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Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin

Ensembleleiter/in

Ausbildung Sprach- und Kulturwissenschaften KldB B 94134

Was ist Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin?

Was macht man in diesem Beruf?Ensembleleiter/innen übernehmen im Bereich der Laienmusik - je nach ausgebildeter Fachrichtung - die Leitung eines Chors, einer Band oder eines Instrumentalensembles. Sie unterweisen und unterstützen Musiker/innen bzw. Sänger/innen und erstellen in Zusammenarbeit mit ihnen ein musikalisches Repertoire. In Proben werden dann die einzelnen Musikstücke gemeinsam eingeübt.Sowohl bei Proben als auch bei Aufführungen dirigieren Ensembleleiter/innen den Chor oder das Instrumentalensemble. Außerdem erteilen Ensembleleiter/innen Unterricht in Stimmbildung bzw. geben Hilfestellung bei Stimmübungen. Sie sind aber auch als Instrumentallehrer/innen tätig. Mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation können sie ihr jeweiliges Hauptfach in der Unter- und Mittelstufe an Musik- und Singschulen unterrichten.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Ensembleleiter/innen finden Beschäftigungin Einrichtungen zur musikalischen Bildung wie Musikschulen oder Volkshochschulenin Vereinen und kulturellen EinrichtungenArbeitsorte:Ensembleleiter/innen arbeiten in erster Linie in Unterrichts- und Probenräumen in KonzertsälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Büroräumenauf FreilichtbühnenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus.Worauf kommt es an?Anforderungen:Musikalische und pädagogische Fähigkeiten (z.B. für das Erteilen von Musikunterricht, für das Motivieren von Laienmusikern und -musikerinnen)Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft (z.B. für die klare und verständliche Kommunikation während der Proben, für das schnelle Herstellen und Halten von Kontakten zu neuen Ensemblemitgliedern)Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Auswahl des musikalischen Repertoires)Schulfächer:Musik (z.B. um das musikalische Repertoire für Aufführungen auszuwählen)Deutsch (z.B. um bei Sängern/Sängerinnen auf die Aussprache und Artikulation zu achten)Pädagogik (z.B. um zu unterrichten und musikalische Talente zu erkennen bzw. zu fördern)Was verdient man in der Ausbildung?Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Steckbrief

Berufstyp: AusbildungsberufAusbildungsartSchulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt) Ausbildungsdauer: 2-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)Lernorte Berufsfachschule:

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sprach- und Kulturwissenschaften →

Der Beruf Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sprach- und Kulturwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Ensembleleiter/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindBerufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Probenräume

Steckbrief

BerufstypAusbildungsberufAusbildungsartSchulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt)Ausbildungsdauer2-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)LernorteBerufsfachschuleWas macht man in diesem Beruf?Ensembleleiter/innen übernehmen im Bereich der Laienmusik - je nach ausgebildeter Fachrichtung - die Leitung eines Chors, einer Band oder eines Instrumentalensembles. Sie unterweisen und unterstützen Musiker/innen bzw. Sänger/innen und erstellen in Zusammenarbeit mit ihnen ein musikalisches Repertoire. In Proben werden dann die einzelnen Musikstücke gemeinsam eingeübt.Sowohl bei Proben als auch bei Aufführungen dirigieren Ensembleleiter/innen den Chor oder das Instrumentalensemble. Außerdem erteilen Ensembleleiter/innen Unterricht in Stimmbildung bzw. geben Hilfestellung bei Stimmübungen. Sie sind aber auch als Instrumentallehrer/innen tätig. Mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation können sie ihr jeweiliges Hauptfach in der Unter- und Mittelstufe an Musik- und Singschulen unterrichten.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Ensembleleiter/innen finden Beschäftigungin Einrichtungen zur musikalischen Bildung wie Musikschulen oder Volkshochschulenin Vereinen und kulturellen EinrichtungenArbeitsorte:Ensembleleiter/innen arbeiten in erster Linie in Unterrichts- und Probenräumen in KonzertsälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Büroräumenauf FreilichtbühnenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch...

BERUF AKTUELL

BerufsbezeichnungEnsembleleiter/inBerufstypBerufsfachschulberufAusbildungsdauer2-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)ZugangsvoraussetzungI.d.R. HauptschulabschlussWas macht man in diesem Beruf?Ensembleleiter/innen übernehmen im Bereich der Laienmusik - je nach ausgebildeter Fachrichtung - die Leitung eines Chors, einer Band oder eines Instrumentalensembles. Sie unterweisen und unterstützen Musiker/innen bzw. Sänger/innen und erstellen in Zusammenarbeit mit ihnen ein musikalisches Repertoire. In Proben werden dann die einzelnen Musikstücke gemeinsam eingeübt.Sowohl bei Proben als auch bei Aufführungen dirigieren Ensembleleiter/innen den Chor oder das Instrumentalensemble. Außerdem erteilen Ensembleleiter/innen Unterricht in Stimmbildung bzw. geben Hilfestellung bei Stimmübungen. Sie sind aber auch als Instrumentallehrer/innen tätig. Mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation können sie ihr jeweiliges Hauptfach in der Unter- und Mittelstufe an Musik- und Singschulen unterrichten.Wo arbeitet man?Ensembleleiter/innen finden Beschäftigungin Einrichtungen zur musikalischen Bildung wie Musikschulen oder Volkshochschulenin Vereinen und kulturellen EinrichtungenWeitereBerufe mit MusikBerufe rund um Kunst und Kultur

Ausbildungsdauer

Vollzeit: 2 JahreMit pädagogischer Zusatzqualifikation: 3 JahreTeilzeit: 3-5 Jahre

Auswahlverfahren

Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. In der Regel wird eine musikalische Eignungsprüfung durchgeführt, in der Kenntnisse in Musiktheorie und Fertigkeiten im angestrebten Hauptfach (Instrument oder Gesang) nachgewiesen werden müssen.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die StundenverteilungPflichtunterricht1. Berufsübergreifender Lernbereich:Religion: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 WochenstundenDeutsch: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 WochenstundenSozialkunde: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 WochenstundenMusik- und Bewegungserziehung: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 WochenstundenBerufsübergreifender Lernbereich insgesamt: 1. Schuljahr 7 Wochenstunden, 2. Schuljahr 7 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr (fakultativ) 0 Wochenstunden2. Beruflicher Lernbereich:Hauptfachinstrument oder Gesang: 1. Schuljahr 2 Wochenstunden, 2. Schuljahr 2 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 Wochenstundenbei Hauptfach Gesang zusätzlich: Chorleitung und chorische Stimmbildung: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 2 WochenstundenChorleitung/Ensembleleitung: 1. Schuljahr 3 Wochenstunden, 2. Schuljahr 3 Wochenstunden, pädagogisches Aufbaujahr 0 WochenstundenPflichtfachinstrument: 1. Schuljahr 1 Wochenstunde, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 1 WochenstundePartiturspiel: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 1 Wochenstunde, pädagogisches Aufbaujahr 0 Wochenstundenunterrichtspraktisches Klavierspiel: 1. Schuljahr 0 Wochenstunden, 2. Schuljahr 0 Wochenstunden, pä...

Ausbildungskosten

Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren.Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenUnter bestimmten Bedingungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.Weitere Informationen: Das BAföG: alle Infos auf einen Blick

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen:Hauptfachinstrument oder GesangChor- und EnsembleleitungPflichtfachinstrumentPartiturspielGehörbildung Stimmbildung und SprecherziehungChorsingenEnsemblespielallgemeine Musiklehre, allgemeine Musikgeschichte und LiteraturInstrumentenkunde und AkustikTonsatz und FormenlehreUnterrichtsmethodikWährend der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.ZusatzkenntnisseJe nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb einer pädagogischen Qualifikation ermöglichen. Diese befähigt zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe des absolvierten Hauptfaches an Sing- und Musikschulen.

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im theoretischen Unterricht:Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu HauseIn schuleigenen PraxisräumenPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): Schulensembles zusammenstellen, Musikstücke einüben, Musiker/innen und Sänger/innen unterweisen, Proben leitenUmgebung: wechselnde Arbeitsorte (Unterrichts- und Probenräume, Konzertsäle)Arbeitszeit: Arbeit auch an Wochenenden, in den AbendstundenAnforderungen:Musikalische und pädagogische Fähigkeiten (z.B. für das Erteilen von Musikunterricht, für das Motivieren von Laienmusikern und -musikerinnen)Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft (z.B. für die klare und verständliche Kommunikation während der Proben, für das schnelle Herstellen und Halten von Kontakten zu neuen Ensemblemitgliedern)Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Auswahl des musikalischen Repertoires)

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Musik: z.B. um das musikalische Repertoire für Aufführungen auszuwählenDeutsch: z.B. um bei Sängern/Sängerinnen auf die Aussprache und Artikulation zu achtenPädagogik: z.B. um zu unterrichten und musikalische Talente zu erkennen bzw. zu fördern

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Ensembleleiter/in an:Bereich MusikMusiker/Musikerin - Kirchenmusik (Ausbildung)Musiker/Musikerin - Pop/Rock/Jazz (Ausbildung)Sänger/Sängerin (Ausbildung)Gemeinsamkeit:Musikalisches Repertoire in den Sparten klassische Musik, Jazz, Rock oder Popularmusik künstlerisch erarbeiten.

Ausbildungsdauer (Bayern)

Vollzeit: 2 JahreMit pädagogischer Zusatzqualifikation: 3 JahreTeilzeit: 3-5 Jahre

Ausbildungsinhalte (Bayern)

Staatlich geprüfte/r Ensembleleiter/in - Fachrichtung KlassikWährend des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtfächerHauptfächerHauptfachinstrument oder GesangChorleitung/EnsembleleitungMusikalische PflichtfächerPflichtfachinstrumentPartiturspiel GehörbildungSingen, Stimmbildung und Sprecherziehung für Schüler mit Hauptfach Gesang freiwillig ChorsingenEnsemblespiel (instrumental, auch Begleitung) oder Ensemblesingenallgemeine MusiklehreMusikgeschichte und LiteraturInstrumentenkunde und AkustikHarmonielehre, TonsatzFormenlehre, WerkanalyseUnterrichtsmethodik des Hauptfachinstruments oder des Gesangs in Grundzügenüberwachte Übezeit (gruppenweise Überwachung des Übens im Hauptfach/Pflichtfachinstrument durch Fachlehrer) Allgemeinbildende Fächer ReligionslehreDeutschSozialkundeMusik- und BewegungserziehungWahlfächerWahlfachunterricht (Instrument/Gesang)Rock/Pop/JazzComputer und musikalische GestaltungMusikproduktion/tontechnische Medienschulspezifisches WahlfachStaatlich geprüfte/r Ensembleleiter/in - Fachrichtung MusicalWährend des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtfächerHauptfächerGesang Tanz Tanztraining, -technik, StepTanz-EnsembleChoreographie, Audition-TrainingSchauspielGrundlagen Schauspiel, ImprovisationImprovisations- und SchauspieltrainingSchauspielChorleitung/EnsembleleitungMusikalische PflichtfächerPflichtfachinstrumentGehörbildungrhythmisc...

Die Ausbildung im Überblick

Ensembleleiter/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, ggf. auch 3 Jahre (mit pädagogischer Zusatzqualifikation), in Teilzeit 3-5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Ausbildung ist nur in dem genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Bayern:Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin in der Fachrichtung KlassikStaatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin in der Fachrichtung MusicalStaatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin in der Fachrichtung Rock, Pop, JazzStaatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin in der Fachrichtung VolksmusikNach erfolgreich abgelegter pädagogischer Zusatzprüfung kann die erworbene Berufsbezeichnung mit dem Zusatz "mit pädagogischer Zusatzprüfung" geführt werden.

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernIhre späteren Chancen können angehende Ensembleleiter/Ensembleleiterinnen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. eine pädagogische Qualifikation, die zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe des absolvierten Hauptfaches an Sing- und Musikschulen befähigt. Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Ensembleleiter/Ensembleleiterinnen an Bildungsinstitutionen wie privaten Musikschulen oder Volkshochschulen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Chor- und Orchesterleitung bis hin zu Musikpädagogik.Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikpädagogik erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Musikschule oder als Privatlehrer/in für Gesangs- bzw. Musikunterricht.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Regelung auf BundesebeneRahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013 i.d.F. vom 21.03.2024)Die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Berufsfachschulen ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Berufsfachschulausbildungen in ihren Schul- bzw. Berufsfachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.Regelung auf LandesebeneDie Ausbildung ist in folgendem Bundesland landesrechtlich geregelt:Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (Berufsfachschulordnung Musik - BFSO Musik) vom 30.09.2008 (Bay. GVBl. S. 806), zuletzt geändert durch § 7 der Verordnung vom 04.07.2025 (Bay.GVBl. S. 298)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:Baden-WürttembergBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringenÜbergreifende Rechtsvorschrift (Aus- bzw. Weiterbildung/Tätigkeit)Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Ein Hauptschulabschluss ist erforderlich.Für die pädagogische Zusatzqualifikation ist ein mittlerer Bildungsabschluss notwendig.Weitere Voraussetzungen können je nach Bildungsangebot vorliegen.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Bayern)

Schulische Vorbildung:Hauptschulabschlussoderfür die pädagogische Zusatzqualifikation: mittlerer SchulabschlussWeitere Voraussetzungen:Eignungsprüfung (Nachweis der musikalischen Eignung bzw. musikalischer Vorkenntnisse)gesundheitliche Eignungfür die pädagogische Zusatzqualifikation: Im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule für Musik Gesamtergebnis gut sowie jeweils die Note gut in Hauptfach (instrumental/vokal), Chor-/Ensembleleitung und Unterrichtsmethodik des Hauptfachs bzw. des Gesangs in Grundzügen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Ensembleleiter/innen übernehmen im Bereich der Laienmusik - je nach ausgebildeter Fachrichtung - die Leitung eines Chors, einer Band oder eines Instrumentalensembles. Sie unterweisen und unterstützen Musiker/innen bzw. Sänger/innen und erstellen in Zusammenarbeit mit ihnen ein musikalisches Repertoire. In Proben werden dann die einzelnen Musikstücke gemeinsam eingeübt.Sowohl bei Proben als auch bei Aufführungen dirigieren Ensembleleiter/innen den Chor oder das Instrumentalensemble. Außerdem erteilen Ensembleleiter/innen Unterricht in Stimmbildung bzw. geben Hilfestellung bei Stimmübungen. Sie sind aber auch als Instrumentallehrer/innen tätig. Mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation können sie ihr jeweiliges Hauptfach in der Unter- und Mittelstufe an Musik- und Singschulen unterrichten.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Ensembleleiter/innen finden Beschäftigungin Einrichtungen zur musikalischen Bildung wie Musikschulen oder Volkshochschulenin Vereinen und kulturellen EinrichtungenArbeitsorte:Ensembleleiter/innen arbeiten in erster Linie in Unterrichts- und Probenräumen in KonzertsälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Büroräumenauf FreilichtbühnenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus.Worauf kommt es an?Anforderungen:Musikalische und pädagogische Fähigkeiten (z.B. für das Erteilen von Musikunterricht, für das Motivieren von Laienmusikern und -musikerinnen)Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft (z.B. für die klare und verständliche Kommunikation während der Proben, für das schnelle Herstellen und Halten von Kontakten zu neuen Ensemblemitgliedern)Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Auswahl des musikalischen Repertoires)Schulfächer:Musik (z.B. um das musikalische Repertoire für Aufführungen auszuwählen)Deutsch (z.B. um bei Sängern/Sängerinnen auf die Aussprache und Artikulation zu achten)Pädagogik (z.B. um zu unterrichten und musikalische Talente zu erkennen bzw. zu fördern)Was verdient man in der Ausbildung?Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ist Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin in Deutschland typischerweise?

Ensembleleiter/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindBerufsfachschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Probenräume

Wie hoch ist das typische Gehalt für Staatlich geprüfter Ensembleleiter/Staatlich geprüfte Ensembleleiterin in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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