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Visum

Muss der Arbeitgeber bei der Vorabzustimmung für das 81a-Visum auch Familienmitglieder angeben?

✓ Beantwortet · 1 Min. Lesezeit · Community · 20 Aufrufe

Die Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG ist in der Regel nur für den Hauptantragsteller – also dich als zukünftigen Arbeitnehmer. Die Visumsprozesse für deine Familienmitglieder (Familienzusammenführung) laufen meist separat ab. Diese können aber parallel zu deinem Visumsprozess oder auch danach gestartet werden. Dein Arbeitgeber gibt bei der Vorabzustimmung normalerweise nur deine Daten an.

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