Muss der Arbeitgeber bei der Vorabzustimmung für das 81a-Visum auch Familienmitglieder angeben?
Die Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG ist in der Regel nur für den Hauptantragsteller – also dich als zukünftigen Arbeitnehmer. Die Visumsprozesse für deine Familienmitglieder (Familienzusammenführung) laufen meist separat ab. Diese können aber parallel zu deinem Visumsprozess oder auch danach gestartet werden. Dein Arbeitgeber gibt bei der Vorabzustimmung normalerweise nur deine Daten an.
War diese Antwort hilfreich?
Lass uns wissen, was gefehlt hat, über das Feedback-Widget unten rechts, und wir aktualisieren es schnell.
Verwandte Fragen zu Visum
Brauche ich ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten?
✓ BeantwortetKann mein Partner ein Visum bekommen, wenn ich zum Studium nach Deutschland gehe?
✓ BeantwortetWie erwerbe ich die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung?
✓ BeantwortetKönnen Absolventen eines zweijährigen Studiums in Deutschland studieren?
✓ BeantwortetWie viel Bürokratie erwartet dich als Nicht-EU-Student in Deutschland?
✓ Beantwortet