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Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin

Taucher/in

Weiterbildung Ingenieurwissenschaften KldB B 24432

Was ist Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin?

Aufgaben und TätigkeitenTaucher und Taucherinnen arbeiten in der Regel in Tauchtiefen bis zu 50 Metern. Unter Wasser bauen, überprüfen und reparieren sie z.B. Talsperren, Wasserkraftwerke oder die unter der Wasseroberfläche liegenden Teilbereiche von Docks, Offshore-Windenergieanlagen und Schiffen. Sie verlegen etwa Rohre oder überprüfen Hafen- und Schleusenanlagen, räumen Schifffahrtsrinnen, suchen und bergen Wracks. In der Entsorgung kontrollieren sie z.B. Klärbecken oder Faultürme und montieren Belüfteranlagen. Bei der Suche nach maritimen Rohstoffen sowie bei der Förderung von Erdöl und Erdgas übernehmen sie z.B. Spreng-, Schweiß- oder Schneidarbeiten für den Bau von Unterwasserpipelines.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Taucher und Taucherinnen sind bei Tauch- und Bergungsunternehmen beschäftigt.Arbeitsorte:Taucher und Taucherinnen arbeiten meist im Freien und unter Wasser.VoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 2-jährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen mit mindestens 200 Tauchstunden sowie regelmäßige Teilnahme an einer Weiterbildung (i.d.R. 320 Unterrichtsstunden)oder mindestens 4-jährige Berufspraxis, mindestens 2-jährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen und regelmäßige Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang Inhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.TheorieGerätekunde, z.B. Aufbau und Wirkungsweise von Leicht- und HelmtauchgerätenArbeitskunde, z.B. Kommunikationsverfahren in der Tauchergruppe, Arbeitsverfahren unter Wasser, insbesondere Schneid-, Schweiß-, Such-, Hebe- und BergungsarbeitenTauchermedizinische Grundkenntnisse, z.B. Kenntnisse über Gesundheitsrisiken bei Taucherarbeiten einschließlich der erforderlichen GegenmaßnahmenRechtsvorschriften, z.B. einschlägige UnfallverhütungsvorschriftenFachrechnen und Fachzeichnen, z.B. Grundkenntnisse in PhysikPraktischer TeilHandhabung der Tauch- und Arbeitsgeräte, z.B. Bedienen und Warten von autonomen und schlauchversorgten TauchgerätenDurchführung von Taucherarbeiten, z.B. Schweißen und Schneiden, Durchführen von Video-, Foto- und UltraschallaufnahmenWeiterbildung im BetriebVermittlung von Fertigkeiten bei Unterwasserarbeiten in verschiedenen TiefenArbeiten unter schweren Bedingungen, z.B. bei StrömungDurchführung von NotallmaßnahmenDie Arbeiten mit Tauchgeräten umfassen mindestens 200 Taucherstunden.

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildungsprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung Weiterbildungsdauer: 2 Jahre (Vollzeit)

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Ingenieurwissenschaften →

Der Beruf Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Ingenieurwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Die Weiterbildung findet an privaten Bildungseinrichtungen (Tauch-Trainingscenter) sowie in Tauchbetrieben statt.Lernorte sindwährend des Weiterbildungslehrgangs: Schulungsräume und Tauchlehrbeckenwährend der betrieblichen Weiterbildung: Tauchbetriebe, vor Ort im Freien und unter Wasser

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildungsprüfung nach bundesweit einheitlicher RegelungWeiterbildungsdauer 2 Jahre (Vollzeit)Aufgaben und TätigkeitenTaucher und Taucherinnen arbeiten in der Regel in Tauchtiefen bis zu 50 Metern. Unter Wasser bauen, überprüfen und reparieren sie z.B. Talsperren, Wasserkraftwerke oder die unter der Wasseroberfläche liegenden Teilbereiche von Docks, Offshore-Windenergieanlagen und Schiffen. Sie verlegen etwa Rohre oder überprüfen Hafen- und Schleusenanlagen, räumen Schifffahrtsrinnen, suchen und bergen Wracks. In der Entsorgung kontrollieren sie z.B. Klärbecken oder Faultürme und montieren Belüfteranlagen. Bei der Suche nach maritimen Rohstoffen sowie bei der Förderung von Erdöl und Erdgas übernehmen sie z.B. Spreng-, Schweiß- oder Schneidarbeiten für den Bau von Unterwasserpipelines.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Taucher und Taucherinnen sind bei Tauch- und Bergungsunternehmen beschäftigt.Arbeitsorte:Taucher und Taucherinnen arbeiten meist im Freien und unter Wasser.VoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 2-jährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen mit mindestens 200 Tauchstunden sowie regelmäßige Teilnahme an einer Weiterbildung (i.d.R. 320 Unterrichtsstunden)oder mindestens 4-jährige Berufspraxis, mindestens 2-jährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen und regelmäßige Teil...

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):Grundlagen (z.B. Fachtheorie, Gerätekunde, Arbeitskunde, medizinische Grundlagen, Rechtsvorschriften): 80 StundenSchweißen: 80 StundenTauchmedizin: 60 StundenAnwendungskenntnisse (z.B. Arbeitstechniken unter Wasser, Druckkammertechnik, Notfallmaßnahmen, Taucherarbeiten in größerer Tiefe, Atemgas und Atemgasgemische, Fachrechnen/Fachzeichnen): 100 StundenGesamt: 320 StundenDie Stundenangaben beziehen sich ausschließlich auf den Weiterbildungslehrgang, der zusätzlich zur Weiterbildung im Betrieb zu absolvieren ist.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Weiterbildungsinhalte

TheorieGerätekunde, z.B. Aufbau und Wirkungsweise von Leicht- und HelmtauchgerätenArbeitskunde, z.B. Kommunikationsverfahren in der Tauchergruppe, Arbeitsverfahren unter Wasser, insbesondere Schneid-, Schweiß-, Such-, Hebe- und BergungsarbeitenTauchermedizinische Grundkenntnisse, z.B. Kenntnisse über Gesundheitsrisiken bei Taucherarbeiten einschließlich der erforderlichen GegenmaßnahmenRechtsvorschriften, z.B. einschlägige UnfallverhütungsvorschriftenFachrechnen und Fachzeichnen, z.B. Grundkenntnisse in PhysikPraktischer TeilHandhabung der Tauch- und Arbeitsgeräte, z.B. Bedienen und Warten von autonomen und schlauchversorgten TauchgerätenDurchführung von Taucherarbeiten, z.B. Schweißen und Schneiden, Durchführen von Video-, Foto- und UltraschallaufnahmenWeiterbildung im BetriebVermittlung von Fertigkeiten bei Unterwasserarbeiten in verschiedenen TiefenArbeiten unter schweren Bedingungen, z.B. bei StrömungDurchführung von NotallmaßnahmenDie Arbeiten mit Tauchgeräten umfassen mindestens 200 Taucherstunden.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Mathematik: z.B. um technische Zeichnungen zu lesen und auszuwertenTechnik: z.B. um Teile von Docks, Schiffen und Schwimmkränen zu reparierenMedizin: z.B. um Gesundheitsrisiken bei Taucherarbeiten einzuschätzen

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie Praxis im Betrieb.Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen:Praxis ganztags in einem Tauchbetriebsowiebegleitender Lehrgang in Unterrichtsblöcken - Teilnahme am Unterricht im Klassenverband (ggf. nicht am Wohnort)

Weiterbildung im Ausland

Für eine Weiterbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeit:ÖsterreichWeiterbildungsangebote: WIFI Österreich(z.B. mit dem Suchbegriff "Taucher/in")Dokumentation beruflicher AuslandserfahrungenDer Europass bietet die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Lernaufenthalte zu dokumentieren.Weitere Informationen zum Europass

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Während der betrieblichen Weiterbildung geht der/die Weiterzubildende einen Weiterbildungsvertrag mit dem Taucherlehrbetrieb ein. Er bzw. sie erhält für die Dauer der Weiterbildung eine Vergütung, deren Höhe er/sie mit dem Betrieb aushandeln muss.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternative bietet sich für den Beruf Taucher/in an:Bereich TiefbauGeprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte WasserbaumeisterinGemeinsamkeit:Bau- und Wartungsarbeiten im Wasserbau planen und ausführen

Entwicklung der Weiterbildung

1981:erste Verordnung über die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin wird erlassen2000:aktualisierte Verordnung: berücksichtigt europäische Belange und Anforderungen, zusätzliches englisches Zeugnis2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Verkürzungen/Verlängerungen

Befreiung von PrüfungsteilenPersonen, die in den letzten 5 Jahren mit Erfolg eine andere Prüfung abgelegt haben, die denselben Anforderungen entspricht, können von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungGeprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin

Die Weiterbildung im Überblick

Taucher bzw. Taucherin ist eine berufliche Weiterbildung. Die Prüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Taucher/innen bei Tauch- und Bergungsunternehmen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Wasserbau bis hin zu Sprengtechnik.Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Schiffbau, Meerestechnik erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen Tauchunternehmen.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Zur PrüfungVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin vom 25.02.2000 (BGBl. I S. 165), zuletzt geändert durch Artikel 17 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153)WeiteresGeprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin - Rahmenplan mit Lernzielen, 2021 (Deutscher Industrie- und Handelskammertag - DIHK)

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 2-jährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen mit mindestens 200 Tauchstunden sowie regelmäßige Teilnahme an einer Weiterbildung (i.d.R. 320 Unterrichtsstunden)oder mindestens 4-jährige Berufspraxis, mindestens 2-jährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen und regelmäßige Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang Darüber hinaus sind das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) oder vergleichbare Leistungen sowie ein Gesundheitszeugnis über die Befähigung zur Durchführung von Taucherarbeiten vorzulegen.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenTaucher und Taucherinnen arbeiten in der Regel in Tauchtiefen bis zu 50 Metern. Unter Wasser bauen, überprüfen und reparieren sie z.B. Talsperren, Wasserkraftwerke oder die unter der Wasseroberfläche liegenden Teilbereiche von Docks, Offshore-Windenergieanlagen und Schiffen. Sie verlegen etwa Rohre oder überprüfen Hafen- und Schleusenanlagen, räumen Schifffahrtsrinnen, suchen und bergen Wracks. In der Entsorgung kontrollieren sie z.B. Klärbecken oder Faultürme und montieren Belüfteranlagen. Bei der Suche nach maritimen Rohstoffen sowie bei der Förderung von Erdöl und Erdgas übernehmen sie z.B. Spreng-, Schweiß- oder Schneidarbeiten für den Bau von Unterwasserpipelines.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Taucher und Taucherinnen sind bei Tauch- und Bergungsunternehmen beschäftigt.Arbeitsorte:Taucher und Taucherinnen arbeiten meist im Freien und unter Wasser.VoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 2-jährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen mit mindestens 200 Tauchstunden sowie regelmäßige Teilnahme an einer Weiterbildung (i.d.R. 320 Unterrichtsstunden)oder mindestens 4-jährige Berufspraxis, mindestens 2-jährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen und regelmäßige Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang Inhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.TheorieGerätekunde, z.B. Aufbau und Wirkungsweise von Leicht- und HelmtauchgerätenArbeitskunde, z.B. Kommunikationsverfahren in der Tauchergruppe, Arbeitsverfahren unter Wasser, insbesondere Schneid-, Schweiß-, Such-, Hebe- und BergungsarbeitenTauchermedizinische Grundkenntnisse, z.B. Kenntnisse über Gesundheitsrisiken bei Taucherarbeiten einschließlich der erforderlichen GegenmaßnahmenRechtsvorschriften, z.B. einschlägige UnfallverhütungsvorschriftenFachrechnen und Fachzeichnen, z.B. Grundkenntnisse in PhysikPraktischer TeilHandhabung der Tauch- und Arbeitsgeräte, z.B. Bedienen und Warten von autonomen und schlauchversorgten TauchgerätenDurchführung von Taucherarbeiten, z.B. Schweißen und Schneiden, Durchführen von Video-, Foto- und UltraschallaufnahmenWeiterbildung im BetriebVermittlung von Fertigkeiten bei Unterwasserarbeiten in verschiedenen TiefenArbeiten unter schweren Bedingungen, z.B. bei StrömungDurchführung von NotallmaßnahmenDie Arbeiten mit Tauchgeräten umfassen mindestens 200 Taucherstunden.

Ist Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist i.d.R.: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 2-jährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen mit mindestens 200 Tauchstunden sowie regelmäßige Teilnahme an einer Weiterbildung (i.d.R. 320 Unterrichtsstunden)oder mindestens 4-jährige Berufspraxis, mindestens 2-jährige betriebliche Praxis in einem Tauchunternehmen und regelmäßige Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang Darüber hinaus sind das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) oder vergleichbare Leistungen sowie ein Gesundheitszeugnis über die Befähigung zur Durchführung von Taucherarbeiten vorzulegen.

Wo arbeiten Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin in Deutschland typischerweise?

Die Weiterbildung findet an privaten Bildungseinrichtungen (Tauch-Trainingscenter) sowie in Tauchbetrieben statt.Lernorte sindwährend des Weiterbildungslehrgangs: Schulungsräume und Tauchlehrbeckenwährend der betrieblichen Weiterbildung: Tauchbetriebe, vor Ort im Freien und unter Wasser

Wie hoch ist das typische Gehalt für Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin in Deutschland?

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Während der betrieblichen Weiterbildung geht der/die Weiterzubildende einen Weiterbildungsvertrag mit dem Taucherlehrbetrieb ein. Er bzw. sie erhält für die Dauer der Weiterbildung eine Vergütung, deren Höhe er/sie mit dem Betrieb aushandeln muss.

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