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Müllermeister/Müllermeisterin/B. Prof. im Müller-Handwerk

Müllermeister/in/Bachelor Professional im Müller-Handwerk

Weiterbildung Mathematik, Naturwissenschaften KldB B 29293

Was ist Müllermeister/Müllermeisterin/B. Prof. im Müller-Handwerk?

Aufgaben und TätigkeitenMüllermeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und führen ggf. den gesamten Mühlenbetrieb. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie verhandeln mit Lieferunternehmen, kalkulieren Angebote und erledigen den Schriftverkehr. Zudem stellen sie die Qualität und Vermarktung der Produkte sicher. Sie arbeiten auch selbst praktisch mit, stellen z.B. Spezialmehle her und beraten die Kundschaft.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Müllermeister und -meisterinnen sind beschäftigtin Mühlenbetrieben wie z.B. Getreidemühlen, Öl- und Gewürzmühlenin Futtermittelwerkenbei BackwarenherstellungsbetriebenArbeitsorte:Müllermeister und -meisterinnen arbeiten meistin Werkhallen, Lagerräumen und an Silosin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R. eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, z.B. als Verfahrenstechnologe bzw. -technologin Mühlen- und Getreidewirtschaft der Fachrichtungen Müllerei bzw. Agrarlager.Inhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Fachpraxis (Teil I):Planung des Produktionsprozesses für die Herstellung von MüllereierzeugnissenBerücksichtigen von Energieeffizienz und Qualitätsparametern zur VerfahrensoptimierungErstellen von Prozessdiagrammen auf der Grundlage der PlanungsarbeitenHerstellung von Mahl- und Schälerzeugnissen, Futtermitteln sowie Produkten, die nicht für die menschliche oder tierische Ernährung bestimmt sind Produktionsprozesse kontrollieren und durch ein Prüfprotokoll dokumentierenRohstoffe, Zwischen- und Endprodukte untersuchen und Ergebnisse dokumentierenFachtheorie (Teil II):die Rohstoffannahme, -vorreinigung und -lagerung darstellen und beurteilenPrüf-, Mess- und Analyseergebnisse für produktionsbezogene Berechnungen nutzenAngebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulationen durchführenMethoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation bewertenbetriebliche Kosten ermitteln; betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermittelnMarketingmaßnahmen erarbeitenMaßnahmen des Qualitätsmanagements festlegenAufgaben der Personalverwaltung wahrnehmenBetriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Bachelor Professional Weiterbildungsart: Meisterprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung Teilnahme: an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlich Weiterbildungsdauer: 6 Monate (Vollzeit)

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Mathematik, Naturwissenschaften →

Der Beruf Müllermeister/Müllermeisterin/B. Prof. im Müller-Handwerk in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Mathematik, Naturwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräume

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberuf: Bachelor ProfessionalWeiterbildungsartMeisterprüfung nach bundesweit einheitlicher RegelungTeilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlichWeiterbildungsdauer6 Monate (Vollzeit)Aufgaben und TätigkeitenMüllermeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und führen ggf. den gesamten Mühlenbetrieb. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie verhandeln mit Lieferunternehmen, kalkulieren Angebote und erledigen den Schriftverkehr. Zudem stellen sie die Qualität und Vermarktung der Produkte sicher. Sie arbeiten auch selbst praktisch mit, stellen z.B. Spezialmehle her und beraten die Kundschaft.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Müllermeister und -meisterinnen sind beschäftigtin Mühlenbetrieben wie z.B. Getreidemühlen, Öl- und Gewürzmühlenin Futtermittelwerkenbei BackwarenherstellungsbetriebenArbeitsorte:Müllermeister und -meisterinnen arbeiten meistin Werkhallen, Lagerräumen und an Silosin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R. eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, z.B. als Verfahrenstechnologe bzw. -technologin Mühlen- und Getreidewirtschaft der Fachrichtungen Müllerei bzw. Agrarlager.Inhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Fachpraxis (Teil I):Planung des Produktionsprozesses für die Herstellung von MüllereierzeugnissenBerücksichtigen von Ene...

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 6 MonateTeilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 895 StundenTeil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 StundenTeil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 StundenGesamtstundenzahl: ca. 1250 Stunden

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenVorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsinhalte

Fachpraxis (Teil I):Planung des Produktionsprozesses für die Herstellung von MüllereierzeugnissenBerücksichtigen von Energieeffizienz und Qualitätsparametern zur VerfahrensoptimierungErstellen von Prozessdiagrammen auf der Grundlage der PlanungsarbeitenHerstellung von Mahl- und Schälerzeugnissen, Futtermitteln sowie Produkten, die nicht für die menschliche oder tierische Ernährung bestimmt sind Produktionsprozesse kontrollieren und durch ein Prüfprotokoll dokumentierenRohstoffe, Zwischen- und Endprodukte untersuchen und Ergebnisse dokumentierenFachtheorie (Teil II):die Rohstoffannahme, -vorreinigung und -lagerung darstellen und beurteilenPrüf-, Mess- und Analyseergebnisse für produktionsbezogene Berechnungen nutzenAngebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulationen durchführenMethoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation bewertenbetriebliche Kosten ermitteln; betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermittelnMarketingmaßnahmen erarbeitenMaßnahmen des Qualitätsmanagements festlegenAufgaben der Personalverwaltung wahrnehmenBetriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Mathematik: z.B. um Mischverhältnisse und Fördermengen zu berechnenWirtschaft/Recht: z.B. um einen Betrieb zu führenTechnik: z.B. um Maschinen einzusetzen und Betriebsabläufe zu optimierenMitarbeiterführung und -anleitung: z.B. um Führungsinstrumente wie Feedback einzusetzen

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht. Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Weiterbildung im Ausland

Für eine Weiterbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeit:ÖsterreichWeiterbildungsangebote: Weiterbildung: Meisterschule in Wels/Österreich(z.B. mit dem Suchbegriff "Müllerei")Dokumentation beruflicher AuslandserfahrungenDer Europass bietet die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Lernaufenthalte zu dokumentieren.Weitere Informationen zum Europass

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Müllermeister/in an:Bereich LebensmittelIndustriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung LebensmittelStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Lebensmitteltechnik Schwerpunkt Lebensmittelverpackung/Bachelor Professional in TechnikStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Lebensmitteltechnik (ohne Schwerpunkt)/Bachelor Professional in TechnikStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik/Bachelor Professional in TechnikStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Lebensmitteltechnik Schwerpunkt Produktentwicklung und Qualitätsmanagement/Bachelor Professional in TechnikStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Lebensmitteltechnik Schwerpunkt Lebensmittelverarbeitungstechnik/Bachelor Professional in TechnikGemeinsamkeit:Fach- und Führungsaufgaben in der Lebensmittelherstellung übernehmenBereich Vertrieb und VerkaufGeprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der HandwerksordnungGeprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische FachwirtinGemeinsamkeit:Betriebswirtschaftlich-technische Aufgaben übernehmen

Entwicklung der Weiterbildung

1982:Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und die Prüfungsanforderungen im Müller-Handwerk tritt in Kraft2013:neue Verordnung: Kundenberatung, Betriebsführung und -organisation sowie Auftragsabwicklung werden stärker berücksichtigt2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung eines Feststellungs- und Bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungMüllermeister/MüllermeisterinInhabende eines Meistertitels dürfen zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks führen.

Die Weiterbildung im Überblick

Müllermeister bzw. -meisterin ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Müllermeister/innen z.B. in Getreide-, Öl- und Gewürzmühlen sowie in Futtermittelwerken.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Lebensmittelhygiene bis hin zu Verfahrenstechnik.Beruflich weiterkommenAufbauend auf bereits vorhandenen Qualifikationen können speziell für Weiterbildungsabsolventen konzipierte Aufstiegsweiterbildungen das Kompetenzprofil erweitern und ergänzen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung abzulegen.Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Lebensmitteltechnologie erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Betrieb des Müller-Handwerks.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Meisterprüfung im HandwerkVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Müller-Handwerk (Müllermeisterverordnung - MüMstrV) vom 11.10.2012 (BGBl. I S. 2138), geändert durch Artikel 2 Abs. 76 der Verordnung vom 18.01.2022 (BGBl. I S. 39)Zur Prüfung und WeiterbildungGrundlagen für alle Handwerksmeisterprüfungen:Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Meisterprüfungsverfahrensverordnung - MPVerfV), verkündet als Artikel 1 der Verordnung vom 18.01.2022 (BGBl. I S. 39)Weitere Grundlagen für die Teile III und IV der Handwerksmeisterprüfungen:Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung - AMVO) vom 26.10.2011 (BGBl. I S. 2149), geändert durch Artikel 2 Abs. 97 der Verordnung vom 18.01.2022 (BGBl. I S. 39)Rahmenlehrplan für die Vorbereitung auf Teil III der Meisterprüfung im Handwerk, Stand 2011 (Ludwig-Fröhler-Institut, Forschungsinstitut im Deutschen Handwerksinstitut (DHI))Rahmenlehrplan für die Vorbereitung auf Teil IV der Meisterprüfung im Handwerk, erstellt durch den Arbeitskreis Rahmenlehrplan Teil IV der Meisterprüfung, Hrsg. Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln, Forschungsinstitut im Deutschen Handwerksinstitut (DHI)Übergreifend für Weiterbildung und TätigkeitGesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der...

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R. eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, z.B. als Verfahrenstechnologe bzw. -technologin Mühlen- und Getreidewirtschaft der Fachrichtungen Müllerei bzw. Agrarlager.Ein Validierungsverfahren ermöglicht den Nachweis beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten, wenn ein entsprechender Bildungsabschluss fehlt.Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Müllermeister/Müllermeisterin/B. Prof. im Müller-Handwerk

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Müllermeister/Müllermeisterin/B. Prof. im Müller-Handwerk in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenMüllermeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und führen ggf. den gesamten Mühlenbetrieb. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie verhandeln mit Lieferunternehmen, kalkulieren Angebote und erledigen den Schriftverkehr. Zudem stellen sie die Qualität und Vermarktung der Produkte sicher. Sie arbeiten auch selbst praktisch mit, stellen z.B. Spezialmehle her und beraten die Kundschaft.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Müllermeister und -meisterinnen sind beschäftigtin Mühlenbetrieben wie z.B. Getreidemühlen, Öl- und Gewürzmühlenin Futtermittelwerkenbei BackwarenherstellungsbetriebenArbeitsorte:Müllermeister und -meisterinnen arbeiten meistin Werkhallen, Lagerräumen und an Silosin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R. eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, z.B. als Verfahrenstechnologe bzw. -technologin Mühlen- und Getreidewirtschaft der Fachrichtungen Müllerei bzw. Agrarlager.Inhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Fachpraxis (Teil I):Planung des Produktionsprozesses für die Herstellung von MüllereierzeugnissenBerücksichtigen von Energieeffizienz und Qualitätsparametern zur VerfahrensoptimierungErstellen von Prozessdiagrammen auf der Grundlage der PlanungsarbeitenHerstellung von Mahl- und Schälerzeugnissen, Futtermitteln sowie Produkten, die nicht für die menschliche oder tierische Ernährung bestimmt sind Produktionsprozesse kontrollieren und durch ein Prüfprotokoll dokumentierenRohstoffe, Zwischen- und Endprodukte untersuchen und Ergebnisse dokumentierenFachtheorie (Teil II):die Rohstoffannahme, -vorreinigung und -lagerung darstellen und beurteilenPrüf-, Mess- und Analyseergebnisse für produktionsbezogene Berechnungen nutzenAngebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulationen durchführenMethoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation bewertenbetriebliche Kosten ermitteln; betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermittelnMarketingmaßnahmen erarbeitenMaßnahmen des Qualitätsmanagements festlegenAufgaben der Personalverwaltung wahrnehmenBetriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Ist Müllermeister/Müllermeisterin/B. Prof. im Müller-Handwerk eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Müllermeister/Müllermeisterin/B. Prof. im Müller-Handwerk" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Müllermeister/Müllermeisterin/B. Prof. im Müller-Handwerk qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist i.d.R. eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, z.B. als Verfahrenstechnologe bzw. -technologin Mühlen- und Getreidewirtschaft der Fachrichtungen Müllerei bzw. Agrarlager.Ein Validierungsverfahren ermöglicht den Nachweis beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten, wenn ein entsprechender Bildungsabschluss fehlt.Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Wo arbeiten Müllermeister/Müllermeisterin/B. Prof. im Müller-Handwerk in Deutschland typischerweise?

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräume

Wie hoch ist das typische Gehalt für Müllermeister/Müllermeisterin/B. Prof. im Müller-Handwerk in Deutschland?

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

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