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Wohnen & Unterkunft

Kann ich ohne Job langfristig mieten, wenn ich ein Jahr Miete im Voraus zahle?

✓ Beantwortet · 1 Min. Lesezeit · Community · 77 Aufrufe

Rechtlich möglich, aber selten eine gute Idee – und ein klassisches Betrugsmuster.

  • Kautionsgrenze: Ein Vermieter darf höchstens drei Monatskaltmieten als Sicherheit verlangen (§ 551 BGB), zahlbar in drei Monatsraten. Ein Jahr Miete im Voraus ist keine Kaution, sondern eine freiwillige Vorauszahlung, die das Gesetz nicht verlangt und nicht genauso schützt.
  • Was Vermieter tatsächlich prüfen: Einkommens- oder Finanzierungsnachweis (für Studierende: Sperrkonto, Stipendium, Elternbürgschaft), eine Bonitätsauskunft (Schufa) und den Ausweis. Eine große Vorauszahlung statt dieser Nachweise macht seriöse Vermieter eher misstrauisch als sicher.
  • Betrugsrisiko: Anzeigen, die vor der Besichtigung eine Vorauszahlung oder Kaution verlangen, „per Kurier verschickte“ Schlüssel oder Vermieter „im Ausland“ sind Betrug. Überweise nie Geld, bevor du die Wohnung gesehen, den Vermieter oder Makler getroffen und einen unterschriebenen Mietvertrag erhalten hast. Bevorzuge eine Überweisung mit Vertragsbezug gegenüber Bargeld oder Zahlungsdiensten.

Bessere Alternativen ohne eigenes Einkommen:

  • eine Bürgschaft (Mietbürgschaft) der Eltern oder Verwandter oder eine Mietkautionsbürgschaft einer Bank oder Versicherung;
  • Wohnheime des Studierendenwerks, die die Einschreibung prüfen, nicht das Einkommen;
  • ein WG-Zimmer oder eine möblierte Zwischenmiete für die ersten Monate, danach ein unbefristeter Vertrag, sobald du Job oder Einschreibung nachweisen kannst.

Wenn du mit einem geprüften Vermieter doch eine Vorauszahlung vereinbarst, nimm sie ausdrücklich als vorausgezahlte Miete für benannte Monate in den Vertrag auf, mit Rückzahlungsregel für den Fall einer vorzeitigen Beendigung.

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