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Studienkolleg

Was passiert, wenn du im Studienkolleg durchfällst?

✓ Beantwortet · 1 Min. Lesezeit · 50 Aufrufe

Fällst du durch die Feststellungsprüfung (FSP), darfst du sie einmal wiederholen. Die Details – Termin der Wiederholung, Wiederholung eines Semesters, Folgen eines zweiten Nichtbestehens – regeln das Studienkolleg und das jeweilige Bundesland.

Was feststeht

  • Laut KMK-Rahmenordnung ist das Studienkolleg auf zwei Semester angelegt und endet mit der FSP (Deutsch und zwei Fächer des Kurses).
  • Die FSP kann einmal wiederholt werden.
  • Einen Anspruch auf einen Platz am Studienkolleg gibt es nicht; eine neue Aufnahme ist nie automatisch.

Was du dein Studienkolleg fragen solltest

  • Wann die Wiederholungsprüfung stattfindet und ob du Kurse erneut besuchen musst
  • Wie Noten und Anwesenheit während des Semesters bewertet werden
  • Ob nach einem zweiten Nichtbestehen noch ein Weg offen ist

Aufenthaltstitel

  • Nach § 16b AufenthG gehört das Studienkolleg zum Studienzweck, sobald die Aufnahme nachgewiesen ist.
  • Eine allgemeine Regel zu den Folgen gibt es nicht; die Ausländerbehörde entscheidet im Einzelfall. Sprich sie frühzeitig an.

Nach dem Bestehen

Die FSP garantiert keinen Studienplatz – über die Zulassung entscheidet die Hochschule.

Quelle: Studienkolleg-Ratgeber · KMK-Rahmenordnung

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