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Job & Werkstudent

Darf ich neben einer Vollzeitstelle in Deutschland einen Nebenjob annehmen?

✓ Beantwortet · 1 Min. Lesezeit · Community · 97 Aufrufe

Grundsätzlich ja. Eine Nebentätigkeit ist erlaubt, aber vier Regelwerke greifen:

  1. Dein Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen, dass du den Arbeitgeber informierst oder seine Zustimmung einholst, bevor du einen zweiten Job annimmst. Verweigern darf er sie nur, wenn die Nebentätigkeit seine berechtigten Interessen beeinträchtigt, etwa Arbeit für einen Wettbewerber oder eine Tätigkeit, die dich für den Hauptjob zu sehr erschöpft.
  2. Arbeitszeitrecht. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Summe aller Jobs: normalerweise 8 Stunden pro Werktag, bis zu 10 Stunden, wenn der Durchschnitt über sechs Monate bei 8 bleibt (§ 3 ArbZG), plus 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten. Vollzeit plus ein umfangreicher Zweitjob kann das verletzen.
  3. Steuern und Sozialversicherung. Eine zweite Beschäftigung wird in Steuerklasse VI besteuert (hoher Abzug, Ausgleich über die Steuererklärung), es sei denn, sie ist ein Minijob (bis 603 € im Monat im Jahr 2026), den der Arbeitgeber pauschal versteuert. Selbstständige Nebentätigkeiten müssen angemeldet werden (Gewerbeamt oder Finanzamt).
  4. Aufenthaltstitel. Wenn dein Arbeitsrecht aus einem Aufenthaltstitel folgt, prüf dessen Nebenbestimmungen: Manche Titel beschränken die Beschäftigung auf einen bestimmten Arbeitgeber oder verlangen für zusätzliche Arbeit die Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Informiere den Arbeitgeber schriftlich, halte die Gesamtstunden im gesetzlichen Rahmen und kläre die steuerliche Behandlung ab dem ersten Monat.

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