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Geld & Finanzen

Wie viel Geld muss für das Sprachkursvisum auf dem Sperrkonto liegen?

✓ Beantwortet · 1 Min. Lesezeit · Community · 28 Aufrufe

Für Anträge aus der Türkei gelten 2026 folgende Beträge:

Kursart Monatlich Jährlich
Allgemeiner Sprachkurs (Merkblatt 44F, § 16f) 1.091 € 13.092 €
Studienvorbereitender Kurs (36F, § 16b) 992 € 11.904 €

Grund für den Unterschied: Beim allgemeinen Sprachkurs berechnet die Vertretung den Lebensunterhalt als BAföG-Höchstsatz zuzüglich 10 %. Für studienvorbereitende Kurse gilt der Standardsatz für Studierende.

Zwei Nachweiswege:

  1. Sperrkonto — bei einer deutschen Bank eröffnet, monatlich fester Auszahlungsbetrag
  2. Verpflichtungserklärung — mit dem Vermerk „Bonität nachgewiesen" und „Sprachkurs" als Aufenthaltszweck

Wird das Visum für bis zu einem Jahr erteilt, ist der volle Jahresbetrag nachzuweisen; bei kürzeren Kursen anteilig.

Häufiger Fehler: der Studierendensatz (992 €) für einen Sprachkurs. Die Differenz von 99 € monatlich ergibt 1.188 € im Jahr — ein zu gering ausgestattetes Sperrkonto genügt für eine Ablehnung. Vor Antragstellung den aktuellen Betrag im Merkblatt der Vertretung prüfen.

Quelle: Merkblatt 44F — Sprachkurs

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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