Zum Inhalt springen

Tischler/Tischlerin

Tischler/in

Ausbildung Ingenieurwissenschaften KldB B 22342

Was ist Tischler/Tischlerin?

Was macht man in diesem Beruf?Tischler/innen stellen Schränke, Sitzmöbel, Tische, Fenster und Türen, aber auch Innenausbauten sowie Messe- und Ladeneinrichtungen meist in Einzelanfertigung her. Zunächst beraten sie ihre Kunden über Einrichtungslösungen, u.U. nehmen sie dabei Skizzen oder den Computer zu Hilfe. Nach der Auftragserteilung be- und verarbeiten sie Holz und Holzwerkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher, auch computergesteuerter Techniken. Tischler/innen sägen, hobeln und schleifen, verarbeiten Furniere und behandeln die Holzoberflächen. Einzeln angefertigte Teile verschrauben oder verleimen sie zu fertigen Holzprodukten. Auf Baustellen setzen sie Fenster, Treppen und Türen ein; in Wohn- oder Büroräumen verlegen sie Parkettböden und montieren Einbaumöbel, Raumteiler oder Wandverkleidungen. Außerdem reparieren sie beschädigte Möbel oder gestalten Musterstücke.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Tischler/innen finden Beschäftigung bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder Holzkonstruktionsteilen, im Tischlerhandwerkin Betrieben für Akustikschreinerei (z.B. für Tonstudios oder Konzertsäle), Theatern und MessebaubetriebenArbeitsorte: Tischler/innen arbeiten in erster Liniein Werkstätten, Ateliers oder Werkhallen in Lagerräumen und auf Baustellen bzw. beim Kunden Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch inin Theaterwerkstätten, Messe- und AusstellungshallenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis haben Auszubildende folgende Bildungsabschlüsse:Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [1.0%]Hauptschulabschluss* [19.0%]19mittlerer Bildungsabschluss [44.0%]44Hochschulreife [35.0%]35Sonstige [1.0%]*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussWorauf kommt es an?Anforderungen: Sorgfalt (z.B. beim Einhalten von Maßen und Toleranzen beim Anfertigen von Holzbauteilen) Handwerkliches Geschick (z.B. beim Anbringen und Verzahnen von Zinken und Zapfen an Holzteilen)Umsicht (z.B. bei der Arbeit mit Kreis- oder Bandsägen) Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Entwerfen von Innenausbauten und Einrichtungsgegenständen) Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Kundenberatung)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Werkstückabmaße, Materialkosten und den Materialbedarf zu berechnen)Werken/Technik (z.B. um Skizzen und Pläne anzufertigen)Physik/Chemie (z.B. um Materialien nach deren Eigenschaften auszuwählen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat (je nach Bundesland unterschiedlich):1. Ausbildungsjahr: 724 € bis 920 €2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 € bis 1.130 €

Steckbrief

Berufstyp: Anerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Ausbildungsdauer: 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Ingenieurwissenschaften →

Der Beruf Tischler/Tischlerin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Ingenieurwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Tischler/innen werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Tischlerhandwerks): Werkstätten und -hallen, Lagerräume, Baustellen, Büroräume, beim KundenBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Steckbrief

BerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)Ausbildungsdauer 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)Was macht man in diesem Beruf?Tischler/innen stellen Schränke, Sitzmöbel, Tische, Fenster und Türen, aber auch Innenausbauten sowie Messe- und Ladeneinrichtungen meist in Einzelanfertigung her. Zunächst beraten sie ihre Kunden über Einrichtungslösungen, u.U. nehmen sie dabei Skizzen oder den Computer zu Hilfe. Nach der Auftragserteilung be- und verarbeiten sie Holz und Holzwerkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher, auch computergesteuerter Techniken. Tischler/innen sägen, hobeln und schleifen, verarbeiten Furniere und behandeln die Holzoberflächen. Einzeln angefertigte Teile verschrauben oder verleimen sie zu fertigen Holzprodukten. Auf Baustellen setzen sie Fenster, Treppen und Türen ein; in Wohn- oder Büroräumen verlegen sie Parkettböden und montieren Einbaumöbel, Raumteiler oder Wandverkleidungen. Außerdem reparieren sie beschädigte Möbel oder gestalten Musterstücke.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Tischler/innen finden Beschäftigung bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder Holzkonstruktionsteilen, im Tischlerhandwerkin Betrieben für Akustikschreinerei (z.B. für Tonstudios oder Konzertsäle), Theatern und MessebaubetriebenArbeitsorte: Tischler/innen arbeiten in erster Liniein Werkstätten, Ateliers oder Werkhallen in Lagerräumen und auf Baustellen bzw. beim Ku...

BERUF AKTUELL

BerufsbezeichnungTischler/inBerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsdauer3 JahreWas macht man in diesem Beruf?Tischler/innen stellen Schränke, Sitzmöbel, Tische, Fenster und Türen, aber auch Innenausbauten sowie Messe- und Ladeneinrichtungen meist in Einzelanfertigung her. Zunächst beraten sie ihre Kunden über Einrichtungslösungen, u.U. nehmen sie dabei Skizzen oder den Computer zu Hilfe. Nach der Auftragserteilung be- und verarbeiten sie Holz und Holzwerkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher, auch computergesteuerter Techniken. Tischler/innen sägen, hobeln und schleifen, verarbeiten Furniere und behandeln die Holzoberflächen. Einzeln angefertigte Teile verschrauben oder verleimen sie zu fertigen Holzprodukten. Auf Baustellen setzen sie Fenster, Treppen und Türen ein; in Wohn- oder Büroräumen verlegen sie Parkettböden und montieren Einbaumöbel, Raumteiler oder Wandverkleidungen. Außerdem reparieren sie beschädigte Möbel oder gestalten Musterstücke.Wo arbeitet man?Tischler/innen finden Beschäftigung bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder Holzkonstruktionsteilen, im Tischlerhandwerkin Betrieben für Akustikschreinerei (z.B. für Tonstudios oder Konzertsäle), Theatern und MessebaubetriebenWeitereBerufe im AusbauBerufe mit Holz

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan1. - 18. Ausbildungsmonat:Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:Umgang mit Informations- und KommunikationssystemenGestalten und Konstruieren von ErzeugnissenPlanen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im TeamEinrichten, Sichern und Räumen von ArbeitsplätzenBe- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von HalbzeugenEinrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen und VorrichtungenHerstellen von Teilen und Zusammenbauen von ErzeugnissenBehandeln und Veredeln von OberflächenInstandhalten von ErzeugnissenKundenorientierung und ServiceleistungenDurchführen von qualitätssichernden Maßnahmen1. und 2. Ausbildungsjahr:Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:1. Ausbildungsjahr:einfache Produkte aus Holz herstellenzusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellenProdukte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellenKleinmöbel herstellen2. Ausbildungsjahr:Einzelmöbel herstellenSystemmöbel herstellenEinbaumöbel herstellen und montierenraumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montierenZwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres19. - 36. Ausbildungsmonat:Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehr...

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.Weitere Informationen:Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:was beim Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen zu beachten ist und wie man technische Unterlagen liest und den Materialbedarf ermitteltwie man Arbeitsplätze, z.B. bei der Montage vor Ort, einrichtet und sichertwelche verschiedenen Holzarten und Holzwerkstoffe es gibt und wie man sie manuell oder maschinell bearbeitetwie man Hand- und Maschinenwerkzeuge handhabt bzw. einstellt und sie instand hältwie man Rahmen, Korpusse oder Gestelle herstelltworauf es bei Zwischen- und Endkontrollen ankommt wie man Rahmen und Gestelle herstellt, die einzelnen Bestandteile zusammenbaut und wie die Erzeugnisse (z.B. Türen, Fenster, Treppen, Möbel) durch Teile aus Glas, Metall oder Kunststoff komplettiert werdenwie pneumatisch, hydraulisch, elektrisch und elektronisch gesteuerte sowie programmierbare Maschinen und Anlagen eingestellt und bedient werdenwelche Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung es gibt, z.B. Beizen oder Färben, und wie man Holzschutzmaßnahmen durchführtwie man die Erzeugnisse für den Transport vorbereitet, was bei der Montage (und Demontage) vor Ort wichtig ist, wie man Dämmstoffe, elektrische Geräte und Armaturen einbaut und die Arbeit schließlich an die Kunden übergibtDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntni...

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im BetriebPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Schnittholz zusägen, Werkstücke fräsen und schleifen, Furnier aufkleben, Montieren der fertigen TeileUmgebung: Werkstätten und -hallen bei Maschinenlärm, auf Baustellen (bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen), in Büroräumen, beim KundenKleidung: Schutzkleidung (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Arbeitshandschuhe, Gehör-, Atemschutz)Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit, MontageeinsätzeAnforderungen: Sorgfalt (z.B. beim Einhalten von Maßen und Toleranzen beim Anfertigen von Holzbauteilen) Handwerkliches Geschick (z.B. beim Anbringen und Verzahnen von Zinken und Zapfen an Holzteilen)Umsicht (z.B. bei der Arbeit mit Kreis- oder Bandsägen) Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Entwerfen von Innenausbauten und Einrichtungsgegenständen) Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Kundenberatung)An der BerufsschuleUnterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildung im Ausland

Auszubildende können Teile der Ausbildung im Ausland absolvieren, z.B.:Verschiedene europäische LänderAuslandspraktikum "Europäischer Handwerkeraustausch"Dauer: 3 Wochen bis mehrere MonateWeitere Informationen zum Auslandspraktikum Europäischer HandwerkeraustauschVerschiedene europäische LänderAuslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"Dauer: mindestens 3 WochenZugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss Weitere Informationen zur Zusatzqualifikation Europaassistent/in

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):1. Ausbildungsjahr: 724 € bis 920 €2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 € bis 1.130 €Quellen:Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Mathematik: z.B. um Werkstückabmaße, Materialkosten und den Materialbedarf zu berechnenWerken/Technik: z.B. um Skizzen und Pläne anzufertigenPhysik/Chemie: z.B. um Materialien nach deren Eigenschaften auszuwählen

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" richtet sich an Auszubildende mit mindestens einem mittleren Bildungsabschluss. Sie erweitert die Erstausbildung um interkulturelle Kompetenzen und bietet den Auszubildenden die Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Dazu besuchen die Auszubildenden zusätzlichen Berufsschulunterricht, z.B. im Europäischen Waren- und Wirtschaftsrecht, und absolvieren ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Die zuständige Kammer erteilt weitere Informationen, z.B.:Europaassistent/in

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Tischler/in an:Bereich HolzParkettleger/ParkettlegerinZimmerer/ZimmerinHolzmechaniker/Holzmechanikerin Fachrichtung Herstellen von Möbeln und InnenausbauteilenHolzmechaniker/Holzmechanikerin Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und RahmenHolzmechaniker/Holzmechanikerin Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und BauelementenHolzbearbeitungsmechaniker/HolzbearbeitungsmechanikerinFachkraft für Möbel-, Küchen- und UmzugsserviceGemeinsamkeit:Holz bzw. Holzwerkstoffe bearbeiten

Entwicklung der Ausbildung

1934:Erstmals Eintrag im Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksmäßig betrieben werden können1957:Anerkennung des Berufsbilds für das Tischler-Handwerk1977 und 1997:Neue Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz für den Beruf Tischler/in treten in Kraft2006:Neue Ausbildungsordnung, u.a. mit Berücksichtigung von Aspekten wie Kundenorientierung und Qualitätssicherung 2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung; Erweiterung der Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren.2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. gesetzliche Verankerung der Möglichkeit des digitalen mobilen Ausbildens; Einführung eines Feststellungs- und Bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss.

Die Ausbildung im Überblick

Tischler/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungTischler/Tischlerin

Ausbildungsvergütung (Bayern)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 900 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.100 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2024Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Berlin)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 810 €2. Ausbildungsjahr: 900 €3. Ausbildungsjahr: 1.050 €Quelle:Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg, Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Bremen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:Tarifregister Bremen, Stand Februar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Hessen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 800 €2. Ausbildungsjahr: 900 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 €Quelle:HWK Kassel, Stand August 2024Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Hamburg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:IG Metall, Stand Februar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Sachsen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Saarland)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 870 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Tischler/innen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in".Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Tischler/innen u.a. bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder -konstruktionsteilen und in Bautischlereien.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Holz- bzw. Treppenbau bis hin zu Computer Aided Design (CAD).Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Tischlermeister/in abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik erwerben. Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen Tischler- oder Schreinereibetrieb bzw. einem auf Teilbereiche spezialisierten Betrieb (z.B. Restaurierungswerkstatt, Bautischlerei).

Ausbildungsvergütung (Thüringen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 759 €2. Ausbildungsjahr: 872 €3. Ausbildungsjahr: 1.069 €Quelle:IG Metall, Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Brandenburg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2024 gab es 7.500 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. 44 Prozent verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, 35 Prozent besaßen die Hochschulreife. 19 Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss, 1 Prozent konnte keinen Hauptschulabschluss vorweisen. 21 Prozent der Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen hatten vor Ausbildungsbeginn ein Berufsgrundbildungsjahr, 11 Prozent eine Berufsfachschule absolviert. Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [1.0%]Hauptschulabschluss* [19.0%]19mittlerer Bildungsabschluss [44.0%]44Hochschulreife [35.0%]35Sonstige [1.0%]*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussQuelle:Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Ausbildungsvergütung (Niedersachsen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:IG Metall, Stand Februar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Sachsen-Anhalt)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Rheinland-Pfalz)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 800 €2. Ausbildungsjahr: 900 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand August 2024Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur AusbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin (TischlAusbV) vom 25.01.2006 (BGBl. I S. 245)Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Tischler/Tischlerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.01.2006)

Ausbildungsvergütung (Baden-Württemberg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 920 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.110 €Quelle:IG Metall, Stand November 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Schleswig-Holstein)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:IG Metall, Stand Februar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Für den Zugang zur Ausbildung werden zum Teil ein Mindestalter von 16 Jahren sowie das Bestehen eines Eignungstests vorausgesetzt.

Ausbildungsvergütung (Nordrhein-Westfalen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 870 €2. Ausbildungsjahr: 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.130 €Quelle:Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Stand Februar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Mecklenburg-Vorpommern)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 724 €2. Ausbildungsjahr: 854 €3. Ausbildungsjahr: 1.002 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Tischler/Tischlerin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Tischler/Tischlerin in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Tischler/innen stellen Schränke, Sitzmöbel, Tische, Fenster und Türen, aber auch Innenausbauten sowie Messe- und Ladeneinrichtungen meist in Einzelanfertigung her. Zunächst beraten sie ihre Kunden über Einrichtungslösungen, u.U. nehmen sie dabei Skizzen oder den Computer zu Hilfe. Nach der Auftragserteilung be- und verarbeiten sie Holz und Holzwerkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher, auch computergesteuerter Techniken. Tischler/innen sägen, hobeln und schleifen, verarbeiten Furniere und behandeln die Holzoberflächen. Einzeln angefertigte Teile verschrauben oder verleimen sie zu fertigen Holzprodukten. Auf Baustellen setzen sie Fenster, Treppen und Türen ein; in Wohn- oder Büroräumen verlegen sie Parkettböden und montieren Einbaumöbel, Raumteiler oder Wandverkleidungen. Außerdem reparieren sie beschädigte Möbel oder gestalten Musterstücke.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Tischler/innen finden Beschäftigung bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder Holzkonstruktionsteilen, im Tischlerhandwerkin Betrieben für Akustikschreinerei (z.B. für Tonstudios oder Konzertsäle), Theatern und MessebaubetriebenArbeitsorte: Tischler/innen arbeiten in erster Liniein Werkstätten, Ateliers oder Werkhallen in Lagerräumen und auf Baustellen bzw. beim Kunden Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch inin Theaterwerkstätten, Messe- und AusstellungshallenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis haben Auszubildende folgende Bildungsabschlüsse:Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [1.0%]Hauptschulabschluss* [19.0%]19mittlerer Bildungsabschluss [44.0%]44Hochschulreife [35.0%]35Sonstige [1.0%]*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussWorauf kommt es an?Anforderungen: Sorgfalt (z.B. beim Einhalten von Maßen und Toleranzen beim Anfertigen von Holzbauteilen) Handwerkliches Geschick (z.B. beim Anbringen und Verzahnen von Zinken und Zapfen an Holzteilen)Umsicht (z.B. bei der Arbeit mit Kreis- oder Bandsägen) Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Entwerfen von Innenausbauten und Einrichtungsgegenständen) Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Kundenberatung)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Werkstückabmaße, Materialkosten und den Materialbedarf zu berechnen)Werken/Technik (z.B. um Skizzen und Pläne anzufertigen)Physik/Chemie (z.B. um Materialien nach deren Eigenschaften auszuwählen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat (je nach Bundesland unterschiedlich):1. Ausbildungsjahr: 724 € bis 920 €2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.000 €3. Ausbildungsjahr: 1.000 € bis 1.130 €

Ist Tischler/Tischlerin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Tischler/Tischlerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Tischler/Tischlerin qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Tischler/Tischlerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Tischler/Tischlerin in Deutschland typischerweise?

Tischler/innen werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Tischlerhandwerks): Werkstätten und -hallen, Lagerräume, Baustellen, Büroräume, beim KundenBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Wie hoch ist das typische Gehalt für Tischler/Tischlerin in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

Erhalte den wöchentlichen Deutschland-Guide in dein Postfach

Neue Blogbeiträge, Bewerbungsfristen, Stipendienankündigungen. Kein Spam, du kannst dich jederzeit abmelden.

Wöchentlicher Deutschland-Ratgeber — 1–2 E-Mails/Woche, kein Spam.

Wöchentlicher Deutschland-Leitfaden in deinem Posteingang

Kein Spam. Jederzeit abbestellen.