Zum Inhalt springen
Studienkolleg

Reicht die Zulassung zum Studienkolleg für das Visum?

✓ Beantwortet · 2 Min. Lesezeit · 55 Aufrufe

Allein nicht – aber sie ist die richtige Art von Zulassung für ein Studienvisum. Ist deine Annahme an einem Studienkolleg nachgewiesen, gilt der Besuch als studienvorbereitende Maßnahme und gehört zum Studienzweck nach § 16b Abs. 1 AufenthG; dein Antrag wird also als normales Visum zum Studium geprüft. Ohne Nachweis der Annahme bleibt nur die Ermessensregel des § 16b Abs. 5.

Was brauchst du zusätzlich?

Laut Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Türkei erleichtert der Zulassungsbescheid eines Studienkollegs oder einer Hochschule die Prüfung – die Grundvoraussetzungen gelten trotzdem:

  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), z. B. dein Schulabschlusszeugnis
  • Finanzierungsnachweis: Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung (seit dem 01.09.2024 992 € im Monat bzw. 11.904 € im Jahr)
  • Reisepass, Antrag über das Auslandsportal, Nachweis der Krankenversicherung
  • Sprachnachweis: das Niveau, das dein Studienkolleg für die Aufnahme verlangt; eine allgemeine „B2-Pflicht“ gibt es nicht.

Verbindlich ist die aktuelle Checkliste der Vertretung im Auslandsportal.

Ist die Zulassung eine Visumgarantie?

Nein. Die Auslandsvertretung entscheidet und prüft, ob die Unterlagen vollständig sind, die Finanzierung reicht und dein Studienplan schlüssig ist.

Antrag mit bedingter Zulassung

Hängt deine Zulassung an einem Sprachkurs oder einer anderen Bedingung, erklärt unser Ratgeber zum Visum mit bedingter Zulassung, welches Merkblatt und welches Sprachniveau gelten.

Wird nach dem Studienkolleg automatisch verlängert?

Nein. Studienkolleg und anschließendes Studium gehören zum selben Aufenthaltszweck; die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre (mindestens ein Jahr) erteilt und verlängert, solange du das Ziel in angemessener Zeit erreichen kannst. Nach der Feststellungsprüfung und deiner Zulassung bzw. Immatrikulation musst du die Verlängerung aber bei der Ausländerbehörde beantragen. Stellst du den Antrag vor Ablauf, gilt deine Erlaubnis bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

War diese Antwort hilfreich?

Lass uns wissen, was gefehlt hat, über das Feedback-Widget unten rechts, und wir aktualisieren es schnell.

Verwandte Fragen zu Studienkolleg

Alle FAQs entdecken

Über 200 Fragen und Antworten zu 14 Themen, darunter Studienkolleg.

FAQ Startseite →

Erhalte den wöchentlichen Deutschland-Guide in dein Postfach

Neue Blogbeiträge, Bewerbungsfristen, Stipendienankündigungen. Kein Spam, du kannst dich jederzeit abmelden.

Wöchentlicher Deutschland-Ratgeber — 1–2 E-Mails/Woche, kein Spam.

Wöchentlicher Deutschland-Leitfaden in deinem Posteingang

Kein Spam. Jederzeit abbestellen.

AlmanyaUni Assistent

KI-Antworten können Fehler enthalten. Wichtige Angaben bitte aus offizieller Quelle prüfen.