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Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin Fachrichtung Gitarrenbau

Zupfinstrumentenmacher/in - Gitarrenbau

Ausbildung Kunst, Kunstwissenschaft KldB B 93612

Was ist Gitar Yapımcısı (Telli Çalgı İmalatçısı)?

Was macht man in diesem Beruf?Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau stellen nach vorgegebenen Zeichnungen oder eigenen Entwürfen Gitarren, aber auch andere Zupfinstrumente wie Mandolinen, Lauten oder Banjos her. Sie verwenden dazu verschiedene Holzsorten, Metalle und Kunststoffe. Maschinell oder mit der Hand sägen, hobeln, schleifen und schnitzen sie daraus den Korpus, den Hals und andere Einzelteile. Dann verbinden sie die verschiedenen Bestandteile durch Leimen oder Verschrauben und lackieren die Instrumente. Schließlich besaiten und stimmen sie die Musikinstrumente. Neben akustischen fertigen sie auch elektrische Instrumente und montieren Tonabnahmesysteme. Zudem reparieren sie Zupfinstrumente und restaurieren alte und historische Instrumente.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau finden Beschäftigung in Klein- und Mittelbetrieben des Musikinstrumentenbaus, die z.B. Gitarren und Mandolinen herstellen und reparieren.Arbeitsorte:Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau arbeiten in erster Liniein WerkstättenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin VerkaufsräumenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.Worauf kommt es an?Anforderungen:Sorgfalt und handwerkliches Geschick (z.B. bei der millimetergenauen Holzbearbeitung)Gutes Gehör (z.B. beim Stimmen und Nachbessern der Instrumente)Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Gestaltung und Lackierung)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über ein individuell anzufertigendes Instrument)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Maße von Skizzen zu übertragen und umzurechnen)Physik (z.B. um Werkstoffe nach ihren Auswirkungen auf die Klangfarbe auszuwählen)Werken/Technik (z.B. um Instrumentenbaupläne anzufertigen)Musik (z.B. um den Klang von Gitarren zu regulieren und diese zu stimmen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat (je nach Bundesland unterschiedlich):1. Ausbildungsjahr: 724 € bis 920 €2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 € bis 1.130 €

Steckbrief

Berufstyp: Anerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Ausbildungsdauer: 3 JahreLernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Beschreibung (Deutsch)

Was macht man in diesem Beruf?Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau stellen nach vorgegebenen Zeichnungen oder eigenen Entwürfen Gitarren, aber auch andere Zupfinstrumente wie Mandolinen, Lauten oder Banjos her. Sie verwenden dazu verschiedene Holzsorten, Metalle und Kunststoffe. Maschinell oder mit der Hand sägen, hobeln, schleifen und schnitzen sie daraus den Korpus, den Hals und andere Einzelteile. Dann verbinden sie die verschiedenen Bestandteile durch Leimen oder Verschrauben und lackieren die Instrumente. Schließlich besaiten und stimmen sie die Musikinstrumente. Neben akustischen fertigen sie auch elektrische Instrumente und montieren Tonabnahmesysteme. Zudem reparieren sie Zupfinstrumente und restaurieren alte und historische Instrumente.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau finden Beschäftigung in Klein- und Mittelbetrieben des Musikinstrumentenbaus, die z.B. Gitarren und Mandolinen herstellen und reparieren.Arbeitsorte:Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau arbeiten in erster Liniein WerkstättenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin VerkaufsräumenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.Worauf kommt es an?Anforderungen:Sorgfalt und handwerkliches Geschick (z.B. bei der millimetergenauen Holzbearbeitung)Gutes Gehör (z.B. beim Stimmen und Nachbessern der Instrumente)Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Gestaltung und Lackierung)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über ein individuell anzufertigendes Instrument)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Maße von Skizzen zu übertragen und umzurechnen)Physik (z.B. um Werkstoffe nach ihren Auswirkungen auf die Klangfarbe auszuwählen)Werken/Technik (z.B. um Instrumentenbaupläne anzufertigen)Musik (z.B. um den Klang von Gitarren zu regulieren und diese zu stimmen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat (je nach Bundesland unterschiedlich):1. Ausbildungsjahr: 724 € bis 920 €2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 € bis 1.130 €

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Kunst, Kunstwissenschaft →

Der Beruf Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin Fachrichtung Gitarrenbau in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Kunst, Kunstwissenschaft:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Zupfinstrumentenmacher-Handwerks): Werkstätten, VerkaufsräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in Mittenwald (Bayern):Staatl. Berufs- und BFS für Musikinstrumentenbau Mittenwaldfür die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Klingenthal (Sachsen):Berufliches Schulzentrum (BSZ) e.o.plauenQuelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)

Steckbrief

BerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)Ausbildungsdauer 3 JahreLernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)Was macht man in diesem Beruf?Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau stellen nach vorgegebenen Zeichnungen oder eigenen Entwürfen Gitarren, aber auch andere Zupfinstrumente wie Mandolinen, Lauten oder Banjos her. Sie verwenden dazu verschiedene Holzsorten, Metalle und Kunststoffe. Maschinell oder mit der Hand sägen, hobeln, schleifen und schnitzen sie daraus den Korpus, den Hals und andere Einzelteile. Dann verbinden sie die verschiedenen Bestandteile durch Leimen oder Verschrauben und lackieren die Instrumente. Schließlich besaiten und stimmen sie die Musikinstrumente. Neben akustischen fertigen sie auch elektrische Instrumente und montieren Tonabnahmesysteme. Zudem reparieren sie Zupfinstrumente und restaurieren alte und historische Instrumente.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau finden Beschäftigung in Klein- und Mittelbetrieben des Musikinstrumentenbaus, die z.B. Gitarren und Mandolinen herstellen und reparieren.Arbeitsorte:Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau arbeiten in erster Liniein WerkstättenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin VerkaufsräumenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.Worauf kommt es an?Anforderun...

BERUF AKTUELL

BerufsbezeichnungZupfinstrumentenmacher/in der Fachrichtung GitarrenbauWas macht man in diesem Beruf?Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau stellen nach vorgegebenen Zeichnungen oder eigenen Entwürfen Gitarren, aber auch andere Zupfinstrumente wie Mandolinen, Lauten oder Banjos her. Sie verwenden dazu verschiedene Holzsorten, Metalle und Kunststoffe. Maschinell oder mit der Hand sägen, hobeln, schleifen und schnitzen sie daraus den Korpus, den Hals und andere Einzelteile. Dann verbinden sie die verschiedenen Bestandteile durch Leimen oder Verschrauben und lackieren die Instrumente. Schließlich besaiten und stimmen sie die Musikinstrumente. Neben akustischen fertigen sie auch elektrische Instrumente und montieren Tonabnahmesysteme. Zudem reparieren sie Zupfinstrumente und restaurieren alte und historische Instrumente.Wo arbeitet man?Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau finden Beschäftigung in Klein- und Mittelbetrieben des Musikinstrumentenbaus, die z.B. Gitarren und Mandolinen herstellen und reparieren.WeitereBerufe im Musikinstrumentenbau

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan1. und 2. Ausbildungsjahr:Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von InstrumentenMessen, Prüfen, Anreißen und Übertragen von Maßen und KonturenAuswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und GerätenAuswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und HilfsstoffenHerstellen von VerbindungenHerstellen und Gestalten von OberflächenHerstellen von KorpussenHerstellen von Gitarrenhälsen und HalsverbindungenHerstellen von Griffbrettern und StegenAusbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:Beruf und Betrieb präsentierenEntwürfe von Instrumenten erstellen und Mensuren berechnenSchablonen, Formen und Spezialwerkzeuge herstellenWerkstoffe vorbereiten und lagernHälse und Säulen sowie deren Verbindungen herstellenKorpusse und Verbindungen herstellenGriffbretter und Stege herstellen sowie Mensuren umsetzen Oberflächen beschichtenZwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres 3. Ausbildungsjahr:Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:Prüfen, Optimieren und Präsentieren von EntwürfenHerstellen von KorpussenHerstellen von Hälsen und HalsverbindungenHerstellen von Griffbrettern und StegenMontieren von Tonabnah...

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.Weitere Informationen:Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:wie man Entwürfe insbesondere nach historischen, funktionalen, ergonomischen und technologischen Gesichtspunkten gestaltet und ausarbeitetwie man Werkstoffe maschinell bearbeitet, insbesondere durch Sägen, Fräsen, Schleifen und Bohrenwie man konstruktive Holzverbindungen herstellt, insbesondere durch Fügen, Schäften und Zinkenwie man Oberflächen, insbesondere durch Wässern und Schleifen, vorbehandeltwie man Korpusteile verleimtwie man Lackierungen aufbaut, schleift und poliertwie Schaltpläne erstellt werdenwie man Instrumente besaitet und stimmtwie man die Klangbewertung an Instrumenten durchführt und dabei betriebliche Vorgaben berücksichtigtwie man Reparaturarbeiten durchführtDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Tonabnahmesysteme montieren, Instrumente vermarkten)in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im BetriebPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Resonanzplatten aussägen, Korpus verleimen, Hälse anbringen, lackieren, Tonabnahmesysteme montieren, Saiten aufspannenUmgebung: Holzstaub und Maschinenlärm in der Werkstatt, Geruchsentwicklung z.B. durch Kleber oder LackeKleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. Arbeitskittel, Atem- und Gehörschutz) Anforderungen:Sorgfalt und handwerkliches Geschick (z.B. bei der millimetergenauen Holzbearbeitung)Gutes Gehör (z.B. beim Stimmen und Nachbessern der Instrumente)Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Gestaltung und Lackierung)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über ein individuell anzufertigendes Instrument)An der BerufsschuleUnterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildung im Ausland

Auszubildende können Teile der Ausbildung im Ausland absolvieren, z.B.:Verschiedene europäische LänderAuslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"Dauer: mindestens 3 WochenZugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss Weitere Informationen zur Zusatzqualifikation Europaassistent/in

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):1. Ausbildungsjahr: 724 € bis 920 €2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 € bis 1.130 €Quellen:Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Mathematik: z.B. um Maße von Skizzen zu übertragen und umzurechnenPhysik: z.B. um Werkstoffe nach ihren Auswirkungen auf die Klangfarbe auszuwählenWerken/Technik: z.B. um Instrumentenbaupläne anzufertigenMusik: z.B. um den Klang von Gitarren zu regulieren und diese zu stimmen

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" richtet sich an Auszubildende mit mindestens einem mittleren Bildungsabschluss. Sie erweitert die Erstausbildung um interkulturelle Kompetenzen und bietet den Auszubildenden die Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Dazu besuchen die Auszubildenden zusätzlichen Berufsschulunterricht, z.B. im Europäischen Waren- und Wirtschaftsrecht, und absolvieren ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Die zuständige Kammer erteilt weitere Informationen, z.B.:Europaassistent/in

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Zupfinstrumentenmacher/in der Fachrichtung Gitarrenbau an:Bereich MusikinstrumentenbauZupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin Fachrichtung HarfenbauGeigenbauer/GeigenbauerinBogenmacher/BogenmacherinGemeinsamkeit:Musikinstrumente und Zubehör bauen, pflegen und reparieren

Entwicklung der Ausbildung

1941:Erste staatlich anerkannte Ausbildungsvorschriften1953:Beruf ist in der Handwerksordnung verzeichnet1962:Anerkennung des Berufsbildes für das Zupfinstrumentenmacher-Handwerk1997: Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz tritt in Kraft2014:Modernisierte Ausbildungsordnung mit den Fachrichtungen Gitarrenbau und Harfenbau, u.a. mit stärkerer Berücksichtigung elektronischer Zupfinstrumente und geänderter HerstellungsverfahrenAufhebung des Vorläuferberufs Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin (ohne Fachrichtungen)2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung; Erweiterung der Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren.2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. gesetzliche Verankerung der Möglichkeit des digitalen mobilen Ausbildens; Einführung eines Feststellungs- und Bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss.

Die Ausbildung im Überblick

Zupfinstrumentenmacher/in der Fachrichtung Gitarrenbau ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungZupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin der Fachrichtung Gitarrenbau

Ausbildungsvergütung (Bayern)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 900 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.100 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2024Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Berlin)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 810 €2. Ausbildungsjahr: 900 €3. Ausbildungsjahr: 1.050 €Quelle:Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg, Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Bremen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:Tarifregister Bremen, Stand Februar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Hessen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 800 €2. Ausbildungsjahr: 900 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 €Quelle:HWK Kassel, Stand August 2024Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Hamburg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:IG Metall, Stand Februar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Sachsen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Saarland)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 870 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. durch die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in".Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau meist in handwerklichen Betrieben des Musikinstrumentenbaus.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Holzbe- und -verarbeitung bis hin zu Musik.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Zupfinstrumentenmachermeister/in abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau erwerben. Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen Zupfinstrumentenmacherbetrieb.

Ausbildungsvergütung (Thüringen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 759 €2. Ausbildungsjahr: 872 €3. Ausbildungsjahr: 1.069 €Quelle:IG Metall, Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Brandenburg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2024 gab es 3 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. Alle verfügten über die Hochschulreife. Quelle:Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Ausbildungsvergütung (Niedersachsen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:IG Metall, Stand Februar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Sachsen-Anhalt)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Rheinland-Pfalz)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 800 €2. Ausbildungsjahr: 900 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand August 2024Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur AusbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Zupfinstrumentenmacher und zur Zupfinstrumentenmacherin (Zupfinstrumentenmacherausbildungsverordnung - ZupfinstrumentAusbV) vom 30.06.2014 (BGBl. I S. 875), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 01.07.2015 (BGBl. I S. 1087)Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zupfinstrumentenmacher und Zupfinstrumentenmacherin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.03.2014)

Ausbildungsvergütung (Baden-Württemberg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 920 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.110 €Quelle:IG Metall, Stand November 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Schleswig-Holstein)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:IG Metall, Stand Februar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Ausbildungsvergütung (Nordrhein-Westfalen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand Februar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Mecklenburg-Vorpommern)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Gitar Yapımcısı (Telli Çalgı İmalatçısı)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin Fachrichtung Gitarrenbau in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau stellen nach vorgegebenen Zeichnungen oder eigenen Entwürfen Gitarren, aber auch andere Zupfinstrumente wie Mandolinen, Lauten oder Banjos her. Sie verwenden dazu verschiedene Holzsorten, Metalle und Kunststoffe. Maschinell oder mit der Hand sägen, hobeln, schleifen und schnitzen sie daraus den Korpus, den Hals und andere Einzelteile. Dann verbinden sie die verschiedenen Bestandteile durch Leimen oder Verschrauben und lackieren die Instrumente. Schließlich besaiten und stimmen sie die Musikinstrumente. Neben akustischen fertigen sie auch elektrische Instrumente und montieren Tonabnahmesysteme. Zudem reparieren sie Zupfinstrumente und restaurieren alte und historische Instrumente.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau finden Beschäftigung in Klein- und Mittelbetrieben des Musikinstrumentenbaus, die z.B. Gitarren und Mandolinen herstellen und reparieren.Arbeitsorte:Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau arbeiten in erster Liniein WerkstättenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin VerkaufsräumenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.Worauf kommt es an?Anforderungen:Sorgfalt und handwerkliches Geschick (z.B. bei der millimetergenauen Holzbearbeitung)Gutes Gehör (z.B. beim Stimmen und Nachbessern der Instrumente)Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Gestaltung und Lackierung)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über ein individuell anzufertigendes Instrument)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Maße von Skizzen zu übertragen und umzurechnen)Physik (z.B. um Werkstoffe nach ihren Auswirkungen auf die Klangfarbe auszuwählen)Werken/Technik (z.B. um Instrumentenbaupläne anzufertigen)Musik (z.B. um den Klang von Gitarren zu regulieren und diese zu stimmen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat (je nach Bundesland unterschiedlich):1. Ausbildungsjahr: 724 € bis 920 €2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 € bis 1.130 €

Ist Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin Fachrichtung Gitarrenbau eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin Fachrichtung Gitarrenbau" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin Fachrichtung Gitarrenbau qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin Fachrichtung Gitarrenbau" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin Fachrichtung Gitarrenbau in Deutschland typischerweise?

Zupfinstrumentenmacher/innen der Fachrichtung Gitarrenbau werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Zupfinstrumentenmacher-Handwerks): Werkstätten, VerkaufsräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in Mittenwald (Bayern):Staatl. Berufs- und BFS für Musikinstrumentenbau Mittenwaldfür die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Klingenthal (Sachsen):Berufliches Schulzentrum (BSZ) e.o.plauenQuelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)

Wie hoch ist das typische Gehalt für Zupfinstrumentenmacher/Zupfinstrumentenmacherin Fachrichtung Gitarrenbau in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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