Zum Inhalt springen

Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin

Süßwarentechnologe/-technologin

Ausbildung Mathematik, Naturwissenschaften KldB B 29262

Was ist Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin?

Was macht man in diesem Beruf?Süßwarentechnologen und -technologinnen beschicken, steuern und überwachen Maschinen und Anlagen. Die automatisierte Produktion umfasst alle Arbeitsschritte von der Rohstoffaufbereitung bis zur Verpackung der Ware. Zutaten wie Zucker, Kakaobohnen oder Nüsse werden maschinell gewogen, dosiert und ggf. gereinigt und zerkleinert. Den Rohstoffen geben die Fachkräfte verschiedene Zusatzstoffe bei. Automaten und Maschinen werden von den Fachkräften beschickt und überwacht. Bei der Rohstoffanlieferung und während der Herstellung nehmen sie Proben für das Labor, überzeugen sich aber auch durch Augenschein, Geruchs- und vor allem Geschmackstests davon, dass die Produktionsprozesse einwandfrei ablaufen. Außerdem reinigen und warten sie die Maschinen und Anlagen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Süßwarentechnologen und -technologinnen finden Beschäftigung in Industriebetrieben, die Schokoladenprodukte und Konfekt produzieren in Industriebetrieben, die Bonbons und Zuckerwaren produzieren in Industriebetrieben, die feine Backwaren produzieren in Industriebetrieben, die Knabberartikel produzieren in Industriebetrieben, die Speiseeis produzierenArbeitsorte: Süßwarentechnologen und -technologinnen arbeiten in erster Linie in Produktionshallen sowie in Lager- und Kühlräumen.Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Labors.Welcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis haben Auszubildende folgende Bildungsabschlüsse:Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)Hauptschulabschluss* [7.0%]7mittlerer Bildungsabschluss [45.0%]45Hochschulreife [41.0%]41Sonstige [7.0%]7*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussWorauf kommt es an?Anforderungen: Sorgfalt (z.B. beim Einhalten von Rezepturen)Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften)Aufmerksamkeit, Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. bei der Qualitätskontrolle, beim Überwachen der Maschinen bzw. Eingreifen bei Störungen)Technisches Verständnis (z.B. beim Einrichten und Warten der Maschinen und Anlagen)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Mischungsverhältnisse für Bonbonspezialitäten zu bestimmen)Biologie/Chemie (z.B. um Qualität von Rohstoffen zu prüfen)Werken/Technik (z.B. um Produktionsanlagen zu steuern und zu warten)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat (je nach Bundesland unterschiedlich):1. Ausbildungsjahr: 1.201 € bis 1.348 €2. Ausbildungsjahr: 1.343 € bis 1.458 €3. Ausbildungsjahr: 1.454 € bis 1.610 €

Steckbrief

Berufstyp: Anerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Ausbildungsdauer: 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Mathematik, Naturwissenschaften →

Der Beruf Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Mathematik, Naturwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Süßwarentechnologen und -technologinnen werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. Industriebetriebe der Süßwarenherstellung): Produktionsräume, Labors, LagerräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeHinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:für alle Länder in Solingen (Nordrhein-Westfalen)ZDS - Zentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft e.V.Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)

Steckbrief

BerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung)Ausbildungsdauer 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)Was macht man in diesem Beruf?Süßwarentechnologen und -technologinnen beschicken, steuern und überwachen Maschinen und Anlagen. Die automatisierte Produktion umfasst alle Arbeitsschritte von der Rohstoffaufbereitung bis zur Verpackung der Ware. Zutaten wie Zucker, Kakaobohnen oder Nüsse werden maschinell gewogen, dosiert und ggf. gereinigt und zerkleinert. Den Rohstoffen geben die Fachkräfte verschiedene Zusatzstoffe bei. Automaten und Maschinen werden von den Fachkräften beschickt und überwacht. Bei der Rohstoffanlieferung und während der Herstellung nehmen sie Proben für das Labor, überzeugen sich aber auch durch Augenschein, Geruchs- und vor allem Geschmackstests davon, dass die Produktionsprozesse einwandfrei ablaufen. Außerdem reinigen und warten sie die Maschinen und Anlagen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Süßwarentechnologen und -technologinnen finden Beschäftigung in Industriebetrieben, die Schokoladenprodukte und Konfekt produzieren in Industriebetrieben, die Bonbons und Zuckerwaren produzieren in Industriebetrieben, die feine Backwaren produzieren in Industriebetrieben, die Knabberartikel produzieren in Industriebetrieben, die Speiseeis produzierenArbeitsorte: Süßwarentechnologen und -technologinnen arbeiten in erster Linie in Produktionshallen sowie in...

BERUF AKTUELL

BerufsbezeichnungSüßwarentechnologe/-technologinBerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsdauer3 JahreWas macht man in diesem Beruf?Süßwarentechnologen und -technologinnen beschicken, steuern und überwachen Maschinen und Anlagen. Die automatisierte Produktion umfasst alle Arbeitsschritte von der Rohstoffaufbereitung bis zur Verpackung der Ware. Zutaten wie Zucker, Kakaobohnen oder Nüsse werden maschinell gewogen, dosiert und ggf. gereinigt und zerkleinert. Den Rohstoffen geben die Fachkräfte verschiedene Zusatzstoffe bei. Automaten und Maschinen werden von den Fachkräften beschickt und überwacht. Bei der Rohstoffanlieferung und während der Herstellung nehmen sie Proben für das Labor, überzeugen sich aber auch durch Augenschein, Geruchs- und vor allem Geschmackstests davon, dass die Produktionsprozesse einwandfrei ablaufen. Außerdem reinigen und warten sie die Maschinen und Anlagen.Wo arbeitet man?Süßwarentechnologen und -technologinnen finden Beschäftigung in Industriebetrieben, die Schokoladenprodukte und Konfekt produzieren in Industriebetrieben, die Bonbons und Zuckerwaren produzieren in Industriebetrieben, die feine Backwaren produzieren in Industriebetrieben, die Knabberartikel produzieren in Industriebetrieben, die Speiseeis produzierenWeitereBerufe mit Lebensmitteln

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan1. - 18. Ausbildungsmonat:Ausbildung im Betrieb:Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, OrganisationAnwenden von QualitätssicherungssystemenAnwenden von HygienemaßnahmenAnnehmen, Lagern und Vorbereiten von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen für SüßwarenHerstellen von SüßwarenVerpacken von ProduktenAnwenden von Informations- und Kommunikationstechniken1. und 2. Ausbildungsjahr:Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:Ausbildungsbetrieb präsentierenRoh-, Zusatz- und Hilfsstoffe prüfen und beurteilen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe lagernRoh-, Zusatz- und Hilfsstoffe vorbehandeln Grundmassen, Teige und Halbfabrikate herstellenSüßwaren verpackenBonbons und Zuckerwaren herstellen Feine Backwaren und Knabberartikel herstellenZwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres19. - 36. Ausbildungsmonat:Ausbildung im Betrieb:Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten3. Ausbildungsjahr:Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern: Schokoladewaren und Konfekt herstellen Speiseeis herstellenQualität von Süßwaren sichernSüßwarenprodukte entwickelnAbschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.Weitere Informationen:Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:wie man Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe für die Weiterverarbeitung auswählt, prüft und vorbereitetwie Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe gelagert werdenwie man Grundmassen, Teige und Halbfabrikate herstellt wie man Produkte im Rahmen der Prozesskontrolle prüft und Ergebnisse dokumentiertwie Abfüll- und Verpackungsanlagen beschickt und bedient werdenwie man Reinigungsanlagen und -systeme bedientwie man Ergebnisse von Hygienemaßnahmen bewertet, bei Abweichungen entsprechende Maßnahmen ergreift und dokumentiert wie man ein betriebliches Qualitätssicherungssystem anwendetwie man an der Entwicklung neuer Süßwarenprodukte mitwirkt und Rezepturen erstelltwie man Arbeitsaufgaben im Team und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte umsetztDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Bonbons und Zuckerwaren herstellen, Qualität von Süßwaren sichern)in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im BetriebPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Zutaten bereitstellen, Knetmaschinen und Backanlagen bedienen, Röstmaschinen befüllenUmgebung: Hitze und Maschinenlärm in den Produktionshallen, Kälte in Kühl- und LagerräumenKleidung: Arbeits- bzw. Schutzkleidung (Hygienekittel, Handschuhe, Kopfbedeckung, Mundschutz, ggf. Gehörschutz)Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit, saisonbedingte ArbeitsspitzenAnforderungen: Sorgfalt (z.B. beim Einhalten von Rezepturen)Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften)Aufmerksamkeit, Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. bei der Qualitätskontrolle, beim Überwachen der Maschinen bzw. Eingreifen bei Störungen)Technisches Verständnis (z.B. beim Einrichten und Warten der Maschinen und Anlagen)An der BerufsschuleUnterricht als Blockunterricht

Ausbildung im Ausland

Auszubildende können Teile der Ausbildung im Ausland absolvieren, z.B.:Verschiedene europäische LänderAuslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"Dauer: mindestens 3 WochenZugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss Weitere Informationen zur Zusatzqualifikation Europaassistent/in

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):1. Ausbildungsjahr: 1.201 € bis 1.348 €2. Ausbildungsjahr: 1.343 € bis 1.458 €3. Ausbildungsjahr: 1.454 € bis 1.610 €Quellen:Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Mathematik: z.B. um Mischungsverhältnisse für Bonbonspezialitäten zu bestimmenBiologie/Chemie: z.B. um Qualität von Rohstoffen zu prüfenWerken/Technik: z.B. um Produktionsanlagen zu steuern und zu warten

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" richtet sich an Auszubildende mit mindestens einem mittleren Bildungsabschluss. Sie erweitert die Erstausbildung um interkulturelle Kompetenzen und bietet den Auszubildenden die Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Dazu besuchen die Auszubildenden zusätzlichen Berufsschulunterricht, z.B. im Europäischen Waren- und Wirtschaftsrecht, und absolvieren ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Die zuständige Kammer erteilt weitere Informationen, z.B.:Europaassistent/in

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Süßwarentechnologe/-technologin an:Bereich LebensmittelFachkraft für LebensmitteltechnikBäcker/BäckerinKonditor/KonditorinMilchtechnologe/MilchtechnologinVerfahrenstechnologe/Verfahrenstechnologin - Mühlen- und Getreidewirtschaft - AgrarlagerVerfahrenstechnologe/Verfahrenstechnologin - Mühlen- und Getreidewirtschaft - MüllereiGemeinsamkeit:Süßwaren, Bäckerei- und Konditoreiwaren bzw. andere Lebensmittel herstellen oder verarbeiten

Entwicklung der Ausbildung

1937:Staatliche Anerkennung der Berufe Bonbonmacher/in (zunächst Bonbonkocher/in genannt) und Konfektmacher/in1980:Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz für den Beruf Fachkraft für Süßwarentechnik tritt in KraftStaatliche Anerkennung des BerufsAufhebung der Vorläuferberufe Bonbonmacher/in und Konfektmacher/in1989:Geänderte Ausbildungsordnung mit den vier Fachrichtungen Konfekt, Schokolade, Zuckerwaren, Dauerbackwaren2014:Neue modernisierte Ausbildungsordnung, u.a. mit Berücksichtigung der wachsenden Bedeutung von Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung sowie der technischen Fortschritte in der Süßwarenherstellung; Umbenennung des Berufs in Süßwarentechnologe/-technologin mit den fünf Einsatzgebieten "Schokoladewaren und Konfekt", "Bonbons und Zuckerwaren", "Feine Backwaren", "Knabberartikel" sowie "Speiseeis" (anstelle der bisherigen vier Fachrichtungen)Aufhebung der VorläuferberufeFachkraft für Süßwarentechnik Fachrichtung DauerbackwarenFachkraft für Süßwarentechnik Fachrichtung KonfektFachkraft für Süßwarentechnik Fachrichtung SchokoladeFachkraft für Süßwarentechnik Fachrichtung Zuckerwaren2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung; Erweiterung der Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren.2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. geset...

Die Ausbildung im Überblick

Süßwarentechnologe/-technologin ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungSüßwarentechnologe/Süßwarentechnologin

Ausbildungsvergütung (Bayern)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.275 €2. Ausbildungsjahr: 1.413 €3. Ausbildungsjahr: 1.532 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Berlin)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.227 € bis 1.330 €2. Ausbildungsjahr: 1.343 € bis 1.458 €3. Ausbildungsjahr: 1.454 € bis 1.610 €Quelle:WSI Tarifarchiv, Stand Oktober 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Bremen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.306 €2. Ausbildungsjahr: 1.399 €3. Ausbildungsjahr: 1.494 €Quelle:Tarifregister Bremen, Stand November 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Hessen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.311 €2. Ausbildungsjahr: 1.413 €3. Ausbildungsjahr: 1.498 €Quelle:WSI Tarifarchiv, Stand Oktober 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Hamburg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.294 €2. Ausbildungsjahr: 1.394 €3. Ausbildungsjahr: 1.532 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Sachsen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.227 €2. Ausbildungsjahr: 1.343 €3. Ausbildungsjahr: 1.454 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Juni 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Saarland)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.308 €2. Ausbildungsjahr: 1.404 €3. Ausbildungsjahr: 1.460 €Quelle:WSI Tarifarchiv, Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Süßwarentechnologen und -technologinnen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in".Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Süßwarentechnologen und -technologinnen in Industriebetrieben, die Schokoladenprodukte, Bonbons, Knabberartikel, Speiseeis und andere Süßwaren herstellen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Süßwarenherstellung bis hin zu Lebensmittelhygiene.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Süßwaren abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Lebensmitteltechnologie erwerben.

Ausbildungsvergütung (Thüringen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.277 €2. Ausbildungsjahr: 1.393 €3. Ausbildungsjahr: 1.504 €Quelle:Tarifregister Thüringen, Stand Juli 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Brandenburg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.227 €2. Ausbildungsjahr: 1.343 €3. Ausbildungsjahr: 1.454 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Juni 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2024 gab es 87 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. 45 Prozent verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, 41 Prozent besaßen die Hochschulreife. 7 Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss. Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)Hauptschulabschluss* [7.0%]7mittlerer Bildungsabschluss [45.0%]45Hochschulreife [41.0%]41Sonstige [7.0%]7*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussQuelle:Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Ausbildungsvergütung (Niedersachsen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.306 €2. Ausbildungsjahr: 1.400 €3. Ausbildungsjahr: 1.494 €Quelle:Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG, Stand November 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Sachsen-Anhalt)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.227 €2. Ausbildungsjahr: 1.343 €3. Ausbildungsjahr: 1.454 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Juni 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Rheinland-Pfalz)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.308 €2. Ausbildungsjahr: 1.404 €3. Ausbildungsjahr: 1.460 €Quelle:WSI Tarifarchiv, Stand Januar 2026Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Spezialisierung während der Ausbildung

Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:Bonbons und ZuckerwarenFeine BackwarenKnabberartikelSchokoladewaren und KonfektSpeiseeis

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur AusbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Süßwarentechnologen und zur Süßwarentechnologin (Süßwarentechnologenausbildungsverordnung - SüßwAusbV) vom 29.04.2014 (BGBl. I S. 444)Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Süßwarentechnologe und Süßwarentechnologin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.03.2014)Übergreifende Rechtsvorschrift (Ausbildung/Tätigkeit)Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 04.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 60)

Ausbildungsvergütung (Baden-Württemberg)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.348 €2. Ausbildungsjahr: 1.446 €3. Ausbildungsjahr: 1.569 €Quelle:WSI Tarifarchiv, Stand Oktober 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Schleswig-Holstein)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.294 €2. Ausbildungsjahr: 1.394 €3. Ausbildungsjahr: 1.532 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Ausbildungsvergütung (Nordrhein-Westfalen)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.201 €2. Ausbildungsjahr: 1.367 €3. Ausbildungsjahr: 1.542 €Quelle:WSI Tarifarchiv, Stand Oktober 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung (Mecklenburg-Vorpommern)

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt.Beispiel Süßwarenindustrie (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.227 €2. Ausbildungsjahr: 1.343 €3. Ausbildungsjahr: 1.454 €Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Juni 2025Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Süßwarentechnologen und -technologinnen beschicken, steuern und überwachen Maschinen und Anlagen. Die automatisierte Produktion umfasst alle Arbeitsschritte von der Rohstoffaufbereitung bis zur Verpackung der Ware. Zutaten wie Zucker, Kakaobohnen oder Nüsse werden maschinell gewogen, dosiert und ggf. gereinigt und zerkleinert. Den Rohstoffen geben die Fachkräfte verschiedene Zusatzstoffe bei. Automaten und Maschinen werden von den Fachkräften beschickt und überwacht. Bei der Rohstoffanlieferung und während der Herstellung nehmen sie Proben für das Labor, überzeugen sich aber auch durch Augenschein, Geruchs- und vor allem Geschmackstests davon, dass die Produktionsprozesse einwandfrei ablaufen. Außerdem reinigen und warten sie die Maschinen und Anlagen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Süßwarentechnologen und -technologinnen finden Beschäftigung in Industriebetrieben, die Schokoladenprodukte und Konfekt produzieren in Industriebetrieben, die Bonbons und Zuckerwaren produzieren in Industriebetrieben, die feine Backwaren produzieren in Industriebetrieben, die Knabberartikel produzieren in Industriebetrieben, die Speiseeis produzierenArbeitsorte: Süßwarentechnologen und -technologinnen arbeiten in erster Linie in Produktionshallen sowie in Lager- und Kühlräumen.Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Labors.Welcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis haben Auszubildende folgende Bildungsabschlüsse:Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)Hauptschulabschluss* [7.0%]7mittlerer Bildungsabschluss [45.0%]45Hochschulreife [41.0%]41Sonstige [7.0%]7*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussWorauf kommt es an?Anforderungen: Sorgfalt (z.B. beim Einhalten von Rezepturen)Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Einhalten lebensmittelrechtlicher Vorschriften)Aufmerksamkeit, Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. bei der Qualitätskontrolle, beim Überwachen der Maschinen bzw. Eingreifen bei Störungen)Technisches Verständnis (z.B. beim Einrichten und Warten der Maschinen und Anlagen)Schulfächer:Mathematik (z.B. um Mischungsverhältnisse für Bonbonspezialitäten zu bestimmen)Biologie/Chemie (z.B. um Qualität von Rohstoffen zu prüfen)Werken/Technik (z.B. um Produktionsanlagen zu steuern und zu warten)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat (je nach Bundesland unterschiedlich):1. Ausbildungsjahr: 1.201 € bis 1.348 €2. Ausbildungsjahr: 1.343 € bis 1.458 €3. Ausbildungsjahr: 1.454 € bis 1.610 €

Ist Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin in Deutschland typischerweise?

Süßwarentechnologen und -technologinnen werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. Industriebetriebe der Süßwarenherstellung): Produktionsräume, Labors, LagerräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeHinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:für alle Länder in Solingen (Nordrhein-Westfalen)ZDS - Zentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft e.V.Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)

Wie hoch ist das typische Gehalt für Süßwarentechnologe/Süßwarentechnologin in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

Erhalte den wöchentlichen Deutschland-Guide in dein Postfach

Neue Blogbeiträge, Bewerbungsfristen, Stipendienankündigungen. Kein Spam, du kannst dich jederzeit abmelden.

Wöchentlicher Deutschland-Ratgeber — 1–2 E-Mails/Woche, kein Spam.

Wöchentlicher Deutschland-Leitfaden in deinem Posteingang

Kein Spam. Jederzeit abbestellen.