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Master & Promotion

Wie lange gilt die Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche nach dem Master?

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Bis zu 18 Monate. Hast du deinen Master (oder einen anderen Studienabschluss) in Deutschland erfolgreich abgeschlossen, bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Eine Verlängerung darüber hinaus ist ausgeschlossen; Voraussetzung ist ein gesicherter Lebensunterhalt.

Stell den Antrag bei der Ausländerbehörde vor Ablauf deiner Aufenthaltserlaubnis zum Studium – dann gilt dein bisheriger Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Findest du in dieser Zeit eine passende Stelle, beantragst du den Wechsel in einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung. Klappt es in 18 Monaten nicht, prüf rechtzeitig, ob du die Voraussetzungen für einen anderen Titel erfüllst (z. B. ein weiteres Studium); für die Jobsuche aus dem Ausland gibt es eigene Wege wie die Chancenkarte (seit 01.06.2024).

Quelle: § 20 AufenthG

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