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Anmeldung

Ich habe einen WG-Vertrag, ist das ausreichend für die Anmeldung?

✓ Beantwortet · 3 Min. Lesezeit · 66 Aufrufe

Nein, ein WG-Mietvertrag allein reicht für die Anmeldung nicht aus. Eine separate Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich.

Unterschied zwischen WG-Mietvertrag und Anmeldung

Mietvertrag (WG-Vertrag)

  • Vor Dezember 2024: Konnte für die Anmeldung ausreichen
  • Danach: Reicht nicht mehr aus – eine separate Wohnungsgeberbestätigung ist notwendig

Wohnungsgeberbestätigung

  • Ein unterschriebenes Bestätigungsdokument des Vermieters
  • Besagt: „Diese Person zieht in diese Adresse ein / wohnt seit diesem Datum hier“
  • Anders als der Mietvertrag – kürzer, konzentriert sich nur auf die Adressmeldung

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung in WG-Szenarien aus?

Szenario 1: Du bist nicht der Hauptmieter

  • Der Hauptmieter stellt dir die Wohnungsgeberbestätigung aus
  • Der Hauptmieter muss vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung erhalten haben (gesetzliche Voraussetzung)
  • Der Hauptmieter unterschreibt das Formular, du bringst es zur Anmeldung

Szenario 2: Du bist der Hauptmieter

  • Der Vermieter unterschreibt für dich
  • Du bist die Person, die den Mietvertrag direkt abgeschlossen hat
  • Praktisch selten für Studierende (die meisten WGs sind Untermietverhältnisse)

Szenario 3: Du und deine WG-Mitbewohner seid gleichzeitig Hauptmieter (Mitmieter)

  • Der Vermieter stellt allen Mitmietern eine Wohnungsgeberbestätigung aus
  • Ein separates Dokument für jede Person

Format der Wohnungsgeberbestätigung

Erforderlicher Inhalt

  • Name + Adresse des Vermieters
  • Dein Name
  • Adresse (Straße + Hausnummer + Etage + Postleitzahl + Stadt)
  • Einzugsdatum
  • Unterschrift + Datum
  • (In einigen Städten) Telefonnummer – zur Überprüfung durch den Beamten

Standardformular

  • Berlin: service.berlin.de → „Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers“
  • Andere Städte haben ähnliche Formulare
  • Der Vermieter kann auch ein eigenes Format verwenden (muss die erforderlichen Informationen enthalten)

Häufige Probleme in WGs

Problem 1: Der Hauptmieter stellt keine Wohnungsgeberbestätigung aus

  • Einige Hauptmieter betreiben nicht registrierte Untervermietung (nicht legal)
  • Lösung: Direkt den Vermieter fragen (telefonisch)
  • Wenn der Vermieter keine Zustimmung gibt → suche eine andere WG, ohne Anmeldung kannst du dein Visum nicht verlängern

Problem 2: Das WG-Angebot ist nicht legal

  • Einige WG-Anzeigen schreiben „Anmeldung nicht möglich“
  • Das bedeutet verbotene oder nicht registrierte Untervermietung
  • Bleibe niemals an einem solchen Ort – Visumsrisiko

Problem 3: Der Vermieter ist in der Türkei / im Ausland

  • Wenn der Vermieter nicht unterschreiben kann → ein Hausverwalter kann unterschreiben
  • Oder eine Online-Unterschrift (eIDAS wird rechtlich anerkannt)

Problem 4: Das Dokument ist zu alt

  • Es darf maximal 2 Wochen alt sein (das Bürgeramt prüft dies)
  • Ein älteres Dokument wird vom Beamten möglicherweise nicht akzeptiert

Wann reicht der Mietvertrag aus?

Alte Regelung (vor Dezember 2024)

  • In einigen Städten galt der Mietvertrag als ausreichend
  • Diese Regel ist jetzt aufgehoben

Ausnahmefälle

  • In einigen kleineren Städten akzeptiert der Beamte den Mietvertrag + zusätzliche Genehmigung
  • Dies ist keine Standardregel

Wichtig

  • Ohne Wohnungsgeberbestätigung ist keine Anmeldung möglich – dies ist erwiesen
  • Der WG-Mietvertrag zeigt nur die Mieter-Vermieter-Beziehung, reicht nicht für die Adressmeldung aus
  • Frage bei der ersten WG-Suche unbedingt, ob der Vermieter/Hauptmieter die Anmeldung erlaubt

WG-Wechsel nach der Anmeldung

Abmeldung von der alten WG

  • Ummeldung (Adressänderung) → Wohnungsgeberbestätigung für die neue Adresse
  • Gehe erneut zum Bürgeramt, melde die alte Adresse ab und die neue Adresse an

Adressänderung in allen WGs nach der Anmeldung (Aufgabe)

  • Wohnungsgeberbestätigung von der neuen WG
  • Bürgeramt-Termin (wieder 4-12 Wochen Wartezeit)
  • Die alte Registrierung wird automatisch geschlossen

Verwandt: Anmeldeunterlagen | Wohnungsgeberbestätigung.

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