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Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst

Beamter/Beamtin - Höherer bautechnischer Dienst

Ausbildung Ingenieurwissenschaften KldB B 31104

Was ist Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst?

Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst planen staatliche und kommunale Baumaßnahmen, schreiben sie aus und stellen ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren sicher. Bei öffentlichen Baumaßnahmen treten sie quasi als Bauherr auf und überwachen während der Bauphase die Bauausführung. Auch für den Betrieb und den laufenden Unterhalt von bestehenden Gebäuden und Anlagen sind sie zuständig und sorgen z.B. für die Bereitstellung von Serviceleistungen im Facility-Management.Je nach Art der Behörde entscheiden sie über Bauanträge oder prüfen und beurteilen Bauvorhaben. Sie prüfen beispielsweise, ob bei geplanten Umgehungsstraßen, Schulen, Klärwerken, Bahnhöfen oder Schifffahrtskanälen die Bau- und Verwaltungsvorschriften berücksichtigt wurden. Als Referats- oder Abteilungsleiter bzw. Referats- oder Abteilungsleiterinnen nehmen Beamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst Leitungs- und Führungsaufgaben wahr.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst finden Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei Baubehörden der Kommunen, der Länder und des Bundes.Arbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst arbeiten in erster Liniein Büro- bzw. Besprechungsräumen bzw. im Außendienst (z.B. bei Ortsterminen auf Baustellen)Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist ein abgeschlossenes Masterstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss in einem technischen Studienfach entsprechend der gewählten Fachrichtung Voraussetzung für die Ausbildung.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden. Inhalte des VorbereitungsdienstesTheoretische und praktische Ausbildungsinhalte, z.B. in den Bereichen:Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Leitungsaufgaben und WirtschaftlichkeitFachbezogene Verwaltung und RechtsvorschriftenJe nach Fachrichtung zudem z.B. folgende Fachthemen:Fachrichtung HochbauBauantrag, Baugenehmigungsverfahren, Bauüberwachung, AbnahmenFlächennutzungsplan, Sicherung der BauleitplanungFachrichtung Bauingenieurwesen, Fachgebiet WasserwesenUnterhalt und Betrieb von Wasserstraßen sowie ihrer Anlagen Vorarbeiten für Bauvorhaben, Planungstechniken, Kosten-Nutzen-Untersuchungen, technische Grundsätze für den Bau von WasserstraßenFachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik, Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik in der VerwaltungPlanung, Entwurf, Bau und Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen AnlagenAbnahme und Inspektion überwachungspflichtiger AnlagenWas verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des höheren Dienstes 2.624 € (bei Bundesbehörden) bzw. ca. 1.726 € (bei Länderbehörden).

Steckbrief

Berufstyp: Beamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes und der BundesländerDauer des VorbereitungsdienstesI.d.R. 2 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum VorbereitungsdienstJe nach Bundesland bzw. Bundesbehörde unterschiedlich (z.B. abgeschlossenes Masterstudium)LernorteBildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Behörden der Bauverwaltung

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Ingenieurwissenschaften →

Der Beruf Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Ingenieurwissenschaften:

Detaillierte Informationen

▶ Lernorte

Lernorte sind:Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung: UnterrichtsräumeBehörden der Bauverwaltung: Büroräume

▶ Steckbrief

BerufstypBeamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartVorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes und der BundesländerDauer des VorbereitungsdienstesI.d.R. 2 JahreMindestvoraussetzung für die Zulassung zum VorbereitungsdienstJe nach Bundesland bzw. Bundesbehörde unterschiedlich (z.B. abgeschlossenes Masterstudium)LernorteBildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Behörden der BauverwaltungAufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst planen staatliche und kommunale Baumaßnahmen, schreiben sie aus und stellen ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren sicher. Bei öffentlichen Baumaßnahmen treten sie quasi als Bauherr auf und überwachen während der Bauphase die Bauausführung. Auch für den Betrieb und den laufenden Unterhalt von bestehenden Gebäuden und Anlagen sind sie zuständig und sorgen z.B. für die Bereitstellung von Serviceleistungen im Facility-Management.Je nach Art der Behörde entscheiden sie über Bauanträge oder prüfen und beurteilen Bauvorhaben. Sie prüfen beispielsweise, ob bei geplanten Umgehungsstraßen, Schulen, Klärwerken, Bahnhöfen oder Schifffahrtskanälen die Bau- und Verwaltungsvorschriften berücksichtigt wurden. Als Referats- oder Abteilungsleiter bzw. Referats- oder Abteilungsleiterinnen nehmen Beamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst Leitungs- und Führungsaufgaben wahr.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im höheren ba...

▶ Ausbildungsdauer

I.d.R. 2 JahreJe nach Bundesland ggf. auch in Teilzeit: 3 Jahre

▶ Auswahlverfahren

Im Auswahlverfahren wird die persönliche und fachliche Eignung i.d.R. im Rahmen eines schriftlichen und eines mündlichen Prüfungsteils geprüft.

▶ Ausbildungsaufbau

Gliederung eines Vorbereitungsdienstes im höheren bautechnischen Dienst der Fachrichtung HochbauAbschnitt I: Staatliches oder kommunales Hochbaubauamt oder entsprechende öffentlich-rechtliche Körperschaften (Öffentlicher Hochbau): 30 WochenAbschnitt II: Staatliche oder kommunale Bauverwaltung (Bauordnungswesen, Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen): 25 WochenAbschnitt III: Mittlere oder oberste Behörde des Bundes oder Landes (Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Sonderaufgaben): 12 WochenHäusliche Prüfungsarbeit: 6 WochenLehrgänge: 19 WochenAusbildungsdauer insgesamt (einschließlich 12 Wochen Urlaubsanspruch): 104 Wochen (2 Jahre)

▶ Ausbildungskosten

Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Für die Unterbringung am Ausbildungsort können ebenfalls Kosten entstehen.

▶ Ausbildungsinhalte

Theoretische und praktische Ausbildungsinhalte, z.B. in den Bereichen:Allgemeine Rechts- und VerwaltungsgrundlagenLeitungsaufgaben und WirtschaftlichkeitFachbezogene Verwaltung und RechtsvorschriftenJe nach Fachrichtung zudem z.B. folgende Fachthemen:Fachrichtung HochbauÖffentlicher Hochbau: Entwurfsplanung, haushaltsbegründete Unterlagen, Facility-Management, BauüberwachungBauordnungswesen: Bauantrag, Baugenehmigungsverfahren, AbnahmenStädtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen: Entwicklungsplanung, Flächennutzungsplan, Sicherung der BauleitplanungFachrichtung Bauingenieurwesen, Fachgebiet WasserwesenUnterhalt und Betrieb von Wasserstraßen sowie ihrer Anlagen Vorarbeiten für Bauvorhaben, Planungstechniken, Kosten-Nutzen-Untersuchungen, technische Grundsätze für den Bau von WasserstraßenAufgaben und Organisation der Wasserwirtschaftsverwaltung der Länder, wasserwirtschaftliche Rahmenplanung, GewässerschutzFachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik, Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik in der VerwaltungPlanung, Entwurf, Bau und Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen AnlagenErstellen von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, ImmissionsschutzAbnahme und Inspektion überwachungspflichtiger AnlagenBaurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht

▶ Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der theoretischen Ausbildungsabschnitte:Lehrveranstaltungen: Lehrgänge besuchenEigenständige Arbeit: z.B. Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Leistungsnachweise vorbereitenOrganisation: z.B. vorgegebene Abgabetermine für Leistungsnachweise einhaltenWährend der praktischen Ausbildungsabschnitte:Praktische Mitarbeit: z.B. an einem termin- und kostenbewussten Projektmanagement in einer Baubehörde mitarbeitenSchlüsselqualifikationen: z.B. Problemlösungs-, Organisations- und Führungskompetenzen erweitern

▶ Ausbildungsvergütung

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): 2.624 €Beispielhafter monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Länderbehörden (brutto): 1.726 €Quellen:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)LandesbesoldungsgesetzeHinweis: Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.

▶ Zugangsstudienfächer

Eine Ausbildung ist z.B. mit folgenden Abschlüssen möglich:Architektur (weiterführend)Bauingenieurwesen (weiterführend)Elektrotechnik (weiterführend)Maschinenbau (weiterführend)Versorgungstechnik (weiterführend)

▶ Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst: Management/Organisation: z.B. um die öffentliche Verwaltung in ihrem Aufgabenbereich effizient organisieren zu könnenMitarbeiterführung und -anleitung: z.B. um Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten

▶ Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst an:Bereich Recht und VerwaltungBeamter/Beamtin im Vermessungswesen (höherer technischer Dienst)Beamter/Beamtin in der Wehrverwaltung des Bundes (höherer technischer Dienst)Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (höherer technischer Dienst)Gemeinsamkeit:Prüfende und kontrollierende Aufgaben wahrnehmen

▶ Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im höheren bautechnischen Dienst erfolgt als Vorbereitungsdienst. Sie dauert i.d.R. 2 Jahre und ist durch Verordnungen des Bundes bzw. der Bundesländer geregelt. Die Ausbildung schließt mit einer Großen Staatsprüfung bzw. dem Staatsexamen ab.Voraussetzung ist i.d.R. mindestens ein Masterstudium.

▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Ausbildung ist bundesrechtlich sowie in den genannten Bundesländern landesrechtlich geregelt und führt zu folgenden Abschluss-/Berufsbezeichnungen:Bund:Bauassessor/Bauassessorin - Fachrichtung BauingenieurwesenBauassessor/Bauassessorin - Fachrichtung HochbauBauassessor/Bauassessorin - Fachrichtung Maschinen- und ElektrotechnikBaden-Württemberg, Bayern:Regierungsbaumeister/RegierungsbaumeisterinBerlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt:Technischer Assessor/Technische AssessorinHamburg:Assessor/Assessorin - Laufbahnzweig ArchitekturAssessor/Assessorin - Laufbahnzweig BauingenieurwesenAssessor/Assessorin - Laufbahnzweig Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung/LandespflegeAssessor/Assessorin - Laufbahnzweig Maschinen- und ElektrotechnikAssessor/Assessorin - Laufbahnzweig StädtebauNiedersachsen:Technischer Assessor/Technische Assessorin der ArchitekturTechnischer Assessor/Technische Assessorin der Maschinen- und ElektrotechnikTechnischer Assessor/Technische Assessorin des StadtbauwesensTechnischer Assessor/Technische Assessorin des StädtebausTechnischer Assessor/Technische Assessorin des StraßenwesensTechnischer Assessor/Technische Assessorin des WasserwesensRheinland-Pfalz, Thüringen:Technischer Assessor/Technische Assessorin - Fachrichtung ArchitekturTechnischer Assessor/Technische Assessorin - Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik in der VerwaltungTechnischer Assessor/Technische Assessorin - Fachrichtu...

▶ Perspektiven nach der Ausbildung

Den passenden Einsatzbereich findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Beamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst bei Baubehörden der Kommunen, der Länder und des Bundes, z.B. bei Hoch- oder Straßenbauämtern.Auf dem Laufenden bleibenDurch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell oder bringt sie auf den neuesten Stand. Das Themenspektrum reicht dabei von Bautechnik bis hin zu Facility-Management.Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Beamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst die Möglichkeit, an verwaltungsinternen Lehrgängen zur Weiterqualifizierung teilzunehmen.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Ingenieur- oder Planungsbüro.

▶ Spezialisierung während der Ausbildung

Je nach Bundesbehörde bzw. Bundesland werden folgende Fachrichtungen angeboten, z.B.:HochbauArchitekturBauingenieurwesenMaschinen- und ElektrotechnikStädtebau und RaumordnungStraßen- und Ingenieurbau, VerkehrsmanagementTeilweise wird die Ausbildung innerhalb der Fachrichtungen in Schwerpunkten bzw. Fachgebieten durchgeführt, z.B.:Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt StraßenwesenBauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Wasserwesen

▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahnen wird von Bund und Ländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen.BundesebeneVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-htVerwDV), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 der Verordnung vom 11.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 67)LandesebeneVerordnung des Ministeriums für Verkehr über die Ausbildung und Prüfung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst - APrOBau hd) vom 23.12.2014 (BW.GBl. 2015 S. 52), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 12.04.2025 (BW.GBl. Nr. 35)Verordnung des Finanzministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den höheren bautechnischen Dienst in der Hochbauverwaltung (Ausbildungs- und Prüfungsordnung höherer bautechnischer Dienst in der Hochbauverwaltung - APrOHochbau hD) vom 29.07.2014 (BW.GBl. S. 390), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 17.09.2025 (BW. GBl. S. 20)Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Ausbildung und Prüfung für den höheren bautechnischen Dienst der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren bautechnischen Dienst Städtebau und Raumordnung - APrOBau hD Städtebau und Raumordnung), verkündet als Artikel 3 der Verordnung vom 14.05.2018 (BW.GBl. S. 205, 208), zuletzt geändert durc...

▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung ist in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss in einem technischen Studienfach entsprechend der gewählten Fachrichtung.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst in Deutschland? ▼

Aufgaben und TätigkeitenBeamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst planen staatliche und kommunale Baumaßnahmen, schreiben sie aus und stellen ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren sicher. Bei öffentlichen Baumaßnahmen treten sie quasi als Bauherr auf und überwachen während der Bauphase die Bauausführung. Auch für den Betrieb und den laufenden Unterhalt von bestehenden Gebäuden und Anlagen sind sie zuständig und sorgen z.B. für die Bereitstellung von Serviceleistungen im Facility-Management.Je nach Art der Behörde entscheiden sie über Bauanträge oder prüfen und beurteilen Bauvorhaben. Sie prüfen beispielsweise, ob bei geplanten Umgehungsstraßen, Schulen, Klärwerken, Bahnhöfen oder Schifffahrtskanälen die Bau- und Verwaltungsvorschriften berücksichtigt wurden. Als Referats- oder Abteilungsleiter bzw. Referats- oder Abteilungsleiterinnen nehmen Beamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst Leitungs- und Führungsaufgaben wahr.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Beamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst finden Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei Baubehörden der Kommunen, der Länder und des Bundes.Arbeitsorte:Beamte und Beamtinnen im höheren bautechnischen Dienst arbeiten in erster Liniein Büro- bzw. Besprechungsräumen bzw. im Außendienst (z.B. bei Ortsterminen auf Baustellen)Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenI.d.R. ist ein abgeschlossenes Masterstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss in einem technischen Studienfach entsprechend der gewählten Fachrichtung Voraussetzung für die Ausbildung.Bewerber und Bewerberinnen müssen darüber hinaus die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden. Inhalte des VorbereitungsdienstesTheoretische und praktische Ausbildungsinhalte, z.B. in den Bereichen:Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Leitungsaufgaben und WirtschaftlichkeitFachbezogene Verwaltung und RechtsvorschriftenJe nach Fachrichtung zudem z.B. folgende Fachthemen:Fachrichtung HochbauBauantrag, Baugenehmigungsverfahren, Bauüberwachung, AbnahmenFlächennutzungsplan, Sicherung der BauleitplanungFachrichtung Bauingenieurwesen, Fachgebiet WasserwesenUnterhalt und Betrieb von Wasserstraßen sowie ihrer Anlagen Vorarbeiten für Bauvorhaben, Planungstechniken, Kosten-Nutzen-Untersuchungen, technische Grundsätze für den Bau von WasserstraßenFachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik, Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik in der VerwaltungPlanung, Entwurf, Bau und Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen AnlagenAbnahme und Inspektion überwachungspflichtiger AnlagenWas verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des höheren Dienstes 2.624 € (bei Bundesbehörden) bzw. ca. 1.726 € (bei Länderbehörden).

Ist Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst qualifiziert werden? ▼

In Deutschland folgt "Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst in Deutschland typischerweise? ▼

Lernorte sind:Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung: UnterrichtsräumeBehörden der Bauverwaltung: Büroräume

Wie hoch ist das typische Gehalt für Beamter/Beamtin im höheren bautechnischen Dienst in Deutschland? ▼

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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