Wie viel Geld muss für das Sprachkursvisum auf dem Sperrkonto liegen?
Für Anträge aus der Türkei gelten 2026 folgende Beträge:
| Kursart | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Allgemeiner Sprachkurs (Merkblatt 44F, § 16f) | 1.091 € | 13.092 € |
| Studienvorbereitender Kurs (36F, § 16b) | 992 € | 11.904 € |
Grund für den Unterschied: Beim allgemeinen Sprachkurs berechnet die Vertretung den Lebensunterhalt als BAföG-Höchstsatz zuzüglich 10 %. Für studienvorbereitende Kurse gilt der Standardsatz für Studierende.
Zwei Nachweiswege:
- Sperrkonto — bei einer deutschen Bank eröffnet, monatlich fester Auszahlungsbetrag
- Verpflichtungserklärung — mit dem Vermerk „Bonität nachgewiesen" und „Sprachkurs" als Aufenthaltszweck
Wird das Visum für bis zu einem Jahr erteilt, ist der volle Jahresbetrag nachzuweisen; bei kürzeren Kursen anteilig.
Häufiger Fehler: der Studierendensatz (992 €) für einen Sprachkurs. Die Differenz von 99 € monatlich ergibt 1.188 € im Jahr — ein zu gering ausgestattetes Sperrkonto genügt für eine Ablehnung. Vor Antragstellung den aktuellen Betrag im Merkblatt der Vertretung prüfen.
Quelle: Merkblatt 44F — Sprachkurs
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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