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Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik

Helfer/in - Maschinenbau, Betriebstechnik

Grundberuf Ingenieurwissenschaften KldB B 25101

Was ist Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik?

In Deutschland übernehmen Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik in der Regel einfachere und unterstützende Aufgaben in Industrieunternehmen in vielen verschiedenen Wirtschaftszweigen. Dieser Beruf

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Ingenieurwissenschaften →

Der Beruf Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Ingenieurwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

ema elektrische maschinenfertigungIndustrielle AutomationIndustryArena - Business Netzwerk der FertigungsindustrieMaschinenbauO+P Fluidtechnik. Industriehydraulik - Mobilhydraulik - PneumatikSmart Services im Maschinen- und AnlagenbauWB Werkstatt + Betrieb

Trends

Augmented-Reality-Anwendungen für Wartung und ReparaturAugmented-Reality-Technik erleichtert Wartungs- und Reparaturarbeiten für Antriebs- und Steuerungssysteme z.B. im Automobil-, Flugzeug- und Maschinenbau. Mobile Geräte wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen blenden den Servicemitarbeitern und -mitarbeiterinnen Informationen direkt in einem Sichtfeld ein. Weitere Fachkräfte können über einen Remote Support virtuell bei der Problemlösung hinzugezogen werden. Zukünftig sollen Sprachassistenten komplexe Fragen zu Maschinen dank maschinellem Lernen beantworten. Beschäftigte sollten sich daher mit der zukunftsweisenden Technik vertraut machen.3-D-Druck im Maschinen- und WerkzeugbauIn den nächsten Jahren wird die Additive Fertigung (3-D-Druck) auch im Maschinen- und Werkzeugbau vermehrt eingesetzt. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung von Objekten durch das schichtweise Auftragen von Materialien auf Basis digitaler Informationen. Eingesetzt wird diese Methode bei der Herstellung z.B. von Prototypen, von Ersatz- oder Sonderteilen und von verschiedenen Werkzeugen, z.B. Spritz- und Druckgusswerkzeugen. Fachkräfte müssen sich mit der neuen Technik vertraut machen, um für diese Entwicklung gerüstet zu sein.

Arbeitsorte

Helfer und Helferinnen im Bereich Maschinenbau, Betriebstechnik arbeiten meistin Produktions- und Montagehallenin Lagerräumen

Kompetenzen

Kernkompetenzen:Anreißen, Vorzeichnen, AnzeichnenBeladen, EntladenBrennschneidenEntgratenFührerschein Gabelstapler, FlurförderzeugeHärtenHydraulikJustierenKunststoffverarbeitungLagerarbeitMaschinenführung, Anlagenführung, -bedienungMessen, Prüfen (Metalltechnik)Montage (Metall, Anlagenbau)PneumatikQualitätskontrolle (einfache Kontrolltätigkeit)ReinigenSortierenTransportWärmebehandlung (Metall)ZerspanungstechnikWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Schweiß-, Lötverfahren"Kompetenzgruppe "Zerspanungstechnische Verfahren"

Arbeitssituation

Helfer/innen im Bereich Maschinenbau, Betriebstechnik helfen beim Montieren, Warten, Reinigen und Einrichten von Maschinen und Anlagen. Bei manchen Tätigkeiten tragen sie Schutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe, Handschuhe und Gehörschutz, bei Schweißarbeiten auch Blendschutz und Schürze. Sie sind vorwiegend in Montage- und Fertigungshallen tätig. Hier herrscht Maschinenlärm, mitunter liegt Metallstaub in der Luft. Bei Wartungsarbeiten kommen die Helfer/innen mit Schmierstoffen, Kühl- und Reinigungsmitteln in Berührung. Schichtarbeit ist üblich. Kräftig zupacken muss man können, z.B. wenn schwere Maschinenteile auszutauschen sind. Bei den Arbeiten beachten sie die Sicherheitsvorschriften. Für die Montage von Bauteilen am Fließband benötigen sie geschickte Hände und ein gutes Sehvermögen. Die stets gleichen Arbeitsabläufe in der immer gleichen Körperhaltung verlangen zudem Ausdauer und körperliche Belastbarkeit. Die Helfer/innen folgen den Anweisungen der Fachkräfte und führen alle Tätigkeiten sorgfältig aus.

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 2.741 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Branchen im Einzelnen

Chemie, Pharmazie, KunststoffElektrotechnik, ElektronikFahrzeugbau, -instandhaltungGlas, Keramik, RohstoffverarbeitungHolz, MöbelMetall, Maschinenbau, Feinmechanik, OptikNahrungs-, GenussmittelherstellungPapier, DruckRohstoffgewinnung, -aufbereitungTextil, Bekleidung, LederEnergie, Ver- und Entsorgung

Zugang zur Tätigkeit

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht vorausgesetzt. Helfer und Helferinnen im Bereich Maschinenbau, Betriebstechnik erhalten i.d.R. eine Einweisung am Arbeitsplatz. Praktische Erfahrungen sind ggf. vorteilhaft, z.B. in der Maschinenbedienung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Helfer und Helferinnen im Bereich Maschinenbau, Betriebstechnik finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche.

Tätigkeitsbezeichnungen

Helfer/in - Maschinenbau, BetriebstechnikAuch übliche Berufsbezeichnungen/SynonymeBetriebsschlosserhelfer/BetriebsschlosserhelferinMaschinenschlosserhelfer/MaschinenschlosserhelferinMontiererhelfer/MontiererhelferinProduktionshelfer/in - Maschinenbau

Die Tätigkeit im Überblick

Helfer und Helferinnen im Bereich Maschinenbau, Betriebstechnik übernehmen meist einfachere Aufgaben in Industriebetrieben vieler Wirtschaftsbereiche.

Stellen- und Bewerberbörsen

aktuelle-jobs.de

Verbände und Organisationen

Arbeitgeberverband GesamtmetallBerufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)IG Metall (IGM)

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Handarbeit (z.B. Maschinen umrüsten, warten und reinigen)Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. beim Einrichten der Anlagen helfen oder den Maschinenlauf überwachen)Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz in der Fertigung, Blendschutz, Schürze und Schutzhandschuhe bei Schweißarbeiten, Arbeitshandschuhe bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten)Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. in großen Produktionshallen von Industriebetrieben)Arbeit in Lagerhallen (z.B. für Materialnachschub sorgen)Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Metallstaub)Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett) (z.B. bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten an den Maschinen)Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)Umgang mit Chemikalien (z.B. Kühl- und Reinigungsmittel)ständig wiederkehrende ArbeitsvorgängeUnfallgefahr (z.B. durch laufende Maschinen)Schichtarbeitschweres Heben und Tragen (z.B. schwere Teile an Maschinen austauschen)Arbeit im Gehen und Stehen

Job- und Besetzungsalternativen

Job- und BesetzungsalternativenHelfer/Helferin für Feinmechanik, WerkzeugbauHelfer/Helferin in der Metallbearbeitung

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Helfer und Helferinnen im Bereich Maschinenbau, Betriebstechnik nutzen je nach Tätigkeit folgende Arbeitsmittel:Produkte und Werkstücke, z.B.: Apparaturen, Fahrräder, Büromaschinen, Warenautomaten oder Elektrogeräte für den Haushalt, LeiterplattenMaschinen, Anlagen und Geräte, z.B.: Antriebsmaschinen, CNC-Maschinen, industrielle Produktions- und Förderanlagen, Schweiß- und LötgeräteZubehör und Hilfsstoffe, z.B.: Schrauben, Nieten, Stifte, Öl, Hydraulikflüssigkeit, Klebstoffe, ReinigungsmittelUnterlagen, z.B.: Fertigungs- und Montageaufträge

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Helfer und Helferinnen im Bereich Maschinenbau, Betriebstechnik unterstützen Fachkräfte bei der Montage, Demontage oder beim Einrichten von Maschinen und Anlagen. Nach Anweisung führen sie einfache Schweiß-, Löt- und Montagearbeiten aus, vermessen Bauteile und fügen diese zusammen. Zudem helfen sie Maschinen und Anlagen einzurichten und zu bedienen. In Fertigungsbetrieben der Metallbranche bestücken sie am Fließband z.B. Leiterplatten mit Bauelementen. Mit entsprechender Erfahrung überwachen sie ggf. den Maschinenlauf und melden Störungen. Zudem rüsten sie nach Vorgabe Maschinen um, warten und reinigen diese und übernehmen Aufräum- und Lagerarbeiten.

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Maschinen- und Anlagenüberwachung oder Metallbearbeitung).Darüber hinaus können sich die Trends, 3-D-Druck im Maschinen- und Werkzeugbau anzuwenden oder bei Wartung und Reparatur Augmented-Reality-Anwendungen einzusetzen, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Helfer/innen im Bereich Maschinenbau, Betriebstechnik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Mit einer Berufsausbildung kann man beruflich dauerhaft Fuß fassen, z.B. als Maschinen- und Anlagenführer/in mit dem Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik, Anlagenmechaniker/in, Industriemechaniker/in oder Konstruktionsmechaniker/in. Mit mehrjähriger Berufserfahrung kann man die Ausbildung ggf. in verkürzter Form absolvieren.Eine Externenprüfung ermöglicht den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf auch ohne Absolvieren einer Ausbildung. Voraussetzung hierfür ist i.d.R. eine mehrjährige Berufserfahrung. In Kursen zur Vorbereitung auf eine Externenprüfung kann man fachtheoretische Kenntnisse und fachpraktische Fähigkeiten ergänzen und vertiefen. Auch berufsbegleitende Nachqualifizierungsmaßnahmen, bei denen einzelne Module zertifiziert werden, erlauben den Zugang zur Externenprüfung.Eine Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen. Für Helfer/innen im Bereich Maschinenbau, Betriebstechnik mit mehrjähriger Berufserfahrung besteht auch ohne Berufsabschluss die Möglichkeit, z.B. zur Industriemeisterprüfung in der Fachrichtung Metall oder zu einer Weiterbildung als staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Maschinentechnik zugelassen zu werden.Für die Teilnahme an vielen Aus- und Weiterbildungsangeboten werden bestimmte Schulabschlüsse vorausgesetzt. In Seminaren und Lehrgängen kann man sich z.B. auf das Nachholen eines Hauptschulabschlusses oder mittleren Bildungsabschlusses vorbereiten.

Charakteristische körperliche Anforderungen

Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. überwiegend im Stehen arbeiten)Körperkraft (z.B. schwere Maschinenteile heben)Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Werkstücke mit Fräsen, Feilen, Sägen oder Bohrern bearbeiten)Feinmotorik der Hände und Finger (z.B. feinmechanische Bauteile oder elektrische Anschlüsse montieren)Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. kleine Bauteile vermessen und zusammenfügen)Gesunde, widerstandsfähige Haut an Händen und Armen (z.B. mit Schmierstoffen und Reinigungsmitteln umgehen)Gesunde Atemwege und Lunge (z.B. Kontakt mit feinem Metallstaub, Löt- und Schweißrauch sowie Klebstoffdämpfen)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.

Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen

Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.Eingeschränkte Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. überwiegend im Stehen arbeiten)Muskelschwäche, fehlende Muskelkraft (z.B. schwere Maschinenteile heben)Eingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Werkstücke mit Fräsen, Feilen, Sägen oder Bohrern bearbeiten)Eingeschränkte Feinmotorik der Hände und Finger (z.B. feinmechanische Bauteile oder elektrische Anschlüsse montieren)Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. kleine Bauteile vermessen und zusammenfügen)Chronische oder allergische Hauterkrankungen oder mangelnde Widerstandsfähigkeit der Haut an Händen und Armen (z.B. mit Schmierstoffen und Reinigungsmitteln umgehen)Chronische oder allergische Atemwegs- und Lungenerkrankungen (z.B. Kontakt mit feinem Metallstaub, Löt- und Schweißrauch sowie Klebstoffdämpfen)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik in Deutschland?

In Deutschland übernehmen Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik in der Regel einfachere und unterstützende Aufgaben in Industrieunternehmen in vielen verschiedenen Wirtschaftszweigen. Dieser Beruf

Ist Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik qualifiziert werden?

Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht vorausgesetzt. Helfer und Helferinnen im Bereich Maschinenbau, Betriebstechnik erhalten i.d.R. eine Einweisung am Arbeitsplatz. Praktische Erfahrungen sind ggf. vorteilhaft, z.B. in der Maschinenbedienung.

Wo arbeiten Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik in Deutschland typischerweise?

Helfer und Helferinnen im Bereich Maschinenbau, Betriebstechnik arbeiten meistin Produktions- und Montagehallenin Lagerräumen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Helfer/Helferin für Maschinenbau, Betriebstechnik in Deutschland?

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 2.741 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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