

Beides ist nicht dasselbe. Ein Kredit kann ein Weg sein, das Geld für ein Sperrkonto aufzubringen; das bedeutet aber nicht, dass der Kredit selbst als Finanzierungsnachweis anerkannt wird. Wie ein Sperrkonto funktioniert, erklärt unser Sperrkonto-Ratgeber; Sonderfälle wie Verlängerung und Stipendium behandelt unser Ratgeber zur Sperrkonto-Nutzung. Anbieter vergleichen Sie mit unserem Sperrkonto-Vergleich.

Für 2027 gibt es noch keinen bestätigten amtlichen Betrag; die geplanten BAföG-Änderungen können ihn beeinflussen.

Was ein Kredit wirklich kostet

Ein einfaches Beispiel für den Mechanismus (keine Berechnung, nur zur Veranschaulichung):

Eine Studentin plant, 24 Monate lang 500 Euro im Monat zu erhalten. Geplante Auszahlung insgesamt: 500 € × 24 = 12.000 €.

Diese 12.000 Euro sind nicht der Betrag, den sie am Ende zurückzahlt. Denn:

  • Es fallen Zinsen an: In der Auszahlungsphase werden jeden Monat Zinsen auf die bisher ausgezahlte Summe berechnet.
  • Der KfW-Zins ist variabel: Er wird zweimal im Jahr angepasst; künftige Zinssätze kennt heute niemand [2][3].
  • Zinsen können von der Auszahlung abgezogen werden: Beim KfW-Studienkredit werden die Zinsen in der Auszahlungsphase von der monatlichen Auszahlung abgezogen, sodass nicht jeden Monat die vollen 500 Euro ankommen [2].
  • Die Laufzeit zählt: Je länger die Rückzahlung dauert, desto mehr Zinsen zahlen Sie insgesamt.

Deshalb nennen wir in diesem Leitfaden keine exakte Gesamtrückzahlungssumme. Nutzen Sie die Rechner und aktuellen Konditionen der KfW und lassen Sie sich Auszahlungs- und Rückzahlungsplan vor Vertragsabschluss schriftlich geben. Für Ihre Monatsplanung helfen unser Lebenshaltungskosten-Rechner und unser Artikel über die wahren Kosten eines Studiums in Deutschland.

Risiko variabler Zinsen

Ein variabler Zins kann sinken, aber auch steigen. Der Effektivzins des KfW-Studienkredits lag ab 1. Oktober 2025 bei 6,04 %, stieg ab 1. April 2026 auf 6,53 % und sank ab 1. Oktober 2026 auf 6,38 % [3]. Auch die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich der Zins in der Auszahlungsphase jedes Jahr zum 1. April und 1. Oktober ändern kann und dass in der Rückzahlungsphase unter bestimmten Voraussetzungen ein fester Zinssatz vereinbart werden kann [32].

So können Sie mit diesem Risiko umgehen:

  • Verfolgen Sie die Zinsänderungen regelmäßig.
  • Informieren Sie sich über Bedingungen und Kosten des Festzinses in der Rückzahlungsphase [2].
  • Prüfen Sie vorab, welche Möglichkeiten und Bedingungen für Sondertilgungen gelten [2].

Vorteile

  • Einige Produkte sind einkommensunabhängig und ohne Sicherheiten (KfW, Bildungskredit) [1][6].
  • Die monatliche Auszahlung lässt sich an Ihren Bedarf anpassen [1].
  • Darlehen der Studierendenwerke sind oft zinslos (Gebühren möglich) [15][17].
  • Die Rückzahlung beginnt erst nach einer Karenzphase [2].
  • Ein Kredit kann es erleichtern, weniger zu jobben und sich auf das Studium zu konzentrieren.

Risiken

  • Bei einem verzinsten Kredit zahlen Sie mehr zurück, als Sie erhalten haben.
  • Ein variabler Zins macht die Gesamtkosten schwer vorhersehbar [3][32].
  • Dauert das Studium länger oder wird es abgebrochen, kann die Rückzahlung schwieriger werden; manche Kreditgeber verlangen dann sofort Raten [32].
  • Ein Kredit gilt nicht automatisch als Finanzierungsnachweis für Visum oder Aufenthaltserlaubnis [28][30].
  • Bei Darlehen mit Bürgschaft haftet auch die bürgende Person.

Wenn Sie Probleme bei der Rückzahlung haben, können Sie sich an die kostenlose Schuldnerberatung der Verbraucherzentralen und Kommunen wenden; Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie über meine-schulden.de [33].

Alternativen

  • Deutschlandstipendium: 300 Euro im Monat, muss nicht zurückgezahlt werden, steht allen Staatsangehörigkeiten offen, ist einkommensunabhängig und leistungsbezogen. Beworben wird sich bei der eigenen Hochschule. Allein deckt es den Finanzierungsnachweis von 992 Euro nicht ab [34].
  • DAAD-Stipendien und STIBET: Die DAAD-Stipendiendatenbank listet Programme auf. Stipendien aus STIBET beantragen Studierende nicht direkt, sondern über das International Office ihrer Hochschule [35].
  • Jobben: Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b dürfen Sie 140 ganze oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten; studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule werden nicht angerechnet [26]. Die Möglichkeiten vergleichen wir in HiWi vs. Werkstudent, den Nutzen für die Karriere erklärt unser Werkstudent-Ratgeber, und zu Praktika mit B1/B2-Deutsch finden Sie unseren Praktikums-Ratgeber.
  • Familie / Verpflichtungserklärung: Einkommensnachweise der Eltern oder die Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person gehören zu den anerkannten Nachweisen [27].
  • Nothilfe der Studierendenwerke: Einige Studierendenwerke haben Notfallfonds für internationale Studierende [36].

Zu den praktischen Hürden bei der Kontoeröffnung lesen Sie unseren Ratgeber zum Bankkonto; zu den Kosten in einzelnen Städten unseren Artikel über die günstigsten Studentenstädte.

Fünf Fallbeispiele

Die folgenden Beispiele sind keine Produktempfehlung. Sie zeigen nur, welche Kategorien und Prüfungen infrage kommen können.

Fall 1: Nicht-EU-Studierende, die aus der Türkei ihr erstes Studienvisum beantragen

  • Mögliche Kategorien: Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendium, Einkommensnachweise der Eltern.
  • Voraussetzungen prüfen: Bei einem Erstantrag aus dem Ausland liegen die Statusgruppen aus den Listen von KfW und Bildungskredit in der Regel nicht vor [1][7].
  • Unterlagen / Status prüfen: aktuelle Nachweisliste der Auslandsvertretung und der Betrag für 2026 (11.904 Euro im Jahr) [28][31].
  • Risiko: ein Antrag mit einem Nachweis, der nicht auf der Standardliste steht.
  • Wo nachfragen: bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Fall 2: Studierende mit Aufenthaltserlaubnis nach § 16b in Deutschland mit Finanzierungslücke

  • Mögliche Kategorien: Not- oder Überbrückungsdarlehen des Studierendenwerks, Jobben, Stipendium, Familienunterstützung, in manchen Städten ein Kreditvertrag.
  • Voraussetzungen prüfen: Staatsangehörigkeits- und Bürgschaftsbedingungen des Studierendenwerks; bei der KfW wird dieser Status nicht als eigene Gruppe genannt [1][12].
  • Unterlagen / Status prüfen: die Nachweise, die Ihre Ausländerbehörde bei der Verlängerung verlangt, und Nachweise über den Studienfortschritt [30][31].
  • Risiko: kurz vor dem Verlängerungstermin keinen ausreichenden Nachweis zu haben.
  • Wo nachfragen: bei der örtlichen Ausländerbehörde und der Sozialberatung des Studierendenwerks.

Fall 3: EU-Bürger, die seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben

  • Mögliche Kategorien: KfW-Studienkredit, bei erfüllten Voraussetzungen BAföG und Bildungskredit, Stipendien.
  • Voraussetzungen prüfen: Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und der Meldung, Altersgrenze [1][2].
  • Unterlagen / Status prüfen: Meldebescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung.
  • Risiko: variabler Zins und Gesamtkosten.
  • Wo nachfragen: bei einem KfW-Vertriebspartner; zum BAföG beim zuständigen BAföG-Amt.

Fall 4: Bildungsinländer mit deutschem Abitur

  • Mögliche Kategorien: KfW-Studienkredit, je nach Aufenthaltsstatus BAföG und Bildungskredit, Stipendien.
  • Voraussetzungen prüfen: die KfW-Definition für Bildungsinländer und eine Meldeadresse in Deutschland [1][2]; beim BAföG der Status nach § 8 [8].
  • Unterlagen / Status prüfen: Abiturzeugnis, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung.
  • Risiko: Ändert sich der Aufenthaltsstatus, kann sich auch die Förderfähigkeit ändern.
  • Wo nachfragen: bei einem KfW-Vertriebspartner und beim BAföG-Amt.

Fall 5: Studierende kurz vor dem Abschluss mit kurzfristigem Finanzierungsengpass

  • Mögliche Kategorien: Studienabschlussdarlehen des Studierendenwerks, Bildungskredit (falls förderfähig), Jobben, Stipendium.
  • Voraussetzungen prüfen: verbleibende Semester, Bedingungen des Abschlussdarlehens, Bürgschaft [16][17][20].
  • Unterlagen / Status prüfen: Leistungsübersicht, Prüfungs- und Abschlussarbeitsplan.
  • Risiko: Der Abschluss verzögert sich, und die Rückzahlung fällt in die Jobsuche.
  • Wo nachfragen: bei der Sozialberatung des Studierendenwerks; zu Prüfungsregeln in unserem Ratgeber zu Notensystem und Wiederholungsprüfungen, zu den Folgen einer beendeten Einschreibung in unserem Exmatrikulations-Ratgeber.

Vergleichstabelle

Voraussetzungen und Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter, Aufenthaltsstatus und persönlicher Situation. Prüfen Sie vor der Antragstellung die Angaben des offiziellen Anbieters.

Finanzierungsmöglichkeit Anbieter Rückzahlung nötig Zinsen Typische Voraussetzungen Zugang für internationale Studierende Auszahlung Beginn der Rückzahlung Wichtigste Einschränkung
KfW-Studienkredit KfW (über Vertriebspartner) Ja Variabel; 6,20 % Sollzins / 6,38 % effektiv (Stand 02.10.2026, gültig ab 01.10.2026) Bis 44 Jahre; genannte Statusgruppen Bildungsinländer und bestimmte EU-/Familienstatus; § 16b keine eigene Gruppe 100–650 € pro Monat Nach 18–23 Monaten Karenz Variabler Zins, kein Rechtsanspruch
Bildungskredit BVA bewilligt, KfW zahlt aus Ja Variabel; 4,14 % Sollzins / 4,09 % effektiv (Stand 02.10.2026, gültig ab 01.10.2026) 18–36 Jahre, fortgeschrittene Phase, bis 12. Semester Nach § 8 BAföG 100/200/300 € pro Monat, max. 24 Monate 4 Jahre nach erster Auszahlung Kurzfristig, begrenzter Betrag
BAföG Staat (BAföG-Ämter) In der Regel zur Hälfte Darlehensteil zinslos Einkommens- und Statusvoraussetzungen Nach § 8 BAföG Monatlich, bedarfsabhängig Etwa 5 Jahre nach Förderungshöchstdauer Status- und Einkommensvoraussetzungen
Studierendenwerk / Daka Studierendenwerke Ja Meist zinslos; 1–5 % Gebühr möglich Je nach Einrichtung Je nach Einrichtung Einmalig oder monatlich Je nach Einrichtung Bürgschaft, kein Rechtsanspruch
Private Bank / Sparkasse Regionale Institute Ja Meist variabel Bonität, Geschäftsgebiet Unterschiedlich; oft nicht angegeben Je nach Produkt Je nach Produkt Wenige Angebote
Einkommensabhängiges Modell Bildungsfonds Ja, als Einkommensanteil Einkommensanteil statt Zins Je nach Programm Meist EU- oder dauerhafter Status nötig Je nach Produkt Ab einer Einkommensschwelle Angebot ändert sich häufig
Stipendium DAAD, Stiftungen, Hochschulen Nein Keine Leistung, Programmbedingungen Je nach Programm; viele offen Je nach Programm – Wettbewerb, begrenzt
Jobben Arbeitgeber Nein Keine Bedingungen des Aufenthaltstitels 140 ganze / 280 halbe Tage im Jahr Lohn – Zeit- und Arbeitsgrenze
Verpflichtungserklärung Verpflichtungsgeber in Deutschland Nein (Haftung des Verpflichtungsgebers) Keine Einkommen des Verpflichtungsgebers Ja Verpflichtungsgeber trägt Kosten – Rechtliche Haftung des Verpflichtungsgebers

Checkliste

  1. Klären Sie Ihren Aufenthaltsstatus (§ 16b, dauerhafter Aufenthaltstitel, EU-Staatsangehörigkeit, Bildungsinländer).
  2. Schreiben Sie Ihren Bedarf Monat für Monat auf und rechnen Sie aus, wie lange Sie eine Finanzierung brauchen.
  3. Prüfen Sie zuerst Quellen ohne Schulden: Stipendien, Jobben, Unterstützung durch die Familie.
  4. Gleichen Sie die Voraussetzungen von KfW, Bildungskredit und BAföG mit Ihrem Status ab.
  5. Informieren Sie sich über Darlehensarten, Staatsangehörigkeits- und Bürgschaftsbedingungen Ihres Studierendenwerks.
  6. Lesen Sie einen Zinssatz immer zusammen mit dem Datum, ab dem er gilt, und prüfen Sie, ob er variabel oder fest ist.
  7. Fragen Sie, ob Zinsen in der Auszahlungsphase von der Auszahlung abgezogen werden.
  8. Lassen Sie sich Rückzahlungsbeginn und Mindestrate schriftlich geben.
  9. Wenn Sie den Kredit für Visum oder Verlängerung nutzen wollen, fragen Sie vorher bei der zuständigen Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde nach.
  10. Wenn die Rückzahlung schwierig wird, wenden Sie sich an eine kostenlose Schuldnerberatung [33].

Häufige Fragen (FAQ)

Können internationale Studierende in Deutschland einen KfW-Studienkredit bekommen?

Das hängt vom Status ab. Die offizielle Liste der KfW nennt deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger mit mindestens drei Jahren Aufenthalt in Deutschland, Familienangehörige und Bildungsinländer. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b allein wird nicht als eigene förderfähige Gruppe genannt. Wer ein deutsches Abitur oder einen passenden Familienstatus hat, wird gesondert geprüft.

Ersetzt ein Studienkredit das Sperrkonto?

Nicht automatisch. Die geprüften Seiten deutscher Auslandsvertretungen nennen Studienkredite beim ersten Visum nicht als Standardnachweis; fragen Sie deshalb bei Ihrer Vertretung nach. Bei der Verlängerung in Deutschland akzeptieren manche Ausländerbehörden, etwa in Hamburg, einen Kreditvertrag mit ausreichender monatlicher Auszahlung; eine bundesweite Regel ist das nicht.

Wie hoch ist der Zins beim KfW-Studienkredit aktuell?

Der seit 01.10.2026 gültige Zins beträgt 6,20 % Sollzins und 6,38 % effektiv (vorherige Periode: 6,34 % Sollzins, 6,53 % effektiv). Der Zins ist variabel und wird in der Regel zum 1. April und 1. Oktober angepasst; er kann sich also beim nächsten Termin ändern. Den aktuellen Zinssatz finden Sie auf der offiziellen Website der KfW.

Was ist der Unterschied zwischen Studienkredit und BAföG?

BAföG ist eine gesetzlich geregelte staatliche Förderung und im Studium in der Regel zur Hälfte Zuschuss und zur Hälfte zinsloses Darlehen. Ein Studienkredit ist ein Kreditvertrag, den Sie vollständig mit Zinsen zurückzahlen. Auch die Voraussetzungen unterscheiden sich.

Bekomme ich ohne SCHUFA-Historie einen Studienkredit?

Eine fehlende SCHUFA-Historie bedeutet für sich genommen keine automatische Ablehnung. Im geprüften Merkblatt der KfW wird die SCHUFA nicht erwähnt, die KfW nimmt aber eine Kreditprüfung vor. Banken prüfen in der Regel die Bonität. Jeder Anbieter entscheidet nach eigenen Kriterien.

Brauche ich für ein Darlehen des Studierendenwerks einen Bürgen?

Häufig ja. Darlehen der Studierendenwerke setzen meist eine bürgende Person mit Wohnsitz in Deutschland und regelmäßigem Einkommen voraus. Bei manchen kleinen oder kurzen Überbrückungsdarlehen ist keine Bürgschaft nötig. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Einrichtung, und es besteht kein Rechtsanspruch.

Quellen

  1. KfW, KfW-Studienkredit (174), Produktseite — https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)/
  2. KfW, Merkblatt KfW-Studienkredit 174 (Stand 11/2023) — https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000002590_M_174_Studienkredit.PDF
  3. KfW, Fragen und Antworten zum KfW-Studienkredit (Zins ab 01.10.2026) — https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Q-As-Studienkredit.html
  4. KfW, Konditionenanzeiger (abgerufen am 02.10.2026) — https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger
  5. KfW, Bildungskredit (173) — https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/Bildungskredit-(173)/
  6. Bundesverwaltungsamt, Was bietet der Bildungskredit — https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/Antrag/Bildungskredit-Hintergrund/bildungskredit-was-bietet_node.html
  7. Bundesverwaltungsamt, Bildungskredit: Staatsangehörigkeit — https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/Antrag/Studierende/Voraussetzungen/Besondere/Besondere_6.html
  8. § 8 BAföG — https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__8.html
  9. § 17 BAföG — https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html
  10. § 18 BAföG — https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__18.html
  11. BMFTR, BAföG-Kabinettsbeschluss (12.08.2026) — https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/08/120826-bafoeg-kabinettsbeschluss.html
  12. Deutsches Studierendenwerk, Darlehenskassen — https://www.studierendenwerke.de/en/topics/student-finance/funding-options/darlehenskassen
  13. studierendenWERK BERLIN, Finanzielle Unterstützung in Notlagen — https://www.stw.berlin/beratung/beratung-finanzierung-und-soziales/studienfinanzierung-im-%C3%BCberblick/einmalige-unterst%C3%BCtzungsm%C3%B6glichkeiten-des-studierendenwerks-berlin/finanzielle-unterst%C3%BCtzung-in-notlagen.html
  14. Studentische Darlehnskasse Berlin e.V. — https://dakaberlin.de/
  15. Daka – Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. — https://daka-darlehensantrag.de/ ; Kölner Studierendenwerk, Daka-Darlehen — https://www.kstw.de/finanzen/weitere-finanzierungsmoeglichkeiten/daka-darlehen/
  16. Darlehenskasse der Bayerischen Studierendenwerke, Richtlinien — https://www.darlehenskasse-bayern.de/richtlinien/
  17. Studierendenwerk Hamburg, Darlehen für Studierende in finanziellen Notlagen — https://www.stwhh.de/studienfinanzierung/darlehen-fuer-studierende-in-finanziellen-notlagen ; Darlehenskasse — https://www.stwhh.de/studienfinanzierung/darlehenskasse-des-studierendenwerks-hamburg
  18. Studierendenwerk Frankfurt am Main, MainSWerk-Studiendarlehen — https://www.swffm.de/beratung-finanzierung/studienfinanzierung/mainswerk-studiendarlehen
  19. Kölner Studierendenwerk, Darlehen in Notlagen — https://www.kstw.de/finanzen/darlehen-in-notlagen/
  20. Studierendenwerk Heidelberg, Stipendien und Kredite — https://www.stw.uni-heidelberg.de/de/stipendien_und_kredite
  21. DKB, Bietet die DKB einen Studienkredit an — https://www.dkb.de/fragen-antworten/bietet-die-dkb-einen-studienkredit-an
  22. Deutsche Bank, FAQ Privatkredit — https://www.deutsche-bank.de/pk/service-und-kontakt/services/fragen-antworten/kredit-und-immobilien/werden-auch-privatkredite-an-arbeitslose-auszubildende_-hausfrauen-studenten-und-schueler-vergeben.html ; Commerzbank, KfW-Studienkredit — https://www.commerzbank.de/kredit-finanzierung/produkte/ratenkredite/kfw-studienkredit/
  23. Sparkasse Pforzheim Calw, S-Bildungskredit — https://www.sparkasse-pforzheim-calw.de/de/home/privatkunden/kredite-und-finanzierungen/bildungskredit.html
  24. CHANCEN eG — https://chancen-eg.de/ ; Deutsche Bildung, FAQ — https://www.deutsche-bildung.de/faq/ ; Brain Capital, FAQ — https://braincapital.de/faq.html
  25. § 2 AufenthG — https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__2.html
  26. § 16b AufenthG — https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16b.html
  27. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, Nr. 16.0.8 — https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26102009_MI31284060.htm
  28. Deutsche Vertretungen in Frankreich, Studium — https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/service/visa/2521298-2521298
  29. DAAD / Study in Germany, Finanzierungsnachweis — https://www.study-in-germany.com/de/studium-planen/voraussetzungen/finanzierungsnachweis/
  30. Freie und Hansestadt Hamburg, Amt für Migration: Informationen für ausländische Studenten (Stand Juli 2024) — https://www.hamburg.de/resource/blob/91946/1dc75bb6a18abac0cb3dd85da155c1bc/amt-m-m31-informationen-fuer-auslaendische-studenten-2024-deutsch-pdf-data.pdf
  31. Service Berlin, Aufenthaltserlaubnis zum Studium — https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/
  32. Verbraucherzentrale, Studium mit Studienkredit (Stand 18.02.2025) — https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/studium-mit-studienkredit-82766
  33. meine-schulden.de, Schuldnerberatungsstelle finden — https://www.meine-schulden.de/en/finding-help/debt-advice-centers/find-a-debt-counseling-center
  34. Deutschlandstipendium, Häufig gestellte Fragen — https://www.deutschlandstipendium.de/deutschlandstipendium/de/studierende/haeufig-gestellte-fragen/haeufig-gestellte-fragen.html
  35. DAAD, STIBET I — https://www.daad.de/de/infos-services-fuer-hochschulen/weiterfuehrende-infos-zu-daad-foerderprogrammen/stibet-i/ ; DAAD-Stipendien — https://www.daad.de/de/in-deutschland-studieren/stipendien/daad-stipendien/
  36. Deutsches Studierendenwerk, internationale-studierende.de: Finanzierung und Aufenthalt — https://www.internationale-studierende.de/waehrend-des-studiums/finanzierung-und-aufenthalt
  37. Sparkasse Oberhessen, KfW-Studienkredit — https://www.sparkasse-oberhessen.de/de/home/privatkunden/kredite-und-finanzierungen/kfw-studienkredit.html ; Volksbanken Raiffeisenbanken, Studienkredit — https://www.vr.de/privatkunden/produkte/kredite/studienkredit.html

Konditionen am 26.09.2026 auf den offiziellen Seiten der Anbieter und Behörden geprüft; Zinssätze und Angebote können sich ändern. Allgemeine Informationen, keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.

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Über den Autor

Halil Yaprakli

Halil Yaprakli

Gründer & CEO

Schreibt über Visum, Bewerbungsprozess und allgemeine Studienberatung; bestimmt die redaktionelle Ausrichtung.

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