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Versicherung

Können Familienmitglieder in der Krankenversicherung für Studierende mitversichert werden?

✓ Beantwortet · 3 Min. Lesezeit · 89 Aufrufe

Nein, die studentische Krankenversicherung ist eine Einzelversicherung – Ehepartner und Kinder müssen separat versichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine kostenlose Anmeldung über die Familienversicherung möglich.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Für Ehepartner

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Monatliches persönliches Einkommen unter 535 € (Grenze 2026)
  • Noch keine gesetzliche Versicherung in Deutschland
  • Keine Altersgrenze für Ehepartner

Für Kinder

Wohnsitz in Deutschland Altersgrenze:

  • Unter 25 Jahre + Student → kostenlos
  • Unter 23 Jahre + nicht erwerbstätig → kostenlos
  • Unter 18 Jahre → kostenlos (in jedem Fall) Monatliches persönliches Einkommen unter 535 €

Wie beantragt man eine kostenlose Familienversicherung?

Anmeldung bei deiner GKV

  • Dein Ehepartner / Kind wird deiner Versicherung hinzugefügt (familienversichert)
  • Du musst keine zusätzlichen Prämien zahlen – die Familienversicherung ist komplett kostenlos
  • Ehepartner oder Kind erhalten die gleiche Kartennummer (die Versicherungskarte ist persönlich)

Antragsprozess

  1. Rufe den Kundenservice deiner GKV (TK, AOK, Barmer) an
  2. Fordere das Antragsformular für die Familienversicherung an
  3. Reiche folgende Dokumente ein:
    • Heiratsurkunde (beglaubigte Übersetzung + Apostille)
    • Reisepass + Visum/Aufenthaltstitel des Ehepartners/Kindes
    • Anmeldung des Ehepartners/Kindes (in Deutschland registriert)
    • Einkommenserklärung (falls der Ehepartner kein Einkommen hat, eine "0 € Erklärung")

Wenn der Ehepartner arbeitet (Werkstudent + Einkommen über 535 €) → Die Familienversicherung wird gekündigt, der Ehepartner muss sich selbst versichern.

Kostenpflichtige Alternativen

Eigene GKV für den Ehepartner

  • Ehepartner arbeitet + verdient über 535 € → zahlt eigene GKV-Beiträge
  • Monatliche Prämie: 131-180 € (falls Studententarif) oder Arbeitnehmertarif (je nach Gehalt)

PKV für den Ehepartner

  • Über 30 Jahre + arbeitet nicht in Deutschland → PKV möglich, aber teuer (200-300 €/Monat)
  • Für das Familienzusammenführungsvisum wird manchmal eine PKV verlangt

Private Versicherung für Kinder

  • Kinderversicherung unter PKV 50-150 €/Monat (je nach Tarif)

Versicherungsstrategie für die Familienzusammenführung

Dein Wohnsitz in Deutschland → Du bist in der GKV

  1. Lade Ehepartner/Kind ein (Visum zur Familienzusammenführung)
  2. Nach Erhalt des Visums kommen sie nach Deutschland
  3. Nach der Anmeldung → Antrag auf Familienversicherung bei deiner GKV
  4. Innerhalb von 1-2 Wochen wird die Familienversicherung eröffnet → kostenlos

Wenn der Ehepartner als Werkstudent arbeiten wird

  • Unter 535 € (Mini-Job) → Familienversicherung bleibt bestehen, kostenlos
  • Über 535 € → Familienversicherung endet, Ehepartner schließt eigene Versicherung ab

Wichtige Hinweise

  • Wenn der Ehepartner arbeitet (Vollzeit, außer Mini-Job): Der Ehepartner wird automatisch in seine eigene Versicherung aufgenommen
  • Kind ist Universitätsstudent (in Deutschland): Schließt eigene Versicherung ab (131 €/Monat)
  • Scheidung: Familienversicherung wird gekündigt, Ehepartner schließt eigene Versicherung ab

Familienmitglied hatte in der Vergangenheit keine GKV

Wenn der Ehepartner aus der Türkei kommt, muss zuerst eine Visumversicherung abgeschlossen werden:

  1. Hanse Merkur Visa Protect (separate Police für den Ehepartner) → für das Visum
  2. Nach der Ankunft in Deutschland Wechsel zur Familienversicherung (unter deiner GKV)
  3. Visumversicherung kündigen (Rückerstattung für ungenutzte Monate)

Wohnen in einem Familienwohnheim

Die Familienversicherung erfordert nicht die gleiche Adresse, aber eine wirtschaftliche Bindung wird gesucht. Wenn der Ehepartner in einer anderen Stadt lebt (z.B. du bist Student in München, der Ehepartner arbeitet in Berlin) – endet die Familienversicherung.

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