Industriemeister/Industriemeisterin - allgemein
Industriemeister/in - allgemein
Was ist Industriemeister/Industriemeisterin - allgemein?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Industriemeister/in Weiterbildungsart: Meisterprüfung nach Rechtsverordnung des Bundes oder durch Rechtsvorschriften einzelner Industrie- und Handelskammern Teilnahme: an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlich Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Ingenieurwissenschaften →Der Beruf Industriemeister/Industriemeisterin - allgemein in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Ingenieurwissenschaften:
3D Printing
Bachelor · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Acoustical Engineering
Master · Hochschule Mittweida
Additive Manufacturing
Master · Universität Paderborn
Additive Manufacturing - Materials, Development and Lightweight Construction
Bachelor · Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
Advanced Computational Methods in Civil Engineering
Master · RWTH Aachen University
Advanced Hydraulic Engineering
Master · Hochschule Biberach
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindSchulungsräume
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberuf: Industriemeister/inWeiterbildungsartMeisterprüfung nach Rechtsverordnung des Bundes oder durch Rechtsvorschriften einzelner Industrie- und HandelskammernTeilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlichWeiterbildungsdauer Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformAufgaben und TätigkeitenIndustriemeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und überwachen Fertigungsprozesse. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie stellen die Qualität der Arbeiten und Produkte sicher. Zudem sorgen sie dafür, dass Produktionsanlagen störungsfrei funktionieren. Sie optimieren den Einsatz von Betriebsmitteln und kontrollieren die Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Industriemeister und -meisterinnen sind in Industrieunternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche beschäftigt.Arbeitsorte:Industriemeister und -meisterinnen arbeiten meist in Produktionshallen und Werkstättenin Lagerräumen und -hallenin Betriebslaborsin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist i.d.R.: eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und entsprechende Berufspraxisodereine mehrjährige einschlägige TätigkeitInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Handlungsspezifische Qualifikationen:Ke...
▶ Weiterbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):Handlungsspezifische Qualifikationen: ca. 700 StundenFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen: ca. 400 StundenGesamtstundenzahl: ca. 1.100 Stunden
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenVorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium
▶ Weiterbildungsinhalte
Handlungsspezifische Qualifikationen:Kenntnisse, die für die jeweiligen Handlungsbereiche der unterschiedlichen Fachrichtungen relevant sindFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:rechtsbewusstes Handeln, z.B.: Grundgesetz, Gesetzgebung und Rechtsprechung, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutzrecht, Umweltschutzrechtbetriebswirtschaftliches Handeln, z.B.: betriebliche Handlungsprinzipien von Unternehmen, Möglichkeiten der Organisationsentwicklung, Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, KalkulationsverfahrenMethoden der Information, Kommunikation und Planung, z.B.: Prozess- und Produktionsdaten, Planungstechniken und Analysemethoden, Präsentationstechniken, ProjektmanagementZusammenarbeit im Betrieb, z.B.: berufliche Entwicklung der einzelnen Mitarbeitenden im Betrieb, Führungsmethoden, Lösung betrieblicher Problemenaturwissenschaftliche und technische Grundlagen, z.B.: Energieformen im Betrieb, betriebs- und fertigungstechnische Größen, Statistikggf. berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Mathematik: z.B. um Zeitpläne oder Abrechnungen zu erstellenWirtschaft/Recht: z.B. um die Einhaltung gesetzlicher Auflagen zu überwachenMitarbeiterführung und -anleitung: z.B. um Führungsinstrumente wie Zielvereinbarung und Feedback anzuwenden
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am AbendLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)
▶ Weiterbildung im Ausland
Für eine Weiterbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeit:SchweizWeiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der SchweizSwissmem(z.B. mit dem Suchbegriff "Produktionsleiter/in Industrie")Dokumentation beruflicher AuslandserfahrungenDer Europass bietet die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Lernaufenthalte zu dokumentieren.Weitere Informationen zum Europass
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Industriemeister/in an:Bereich QualitätssicherungGeprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische FachwirtinGemeinsamkeit:Technische und betriebswirtschaftliche Abläufe steuernBereich Entwicklung, Konstruktion und CADStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Maschinentechnik Schwerpunkt Produktions- und Qualitätsmanagement/Bachelor Professional in TechnikGeprüfter Konstrukteur/Geprüfte KonstrukteurinGemeinsamkeit:Industrielle Fertigungsprozesse planen und vorbereitenBereich ArbeitsvorbereitungGeprüfter Meister/Geprüfte Meisterin - Vernetzte Industrie - Bachelor Professional in Smart IndustryGemeinsamkeit:Fertigungsprozesse optimieren, Arbeitsabläufe planen
▶ Entwicklung der Weiterbildung
2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungGeprüfter Industriemeister/Geprüfte IndustriemeisterinDie jeweilige Fachrichtungsbezeichnung ergänzt ggf. die Abschlussbezeichnung.
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Industriemeister bzw. Industriemeisterin ist eine berufliche Weiterbildung. Die Industriemeisterprüfung ist entweder bundesweit einheitlich durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder durch Rechtsvorschriften einzelner Industrie- und Handelskammern geregelt.Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Industriemeister/innen in Industriebetrieben unterschiedlicher Branchen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Produktions- und Fertigungstechnik bis hin zu Materialwirtschaft.Beruflich weiterkommenAufbauend auf bereits vorhandenen Qualifikationen können speziell für Weiterbildungsabsolventen konzipierte Aufstiegsweiterbildungen das Kompetenzprofil erweitern und ergänzen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in abzulegen.Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Industriebetriebswirtschaft erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Betrieb des produzierenden Gewerbes oder mit einem Betrieb im Handel oder Dienstleistungssektor.
▶ Spezialisierung während der Weiterbildung
Die Weiterbildung ist in folgenden Fachrichtungen möglich:Bundesweit geregelte Weiterbildungen:Industriemeister/in der Fachrichtung ChemieIndustriemeister/in der Fachrichtung Elektrotechnik Industriemeister/in der Fachrichtung Glas Industriemeister/in der Fachrichtung IsolierungIndustriemeister/in der Fachrichtung Kunststoff und KautschukIndustriemeister/in der Fachrichtung Lebensmittel Industriemeister/in der Fachrichtung Mechatronik Industriemeister/in der Fachrichtung MetallIndustriemeister/in der Fachrichtung PapiererzeugungIndustriemeister/in der Fachrichtung Papier- und KunststoffverarbeitungIndustriemeister/in der Fachrichtung PharmazieIndustriemeister/in der Fachrichtung PrintmedienIndustriemeister/in der Fachrichtung SchuhfertigungIndustriemeister/in der Fachrichtung Süßwaren Industriemeister/in der Fachrichtung TextilwirtschaftDurch Industrie- und Handelskammern geregelte Weiterbildungen:Industriemeister/in der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik Industriemeister/in der Fachrichtung BetonsteinindustrieIndustriemeister/in der Fachrichtung Fahrzeuginterieur-MechanikIndustriemeister/in im Bereich Flugzeugbau/LuftfahrttechnikIndustriemeister/in der Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke Industriemeister/in der Fachrichtung Gießerei Industriemeister/in der Fachrichtung Holzbearbeitung Industriemeister/in der Fachrichtung HüttentechnikIndustriemeister/in der Fachrichtung Kalk/Zement Industriemeister/in der Fachrichtung KeramikIndustriemeister/in der Fachrichtu...
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Zur PrüfungBundesweit einheitliche PrüfungsordnungenVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie vom 15.09.2004 (BGBl. I S. 2337), zuletzt geändert durch Art. 28 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153)Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik vom 30.11.2004 (BGBl. I S. 3133), zuletzt geändert durch Art. 29 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153)Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Glas und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Glas vom 18.09.2013 (BGBl. I S. 3608), zuletzt geändert durch Artikel 69 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153)Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz) vom 29.06.1993 (BGBl. I S. 1117), zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153)Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk (KStoffIndMeistPrV) vom 13.05.2014 (BGBl. I S. 515), zuletzt geändert durch Artikel 71 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153)Verordnung über die Prüfung zum anerkannten...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist i.d.R.: eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und entsprechende Berufspraxisodereine mehrjährige einschlägige TätigkeitDie Voraussetzungen für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung einer bestimmten Fachrichtung können hiervon abweichen.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Industriemeister/Industriemeisterin - allgemein
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Industriemeister/Industriemeisterin - allgemein in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenIndustriemeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und überwachen Fertigungsprozesse. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie stellen die Qualität der Arbeiten und Produkte sicher. Zudem sorgen sie dafür, dass Produktionsanlagen störungsfrei funktionieren. Sie optimieren den Einsatz von Betriebsmitteln und kontrollieren die Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Industriemeister und -meisterinnen sind in Industrieunternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche beschäftigt.Arbeitsorte:Industriemeister und -meisterinnen arbeiten meist in Produktionshallen und Werkstättenin Lagerräumen und -hallenin Betriebslaborsin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist i.d.R.: eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und entsprechende Berufspraxisodereine mehrjährige einschlägige TätigkeitInhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Handlungsspezifische Qualifikationen:Kenntnisse, die für die jeweiligen Handlungsbereiche der unterschiedlichen Fachrichtungen relevant sindFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:rechtsbewusstes Handeln, z.B.: Grundgesetz, Gesetzgebung und Rechtsprechung, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutzrecht, Umweltschutzrechtbetriebswirtschaftliches Handeln, z.B.: betriebliche Handlungsprinzipien von Unternehmen, Möglichkeiten der Organisationsentwicklung, Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, KalkulationsverfahrenMethoden der Information, Kommunikation und Planung, z.B.: Prozess- und Produktionsdaten, Planungstechniken und Analysemethoden, Präsentationstechniken, ProjektmanagementZusammenarbeit im Betrieb, z.B.: berufliche Entwicklung der einzelnen Mitarbeitenden im Betrieb, Führungsmethoden, Lösung betrieblicher Problemenaturwissenschaftliche und technische Grundlagen, z.B.: Energieformen im Betrieb, betriebs- und fertigungstechnische Größen, Statistikggf. berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Ist Industriemeister/Industriemeisterin - allgemein eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Industriemeister/Industriemeisterin - allgemein" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Industriemeister/Industriemeisterin - allgemein qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist i.d.R.: eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und entsprechende Berufspraxisodereine mehrjährige einschlägige TätigkeitDie Voraussetzungen für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung einer bestimmten Fachrichtung können hiervon abweichen.
Wo arbeiten Industriemeister/Industriemeisterin - allgemein in Deutschland typischerweise? ▼
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindSchulungsräume
Wie hoch ist das typische Gehalt für Industriemeister/Industriemeisterin - allgemein in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.