Was passiert, wenn du im Studienkolleg durchfällst?
Fällst du durch die Feststellungsprüfung (FSP), darfst du sie einmal wiederholen. Die Details – Termin der Wiederholung, Wiederholung eines Semesters, Folgen eines zweiten Nichtbestehens – regeln das Studienkolleg und das jeweilige Bundesland.
Was feststeht
- Laut KMK-Rahmenordnung ist das Studienkolleg auf zwei Semester angelegt und endet mit der FSP (Deutsch und zwei Fächer des Kurses).
- Die FSP kann einmal wiederholt werden.
- Einen Anspruch auf einen Platz am Studienkolleg gibt es nicht; eine neue Aufnahme ist nie automatisch.
Was du dein Studienkolleg fragen solltest
- Wann die Wiederholungsprüfung stattfindet und ob du Kurse erneut besuchen musst
- Wie Noten und Anwesenheit während des Semesters bewertet werden
- Ob nach einem zweiten Nichtbestehen noch ein Weg offen ist
Aufenthaltstitel
- Nach § 16b AufenthG gehört das Studienkolleg zum Studienzweck, sobald die Aufnahme nachgewiesen ist.
- Eine allgemeine Regel zu den Folgen gibt es nicht; die Ausländerbehörde entscheidet im Einzelfall. Sprich sie frühzeitig an.
Nach dem Bestehen
Die FSP garantiert keinen Studienplatz – über die Zulassung entscheidet die Hochschule.
Quelle: Studienkolleg-Ratgeber · KMK-Rahmenordnung
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